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   BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95   

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BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95 (https://dejure.org/1996,1809)
BAG, Entscheidung vom 19.11.1996 - 9 AZR 712/95 (https://dejure.org/1996,1809)
BAG, Entscheidung vom 19. November 1996 - 9 AZR 712/95 (https://dejure.org/1996,1809)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1181 (Ls.)
  • BB 1997, 948
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 478/91

    Feststellung eines bedingten Rechtsverhältnisses - Klärung des

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
    Aus der Klagebegründung ergibt sich aber hinreichend, daß die Klage nicht auf die unzulässige Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet ist (vgl. Senatsurteile vom 21. September 1993 BAGE 74, 201 [BAG 21.09.1993 - 9 AZR 580/90] = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977 und 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).
  • BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80

    Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
    Denn bei der Auslegung von Rechtsnormen des Tarifvertrages ist der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit zu berücksichtigen, als er im Wortlaut der tariflichen Normen seinen erkennbaren Ausdruck gefunden hat (vgl. BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 25.08.1982 - 4 AZR 1064/79

    Tarifklausel

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
    Denn bei der Auslegung von Rechtsnormen des Tarifvertrages ist der Wille der Tarifvertragsparteien nur insoweit zu berücksichtigen, als er im Wortlaut der tariflichen Normen seinen erkennbaren Ausdruck gefunden hat (vgl. BAGE 39, 321 = AP Nr. 55 zu § 616 BGB; BAGE 42, 86 [BAG 09.03.1983 - 4 AZR 61/80] = AP Nr. 128 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 21.09.1993 - 9 AZR 580/90

    Unzulässigkeit einer vergangenheitsbezogenen Feststellungsklage

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
    Aus der Klagebegründung ergibt sich aber hinreichend, daß die Klage nicht auf die unzulässige Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet ist (vgl. Senatsurteile vom 21. September 1993 BAGE 74, 201 [BAG 21.09.1993 - 9 AZR 580/90] = AP Nr. 22 zu § 256 ZPO 1977 und 19. Oktober 1993 - 9 AZR 478/91 - AP Nr. 23 zu § 256 ZPO 1977).
  • LAG Baden-Württemberg, 29.08.1995 - 8 Sa 31/95

    Urlaub: Dauer - vollendete Beschäftigungsjahre

    Auszug aus BAG, 19.11.1996 - 9 AZR 712/95
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. August 1995 - 8 Sa 31/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Die Klage dient vielmehr der Durchsetzung des Anspruchs auf Schadenersatz wegen des mit Ende des Urlaubsjahres untergegangenen Erfüllungsanspruchs (BAG 19. November 1996 - 9 AZR 712/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 1 = EzA TVG § 4 Privatkrankenanstalten Nr. 1).
  • BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08

    Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub

    Der Kläger erstrebt auch nicht die - unzulässige - Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses, sondern verfolgt die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen des mit dem Ende des Urlaubsjahres und der anschließenden Übertragungszeit untergegangenen Erfüllungsanspruchs (vgl. BAG 8. Mai 2001 - 9 AZR 240/00 - zu I der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Blumenbinder Nr. 1 = EzA BUrlG § 3 Nr. 22; 19. November 1996 - 9 AZR 712/95 - zu I 1 der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 1 = EzA TVG § 4 Privatkrankenanstalten Nr. 1).
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Es verbleibt dann bei der Auslegung des Tarifvertrags nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. zur Einholung einer sog. Tarifauskunft Senat 19. November 1996 - 9 AZR 712/95 - zu I 2 d der Gründe, AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 1 = EzA TVG § 4 Privatkrankenanstalten Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 18.01.2011 - 8 Sa 1274/10

    AGG-Verstoß bei nach Lebensalter gestaffelten Urlaubsansprüchen im Tarifvertrag

    Die rechtliche Zulässigkeit derartiger Regelungen stand zumindest bis zum Erlass der Richtlinie 200/78/EG im Dezember 2000 außerhalb der Diskussion (so wird die Problematik der Altersdiskriminierung etwa im Urteil des BAG vom 19.11.1996 - 9 AZR 712/95, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Krankenanstalten zu einer vergleichbaren tariflichen Urlaubsstaffel mit keinem Wort erwähnt); und ihre Existenz beschränkte sich nicht etwa nur auf den Einzelhandel (als weiteres Beispiel dürfte hier entgegen der Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg im Urteil vom 24.03.2010 - 20 Sa 2058/10, juris, auch die Tarifstaffel des § 26 Abs. 1 TVöD-VKA zu nennen sein).
  • LAG Düsseldorf, 08.03.2006 - 12 Sa 1331/05

    Anteilige Kürzung von tariflicher Jahresleistung und Urlaubsgeld für Zeiten der

    Daher ist - unabhängig davon, dass zum einen die Gerichte in der Wahl ihrer Mittel zur Rechtsanwendung und ihrer dazu benötigten Erkenntnisquellen und daher hinsichtlich der Einholung von Tarifauskünften grundsätzlich frei sind (BAG, Urteil vom 25.08.1982, 4 AZR 1064/79, AR-Blattei ES 1550.9 Nr. 47, Urteil vom 19.11.1996, 9 AZR 712/95 AR-Blattei ES 1640.6.1 Nr. 3) und zum anderen von den Tarifvertragsparteien keine einheitliche Antwort auf eine Tarifauskunft zu erwarten ist (BAG, Urteil vom 18.11.1988, 8 AZR 238/88, DB 1989, 832) - regelmäßig keine Beweiserhebung über die "wahren Regelungsabsichten" der Tarifvertragsparteien veranlasst (BAG Urteil vom 07.08.2002, 10 AZR 692/0, EzA Nr. 30 zu § 4 TVG Druckindustrie, Urteil vom 17.02.2005, 8 AZR 544/03, Urteil vom 16.12.1998, 5 AZR 365/98, AR-Blattei ES 1000.3.1 Nr. 205, Urteil vom 24.04.1996, 4 AZR 961/94, AR-Blattei ES 1530 Nr. 28).
  • LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten in der Beton- und

    Abgesehen davon, daß es der Kläger hinsichtlich seines Antrages an substantiierten Vortrag zur tariflichen Entstehungsgeschichte fehlen läßt, steht auch nicht zu erwarten, daß die Tarifauskunft einheitlich beantwortet wird (vgl. BAG, Urteil vom 16.10.1985, 4 AZR 149/84, AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975, Urteil vom 18.11.1988, 8 AZR 238/88, AP Nr. 27 zu § 11 BUrlG, zu V, Urteil vom 19.11.1996, 9 AZR 712/95, zu I 2 d).
  • ArbG Wesel, 11.08.2010 - 6 Ca 736/10

    Diskriminierung durch Staffelung der Urlaubstage nach Altersgruppen

    aa.Das BAG hat Urlaubsstaffeln auch für jüngere Lebensjahre in der Vergangenheit - ohne konkrete Begründung - für zulässig gehalten (BAG vom 19.11.1996 - 9 AZR 712/95, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Krankenanstalten).
  • LAG Düsseldorf, 07.05.1997 - 12 Sa 252/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Bäckerhandwerk NRW

    Im übrigen läßt es der Kläger hinsichtlich seines Antrages an substantiiertem Vortrag zur tariflichen Entstehungsgeschichte fehlen, und es steht auch nicht zu erwarten, daß die Tarifauskunft, die auch bei der Arbeitgebervereinigung eingeholt werden müßte, einheitlich beantwortet werden wird (vgl. BAG, Urteil vom 16.10.1985, 4 AZR 149/84, AP Nr. 108 zu §§ 22, 23 BAT 1975, Urteil vom 18.11.1988, 8 AZR 238/88, AP Nr. 27 zu § 11 BUrlG, zu V, Urteil vom 19.11.1996, 9 AZR 712/95, zu I 2 d), denn durch den unveränderten Neuabschluß des MTV-Bäcker vom 03.03.1997 brachten die Tarifvertragsparteien gerade.
  • BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 544/03

    Eingruppierung eines Technikers in der Flugsicherung

    Denn die übereinstimmenden subjektiven Vorstellungen der Tarifvertragsparteien können nur dann bei der Tarifvertragsauslegung berücksichtigt werden, wenn sich für sie Anhaltspunkte im Tarifwortlaut oder Tarifzusammenhang ergeben (BAG 30. September 1971 - 5 AZR 123/71 - AP TVG § 1 Auslegung Nr. 121; 23. Februar 1994 - 4 AZR 224/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Kirchen Nr. 2; 19. November 1996 - 9 AZR 712/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Krankenanstalten Nr. 1 = EzA TVG § 4 Privatkrankenanstalten Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 19.05.2004 - 12 Sa 191/04

    Eingruppierung eines Systemtechnikers in der Flugsicherung

    Die Kammer kann in diesem Zusammenhang offen lassen, ob die Einholung einer Auskunft der Tarifvertragsparteien veranlasst war, denn die übereinstimmenden subjektiven Vorstellungen der Tarifvertragsparteien können nur dann bei der Tarifvertragsauslegung berücksichtigt werden, wenn sich für sie Anhaltspunkte im Tarifwortlaut oder Tarifzusammenhang ergeben (BAG, Urteil vom 23.02.1994, 4 AZR 224/93 AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge Kirchen, Urteil vom 19.11.1996, 9 AZR 712/95, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge Krankenanstalten).
  • LAG Berlin, 14.10.1997 - 3 Sa 94/97

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall im Falle einer auf das Gesetz verweisenden

  • LAG Hamburg, 11.02.2011 - 6 Sa 36/10

    Zusätzliche Freizeitbezüge bei der Berechnung der Urlaubsbezüge in der

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