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   BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05   

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https://dejure.org/2006,3008
BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05 (https://dejure.org/2006,3008)
BAG, Entscheidung vom 21.11.2006 - 9 AZR 623/05 (https://dejure.org/2006,3008)
BAG, Entscheidung vom 21. November 2006 - 9 AZR 623/05 (https://dejure.org/2006,3008)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Höhe des Aufstockungsbetrages

  • openjur.de

    Altersteilzeit; Höhe des Aufstockungsbetrages; Auslegung MTV-Deutsche Post AG, ETV-Deutsche Post AG, TV Nr 37d Altersteilzeit Deutsche Post AG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Zuschlägen für während der Arbeitsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses geleistete Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit über die gewährte Altersteilzeitvergütung hinaus; Verringerung des Aufstockungsbetrages; Anspruch auf ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; TV ATZ vom 2. April 1998 (idF des Tarifvertrages Nr. 114) § 5; ; TV ATZ vom 2. April 1998 (idF ... des Tarifvertrages Nr. 114) § 6; ; ETV-DP AG § 15; ; MTV-DP AG vom 18. Juni 2003 § 25; ; MTV-DP AG vom 18. Juni 2003 § 28; ; MTV-DP AG vom 18. Juni 2003 Anhang 1 Teil B zu § 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit - Höhe des Aufstockungsbetrages

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhe des Aufstockungsbetrags: Anspruch auf Zahlung des aufgestockten Entgelts auch bezüglich der Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge in der Arbeitsphase ? Aber keine Berücksichtigung tariflicher Urlaubs- und Krankenzuschläge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 768 (Ls.)
  • DB 2007, 1092
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Bremen, 16.08.2005 - 1 Sa 85/05
    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
    Die Revisionen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 16. August 2005 - 1 Sa 85/05 + 1 Sa 91/05 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
    Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer Rechtssetzung den Gleichheitssatz zu beachten (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 132 = EzA GG Art. 3 Nr. 49).
  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 312/05

    Urlaubsabgeltung - bestehendes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
    Die "Informationen zum Tarifvertrag Nr. 37d Altersteilzeit" sind für die Auslegung mithin nicht maßgebend, auch wenn sie mit Einverständnis der tarifschließenden Gewerkschaft durch die Beklagte erstellt worden sind (st. Rspr. vgl. Senat 14. März 2006 - 9 AZR 312/05 - EzA BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 14, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen mwN).
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei der Auslegung eines Tarifvertrages der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien auch über den reinen Wortlaut des Tarifvertrages hinaus mitzuberücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (BAG 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - BAGE 60, 219 mwN).
  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 623/05
    Auch die Tarifvertragsparteien haben bei ihrer Rechtssetzung den Gleichheitssatz zu beachten (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - BAGE 111, 8; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 132 = EzA GG Art. 3 Nr. 49).
  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 181/09

    Altersteilzeit - Verstoß einer Tarifnorm gegen den allgemeinen Gleichheitssatz

    Der Senat entschied mit Urteil vom 21. November 2006 (- 9 AZR 623/05 - Rn. 16 ff.), dass Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit unregelmäßige Entgeltbestandteile iSv. § 5 Abs. 3 Unterabs. 2 TV ATZ aF seien.

    Es sei nicht anzunehmen, dass die Tarifvertragsparteien eine derartige sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gewollt hätten (- 9 AZR 623/05 - Rn. 19).

    b) Angesichts der eindeutigen Formulierung in § 5 Abs. 3 TV ATZ und der Tarifgeschichte des vorangegangenen Senatsurteils vom 21. November 2006 (- 9 AZR 623/05 - Rn. 13 ff.) kommt eine andere Auslegung der Anrechnungsbestimmung nicht in Betracht.

    Arbeitnehmer im Altersteilzeitarbeitsverhältnis, die während der Arbeitsphase Anspruch auf Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem ETV-DP AG haben, werden durch die Anrechnung der Zuschlagszahlungen auf die Aufstockungsbeträge mit der Gruppe von Altersteilzeitarbeitnehmern gleichbehandelt, die keine zuschlagspflichtigen Tätigkeiten versehen (vgl. Senat 21. November 2006 - 9 AZR 623/05 - Rn. 19).

    Die Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs. 3 TV ATZ ist willkürlich (vgl. zu § 5 Abs. 3 TV ATZ aF Senat 21. November 2006 - 9 AZR 623/05 - Rn. 19).

    bb) Die Tarifvertragsparteien vereinbarten die gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Anrechnungsbestimmung in § 5 Abs. 3 TV ATZ erst nach der Senatsentscheidung vom 21. November 2006 (- 9 AZR 623/05 -).

  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 323/05 - DB 2007, 1092; Urteil vom 21.04.2005 - 6 AZR 440/04 - n.v.; Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96 - AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2008 - 6 Sa 735/07

    Kein Unterbringungsanspruch eines Feuerwehrmannes bei den

    Auch unter Berücksichtigung der für zutreffenden gehaltenen Rechtsprechung des BAG zur Auslegung eines Tarifvertrages, wonach der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien auch über den Wortlaut hinaus zugrunde zu legen ist, soweit sich in den tariflichen Normen Anhaltspunkte dafür finden (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 623/05 und vom 24.11.1988 - 6 AZR 243/87) ergibt keinen Anspruch - im Gegenteil.
  • LAG Bremen, 17.07.2007 - 1 Sa 49/07

    Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst - anteilige

    9 AZR 623/05 - zum TV ATZ bei der Deutschen Post AG ausgeführt, dass die dort verwendete Formulierung "tatsächliches Aufkommen" dahingehend auszulegen sei, dass unregelmäßige Entgeltbestandteile nur insoweit gezahlt werden müssen, als sie der Arbeitnehmer durch tatsächliche Arbeitsleistungen erworben hat.
  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 1890/06

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 323/05 - DB 2007, 1092; Urteil vom 21.04.2005 - 6 AZR 440/04 - n.v.; Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96 - AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).
  • LAG Hamm, 28.06.2007 - 17 Sa 20/07

    Ausschlussfrist nach § 70 BAT/§ 37 Abs. 1 TVöD-VKA; Aufhebung des

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 323/05, DB 2007, 1092; Urteil vom 21.04.2005 - 6 AZR 440/04, n.v.; Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 17 Sa 1647/06

    Berechnung von Kranken- und Urlaubsvergütung bei angestellten Tierärzten der

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 323/05, DB 2007, 1092; Urteil vom 21.04.2005 - 6 AZR 440/04, n.v.; Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96, AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • LAG Hamm, 10.05.2007 - 17 Sa 890/06

    Wechselschichtzulage (volle) für Teilzeitbeschäftigte

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (vgl. BAG, Urteil vom 21.11.2006 - 9 AZR 323/05 - DB 2007, 1092; Urteil vom 21.04.2005 - 6 AZR 440/04 - n.v.; Urteil vom 28.05.1998 - 6 AZR 349/96 - AP Nr. 52 zu § 611 BGB Bühnenengagementvertrag).
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