Rechtsprechung
BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN in der ab 1. August 1988 gültigen Fassung §§ 5 TZ 520. 1 und 520. 2; Urlaubs-Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN § 1
Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person i. S. des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Freier Mitarbeiter - Radio Bremen - Arbeitnehmerähnliche Person - Beendigung der Tätigkeit - Wichtiger Grund - Urlaubsanspruch - Ergänzungsanspruch
- archive.org
- Judicialis
Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN in der ab 1. August 1988 gültigen Fassung §§ 5 TZ 520.1 und 520.2; ; Urlaubs-Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung des Rechtsverhältnisses einer arbeitnehmerähnlichen Person i.S. des Tarifvertrags für arbeitnehmerähnliche Personen RADIO BREMEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 09.07.1996 - 2 Ca 2017/96
- LAG Bremen, 07.11.1997 - 4 Sa 338/96
- BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97
Papierfundstellen
- NZA 1999, 777
- BB 1999, 910
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang …
Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97
Hierbei muß das Erfordernis des Vertrauensschutzes des Beklagten das Interesse des Arbeitnehmers an einer sachlichen Prüfung des Klagebegehrens derart überwiegen, daß ihm nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf den Rechtsstreit materiell einzulassen (BAG Urteil vom 20. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung, m.w.N.). - BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 481/96
Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung an die Vorinstanz
Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97
Das Recht eines Arbeitnehmers, gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder dessen Befristung zu klagen, kann prozessual verwirken (Urteil vom 2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - BAGE 11, 353 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 25. September 1997 - 8 AZR 481/96 - n.v.). - BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81
Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer
Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97
Das Recht eines Arbeitnehmers, gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder dessen Befristung zu klagen, kann prozessual verwirken (Urteil vom 2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - BAGE 11, 353 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 25. September 1997 - 8 AZR 481/96 - n.v.). - BAG, 02.11.1961 - 2 AZR 66/61
Verwirkung einer Feststellungsklage
Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97
Das Recht eines Arbeitnehmers, gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder dessen Befristung zu klagen, kann prozessual verwirken (Urteil vom 2. November 1961 - 2 AZR 66/61 - BAGE 11, 353 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Prozeßverwirkung; Urteil vom 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP Nr. 71 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; Urteil vom 25. September 1997 - 8 AZR 481/96 - n.v.). - LAG Bremen, 07.11.1997 - 4 Sa 338/96
Beendigung eines arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses; Auslegung einer …
Auszug aus BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 726/97
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 7. November 1997 - 4 Sa 338/96 - wird zurückgewiesen.
- BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 314/98
Annahmeverzug - arbeitnehmerähnliche Person - Rundfunkanstalt
Voraussetzung hierfür ist, daß der Mitarbeiter in jedem Kalenderjahr, indem er für die Beklagte tätig wird, aus keiner anderweiten Erwerbstätigkeit höhere Einkünfte als von der Beklagten bezogen hat (vgl. Senatsurteil vom 27. Oktober 1998 - 9 AZR 726/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - LAG Köln, 10.12.2007 - 2 Sa 1069/07
Arbeitnehmerähnliche Person; Fristberechnung; Rundfunkfreiheit
Sie verweist hinsichtlich der Frage, ob das Jahr 1997 zu den Beschäftigungsjahren hinzuzählt, auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu einem gleich lautenden Tarifvertrag bei R B (Az.: 9 AZR 726/97 vom 27.10.1998).Das Gericht schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der identischen Formulierung des Tarifvertrages für arbeitnehmerähnliche Personen bei R B an (Urteil vom 27.10.1998 - 9 AZR 726/97 -).
- LAG Köln, 30.10.2012 - 12 Sa 417/12
Ansprüche auf Fortzahlungsentgelt und Übergangsgeld bei Beendigung des …
Die Kammer schließt sich insoweit den Ausführungen des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 27.10.1998 (9 AZR 726/97, NZA 1999, 777) zum Tarifvertrag Radio Bremen für arbeitnehmerähnliche Personen (TVaP RB) sowie zu dem dortigen Urlaubstarifvertrag an.Vielmehr handele es sich beim Ergänzungsanspruch lediglich um einen Geldanspruch (BAG vom 27.10.1998 - 9 AZR 726/97 - NZA 1999, 777).
- BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 682/98
Kirchliche Schlichtungsstelle - Prozeßeinrede
Hierbei muß das Erfordernis des Vertrauensschutzes des Beklagten das Interesse des Arbeitnehmers an einer sachlichen Prüfung des Klagebegehrens derart überwiegen, daß ihm nicht mehr zugemutet werden kann, sich auf den Rechtsstreit materiell einzulassen (vgl. BAG Urteil vom 27. Oktober 1998 - 9 AZR 726/97 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).