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   BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03   

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BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 (https://dejure.org/2004,1460)
BAG, Entscheidung vom 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 (https://dejure.org/2004,1460)
BAG, Entscheidung vom 07. September 2004 - 9 AZR 631/03 (https://dejure.org/2004,1460)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Einräumung eines Personalrabatts; Möglichkeit des verbilligten Erwerbs eines Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter der ausgegliederten Informationsverarbeitung; Verpflichtung zur Gewährung von vermögenswerten Vorteilen, die mit einer ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 611; ; BGB § 613a; ; BetrVG § 77; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jahreswagen; Personaleinkauf; Branchenwechsel

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Personalrabatt (hier: bei Kauf von Jahreswagen): Geltung einer Rabattzusage auch nach Betriebsübergang? ? Kein Anspruch bei (Teil-)Betriebsübergang ohne Produktionsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rabatte - Kein Anspruch nach Betriebsübergang!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mercedes gliedert Abteilung aus - Können Arbeitnehmer vom neuen Inhaber dennoch Personalrabatt auf Mercedes-Wagen verlangen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 112, 23
  • MDR 2005, 934
  • NZA 2005, 941
  • BB 2005, 1909
  • DB 2005, 1223
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 336/95

    Personalrabatt im Konzern

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03
    Zu Letzteren gehört regelmäßig ein Anspruch auf Teilnahme am Personaleinkauf (vgl. BAG 11. Dezember 1996 - 5 AZR 336/95 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 5 = EzA BGB § 611 Personalrabatt Nr. 2).

    Diese Regelungsziele legen das Verständnis nahe, dass Voraussetzung des Sachbezugs "Personaleinkauf" die Beibehaltung der Eigenproduktion ist und Zusagen des Arbeitgebers deshalb von vornherein auf diese gegenständlich beschränkt sind (in diesem Sinn schon BAG 11. Dezember 1996 - 5 AZR 336/95 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 5 = EzA BGB § 611 Personalrabatt Nr. 2).

  • LAG Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 14 Sa 13/03

    Werksangehörigengeschäft - Anspruch auf Verschaffung eines preisreduzierten

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 19. August 2003 - 14 Sa 13/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.09.1960 - 2 AZR 507/59

    Krankheitsfall - Fortgewährung der Vergütung - Angestellte - Gehalt - Freie

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03
    Solche Lohnbestandteile sind im Fall der Nichtgewährung in jedem Fall abzugelten (vgl. BAG 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379; 22. September 1960 - 2 AZR 507/59 - BAGE 10, 23).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03
    Solche Lohnbestandteile sind im Fall der Nichtgewährung in jedem Fall abzugelten (vgl. BAG 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379; 22. September 1960 - 2 AZR 507/59 - BAGE 10, 23).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03
    Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der verlangten gerichtlichen Feststellung ergibt sich schon aus dem Streit der Parteien über das Bestehen arbeitsvertraglicher Pflichten der Beklagten im Zusammenhang mit dem Firmenangehörigengeschäft der DaimlerChrysler AG (vgl. BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - BAGE 104, 324).
  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07

    Berufskleidung - Aufrechnung - Pfändungsschutz

    Die Leistung der Beklagten erfolgt zwar aufgrund des Arbeitsverhältnisses und kann daher als Entgelt im weiteren Sinn verstanden werden (vgl. zum Personaleinkauf Senat 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 112, 23).
  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 397/06

    Kündigungsschutz nach einem Betriebsübergang

    In der Entscheidung des Neunten Senats vom 7. September 2004 (- 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23 = AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 17 = EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 1) wird lediglich ausgeführt, dass grundsätzlich alle bestehenden Ansprüche des Arbeitnehmers erfasst würden.
  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 792/05

    Personaleinkauf - Flugvergünstigungen im Konzern

    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23.

    Neben den laufenden Bezügen kann dies auch ein Anspruch auf Teilnahme am Personaleinkauf sein (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23; 11. Dezember 1996 - 5 AZR 336/95 - AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 5 = EzA BGB § 611 Personalrabatt Nr. 2).

    Der Anspruch ist auch dann übergangsfähig, wenn - wie hier - lediglich ein Betriebsteil übergeht (BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23).

    Dahinstehen kann, ob die Pflicht, den Personaleinkauf zu ermöglichen, endet, wenn der (Teil-)Betriebsnachfolger keine Produktionsbereiche übernimmt (BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - aaO).

    aa) Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts (7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23) hat angenommen, der besondere Charakter der Sozialleistung "Personaleinkauf" begründe einen dieser Leistung immanenten Vorbehalt.

    (2) Es besteht auch kein Anlass, anzunehmen, die Swissair und die Beklagte hätten dem Kläger unabhängig vom Bestehen eines eigenen Flugnetzes sowie Vereinbarungen mit anderen Fluggesellschaften jedenfalls einen finanziellen Vorteil gewähren wollen (vgl. hierzu BAG 7. Dezember 1982 - 3 AZR 1103/79 - AP BGB § 611 Dienstordnungs-Angestellte Nr. 56 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 9; Moll FS 50 Jahre Bundesarbeitsgericht S. 59, 70 f.; Boemke in Anm. AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 17).

  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 711/06

    Betriebsübergang - Inhalt des Arbeitsverhältnisses

    Deshalb ist ein Betriebserwerber an den zwischen dem Arbeitnehmer und dem Betriebsveräußerer vereinbarten Personalrabatt auf verbilligten Bezug bestimmter Waren uU nicht gebunden, wenn es sich dabei - wie in der Regel -um eine auflösend bedingte Verpflichtung des Arbeitgebers handelt, die vom Fortbestand der tatsächlichen Möglichkeit der Vorteilsgewährung abhängig ist, diese für den Erwerber jedoch nicht besteht (zum Jahreswagen BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23; zu Flugvergünstigungen 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2).
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

    Der "psychologische Zusammenhang zwischen Produkten aus eigener Produktion und dem Recht, eben diese Produkte erwerben und nutzen zu können" (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23, zu II 1 b aa der Gründe), ist kaum vorhanden.
  • LAG Düsseldorf, 03.12.2010 - 9 Sa 334/10

    Energiekostenrabatt für Betriebsrentner aufgrund betrieblicher Übung der

    Die Personalkäufe sichern in einem gewissen Umfang Produktabsatz und Umsatz (BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - NZA 2005, 941).

    Diese Regelungsziele gebieten regelmäßig das Verständnis solcher Vereinbarungen, dass Voraussetzung des Sachbezugs in Form des Personalrabatts die Beibehaltung der Eigenproduktion ist und Zusagen des Arbeitgebers deshalb von vornherein auf diese gegenständlich beschränkt sind (BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 336/95 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Sachbezüge; BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - NZA 2005, 941; BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 792/05 - NZA 2007, 325).

    Sie müssen regelmäßig nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte (§§ 133, 157 BGB) davon ausgehen, dass sie nicht Anspruch auf stets dieselben Waren oder Dienste haben (BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - NZA 2005, 941).

  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

    Die Klägerin und die Landesbank SH waren sich auch darüber einig, dass die von der Landesbank SH übernommene Verpflichtung durch den Abschluss entsprechender Bausparverträge mit einem zusätzlichen Zinsanspruch erfüllt werden sollte (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2 für die Einräumung eines Personalrabatts).

    Dem stehen nicht die Entscheidungen des Neunten und Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2) entgegen.

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2006 - 11 Sa 291/06

    Keine Vorausabtretung des Abfindungsanspruchs aus Verlust des Arbeitsplatzes

    Hierunter fallen sowohl Entgelte, die im unmittelbaren Gegenseitigkeitsverhältnis zur vereinbarten Arbeitsleistung stehen, sog. Entgelt im engeren Sinn, als auch solche, die dem Arbeitnehmer aufgrund sonstiger Regelungen zustehen, sog. Entgelt im weiteren Sinn (zu diesen Begriffen vgl. BAG 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - NZA 2005, 941, 942 f).
  • BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 556/08

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

    Der Kläger und die Landesbank SH waren sich auch darüber einig, dass die von der Landesbank SH übernommene Verpflichtung durch den Abschluss entsprechender Bausparverträge mit einem zusätzlichen Zinsanspruch erfüllt werden sollte (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2 für die Einräumung eines Personalrabatts).

    Dem stehen nicht die Entscheidungen des Neunten und Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2) entgegen.

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 347/07

    Sonderzins, Bausparvertrag, Sozialleistung, freiwillige Leistung, Sachleistung,

    a) Dieser Sonderzins ist vergleichbar mit der Gewährung zinsgünstiger Darlehen an Arbeitnehmer im Sinne des BAG vom 09.12.1980 - 1 ABR 80/77 - oder mit der Einräumung eines sogenannten Personalrabatts, z.B. bei Jahreswagen (vgl. BAG v. 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB); der Gewährung von Sachbezügen oder der Gewährung der Teilhabe an einem Aktienoptionsplan (vgl. BAG v. 12.02.2003 - 10 AZR 299/02 - AP Nr. 243 zu § 613 a BGB).

    Inhaltlich verpflichtet beispielsweise die Einräumung von Personalrabatten den Arbeitgeber, mit dem Arbeitnehmer die für den Bezug der Vergünstigung erforderlichen Rechtsgeschäfte zu schließen und wird wegen des erforderlichen "Zwischenschritts" auch als "verdeckte" Sachleistung bezeichnet (BAG v. 07.09.2004 - 9 AZR 631/03 - zitiert nach JURIS, Rd.-Ziff. 38 m.w.N.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08

    Sonderzins; Bausparvertrag; freiwillige Sozialleistung; verdeckte Sachleistung;

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1930/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

  • ArbG Frankfurt/Main, 26.06.2007 - 8 Ca 8343/06
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 712/06

    Betriebsübergang; Inhalt des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1932/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1931/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

  • LAG München, 21.06.2007 - 2 Sa 1351/06

    Aktienoption

  • LAG München, 06.06.2007 - 10 Sa 1349/06

    Virtuelle Anteilsrechte bei Betriebsübergang

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