Rechtsprechung
   BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3167
BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09 (https://dejure.org/2009,3167)
BAG, Entscheidung vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09 (https://dejure.org/2009,3167)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 (https://dejure.org/2009,3167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungsstufen für entgegenstehende dringende betriebliche Gründe bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Elternteilzeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Elternteilzeit - Anspruch auf Arbeitszeitverringerung

  • Betriebs-Berater

    Dringende betriebliche Gründe bei Elternteilzeit

  • hensche.de

    Elternzeit, Arbeitszeitverringerung, Teilzeit

  • Techniker Krankenkasse
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arbeitszeitverringerung: Auch Führungskräfte haben Anspruch auf Teilzeit

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsstufen für entgegenstehende dringende betriebliche Gründe bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Elternteilzeit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Elternteilzeit und entgegenstehende dringende betriebliche Gründe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilzeitarbeit während der Elternzeit

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechte von Arbeitnehmern in Führungspositionen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 201, 447
  • NZA 2010, 447
  • BB 2010, 567
  • DB 2010, 731
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07

    Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
    Die verlangte Elternteilzeit kann wegen möglicher Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung noch finanzielle Auswirkungen haben (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 16 mwN, BAGE 126, 276; ausführlich 9. Mai 2006 - 9 AZR 278/05 - Rn. 12 f., AP BErzGG § 15 Nr. 47 = EzTöD 100 TVöD-AT § 11 Elternzeit Nr. 1).

    Neues Recht ist nur anzuwenden, wenn nach dem 31. Dezember 2006 Tatsachen entstehen, die für die Bestimmungen im Zweiten Abschnitt des BEEG erheblich sind (Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 19 mwN, BAGE 126, 276).

    Im Übrigen besteht kein inhaltlicher Unterschied zwischen § 15 f. BErzGG und § 15 f. BEEG idF vom 5. Dezember 2006 (vgl. nur Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 19, BAGE 126, 276).

    Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer seine Ablehnung innerhalb der Vierwochenfrist des § 15 Abs. 4 Satz 4 BEEG mit schriftlicher Begründung mitteilen (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 20, BAGE 126, 276).

    Der Arbeitnehmer darf den Antrag auf Verringerung und Neuverteilung seiner Arbeitszeit gleichzeitig mit dem Elternzeitverlangen stellen (ausführlich Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 21 f., BAGE 126, 276; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 28 ff. und 31 ff., BAGE 123, 30).

    b) Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin das Gestaltungsrecht des Verlangens nach Elternzeit unter dem 5. Januar 2007 wirksam ausübte (zum Charakter des Verlangens nach Elternzeit als Gestaltungsrecht im Unterschied zum Anspruch auf Vertragsänderung durch Elternteilzeit näher Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 23, BAGE 126, 276).

    Dem Antragsempfänger kann das Recht eingeräumt werden, die Einzelheiten festzulegen (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 23, BAGE 126, 276; 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 114, 206).

    Das Recht ist nur dann verletzt, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt worden ist oder wenn bei der Unterordnung des festgestellten Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt worden sind, wenn nicht alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind oder das Ergebnis in sich widersprüchlich ist (für die st. Rspr. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 28, BAGE 126, 276).

    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (vgl. nur Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 29, BAGE 126, 276; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48, BAGE 123, 30).

    Nur dieser Beschäftigungspflicht können dringende betriebliche Gründe entgegenstehen (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 34, BAGE 126, 276).

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07

    Elternteilzeit

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
    Sie durfte die Verteilung von vier Wochenstunden der Ausübung des Weisungsrechts der Beklagten nach billigem Ermessen überlassen, § 106 Satz 1 GewO iVm. § 315 Abs. 1 BGB (vgl. Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 22, BAGE 123, 30).

    Der Anspruch auf Elternteilzeit hängt vom Recht auf Elternzeit ab (vgl. im Einzelnen Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 28 ff. und 31 ff., BAGE 123, 30).

    Der Arbeitnehmer darf den Antrag auf Verringerung und Neuverteilung seiner Arbeitszeit gleichzeitig mit dem Elternzeitverlangen stellen (ausführlich Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 21 f., BAGE 126, 276; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 28 ff. und 31 ff., BAGE 123, 30).

    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (vgl. nur Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 29, BAGE 126, 276; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48, BAGE 123, 30).

    Das ergibt sich aus der vergleichbaren Interessenlage (Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 51, BAGE 123, 30).

    Trifft die Behauptung des Arbeitgebers zu, es bestehe kein Beschäftigungsbedarf, kann der Verringerungsanspruch des Arbeitnehmers berechtigt abgelehnt werden (näher Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 52, BAGE 123, 30).

    An das Gewicht der Ablehnungsgründe sind daher erhebliche Anforderungen zu stellen (Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 37 und 48, BAGE 123, 30).

    Die zugrunde liegenden Tatsachen sind zu bezeichnen (vgl. im Einzelnen Senat 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 53 f., BAGE 123, 30).

  • LAG Düsseldorf, 18.12.2008 - 11 Sa 299/08

    Elternzeit/Elternteilzeit

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 - 11 Sa 299/08 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26. September 2007 - 6 Ca 1828/07 - abgeändert hat.

    Die Revision ist namens der Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 (- 11 Sa 299/08 -, Vorinstanz: Arbeitsgericht Essen - 6 Ca 1828/07 -) gerichtet.

    Die am 30. Januar 2009 per Telefax eingereichte Revisionsschrift verweist auf eine beigefügte Abschrift des Urteils des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 (- 11 Sa 299/08 -).

    Dem steht nicht entgegen, dass die Klägerin die Berufungsentscheidung als Urteil des "Landgerichts" Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 (- 11 Sa 299/08 -) benannt hat.

    Für die Beklagte und den Senat konnte nicht zweifelhaft sein, dass die Klägerin das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 (- 11 Sa 299/08 -) anfechten wollte.

  • ArbG Essen, 26.09.2007 - 6 Ca 1828/07

    Grenzen der rechtsmissbräuchlichen Zustimmungsverweigerung zur Veränderung eines

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 - 11 Sa 299/08 - aufgehoben, soweit es das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26. September 2007 - 6 Ca 1828/07 - abgeändert hat.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 26. September 2007 - 6 Ca 1828/07 - wird berichtigt und im Hauptausspruch zur Klarstellung wie folgt gefasst:.

    Die Revision ist namens der Klägerin gegen ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Dezember 2008 (- 11 Sa 299/08 -, Vorinstanz: Arbeitsgericht Essen - 6 Ca 1828/07 -) gerichtet.

  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06

    Verringerungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
    (c) Der Senat kann letztendlich offenlassen, ob auf der ersten Prüfungsstufe ein durchgeführtes betriebliches Organisationskonzept festzustellen ist, das die behauptete Arbeitszeitgestaltung bedingt (vgl. dazu Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 30 f., AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18).

    Sonst könnte der Arbeitgeber jedem Teilzeitverlangen mit dem Argument begegnen, er wolle nur Vollzeitarbeitnehmer beschäftigen (vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 1112/06 - Rn. 30, AP TzBfG § 8 Nr. 21 = EzA TzBfG § 8 Nr. 18).

  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
    Dem Antragsempfänger kann das Recht eingeräumt werden, die Einzelheiten festzulegen (vgl. Senat 15. April 2008 - 9 AZR 380/07 - Rn. 23, BAGE 126, 276; 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - zu II 1 der Gründe, BAGE 114, 206).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
    Der Senat ist als das mit der Sache befasste Rechtsmittelgericht für die Berichtigung zuständig (vgl. Senat 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 28 mwN, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 22 = EzA GewO § 107 Nr. 1).
  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 313/07

    Teilzeitverlangen - freiwillige Betriebsvereinbarung im Geltungsbereich des § 117

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
    Ob (dringende) betriebliche Gründe vorliegen, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber den Arbeitszeitwunsch ablehnt (vgl. zB Senat 24. Juni 2008 - 9 AZR 313/07 - Rn. 24, AP BetrVG 1972 § 117 Nr. 8 = EzA TzBfG § 8 Nr. 21).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 875/08

    Revisionsbegründung - Bezugnahme auf Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
    Die Revisionsbegründung soll durch ihre Kritik an dem angefochtenen Urteil außerdem zur richtigen Rechtsfindung des Revisionsgerichts beitragen (für die st. Rspr. Senat 13. Oktober 2009 - 9 AZR 875/08 - Rn. 12 mwN).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 608/08

    Altersteilzeit - rückwirkender Vertragsschluss

    Auszug aus BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
    Seit Inkrafttreten des § 311a BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) kommt auch die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung in Betracht, mit der ein Vertragsangebot angenommen werden soll, das rückwirkend auf eine Vertragsänderung zu einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt gerichtet ist (für die st. Rspr. Senat 15. September 2009 - 9 AZR 608/08 - Rn. 15, NZA 2010, 32).
  • BAG, 09.05.2006 - 9 AZR 278/05

    Elternzeit - Verringerung der Arbeitszeit

  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08

    Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 461/11

    Zweimalige Inanspruchnahme von Elternteilzeit

    Ihr fehlt nicht deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Elternzeit inzwischen beendet ist (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 25 mwN) .

    a) Der Verringerungsanspruch aus § 15 Abs. 6 BEEG erstreckt sich auch auf die Verteilung der verringerten Arbeitszeit (Klarstellung von BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 26 ff.; Leßmann DB 2001, 94, 97 zu § 15 BErzGG; aA Sievers TK-TzBfG 4. Aufl. Anh. 3 Rn. 74; Reinecke FA 2007, 98, 100; BeckOK R/G/K/U/Schrader Stand 1. Dezember 2012 BEEG § 15 Rn. 59; HWK/Gaul 5. Aufl. § 15 BEEG Rn. 23; AnwK-ArbR/Theiss 2. Aufl. Bd. 1 § 15 BEEG Rn. 22; Buchner/Becker MuSchG und BEEG 8. Aufl. § 15 BEEG Rn. 56; Moll/Reinfeld in MAH Arbeitsrecht 3. Aufl. § 73 Rn. 136; Rudolf/Rudolf NZA 2002, 602, 604; Gaul/Wisskirchen BB 2000, 2466, 2468; wohl auch ErfK/Gallner 13. Aufl. § 15 BEEG Rn. 14; Sowka NZA 2000, 1185, 1189 zu § 15 BErzGG; teilweise unter ausdrücklicher kritischer Würdigung dieses Ergebnisses vgl. zB Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 23 Anh. 1 B Rn. 24 mwN; Reiserer/Penner BB 2002, 1962, 1963; Hanau FS Buchner S. 290; Leuchten FS Buchner S. 559) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 3 Sa 305/11

    Anspruch auf Verringerung und Neuverteilung der Arbeitszeit während der

    Der Arbeitnehmer ist dazu aber nicht verpflichtet ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 24, NZA 2010, 447 ).

    Die verlangte Elternteilzeit kann wegen möglicher Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung noch finanzielle Auswirkungen haben ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 25, NZA 2010, 447 ).

    Der Arbeitnehmer darf den Antrag auf Verringerung und Neuverteilung seiner Arbeitszeit gleichzeitig mit dem Elternzeitverlangen stellen ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 33, NZA 2010, 447 ).

    Dem Antragsempfänger kann das Recht eingeräumt werden, die Einzelheiten festzulegen ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 37, NZA 2010, 447 ).

    Inhalt und Umfang der vom Arbeitgeber darzulegenden Tatsachen, aus denen sich die dringenden betrieblichen Ablehnungsgründe ergeben sollen, richten sich nach dem Lebenssachverhalt, auf den er die Zustimmungsverweigerung stützt ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45 - 47, NZA 2010, 447 ).

    Ob (dringende) betriebliche Gründe vorliegen, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber den Arbeitzeitwunsch ablehnt ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 48 und 51, NZA 2010, 447 ).

    Sonst könnte der Arbeitgeber jedem Teilzeitverlangen mit dem Argument entgegnen, er wolle nur Vollzeitarbeitnehmer beschäftigen ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 54, NZA 2010, 447 ).

    Es war demnach unumgänglich, einzelne Aufgaben an ihm unterstellte Arbeitnehmer zu delegieren, Besprechungen und Dienstreisen auf bestimmte Tage zu konzentrieren ( vgl. hierzu auch BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 55, NZA 2010, 447 ).

    An das Gewicht der Ablehnungsgründe sind daher erhebliche Anforderungen zu stellen ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 57, NZA 2010, 447 ).

    Die gesetzgeberische Zielvorstellung, die in der Dringlichkeit der entgegenstehenden betrieblichen Gründe zum Ausdruck kommt, verlangt dem Arbeitgeber erhebliche Anstrengungen ab, um derartige Schwierigkeiten zu überwinden ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 58, NZA 201, 447 ).

  • LAG Hessen, 03.07.2017 - 7 Sa 1341/16

    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BEEG

    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (BAG vom 15.04.2008 - 9 AZR 380/07; BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-; BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09-).

    Der Arbeitnehmer hingegen genügt seiner Darlegungslast schon dann, wenn er behauptet, solche Gründe bestünden nicht (BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09-).Vorliegend macht die Beklagte nicht geltend, dass der Arbeitsplatz der Klägerin unteilbar sei oder das eine Unvereinbarkeit der gewünschten Teilzeitarbeit mit den betrieblichen Arbeitszeitmodellen bestehen würde.

    Dies ergibt sich aus einer vergleichbaren Interessenlage (BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-; BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09-).

    Die zugrunde liegenden Tatsachen sind zu bezeichnen (BAG vom 05.06.2007 - 9 AZR 82/07-; BAG vom 15.12.2009- 9 AZR 72/09-).

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fehlt einer auf Zustimmung zur Elternteilzeit gerichteten Klage nicht bereits deshalb das Rechtsschutzbedürfnis, weil die Elternzeit inzwischen beendet ist (vgl. BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 461/11 - Rn. 10, BAGE 144, 253; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 25 mwN) .

    Sie müssen sich gleichsam als zwingende Hindernisse für die beantragte Elternteilzeit darstellen (vgl. zu den Anforderungen im Einzelnen: BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45 ff.; 5. Juni 2007 - 9 AZR 82/07 - Rn. 48 ff., BAGE 123, 30) .

  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen deshalb geradezu zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2011 - 3 Sa 458/11

    Ankündigungsfrist für Elternteilzeit - Übertragung nicht verbrauchter

    Der Arbeitnehmer darf den Antrag auf Verringerung und Neuverteilung seiner Arbeitszeit gleichzeitig mit dem Elternzeitverlangen stellen ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 33, NZA 2010, 447 ).

    Inhalt und Umfang der vom Arbeitgeber darzulegenden Tatsachen, aus denen sich die dringenden betrieblichen Ablehnungsgründe ergeben sollen, richten sich nach dem Lebenssachverhalt, auf den er die Zustimmungsverweigerung stützt ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 45 - 47, NZA 2010, 447 ).

    Ob (dringende) betriebliche Gründe vorliegen, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber den Arbeitzeitwunsch ablehnt ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 48 und 51, NZA 2010, 447 ).

    Sonst könnte der Arbeitgeber jedem Teilzeitverlangen mit dem Argument entgegnen, er wolle nur Vollzeitarbeitnehmer beschäftigen ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 54, NZA 2010, 447 ).

    Es war demnach unumgänglich, einzelne Aufgaben an ihm unterstellte Arbeitnehmer zu delegieren, Besprechungen und Dienstreisen auf bestimmte Tage zu konzentrieren ( vgl. hierzu auch BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 55, NZA 2010, 447 ).

    An das Gewicht der Ablehnungsgründe sind daher erhebliche Anforderungen zu stellen ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 57, NZA 2010, 447 ).

    Die gesetzgeberische Zielvorstellung, die in der Dringlichkeit der entgegenstehenden betrieblichen Gründe zum Ausdruck kommt, verlangt dem Arbeitgeber erhebliche Anstrengungen ab, um derartige Schwierigkeiten zu überwinden ( BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 58, NZA 201, 447 ).

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 915/13

    Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

    Es ist unschädlich, dass die Klägerin hinsichtlich der Arbeitszeitverteilung lediglich einen bestimmten Rahmen festgelegt wissen will (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 24) .

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (vgl. BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 27) .

  • ArbG Köln, 15.03.2018 - 11 Ca 7300/17

    Ersatzeinstellung während der Elternzeit

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrages führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (BAG 15.12.2009, 9 AZR 72/09, NZA 2010, 447 bis 452).

    Das gilt grundsätzlich auch für Beeinträchtigungen, die eine vom Arbeitnehmer während der Elternzeit gewünschte Teilzeitarbeit mit sich bringt, wie § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG verdeutlicht (BAG, Urteil vom 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 -, Rn. 57, juris).

  • BAG, 20.05.2020 - 10 AZR 576/18

    Hemmung der Verjährung - Nichtbetreiben - triftiger Grund

    Der Senat hatte den Rechnungsfehler von Amts wegen zu berichtigen (vgl. BAG 19. Mai 2015 - 3 AZR 891/13 - Rn. 44; 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 64; BGH 23. Juni 2016 - IX ZR 158/15 - Rn. 53) .
  • ArbG Offenbach, 20.09.2016 - 9 Ca 455/15

    Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit Wegfall eines Arbeitsplatzes als

    Die Klägerin durfte sie der Beklagten nach billigem Ermessen übertragen (zur Ausübung des Weisungsrechts nach § 106 S. 1 GewO i.V.m. § 315 Abs. 1 BGB BAG Urteil v. 15.12.2009, a.a.O., Rn. 24).

    Es besteht auch für den bereits verstrichenen Zeitraum fort, weil die verlangte Elternteilzeit wegen möglicher Ansprüche auf Annahmeverzugsvergütung noch finanzielle Auswirkungen haben kann (hierzu BAG U. v. 15.12.2009 - 9 AZR 72/09, Rn. 25, juris ).

    Ausweislich dessen Satzes zwei soll die Elternzeit für drei Jahre gelten, im vorletzten Satz äußert sie den Wunsch, "in meiner Elternzeit" eine Teilzeittätigkeit auszuüben.Selbst wenn sie Elternzeit nur unter der Bedingung einer Teilzeittätigkeit beantragt hätte, würde folgendes gelten: Zwar ist eine gestaltende Willenserklärung - ein solche ist der Elternzeitantrag (BAG Urteile v. 05.06.2007 - 9 AZR 82/07, Rn. 40, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07, Rn. 23, 31, und 15.12.2009, a. a. O., Rn. 34) - bedingungsfeindlich.

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe einer Annahmeerklärung nach § 894 S. 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrages führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (ständ. Rechtspr., so BAG Urteil vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09, Rand-Nr. 27).

    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (BAG Urteile vom 05.06.2007, a. a. O., Rn. 48, und 15.12.2009, a. a. O., Rn. 45; Hessisches LAG Urteil vom 18.05.2015 - 16 SaGa 376/15, Rn. 23).

    In Rede steht vorliegend nicht die Teilbarkeit eines vorhandenen Arbeitsplatzes - in einem solchen Fall wäre das dreistufige Prüfschema "Vorhandensein eines Organisationskonzepts - Vereinbarkeit mit der begehrten Arbeitszeitregelung - Gewicht entgegenstehender betrieblicher Belange" (BAG Urteile v. 05.06.2007, a. a. O., Rn. 51 f, und 15.12.2009, a. a. O., Rn. 49, 51) anzuwenden.

    Solche dringenden betrieblichen Belange - gegenüberzustellen sind die vorübergehende Beschäftigung des Arbeitnehmers in Elternzeit mit verringerter Arbeitszeit und das vollständige Ruhen der Arbeitspflicht bis zur Beendigung der Elternzeit (BAG Urteile v. 05.06.2007, a .a. O., Rn. 52 f und 15.12.2009, a. a. O., Rn. 49) - sind gegeben.

    Die Beklagte ist ihrer Darlegungslast für rechtshindernde Einwendungen (sogen. negative Anspruchsvoraussetzungen) nachgekommen, die sich nach dem Lebenssachverhalt richtet (BAG Urteile v. 05.06.2007, a. a. O., Rn. 49 f, 15.04.2008, a. a. O., Rn. 26, 15.12.2009, a. a. O., Rn. 60 und LAG Niedersachsen, a. a. O., Rn. 27).

  • LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21

    Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der

  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 595/20

    "Brückenteilzeit" - Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist

  • LAG Hamburg, 18.05.2011 - 5 Sa 93/10

    Begrenzung der Zahl der Teilzeitansprüche in der Elternzeit

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG

  • ArbG Hamburg, 08.05.2014 - 29 Ca 577/13

    Teilzeitbegehren während der Elternzeit - entgegenstehende dringende betriebliche

  • LAG Hessen, 18.05.2015 - 16 SaGa 376/15

    Festlegung der verringerten Arbeitszeit nach § 15 Absatz 7 BEEG

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2023 - 2 Sa 29/23

    Arbeitszeitreduzierung - entgegenstehende betriebliche Gründe

  • ArbG Hamburg, 17.11.2017 - 1 Ca 44/17

    Teilzeitbeschäftigung wegen laufender Elternzeit

  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 535/11

    Elternteilzeit - Bestimmtheit des Verringerungsangebots

  • LAG Hessen, 20.12.2012 - 20 Sa 418/12

    Gewährung von Elternteilzeit - Vergütungsanspruch - Rückzahlung überzahlter

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2020 - 12 Sa 1656/19

    Berufung gegen zweites Versäumnisurteil - keine amtswegige Prüfung der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 14 Sa 654/18

    Beginn Elternzeit - Lehrkraft - Aussparung Schulferien

  • LAG Köln, 14.03.2018 - 5 Sa 240/17

    Zulässigkeit einer Klage auf Bewilligung von Teilzeit während der Elternzeit nach

  • LAG Hessen, 29.02.2016 - 16 Sa 689/15

    An das objektive Gewicht der Ablehnungsgründe nach § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG

  • LAG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 Sa 1203/09

    Dringende betriebliche Gründe; Elternzeit; Teilzeitbeschäftigung

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2018 - 6 Sa 521/17

    Elternteilzeit - entgegenstehende dringende betriebliche Gründe

  • LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 14 Sa 5/13

    Bezugspflegemodell in der Altenpflege

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2017 - 15 SaGa 823/17

    Einstweilige Verfügung - Familienpflegezeit

  • LAG Köln, 08.08.2012 - 9 Sa 86/12

    Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2022 - 4 Sa 847/21

    Elternzeit - Teilzeit

  • LAG Sachsen, 17.05.2011 - 7 Sa 137/10

    Quotenregelung bei Elternteilzeitverlangen

  • LAG München, 09.02.2023 - 3 Sa 194/22

    Teilzeit während der Elternzeit, Teilzeitverlangen, Auslegung, Schadensersatz,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - 3 Sa 390/13

    Entgegenstehende dringende betriebliche Gründe bei Geltendmachen eines Anspruchs

  • ArbG Berlin, 11.11.2015 - 60 Ca 10222/15

    Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit - Leistungsklage -

  • ArbG Wuppertal, 15.02.2012 - 5 Ca 2511/11

    Elternzeit, Teilzeit, Verteilung der Arbeitszeit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2022 - 7 Sa 405/21

    Teilzeitarbeit in der Elternzeit - Schadensersatzansprüche - formwirksamer Antrag

  • LAG Hessen, 13.12.2018 - 9 Sa 822/17
  • LAG Köln, 15.04.2010 - 13 Sa 1423/09

    Teilzeitantrag während der Elternzeit; unbegründete Klage bei fehlender

  • ArbG Solingen, 03.12.2015 - 3 Ca 1425/15

    Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit, Beschäftigungsanspruch

  • ArbG Düsseldorf, 29.05.2020 - 7 Ca 1198/20

    Elternzeit - Arbeitszeitverringerung und entgegenstehende betriebliche Gründe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht