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   BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98   

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BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98 (https://dejure.org/1999,2908)
BAG, Entscheidung vom 18.05.1999 - 9 AZR 682/98 (https://dejure.org/1999,2908)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 (https://dejure.org/1999,2908)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 1350
  • BB 1999, 2090
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 130/93

    Zulage bei Heimerziehung

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Mit der in einem Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Arbeitgeber vereinbarten Verpflichtung, bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen, wird keine prozessual beachtliche Einwendung begründet, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist(Anschluß an BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 Diakonisches Werk; vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - ZTR 1996, 319).

    Ihre regelmäßige Vereinbarung kann deshalb angenommen werden (vgl. BAG Urteil vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk).

    Sowohl § 44 AVR Diakonie wie auch § 22 AVR Caritas eröffnen ein Wahlrecht zwischen der kirchlichen Schlichtung und dem staatlichen Gericht (BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - ZTR 1996, 319; Scheffer/Mayer, AVR Diakonie, 21. Ergänzungslieferung, § 44 Anm. 3; Schilberg, Rechtsschutz und Arbeitsrecht in der evangelischen Kirche, S. 97).

  • LAG Hamm, 21.07.1998 - 7 Sa 157/98

    Aushändigung der Durchschriften von Honorarrechnungen und Abrechnungsunterlagen ;

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Landesarbeitsgericht Hamm - 7 Sa 157/98 -.

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 21. Juli 1998 - 7 Sa 157/98 - aufgehoben.

  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Mit der in einem Arbeitsvertrag mit einem kirchlichen Arbeitgeber vereinbarten Verpflichtung, bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen, wird keine prozessual beachtliche Einwendung begründet, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist(Anschluß an BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 Diakonisches Werk; vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - ZTR 1996, 319).

    Sowohl § 44 AVR Diakonie wie auch § 22 AVR Caritas eröffnen ein Wahlrecht zwischen der kirchlichen Schlichtung und dem staatlichen Gericht (BAG Urteile vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 130/93 - BAGE 73, 191 = AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk; vom 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - ZTR 1996, 319; Scheffer/Mayer, AVR Diakonie, 21. Ergänzungslieferung, § 44 Anm. 3; Schilberg, Rechtsschutz und Arbeitsrecht in der evangelischen Kirche, S. 97).

  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Hätten die Parteien eine derart weitgehende Beschränkung des Klagerechts vereinbaren wollen, hätte dies ausdrücklich bestimmt werden müssen (zu den Anforderungen vgl. BGH Urteil vom 23. November 1983 - VIII ZR 197/82 - NJW 1984, 669).
  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Ist das Berufungsurteil auf mehrere, voneinander unabhängigen selbständig tragenden Erwägungen gestützt, muß sich die Revisionsbegründung auf jede dieser Erwägungen beziehen, wobei sich der Mindestgehalt der Revisionsbegründung nach dem Gehalt der Urteilsbegründung bestimmt (BAG Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 AZR 35/96 - AP Nr. 14 zu § 779 BGB).
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 145/90

    Revisionsbegründung mit neuen Tatsachen - Lohnpfändung

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Das erfordert grundsätzlich, daß sich die Revisionsbegründung mit dem Inhalt des angefochtenen Urteils auseinandersetzt (BAG Urteil vom 16. Mai 1990 - 4 AZR 145/90 - BAGE 65, 147 = AP Nr. 21 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97

    Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person i. S. des

    Auszug aus BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
    Hierbei muß das Erfordernis des Vertrauensschutzes des Beklagten das Interesse des Arbeitnehmers an einer sachlichen Prüfung des Klagebegehrens derart überwiegen, daß ihm nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf den Rechtsstreit materiell einzulassen (vgl. BAG Urteil vom 27. Oktober 1998 - 9 AZR 726/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 171/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Dabei kann offen bleiben, ob durch eine Vertragsklausel, wonach bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen ist, eine prozessual beachtliche Einrede begründet wird, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit (zunächst) ausgeschlossen ist (ablehnend BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 - AP ArbGG 1979 § 4 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 4 Nr. 1, zu III der Gründe).
  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

    Entscheidend ist auch nicht, ob die Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses anzurufen ist (vgl. BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 - zu III 2 d der Gründe) .
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 509/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Dabei kann offen bleiben, ob durch eine Vertragsklausel, wonach bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen ist, eine prozessual beachtliche Einrede begründet wird, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit (zunächst) ausgeschlossen ist (ablehnend BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 - AP ArbGG 1979 § 4 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 4 Nr. 1, zu III der Gründe).
  • LAG Bremen, 14.01.2014 - 1 Sa 14/13

    Unwirksame verhaltensbedingte Kündigung eines Klinikmitarbeiters bei

    Hierdurch wird keine prozessual beachtliche Einwendung begründet, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen ist (BAG Urteil v. 18.05.1999, 9 AZR 682/98 AP Nr. 1 zu § 4 ArbGG 1979).
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 172/03

    Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung

    Dabei kann offen bleiben, ob durch eine Vertragsklausel, wonach bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag zunächst eine kirchliche Schlichtungsstelle anzurufen ist, eine prozessual beachtliche Einrede begründet wird, mit der die staatliche Gerichtsbarkeit (zunächst) ausgeschlossen ist (ablehnend BAG 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 - AP ArbGG 1979 § 4 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 4 Nr. 1, zu III der Gründe).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 8 A 11021/13

    Schlichtungsvereinbarung in einem städtebaulichen Vertrag - Verjährungsfrist

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Mai 1999 - 9 AZR 682/98 - betraf eine andere Fallgestaltung, bei der die parallele Anrufung des Arbeitsgerichts ausdrücklich zugelassen war (vgl. NZA 1999, 1350 und juris, Rn. 42).
  • LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99

    Nebentätigkeit: tariflicher Ausschluss von Nebentätigkeiten für

    Damit erfüllt der Antrag das Bestimmtheitserfordernis gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. BAG v. 18.5.1999 -- 9 AZR 682/98; BAG v. 17.2.1998 -- AP Nr. 26 zu § 618 BGB ).
  • VG Ansbach, 12.02.2015 - AN 6 K 14.00992

    Feststellungsklage zulässig.

    Eine Schlichtungsabrede hindere aber nicht die Klageerhebung vor staatlichen Gerichten (dazu werde auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.5.1999 - 9 AZR 682/98 - hingewiesen).
  • LAG Hessen, 29.10.2004 - 1 Sa 868/04
    Auf die Frage ob eine ggf. vereinbarte Verpflichtung, vor der Einschaltung staatlicher Gerichte eine innerkirchliche Schlichtungsstelle anzurufen, eine prozesshindernde Einrede begründet ( BAG, Urteil vom 18.05.1999 -9 AZR 682/98 - AP Nr. 1 zu § 4 ArbGG 1979, unter III:; vom 26.05.1993 - 4 AZR 130/93 -AP Nr. 3 zu § 12 AVR Diakonisches Werk, unter I 1.), kommt es deshalb nicht an.
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