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   BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04   

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BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04 (https://dejure.org/2005,720)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2005 - 9 AZR 626/04 (https://dejure.org/2005,720)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 (https://dejure.org/2005,720)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch arbeitnehmerähnlicher Personen auf Zahlung von Urlaubsvergütung bei Beendigung des Dienstverhältnisses; Beachtlichkeit der Rechtsnatur des Beschäftigungsverhältnisses; Im Wesentlichen selbstständige Festlegung der Zahl der monatlichen Dienste durch den ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Urlaubsanspruch - Arbeitnehmerähnliche Person

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 620; ; BUrlG § 1; ; BUrlG § 2; ; BUrlG § 3; ; BUrlG § 4; ; BUrlG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133 § 157 § 620; BUrlG § 1 § 2 § 3 § 4 § 5
    Gesetzlicher Urlaubsanspruch arbeitnehmerähnlicher Personen - Befristung und Bedingung freier Dienstverträge

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaubsanspruch arbeitnehmerähnlicher Personen ? Anwendung der für Arbeitnehmer geltenden Bestimmungen bezüglich Inhalt und Umfang des Urlaubsanspruchs ? Auslegung eines freien Dienstvertrags hinsichtlich seiner Befristung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urlaub für arbeitnehmerähnliche Personen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Klinik-Nachtwache ist urlaubsreif - "Arbeitnehmerähnliche Personen" haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Freie Mitarbeiter haben Anspruch auf bezahlten Urlaub

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Urlaubsrecht: Urlaub für arbeitnehmerähnliche Personen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Urlaub für arbeitnehmerähnliche Personen

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.11.2005)

    Bezahlter Urlaub auch für selbstständige Nachtwache - Bundesarbeitsgericht spricht Arzthelferin 716 Euro zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 1320 (Ls.)
  • DB 2006, 1165
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01

    Tarifliche Urlaubsberechnung

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
    Zwei Kalendertage überlappende Arbeitsschichten gelten als ein Arbeitstag (vgl. 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4).

    aa) Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem im Durchschnitt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 -BAGE 89, 362; 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4).

    Wiederholt sich - wie hier - ein Arbeitsrhythmus innerhalb eines Jahres nicht, ist der Umrechnung die Jahresarbeitszeit zugrunde zu legen (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147; 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4).

    Der 365. Tag bleibt außer Betracht, weil die Berechnungsvorschrift in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auf dreizehn Wochen für ein Vierteljahr abstellt (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - BAGE 102, 251; 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 - aaO).

  • BAG, 31.07.2002 - 7 AZR 181/01

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
    Arbeitnehmer, die nur tageweise beschäftigt werden, erwerben den Urlaubsanspruch schon dann, wenn die tageweise Beschäftigung im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses erfolgt (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79).

    Aus den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Siebten Senats zu sog. Ein-Tages-Arbeitsverhältnissen (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 -AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79) ergibt sich entgegen ihrer Auffassung nichts anderes.

  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 96/97

    Anspruch auf Fahrtkostenabgeltung und Verpflegungszuschußg

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
    Die Gerichte für Arbeitssachen können nicht mit Bindung für die Steuerbehörden und Finanzgerichte sowie die Krankenkassen festlegen, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist oder nicht (BAG 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 - BAGE 38, 332; 26. Mai 1998 - 3 AZR 96/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 207 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 90).

    Deshalb ist in einen Entscheidungstenor das Wort "netto" nur dann aufzunehmen, wenn der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlichen Gründen gehalten ist, alle etwaigen Abgaben zu tragen, die auf eine von ihm geschuldete Geldleistung zu entrichten sind (BAG 26. Mai 1998 - 3 AZR 96/97 - aaO).

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
    Arbeitnehmer, die nur tageweise beschäftigt werden, erwerben den Urlaubsanspruch schon dann, wenn die tageweise Beschäftigung im Rahmen eines Dauerarbeitsverhältnisses erfolgt (vgl. BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 - AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79).

    Aus den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen des Siebten Senats zu sog. Ein-Tages-Arbeitsverhältnissen (BAG 31. Juli 2002 - 7 AZR 181/01 -AP TzBfG § 4 Nr. 2 = EzA TzBfG § 12 Nr. 1; 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79) ergibt sich entgegen ihrer Auffassung nichts anderes.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2004 - 6 Sa 310/04

    Urlaubsanspruch für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. August 2004 - 6 Sa 310/04 - wird zurückgewiesen.

    Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. August 2004 - 6 Sa 310/04 - wird zur Klarstellung neu gefasst:.

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
    Wiederholt sich - wie hier - ein Arbeitsrhythmus innerhalb eines Jahres nicht, ist der Umrechnung die Jahresarbeitszeit zugrunde zu legen (vgl. Senat 22. Oktober 1991 - 9 AZR 621/90 - BAGE 68, 377; 19. Januar 1993 - 9 AZR 53/92 - BAGE 72, 147; 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 -AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 15 = EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 4).
  • BAG, 06.12.1974 - 5 AZR 418/74

    Abhängigkeit - Kurzfristige Dienstleistungen - Künstler - Zaubershow -

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
    Dabei ist eine wirtschaftliche Abhängigkeit regelmäßig nur anzunehmen, wenn eine gewisse Dauerbeziehung begründet wird (vgl. BAG 6. Dezember 1974 - 5 AZR 418/74 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 14).
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
    Bruchteile sind nach dem Gesetz weder auf- noch abzurunden (BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 -BAGE 67, 217).
  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
    Der 365. Tag bleibt außer Betracht, weil die Berechnungsvorschrift in § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG auf dreizehn Wochen für ein Vierteljahr abstellt (Senat 20. August 2002 - 9 AZR 261/01 - BAGE 102, 251; 5. November 2002 - 9 AZR 470/01 - aaO).
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 111/97

    Bestimmung eines Gesamturlaubsanspruchs für Beschäftigte eines

    Auszug aus BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04
    Besteht an diesen Tagen Arbeitspflicht, sind sie urlaubsrechtlich wie Werktage zu behandeln (Senat 11. August 1998 - 9 AZR 111/97 -).
  • BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97

    Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

  • LAG Saarland, 08.11.1967 - 2 Sa 28/67
  • BAG, 05.02.1965 - 3 AZR 376/64

    Ruhegeldzusage - Vertragswortlaut - Vertragsinhalt - Vertragsangebot

  • BAG, 19.01.1993 - 9 AZR 53/92

    Urlaub für studentische Hilfskräfte

  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 12/00

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkgebührenbeauftragter

  • BAG, 26.06.1969 - 5 AZR 393/68

    Urlaubsanspruch

  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

  • BAG, 13.12.1962 - 2 AZR 128/62

    Ausgleicher - Handicapper - Ortsgebundene Tätigkeit - Festes Gehalt -

  • BAG, 30.09.1998 - 5 AZR 563/97

    Abgrenzung Arbeitnehmer - Frachtführer

  • BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 657/92

    Befristeter Arbeitsvertrag mit studentischer Aushilfskraft

  • BGH, 25.06.2002 - X ZR 83/00

    Auslegung eines Vertrages; Anforderungen an gerichtliche Hinweise; Abweisung

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

  • BAG, 12.06.1996 - 5 AZR 960/94

    Arbeitnehmerstatus: Tankwart; Arbeitentgelt: Gleichbehandlung

  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02

    Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter

  • BAG, 13.02.1985 - 7 AZR 345/82
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 224/14

    Urlaubsdauer - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Andernfalls beginne der Lauf der Wartezeit im Fall der Aufnahme der früheren Beschäftigung erneut (BAG 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - Rn. 26) .
  • BAG, 15.01.2013 - 9 AZR 430/11

    Öffentlicher Dienst - Urlaub - gesetzliche Feiertage

    Sofern an einem gesetzlichen Feiertag Arbeitspflicht besteht, ist er urlaubsrechtlich wie ein Werktag zu behandeln (st. Rspr., zuletzt BAG 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - Rn. 40 mwN, AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 12 = EzA BUrlG § 2 Nr. 5) .
  • BAG, 22.01.2019 - 9 AZR 10/17

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Kürzung des Urlaubsanspruchs -

    Um für alle Arbeitnehmer eine gleichwertige Urlaubsdauer zu sichern, ist die Anzahl der Urlaubstage unter Berücksichtigung der für den Bezugszeitraum maßgeblichen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage zu ermitteln (sog. Umrechnung; vgl. BAG 19. Januar 2016 - 9 AZR 608/14 - Rn. 14; 15. März 2011 - 9 AZR 799/09 - Rn. 23, BAGE 137, 221; 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - zu I 4 a der Gründe) .
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 777/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Kündigungsfrist

    b) Arbeitnehmerähnliche Personen stehen - wenn sie nicht auf Grund eines Werkvertrages tätig werden - regelmäßig in einem Dienstverhältnis nach § 611 BGB (Senat 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 12 = EzA BUrlG § 2 Nr. 5).

    Damit sind sie in der Regel wegen ihrer fehlenden oder geringeren Weisungsgebundenheit in der Ausübung ihrer Tätigkeit freier als Arbeitnehmer (Senat 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - aaO).

  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 130/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    Deshalb ist in eine Entscheidungsformel das Wort "netto" nur dann aufzunehmen, wenn der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlichen Gründen gehalten ist, alle etwaigen Abgaben zu tragen, die auf eine von ihm geschuldete Geldleistung zu entrichten sind (BAG 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - Rn. 45; 26. Mai 1998 - 3 AZR 96/97 - zu II der Gründe) .

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist entsprechend klarzustellen (vgl. BAG 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - Rn. 45; 26. Mai 1998 - 3 AZR 96/97 - zu II der Gründe) .

  • BAG, 21.02.2007 - 5 AZB 52/06

    Arbeitnehmerähnliche Person - Beleghebamme

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist regelmäßig gegeben, wenn der Beschäftigte auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner Existenzgrundlage angewiesen ist (BAG 17. Januar 2006 - 9 AZR 61/05 - EzA BUrlG § 2 Nr. 6, zu I 3 b der Gründe; 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - AP BGB § 611 Arbeitnehmerähnlichkeit Nr. 12 = EzA BurlG § 2 Nr. 5, zu I 1 a bb der Gründe; 11. Juni 2003 - 5 AZB 43/02 - BAGE 106, 273, 277 f.; 26. September 2002 - 5 AZB 19/01 - BAGE 103, 20, 30; 19. Dezember 2000 - 5 AZB 16/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 9 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 52, zu II 3 b aa der Gründe; 30. August 2000 - 5 AZB 12/00 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 75 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 51, zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 24.02.2021 - 10 AZR 236/19

    Feiertagszuschläge für Ostersonntag und Pfingstsonntag

    Deshalb ist in eine Entscheidungsformel das Wort "netto" nur dann aufzunehmen, wenn der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlichen Gründen gehalten ist, alle etwaigen Abgaben zu tragen, die auf eine von ihm geschuldete Geldleistung zu entrichten sind (BAG 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - Rn. 45; 26. Mai 1998 - 3 AZR 96/97 - zu II der Gründe) .

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist entsprechend klarzustellen (vgl. BAG 15. November 2005 - 9 AZR 626/04 - Rn. 45; 26. Mai 1998 - 3 AZR 96/97 - zu II der Gründe) .

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2022 - 26 Sa 841/21

    Nettolohnklage

    Kann nicht festgestellt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine zuzusprechende Vergütung der Besteuerung unterliegt, kann der zu zahlende Betrag im Tenor nicht als Nettobetrag, aber ohne den Zusatz "netto" zugesprochen werden (ähnlich BAG 15. November 2005 - 9 AZR 626/04, Rn. 45; 26. Mai 1998 - 3 AZR 96/97, zu II der Gründe).(Rn.35).

    Deshalb ist in eine Entscheidungsformel das Wort "netto" nur dann aufzunehmen, wenn der Arbeitgeber aus arbeitsrechtlichen Gründen gehalten ist, alle etwaigen Abgaben zu tragen, die auf eine von ihm geschuldete Geldleistung zu entrichten sind (vgl. BAG 15. November 2005 - 9 AZR 626/04, Rn. 45; 26. Mai 1998 - 3 AZR 96/97, zu II der Gründe).

    Der Tenor des Arbeitsgerichts konnte daher zwar hinsichtlich der Höhe des zugesprochenen Betrags beibehalten werden, allerdings ohne die Formulierung "netto" (ähnlich BAG 15. November 2005 - 9 AZR 626/04, Rn. 45; 26. Mai 1998 - 3 AZR 96/97, zu II der Gründe).

  • LAG Köln, 29.05.2006 - 14 (5) Sa 1343/05

    Frachtführer als arbeitnehmerähnliche Person

    Anders als bei der Arbeitnehmereigenschaft kommt es hier nicht darauf an, ob der Betreffende nach dem Vertrag die Möglichkeit haben würde, anderweitig tätig zu sein, sondern es kommt allein darauf an, in welchem Umfang tatsächlich Beschäftigung für einen Auftraggeber geleistet wird, siehe BAG, Urteil vom 15.11.2005 - 9 AZR 626/04 -.
  • LAG München, 15.01.2014 - 11 Sa 659/13

    Urlaubsanspruch bei Schichtarbeit; Zeitgutschrift bei Nichtarbeit an gesetzlichen

    Insoweit geht die Kammer davon aus, dass an der zuvor in den Urteilen vom 15.11.2005 (9 AZR 626/04) und vom 05.11.2002 (9 AZR 470/01) und den früheren Urteilen vom 22.10.1991 (9 AZR 622/90) und 18.02.1997 (9 AZR 738/95) aufgestellten Rechtsauffassung, dass bei überlappenden Schichten nur ein Arbeitstag vorliege, nicht weiterhin festgehalten wird.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2008 - 11 Sa 157/08

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen des § 23 Abs 1 KSchG - neue Angriffs- und

  • LAG Köln, 21.05.2015 - 7 Sa 1117/14

    Abgrenzung von Heimarbeits- und sogenanntem Außen-Arbeitsverhältnis

  • LAG Sachsen, 01.08.2014 - 7 Sa 109/14

    Nachgewährung von Tarifurlaub für einen Angestellten im kommunalen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 200/19

    Arbeitnehmerstatus eines Redakteurs bei einer Fernsehanstalt - Wirksamkeit einer

  • ArbG Düsseldorf, 23.07.2012 - 14 Ca 7125/10

    Befristung eines freien bzw. arbeitnehmerähnlichen Dienstverhältnisses ohne

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