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   BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08   

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BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 (https://dejure.org/2009,360)
BAG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 9 AZR 643/08 (https://dejure.org/2009,360)
BAG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 (https://dejure.org/2009,360)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

  • openjur.de

    Altersteilzeitantrag; Ermessensentscheidung; Haushaltsmittel; Ablehnung eines Altersteilzeitantrags wegen sog. Stellenbesetzungssperre

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Änderung eines Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis; Grenzen des Ermessens des öffentlichen Arbeitgebers; Darlegungslast bei Einwand einer ungewissen Haushaltslage

  • Judicialis

    BGB § 311a; ; BGB § ... 315; ; ZPO § 138; ; ZPO § 253; ; ZPO § 894; ; Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2007 vom 30. Januar 2007 § 6; ; TV ATZ § 2; ; SR TV-L § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines Arbeitsverhältnisses in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis; Grenzen des Ermessens des öffentlichen Arbeitgebers; Darlegungslast bei Einwand einer ungewissen Haushaltslage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründung von Altersteilzeitverträgen mit 55jährigen Mitarbeitern des öffentlichen Diensts ? Keine unbedingte Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung ? Jedoch Anspruch des Arbeitnehmers auf Entscheidung nach billigem Ermessen ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 2668
  • NZA-RR 2010, 551
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 294/04

    Bezugnahmeklausel - Altersteilzeit - Ermessensentscheidung

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
    b) Das beklagte Land ließ sich hier vorbehaltlos auf den Altersteilzeitantrag des Klägers ein (vgl. zu einer Einlassung in dem anderen Zusammenhang eines Verstoßes gegen die in einem ähnlichen Tarifvertrag enthaltene Mindestfrist Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B III der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15).

    Die Tarifvertragsparteien haben die Entscheidung über die verlangte Vertragsänderung in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 96, 363; vgl. zu einer ähnlichen Tarifnorm auch 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b aa der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15).

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber die Ermessensentscheidung zu treffen hat (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b aa der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15).

    Diese Sachentscheidung ist wegen der zu berücksichtigenden Umstände des Einzelfalls vorrangig den Tatsachengerichten vorbehalten (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b und B IV 1 der Gründe, aaO.; str., zu der Kontroverse GMP/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 73 Rn. 10).

    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist dann geboten, wenn die Tatsachen, die die Ablehnung rechtfertigen sollen, feststehen und nur eine zustimmende Entscheidung dem Maßstab der Billigkeit entspricht (vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 29, aaO.; 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B IV 1 der Gründe, aaO.).

    Dazu können auch finanzielle Gründe gehören (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b bb der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 c aa der Gründe, BAGE 96, 363).

    Dem Arbeitgeber kommt nach der Tarifnorm kein freies, sondern nur ein an Billigkeitserwägungen gebundenes Ermessen zu (zu einer ähnlichen Tarifbestimmung Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 c der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15).

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
    Die Tarifvertragsparteien haben die Entscheidung über die verlangte Vertragsänderung in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 96, 363; vgl. zu einer ähnlichen Tarifnorm auch 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 2 b aa der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15).

    cc) Der Arbeitgeber muss bei seiner Entscheidung die wesentlichen Umstände des Einzelfalls und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 96, 363).

    Diese Vorschrift bezieht sich lediglich auf Arbeitnehmer iSv. § 2 Abs. 2 TV ATZ, also auf Arbeitnehmer ab Vollendung des 60. Lebensjahres (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 b der Gründe, aaO.).

    Dazu können auch finanzielle Gründe gehören (Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B II 3 b bb der Gründe, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 20 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 15; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - zu B II 1 c aa der Gründe, BAGE 96, 363).

  • BAG, 26.06.2001 - 9 AZR 244/00

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
    Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (für die st. Rspr. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 39 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 27; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 98, 114).

    Der Arbeitnehmer, der trotz einer in sich nachvollziehbaren und damit plausiblen Begründung des Arbeitgebers weiter eine fehlerhafte Ermessensausübung rügt, muss das seinerseits näher konkretisieren (Senat 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 3 b bb der Gründe, BAGE 98, 114; aA und ohne ein Darlegungserfordernis für den zu erwartenden Fortbestand der schlechten Haushaltslage LAG Rheinland-Pfalz 3. März 2005 - 4 Sa 990/04 - zu II der Gründe = juris Rn. 35).

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 624/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss - Überforderungsschutz - Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
    Ob die Entscheidung der Billigkeit entspricht, unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle, § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB (vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 29, AP AVR Diakonisches Werk § 1 Nr. 14).

    Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist dann geboten, wenn die Tatsachen, die die Ablehnung rechtfertigen sollen, feststehen und nur eine zustimmende Entscheidung dem Maßstab der Billigkeit entspricht (vgl. Senat 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 29, aaO.; 10. Mai 2005 - 9 AZR 294/04 - zu B IV 1 der Gründe, aaO.).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils gilt die Annahmeerklärung nach § 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO als abgegeben (vgl. nur Senat 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 20, AP TzBfG § 8 Nr. 27 = EzA TzBfG § 8 Nr. 23).

    Seit Inkrafttreten des § 311a Abs. 1 BGB idF des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (vgl. für die st. Rspr. Senat 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 21 f., aaO.).

  • LAG Düsseldorf, 29.11.2005 - 6 Sa 1066/05

    Altersteilzeit; entgegenstehende betriebliche Gründe; Gesetze

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
    Das wäre wegen des Grundsatzes der vorausschauenden Haushaltsführung und mit Blick darauf, dass zwischen der ablehnenden Entscheidung vom 22. Dezember 2006 und dem gewünschten Eintritt in die Freistellungsphase im Februar 2013 ein Zeitraum von über sechs Jahren liegt, geboten gewesen (zum Grundsatz vorausschauender Haushaltsführung bei einer Altersteilzeitentscheidung nach billigem Ermessen im Beamtenbereich mit abweichendem Ergebnis BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - juris Rn. 16, BVerwGE 120, 382; zu einem Vollanspruch und entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründen aufgrund der Haushaltslage LAG Düsseldorf 29. November 2005 - 6 Sa 1066/05 - zu II 2 b bb der Gründe).
  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
    Das wäre wegen des Grundsatzes der vorausschauenden Haushaltsführung und mit Blick darauf, dass zwischen der ablehnenden Entscheidung vom 22. Dezember 2006 und dem gewünschten Eintritt in die Freistellungsphase im Februar 2013 ein Zeitraum von über sechs Jahren liegt, geboten gewesen (zum Grundsatz vorausschauender Haushaltsführung bei einer Altersteilzeitentscheidung nach billigem Ermessen im Beamtenbereich mit abweichendem Ergebnis BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - juris Rn. 16, BVerwGE 120, 382; zu einem Vollanspruch und entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründen aufgrund der Haushaltslage LAG Düsseldorf 29. November 2005 - 6 Sa 1066/05 - zu II 2 b bb der Gründe).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 111/07

    Altersteilzeit - Überforderungsquote

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
    Der Arbeitnehmer hat vielmehr Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber bei der Entscheidung über seinen Antrag billiges Ermessen entsprechend § 315 Abs. 1 BGB wahrt (für die st. Rspr. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 111/07 - Rn. 30, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 39 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 27; 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 2 der Gründe, BAGE 98, 114).
  • LAG Düsseldorf, 15.05.2008 - 5 Sa 125/08

    Altersteilzeit; Anspruch für Angestellte im Vollzugsdienst

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
    Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 15. Mai 2008 - 5 Sa 125/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.03.2005 - 4 Sa 990/04

    Anspruch auf Altersteilzeitvertrag

    Auszug aus BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08
    Der Arbeitnehmer, der trotz einer in sich nachvollziehbaren und damit plausiblen Begründung des Arbeitgebers weiter eine fehlerhafte Ermessensausübung rügt, muss das seinerseits näher konkretisieren (Senat 26. Juni 2001 - 9 AZR 244/00 - zu II 3 b bb der Gründe, BAGE 98, 114; aA und ohne ein Darlegungserfordernis für den zu erwartenden Fortbestand der schlechten Haushaltslage LAG Rheinland-Pfalz 3. März 2005 - 4 Sa 990/04 - zu II der Gründe = juris Rn. 35).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Gleiches gilt für den Neunten Senat im Zusammenhang mit dem Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverträgen (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II der Gründe, BAGE 104, 55; 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 23; 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 29 [bereits zurückhaltender]) und ausdrücklich auch hinsichtlich der gerichtlichen Kontrolle von Versetzungen nach § 106 GewO (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 50, BAGE 118, 22; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 22) .

    Ähnliches gilt bei tariflichen Ansprüchen auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (vgl. zB zuletzt BAG 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 30) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Gleiches gilt für den Neunten Senat im Zusammenhang mit dem Abschluss von Altersteilzeitarbeitsverträgen (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - zu A II der Gründe, BAGE 104, 55; 23. Januar 2007 - 9 AZR 624/06 - Rn. 23; 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 29 [bereits zurückhaltender]) und ausdrücklich auch hinsichtlich der gerichtlichen Kontrolle von Versetzungen nach § 106 GewO (BAG 11. April 2006 - 9 AZR 557/05 - Rn. 50, BAGE 118, 22; 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - Rn. 22) .

    Ähnliches gilt bei tariflichen Ansprüchen auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses (vgl. zB zuletzt BAG 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 30) .

  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem der Arbeitgeber seine Entscheidung trifft (vgl. BAG 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 - Rn. 26 und 29, AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 44 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 31) .
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