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   BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 65/90   

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https://dejure.org/1993,1989
BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 65/90 (https://dejure.org/1993,1989)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1993 - 9 AZR 65/90 (https://dejure.org/1993,1989)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 65/90 (https://dejure.org/1993,1989)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Unmöglichkeit einer Freistellung nach dem AWbG NW

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWbG NW §§ 1, 2, 3, 5, 7 BGB § 243 Abs. 2, § 275 Abs. 1, § 276 Abs. 1, § 300 Abs. 2
    Arbeitnehmerweiterbildung in Nordrhein-Westfalen - C. Keine bezahlte Freistellung bei nachträglich während einer Weiterbildungswoche gewährter Freischicht im Rahmen eines Schichtmodells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 73, 221
  • MDR 1994, 177
  • NZA 1994, 689
  • BB 1993, 2158
  • DB 1993, 2237
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 755/85

    Voraussetzungen der Übernahme des Resturlaubs in das nächste Jahr - Bestimmung

    Auszug aus BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 65/90
    In diesem Fall kann der mit der Festsetzung des Urlaubs bezweckte Leistungserfolg, die Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht für die Dauer des Urlaubs, nicht eintreten, weil die Arbeitspflicht bereits aufgrund Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit entfallen ist (BAG Urteil vom 9. Juni 1988 - 8 AZR 755/85 - AP Nr. 10 zu § 9 Bundesurlaubsgesetz).
  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 164/08

    Urlaub - Kurzarbeit - Schadensersatz

    Die Arbeitspflicht ist schon aufgrund betriebsverfassungsrechtlicher Norm aufgehoben (vgl. Senat 15. Juni 1993 - 9 AZR 65/90 - zu I 1 c der Gründe, BAGE 73, 221; ErfK/Dörner 9. Aufl. § 11 BUrlG Rn. 24).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der durch die Leistungshandlung konkretisierte Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 243 Abs. 2, § 275 Abs. 1, § 300 Abs. 2 BGB ersatzlos untergegangen (BAG Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 65/90 - DB 1993, 2237).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.11.2010 - 11 Sa 1475/10

    Nachgewährung von Urlaub bei Erkrankung des Kindes; mangels Rechtsgrundlage

    Der durch die Leistungshandlung des Arbeitgebers konkretisierte Anspruch des Arbeitnehmers geht in diesem Falle gemäß §§ 243 Abs. 2, 275 Abs. 1, 300 Abs. 2 BGB ersatzlos unter (BAG - 9 AZR 65/90 - vom 15.06.1993, AP Nr. 3 zu § 1 BiUrlG Nordrhein-Westfalen, BAG - 9 AZR 384/92 - vom 09.08.1994, AP Nr. 19 zu § 7 BUrlG ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 575/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - fremdnützig -

    In diesem Fall kann der mit der Festsetzung des Urlaubs bezweckte Leistungserfolg, die Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht für die Dauer des Urlaubs, nicht eintreten, weil die Arbeitspflicht bereits aufgrund Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit entfallen ist ( BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 65/90 - Rn. 15 ).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 258/91

    Weiterbildung: Vorrang bundesrechtlichen Satzungsrechts vor landesrechtlicher

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 15. Juni 1993, BAGE 73, 221 = BB 1993, 2158, und - 9 AZR 411/89 -, aaO; sowie vom 24. August 1993, BAGE 73, 99 [BAG 21.04.1993 - 7 ABR 44/92]) setzt ein Schadenersatzanspruch voraus, daß der Arbeitgeber sich zu Unrecht geweigert hatte, die Freistellung nach dem AWbG zu gewähren, und so vor Untergang des darauf gerichteten Anspruchs in Verzug geraten war (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2 BGB).
  • LAG Bremen, 31.05.2022 - 1 Sa 169/21

    Erfüllung der Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers mit der Festlegung und

    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidung des BAG vom 15.06.1993 (9 AZR 65/90).

    Dem lässt sich im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin auch nicht die Entscheidung des BAG vom 15.06.1993 (9 AZR 65/90) entgegenhalten, da diese eine andere Fallgestaltung betrifft - nämlich konkurrierende Freistellungsansprüche aus dem ArbeitnehmerweiterbildungsG NRW und einer betrieblichen Freischichtregelung - und auch zeitlich durch die Folgerechtsprechung des BAG überholt ist.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.05.2019 - 5 Sa 2060/18

    Arbeitszeitmodell - Vergütung von Rüst- und Wegezeiten - Zentraler Objektschutz

    Dieser Vorschrift liegt zugrunde, dass die Arbeitspflicht, von der der Arbeitnehmer bereits durch seine Arbeitsunfähigkeit befreit worden ist, nicht noch einmal suspendiert werden kann (BAG, Urteil vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 65/90, Rn. 15) Deshalb, und nicht, weil sich der Arbeitnehmer im Urlaub nicht erholen kann, schließen sich Erkrankung und Urlaub aus (ErfK/Gallner, 19. Aufl. 2019, Bundesurlaubsgesetz § 9 Rn. 1).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.09.2019 - 11 Sa 568/19

    Häusliche Umkleidezeiten - unzumutbare Umkleidemöglichkeiten - Fremdnützigkeit -

    In diesem Fall kann der mit der Festsetzung des Urlaubs bezweckte Leistungserfolg, die Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht für die Dauer des Urlaubs, nicht eintreten, weil die Arbeitspflicht bereits aufgrund Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit entfallen ist (BAG 15. Juni 1993 - 9 AZR 65/90 - Rn. 15).
  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 791/95

    Erkrankung nach Urlaubsantritt

    Nach der Rechtsprechung des Senats geht der durch die Leistungshandlung des Arbeitgebers konkretisierte Urlaubsanspruch gemäß § 243 Abs. 2, § 275 Abs. 1, § 300 Abs. 2 BGB ersatzlos unter, wenn die Freistellung nachträglich unmöglich wird, ohne daß der Arbeitgeber die Unmöglichkeit zu vertreten hat (Senatsurteile vom 15. Juni 1993 - 9 AZR 65/90 - BAGE 73, 221 = AP Nr. 3 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW; vom 9. August 1994 - 9 AZR 384/92 - BAGE 77, 296, 301 = AP Nr. 19 zu § 7 BUrlG, zu 2b der Gründe).
  • ArbG Bielefeld, 07.05.2020 - 1 Ca 2331/19

    Kollision von Freistellungstagen nach § 25 MTV Metall NRW mit krankheitsbedingter

    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Arbeitspflicht , von der der Arbeitnehmer bereits durch seine Arbeitsunfähigkeit befreit worden ist (BAG 15.6.1993 - 9 AZR 65/90 Rdnr. 15), nicht noch einmal suspendiert werden kann.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2019 - 15 Sa 1813/18

    Umkleidezeiten als fremdnützige Tätigkeit; Vergütung für Umziehzeiten bei

  • BAG, 21.01.1997 - 9 AZR 792/95

    Urlaub: Nachgewährung infolge Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 476/91

    AWbG - Freistellungserklärung nach Urteil

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 472/91

    Freistellung eines Dienstordnungs-Angestellten zur Weiterbildung - Konkurrierende

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