Rechtsprechung
   BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

  • IWW
  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Geltendmachung des Teilzeitanspruchs - Unbedingte Einhaltung der Dreimonatsfrist vor der begehrten Verringerung der Arbeitszeit

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzicht auf Drei-Monats-Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit - Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Geltendmachung des Anspruchs auf Teilzeitarbeit - Verzicht des Arbeitgebers auf Ankündigungsfrist

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit und Einstellung einer Ersatzkraft

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.10.2003)

    Bei Teilzeitwunsch muss Arbeitgeber auch Ersatzkraft suchen // Schulungskosten dürfen aber nicht zu hoch sein

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Teilzeitarbeit und Einstellung einer Ersatzkraft

mehr

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit im Spiegel der aktuellen BAG-Rechtsprechung zum Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung" von Richter und PD Dr. Frank Bayreuther, original erschienen in: DB 2004, 1726 - 1731.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 108, 103
  • BB 2004, 2821
  • DB 2004, 986
  • NZA 2004, 975



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)  

  • LAG Hamm, 15.11.2004 - 10 Sa 232/02  

    Reduzierung der Arbeitszeitentgegenstehende betriebliche Gründe

    9 AZR 636/02 Revision aufgehoben zurückverwiesen 14.10.2003.

    Auf die von der Beklagten zum Bundesarbeitsgericht eingelegte Revision hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 14.10.2003 - 9 AZR 636/02 - das Urteil der erkennenden Kammer vom 27.09.2002 teilweise aufgehoben und zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Auf die Gründe des den Parteien bekannten Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 14.10.2003 (AP TzBfG § 8 Nr. 6 = NZA 2004, 975 = DB 2004, 986) wird Bezug genommen.

    Ein solcher Verzicht ist anzunehmen, wenn der Arbeitgeber trotz Fristversäumnis mit dem Arbeitnehmer ohne jeden Vorbehalt erörtert, ob dem Teilzeitverlangen betriebliche Gründe nach § 8 Abs. 4 TzBfG entgegenstehen (BAG, Urteil vom 14.10.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 6; BAG, Urteil vom 16.03.2004 - NZA 2004, 1047 = DB 2004, 2320; BAG, Urteil vom 20.07.2004 - NZA 2004, 1091 = DB 2004, 2323 m.w.N.).

    a) Ob einem Teilzeitverlangen nach § 8 TzBfG genügend gewichtige betriebliche Gründe entgegenstehen, ist nach der inzwischen vorliegenden, ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; BAG, Urteil vom 19.08.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 4; BAG, Urteil vom 30.09.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 5; BAG, Urteil vom 14.10.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 6; zuletzt: BAG, Urteil vom 20.07.2004 - NZA 2004, 1091 = DB 2004, 2323 m.w.N.) anhand einer dreistufigen Prüfungsfolge festzustellen:.

    Für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG ist regelmäßig auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Arbeitgeber die Ablehnung erklärt hat (BAG, Urteil vom 18.02.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 1; BAG, Urteil vom 14.10.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 6).

    (2) Ein Arbeitgeber darf in einer Stellenausschreibung aber auch nicht Anforderungen aufstellen, die nicht erforderlich sind (BAG, Urteil vom 14.10.2003 - AP TzBfG § 8 Nr. 6; Thüsing, ZfA 2004, 67, 83).

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03  

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Hinweise des Senats: Fortführung und Bestätigung BAG 27. Juni 1980 - 7 AZR 508/78 - vgl. auch BGH 12. März 2002 - VI ZR 379/01 - NJW 2002, 2108; Fortführung BAG 9. April 1991 - 1 AZR 488/90 - BAGE 68, 1; 18. Februar 2003 - 9 AZR 164/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 2; 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 -.

    Die Beklagte hat sich vorbehaltlos auf das Arbeitszeitverlangen eingelassen, indem sie die Verringerung der Arbeitszeit und deren Verteilung geprüft und dem Antrag der Klägerin teilweise entsprochen hat (vgl. Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - AP TzBfG § 8 Nr. 6).

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04  

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Zusätzlich ist vorzutragen, was er auf eine entsprechende Frage des Gerichts geantwortet hätte (Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 -BAGE 108, 103).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht