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   BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07   

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BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 (https://dejure.org/2011,2711)
BAG, Entscheidung vom 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 (https://dejure.org/2011,2711)
BAG, Entscheidung vom 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 (https://dejure.org/2011,2711)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilung - § 8 TzBfG

  • openjur.de

    Antrag des Arbeitnehmers auf Verringerung und Umverteilung der Arbeitszeit

  • Bundesarbeitsgericht

    Antrag des Arbeitnehmers auf Verringerung und Umverteilung der Arbeitszeit

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 686/05

    Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Abzustellen ist darauf, was bei objektiver Betrachtung der Empfänger den Erklärungen entnehmen durfte (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - Rn. 22, BAGE 119, 254) .

    Verlangt der Arbeitnehmer demgegenüber eine Arbeitszeitverringerung, für die § 8 TzBfG keine Anspruchsgrundlage darstellen kann, ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, das Verfahren des § 8 TzBfG durchzuführen (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - zu B II 3 e bb der Gründe, BAGE 119, 254) .

  • BAG, 24.06.2008 - 9 AZR 514/07

    Arbeitszeit - Verringerung - Verteilungswunsch

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Der Antrag auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit ist auf den Abschluss eines Änderungsvertrags gerichtet und damit Angebot iSv. § 145 BGB (vgl. BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 21, BAGE 127, 95) .

    Ein bei Gericht gestellter Sachantrag enthält regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 27, BAGE 127, 95; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 113, 11) .

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils würde die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Satz 1 ZPO als erteilt gelten (vgl. BAG 13. Oktober 2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 12, AP TzBfG § 8 Nr. 29 = EzA TzBfG § 8 Nr. 25; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 893/07 - Rn. 20, BAGE 129, 56) .
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Die Auslegung betrifft damit nur einen der rechtlichen Gesichtspunkte, unter denen das Revisionsgericht das Berufungsurteil im Rahmen der von den Parteien gestellten Anträge nachzuprüfen hat (BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 636/02 - zu B II 2 c aa der Gründe, BAGE 108, 103) .
  • BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 36/07

    Verringerungsverlangen - tarifliche Härtefallregelung

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    In einem solchen Fall musste die Beklagte nicht annehmen, der Kläger habe mit seinem Angebot das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren des § 8 TzBfG einleiten wollen (vgl. zur Auslegung bei ausdrücklich auf andere Grundlagen gestütztem Verlangen: BAG 13. November 2007 - 9 AZR 36/07 - Rn. 23, BAGE 125, 45) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2007 - 18 Sa 1721/06

    Zustimmung zu künftiger Herabsetzung und Umverteilung der Arbeitszeit - fehlende

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2007 - 18 Sa 1721/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.11.2004 - 9 AZR 644/03

    Teilzeitanspruch - Verteilung der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Ein bei Gericht gestellter Sachantrag enthält regelmäßig kein neuerliches rechtsgeschäftliches Vertragsangebot (BAG 24. Juni 2008 - 9 AZR 514/07 - Rn. 27, BAGE 127, 95; 23. November 2004 - 9 AZR 644/03 - zu B I 2 b der Gründe, BAGE 113, 11) .
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    (1) Grundsätzlich kann der auf Abschluss eines Änderungsvertrags gerichtete Antrag wie jede empfangsbedürftige Willenserklärung nach §§ 133157 BGB ausgelegt werden ( vgl. BAG 20. Juli 2004 - 9 AZR 626/03 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 111, 260) .
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    (a) Ein Verringerungsangebot muss so formuliert sein, dass es durch ein schlichtes "Ja" angenommen werden kann (vgl. zu § 15 Abs. 6 BEEG : BAG 15. Dezember 2009 - 9 AZR 72/09 - Rn. 37, AP BEEG § 15 Nr. 2 = EzA BErzGG § 15 Nr. 18) .
  • BAG, 19.08.2003 - 9 AZR 542/02

    Anspruch auf Arbeitszeitverringerung - betriebliche Ablehnungsgründe

    Auszug aus BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 729/07
    Es kann auch genügen, dass der Arbeitnehmer die anspruchsbegründenden Tatsachen nach § 8 Abs. 1 und Abs. 7 TzBfG benennt (vgl. BAG 19. August 2003 - 9 AZR 542/02 - zu I 2 a der Gründe, AP TzBfG § 8 Nr. 4 = EzA TzBfG § 8 Nr. 4) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08

    Arbeitszeit - Verringerung

  • BAG, 18.05.2004 - 9 AZR 319/03

    Teilzeitanspruch - Kirche

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13

    Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung

    Infolge der Fiktion muss sich die Beklagte so behandeln lassen, als hätte sie der angetragenen Vertragsänderung zugestimmt (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - Rn. 30 mwN) .

    Denn der Arbeitnehmer muss Gewissheit haben, ob der Arbeitsvertrag seinem Angebot entsprechend geändert wurde (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - Rn. 30) .

  • ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20

    Zum Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1

    Die Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit überließ sie in beiden Schreiben der Beklagten (§ 106 Satz 1 GewO) (vgl. BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - Rn. 21) .
  • LAG Hessen, 11.04.2016 - 17 Sa 814/15

    Zur Auslegung eines TeilzeitbegehrensZustimmungsfiktion mangels schriftlicher

    Hierbei handelt es sich um einen hinreichend bestimmten Antrag, da er durch ein schlichtes "Ja" hätte angenommen werden können (hierzu BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - AP TzBfG § 8 Nr. 3, Volltext: juris, m.w.N.) .

    Der Arbeitnehmer soll Gewissheit erhalten, ob die Zustimmungsfiktion nach § 8 Abs. 5 Satz 2 und 3 TzBfG eintritt (BAG 15. November 2011 - 9 AZR 729/07 - a.a.O.; BAG 18. Mai 2004 - 9 AZR 319/03 - AP AVR Caritasverband Anlage 5 Nr. 3).

  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1619/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

    Auch die Vereinbarung über eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit nach § 8 TzBfG wirkt nämlich auf Vertragsebene (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 - Juris).

    aa) Voraussetzung für das Bestehen eines einseitigen Vertragsänderungsrechts des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG (vgl. Laux/Schlachter TzBfG, 2. Aufl. § 8 Rz. 265, BAG 15.11.2011 - 9 AZR 729/07- Juris) ist dem Wortlaut der Vorschrift nach, dass die Verteilung der Arbeitszeit infolge eines Verlangens des Arbeitnehmers einvernehmlich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG oder durch Fiktion nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG festgelegt wurde.

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2020 - 8 Sa 403/19

    Rücknahme eines arbeitnehmerischen Teilzeitverlangens

    Denn der Arbeitnehmer muss Gewissheit haben, ob der Arbeitsvertrag seinem Angebot entsprechend geändert worden ist (BAG, Urteil vom 15.11.2011 - 9 AZR 729/07, zitiert nach juris, Rdz. 30).
  • OLG Hamm, 11.07.2018 - 8 U 108/17

    Auf die Entwicklung einer Gesellschaft darf auch mit massiver Kritik Einfluss

    Insofern überzeugen auch die Ausführungen im von der Beklagten zitierten Entscheidung des LAG Potsdam nicht (Urt. v. 19.7.2007 - 18 Sa 1721/06 - juris , Rn. 45), auf die das Revisionsgericht im Übrigen auch ausdrücklich inhaltlich nicht eingegangen ist ( BAG , Urt. v. 16.11.2011 - 9 AZR 729/07 - juris , Rn. 18).
  • ArbG Köln, 22.03.2017 - 9 Ca 6485/16

    Rechtsstreit über die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung in der Form einer

    Ein Verringerungsangebot muss so formuliert sein, dass es durch ein schlichtes "Ja" angenommen werden kann (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.2011 - 9 AZR 729/07, Rn. 25, juris) .

    Abzustellen ist darauf, was bei objektiver Betrachtung der Empfänger den Erklärungen entnehmen durfte (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.2011 - 9 AZR 729/07, Rn. 23 mwN, juris) .

    Er muss erkennen können, ob das Angebot des Arbeitnehmers geeignet ist, die Zustimmungsfiktion eintreten zu lassen (vgl. BAG, Urt. v. 15.11.2011 - 9 AZR 729/07, Rn. 28 mwN, juris) .

  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

    Auch die Vereinbarung über eine bestimmte Verteilung der Arbeitszeit nach § 8TzBfG wirkt nämlich auf Vertragsebene (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 - Juris).

    aa) Voraussetzung für das Bestehen eines einseitigen Vertragsänderungsrechts des Arbeitgebers nach § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG (vgl. Laux/Schlachter TzBfG, 2. Aufl. § 8 Rz. 265, BAG 15.11.2011- 9 AZR 729/07- Juris) ist dem Wortlaut der Vorschrift nach, dass die Verteilung der Arbeitszeit infolge eines Verlangens des Arbeitnehmers einvernehmlich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG oder durch Fiktion nach § 8 Abs. 5 Satz 3 TzBfG festgelegt wurde, § 8 Abs. 5 Satz 4 TzBfG ist danach nicht anzuwenden, wenn zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses oder in seinem Verlauf eine bestimmte Lage der Arbeitszeit vereinbart wurde, ohne dass eine Geltendmachung des Arbeitnehmers iSv. § 8 Abs. 2 TzBfG vorausging (BAG 17.06.2007 - 9 AZR 819/06 - NZA 2008, 118).

  • LAG Düsseldorf, 26.03.2021 - 6 Sa 746/20

    Elternteilzeit; Bestimmtheit des Teilzeitantrags; Beschäftigtenzahl

    Mit Rechtskraft eines obsiegenden Urteils würde die Zustimmung der Beklagten nach § 894 Abs. 1 S. 1 ZPO als erteilt gelten (vgl. etwa vgl. BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 729/07 - Rn. 17; BAG v. 13.10.2009 - 9 AZR 910/08 - Rn. 12).
  • LAG Hamburg, 13.09.2012 - 7 Sa 8/12

    Befristete Teilzeitregelung - ersatzweise Verringerung und Neuverteilung der

    Es muss auf den objektiven Empfängerhorizont abgestellt werden, also auf das, was der Empfänger bei objektiver Betrachtung der Erklärung entnehmen durfte (vgl. BAG vom 15.11.2011 - 9 AZR 729/07, BeckRS 2012, Nr. 65968, Rn. 23).
  • LAG Köln, 27.03.2020 - 4 Sa 312/19

    Firmentarifvertrag mit statischer Bezugnahme; Tarifvertraglicher Anspruch auf

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