Rechtsprechung
BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 1 Abs 1 S 1 AÜG, § 9 Nr 1 AÜG, § 10 Abs 1 S 3 AÜG, § 10 Abs 1 S 1 AÜG, § 10 Abs 2 S 1 AÜG
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags - IWW
§ 563 Abs. 1 ZPO, § ... 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 256 Abs. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 261 ZPO, § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 9 Nr. 1 AÜG, § 1 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 AÜG, § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 561 ZPO, § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AÜG, § 242 BGB, § 613a Abs. 6 BGB, § 563 Abs. 3 ZPO, § 10 Abs. 1 Satz 3 AÜG, § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG, § 10 Abs. 2 AÜG, § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB, § 10 Abs. 2 Satz 1 AÜG, § 148 ZPO, § 9 Abs. 1 ArbGG, § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, §§ 198 ff. GVG
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Berufungsbegründung im Zivilprozess; Unwirksamkeit der Arbeitnehmerüberlassung und Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher; Arbeitszeitvolumen im fingierten Arbeitsverhältnis bei unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung
- bag-urteil.com
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
- Betriebs-Berater
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
- Techniker Krankenkasse
- rewis.io
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitnehmerüberlassung; Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Berufungsbegründung im Zivilprozess
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zur Auslegung atypischer Verträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitnehmerüberlassung - oder doch nur eine Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Streit um das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher - und die Feststellungsklage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses - und die später erhobene Kündigungsschutzklage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung, das Arbeitsverhältnis zum Entleiher - und die vertragliche Arbeitszeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Berufungsbegründung - und ihr notwendiger Inhalt
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zur Tätigkeit aufgrund eines Dienstvertrags
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 04.09.2014 - 33 Ca 3755/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 14 Sa 1941/14
- BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Papierfundstellen
- NZA 2017, 49
- BB 2017, 123
- BB 2017, 52
- DB 2017, 434
- NZG 2017, 351
Wird zitiert von ... (83) Neu Zitiert selbst (21)
- BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 395/11
Betriebliche Altersversorgung - Arbeitnehmerüberlassung - Abgrenzung zu Werk- und …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Die Vertragschließenden können das Eingreifen zwingender Schutzvorschriften des AÜG nicht dadurch vermeiden, dass sie einen vom Geschäftsinhalt abweichenden Vertragstyp wählen (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - Rn. 20 f.) .Denn der Inhalt der Rechtsbeziehung zwischen dem Vertragsarbeitgeber und dem Dritten ist sowohl auf der Grundlage der ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien als auch unter Berücksichtigung der praktischen Durchführung des Vertrags zu bestimmen (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - Rn. 21) .
Soweit sich das Landesarbeitsgericht dabei auf insgesamt drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (15. April 2014 - 3 AZR 395/11 -; 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 -; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124) bezieht, verkennt es, dass keine dieser Entscheidungen einer Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Beklagten und der X GmbH entgegensteht.
aa) Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 15. April 2014 (- 3 AZR 395/11 -) unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Siebten Senats (13. August 2008 - 7 AZR 269/07 -) angenommen, ein Arbeitnehmer, der die vertraglichen Vereinbarungen zwischen seinem Vertragsarbeitgeber und dem Dritten nicht kenne, müsse Tatsachen vortragen, die eine Würdigung rechtfertigen, wonach der Arbeitnehmer einem Entleiher zur Arbeitsleistung überlassen ist.
Die Vertragspraxis lässt aber nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragspartner zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - Rn. 21) .
- BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Der Berechtigte muss vielmehr unter Umständen untätig geblieben sein, die den Eindruck erweckt haben, dass er sein Recht nicht mehr wahrnehmen wolle, so dass sich der Verpflichtete darauf einstellen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (Umstandsmoment) (vgl. BAG 21. April 2016 - 2 AZR 609/15 - Rn. 24) .Wenn die Beklagte ohne weitere Begründung meint, auf das Umstandsmoment verzichten zu können, so steht dies im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 21. April 2016 2 AZR 609/15 - Rn. 24; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 70; 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 - Rn. 25; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 22; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) .
- BAG, 17.03.2015 - 9 AZR 702/13
Wiedereinstellungszusage - Klageantrag - Eröffnung des Insolvenzverfahrens über …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Der Klageantrag bezeichnet hinreichend deutlich die Arbeitsvertragsparteien, den Beschäftigungsbeginn (vgl. hierzu BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 34) , die Art der Arbeitsleistung sowie deren zeitlichen Umfang und damit die essentialia negotii eines Arbeitsvertrags.Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 31) .
- BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10
Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Soweit sich das Landesarbeitsgericht dabei auf insgesamt drei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (15. April 2014 - 3 AZR 395/11 -; 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 -; 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - BAGE 67, 124) bezieht, verkennt es, dass keine dieser Entscheidungen einer Prüfung der vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Beklagten und der X GmbH entgegensteht.Zwar kann eine derartige Haftungsregelung verbunden mit der Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, im Einzelfall als Indiz für das Vorliegen eines Dienstvertrags zu werten sein (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 37) .
- BAG, 23.06.2015 - 9 AZR 261/14
Jobcenter - Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG geltend machen (BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 15, BAGE 152, 59) .Trotz des Vergangenheitsbezugs des Antrags besteht das besondere Feststellungsinteresse nämlich dann, wenn sich - wie im Streitfall - aus ihm Rechtsfolgen für die Gegenwart und Zukunft, insbesondere mögliche Ansprüche auf Vergütung ergeben können (BAG 23. Juni 2015 - 9 AZR 261/14 - Rn. 16, BAGE 152, 59) .
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07
Eigenkündigung des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Wann dies der Fall ist, ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - Rn. 16 f., BAGE 130, 14) . - BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 936/12
Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay) - …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Wenn die Beklagte ohne weitere Begründung meint, auf das Umstandsmoment verzichten zu können, so steht dies im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 21. April 2016 2 AZR 609/15 - Rn. 24; 10. März 2015 - 3 AZR 56/14 - Rn. 70; 11. Dezember 2014 - 8 AZR 838/13 - Rn. 25; 10. Dezember 2014 - 4 AZR 991/12 - Rn. 22; 25. September 2013 - 5 AZR 936/12 - Rn. 15) . - BAG, 16.04.2014 - 10 AZB 6/14
Aussetzung - Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Im Rahmen dieser Abwägung ist der Beschleunigungsgrundsatz des § 9 Abs. 1 ArbGG ebenso zu berücksichtigen wie die Vorschriften zum Schutz vor überlanger Verfahrensdauer, § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, §§ 198 ff. GVG (BAG 16. April 2014 - 10 AZB 6/14 - Rn. 5) . - BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 239/90
Verwirkung eines Anspruchs vor dessen Fälligkeit - Verwirkung materieller Rechte …
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; offengelassen von BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - Rn. 26) . - BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06
Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung
Auszug aus BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 735/15
Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, verwirken kann (so BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - zu II 1 der Gründe; offengelassen von BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - Rn. 26) . - BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 991/12
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung -Einwand der …
- BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine …
- BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
Arbeitnehmerstatus - Cutterin
- BAG, 11.12.2014 - 8 AZR 838/13
Immaterieller Schadensersatz - Mobbing - Verwirkung
- BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 453/12
Berufsfußball - vorzeitige Beendigung eines befristeten Vertrags-verhältnisses - …
- BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89
Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag
- BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11
Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung
- BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09
Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 14 Sa 1941/14
Drittbezogener Personaleinsatz im Besucherservice eines Museums
- BAG, 25.06.2014 - 7 AZR 847/12
Betriebsratsmitglied - Befristung - Benachteiligung
- BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 269/07
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Verteilung der Darlegungslast für das …
- BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 133/16
Arbeitnehmerüberlassung
Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 29) .Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom AÜG nicht erfasst (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 30; 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27; 13. August 2008 - 7 AZR 269/07 - Rn. 14) .
Der Inhalt der Rechtsbeziehung zwischen dem Vertragsarbeitgeber und dem Dritten ist sowohl auf der Grundlage der ausdrücklichen Vereinbarungen der Vertragsparteien als auch unter Berücksichtigung der praktischen Durchführung des Vertrags zu bestimmen (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 32; vgl. auch BAG 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - Rn. 21) .
Die Vertragspraxis lässt aber nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragsparteien zu, wenn die zum Vertragsschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 45; 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - Rn. 21) .
Sie kann in der Revision nur darauf überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt hat oder gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 37; 17. März 2015 - 9 AZR 702/13 - Rn. 31) .
Auch wenn es den Parteien eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags freisteht, die Haftung des Verleihers, die sich in der Regel auf ein Auswahlverschulden hinsichtlich der von ihm gestellten Arbeitnehmer beschränkt, im Vertragswege zu erweitern und auf eine Haftung für schuldhafte Schlechtleistungen der von ihm überlassenen Arbeitnehmer auszudehnen (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 43; vgl. Hamann jurisPR-ArbR 11/2013 Anm. 1) , ist eine solche Regelung für eine Arbeitnehmerüberlassung unüblich.
- BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16
Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung
Diese ist vielmehr durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 29; 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - Rn. 20 mwN) .Seine Ansprüche, die sich allein gegen den Verleiher richteten, wären nach den Grundsätzen über das faktische Arbeitsverhältnis und der Schadensersatzbestimmung des § 10 Abs. 2 AÜG zu ermitteln (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 54) .
- BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16
Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
Damit hat die Klägerin die für § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO hinreichenden essentialia negotii eines Arbeitsvertrags benannt (vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 24) .
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 338/16
Kein Betriebsübergang iSv. § 613a Abs. 1 BGB bei fehlendem Wechsel in der für den …
aa) Dabei kann dahinstehen, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirkt werden kann (bejahend BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 67, 124;… offengelassen von BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 30;… 10. Oktober 2007 - 7 AZR 448/06 - Rn. 25; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 47; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59). - BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als …
Die Vertragspraxis lässt nämlich nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragsparteien zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 45) . - BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 228/21
Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer mit der allgemeinen Feststellungsklage das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zu einem Entleiher auf Grundlage der Vorschriften des AÜG geltend machen (vgl. BAG 20. März 2018 - 9 AZR 508/17 - Rn. 17; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 22) .Seine Ansprüche, die sich allein gegen den Verleiher richteten, wären nach den Grundsätzen über das faktische Arbeitsverhältnis und der Schadensersatzbestimmung des § 10 Abs. 2 AÜG aF zu ermitteln (vgl. BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 28, BAGE 158, 6; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 54) .
Sie betreffen nicht die Struktur der Arbeitnehmerüberlassung, die durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehung zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie durch das Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher gekennzeichnet ist (vgl. EuGH 14. November 2018 - C-18/17 - Rn. 27; 18. Juni 2015 - C-586/13 - [Martin Meat] Rn. 33; BAG 17. Januar 2017 - 9 AZR 76/16 - Rn. 21, BAGE 158, 6; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 29) .
- BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15
Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 18; 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Rn. 11) .Deshalb hat der Berufungsführer die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und mit welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 19; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 11) .
Die Vertragspflicht des Verleihers gegenüber dem Entleiher endet, wenn er den Arbeitnehmer ausgewählt und ihn dem Entleiher zur Verfügung gestellt hat (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 29) .
Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom AÜG nicht erfasst (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 30; 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 27) .
Die Vertragschließenden können das Eingreifen zwingender Schutzvorschriften des AÜG nicht dadurch vermeiden, dass sie einen vom Geschäftsinhalt abweichenden Vertragstyp wählen (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 31; 15. April 2014 - 3 AZR 395/11 - Rn. 20 f.) .
- BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 117/17
Arbeitnehmerstatus eines Musikschullehrers
Die Vertragspraxis lässt grundsätzlich nur dann Rückschlüsse auf den wirklichen Geschäftswillen der Vertragsparteien zu, wenn die zum Vertragsabschluss berechtigten Personen die vom Vertragswortlaut abweichende Vertragspraxis kennen und sie zumindest billigen (vgl. BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 31; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 45) . - BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 309/16
Betriebsübergang - wirtschaftliche Einheit - Verantwortlichkeit
a) Dabei kann dahinstehen, ob das Recht, sich auf den Bestand eines Arbeitsverhältnisses zu berufen, überhaupt verwirkt werden kann (bejahend BAG 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - zu I 2 der Gründe, BAGE 67, 124;… offengelassen von BAG 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 30;… 10. Oktober 2007 - 7 AZR 448/06 - Rn. 25; 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 47; zweifelnd BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 160/02 - zu B II 2 a der Gründe, BAGE 105, 59) . - BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15
Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses …
Widersprechen sich die Vereinbarung und die tatsächliche Durchführung, ist die Durchführung maßgeblich (vgl. BAG 20. September 2016 - 9 AZR 735/15 - Rn. 31; 18. März 2014 - 9 AZR 694/12 - Rn. 17) . - BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 323/21
Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag
- BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18
Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang aus grobem …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2017 - 5 Sa 209/16
Arbeitnehmerüberlassung - Gemeinschaftsbetrieb - ambulante Dialyseeinrichtung
- BAG, 20.03.2018 - 9 AZR 508/17
Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses - Verwirkung des …
- BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 139/21
Arbeitnehmerüberlassung mit Auslandsbezug - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses
- LAG Düsseldorf, 25.01.2021 - 9 Sa 536/20
Eingruppierung, Eingruppierungsfeststellungsklage, Gruppenstufe, Paktzusteller, …
- LAG Düsseldorf, 15.09.2021 - 12 Sa 354/21
Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassung; Arbeitnehmerüberlassung; …
- LAG Baden-Württemberg, 04.07.2017 - 15 Sa 73/16
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung eines kraft gesetzlicher Fiktion zustande …
- BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 222/15
Zweckbefristung - Schließung einer Betriebsstätte
- LAG Düsseldorf, 12.10.2021 - 3 Sa 294/21
- LAG Düsseldorf, 07.07.2021 - 12 Sa 155/21
Arbeitnehmerüberlassung; Wet-Lease-Vereinbarung in der Luftfahrt
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19
Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 324/21
Arbeitnehmerüberlassung - Werk- bzw. Dienstvertrag
- LAG Düsseldorf, 07.07.2021 - 12 Sa 154/21
Arbeitnehmerüberlassung; Wet-Lease-Vereinbarung in der Luftfahrt
- LAG Hessen, 24.07.2020 - 3 Sa 114/18
Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Zivilprozess Bestimmtheit des …
- BAG, 20.03.2019 - 7 AZR 409/16
Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung
- LAG Hamburg, 15.04.2020 - 6 Sa 53/18
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - drittbezogener Personaleinsatz - Werkvertrag …
- LAG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 Sa 107/21
Wet-Lease in Form von ACMIO-Verträgen in der Luftfahrt; Arbeitnehmerüberlassung; …
- LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 10 Sa 686/21
Kein Betriebsübergang einer insolventen Luftfahrtgesellschaft; Wirksamkeit der …
- LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 10 Sa 68/21
Kein Betriebsübergang mangels Geschäftsübernahme Wet-Lease als Betriebsteil Keine …
- LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 178/21
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsübergang - verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 476/21
Unanwendbarkeit von § 10 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 9 Abs. 1 AÜG im Gesamthafenbetrieb
- LAG Düsseldorf, 03.11.2021 - 4 Sa 177/21
Arbeitsverhältnis; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 11.11.2021 - 13 Sa 96/21
Objektive Klagehäufung bei Betriebsübergang nach § 613a BGB ; …
- LAG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 Sa 106/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 337/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 5 Sa 115/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 12.11.2021 - 10 Sa 67/21
Teil einer Massensache in Zusammenhang mit der Insolvenz einer …
- LAG Düsseldorf, 19.10.2021 - 8 Sa 123/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 5 Sa 118/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 5 Sa 114/21
Kein Betriebsübergang im Rahmen von Wet-Lease; Entstehung eines …
- LAG Düsseldorf, 02.09.2021 - 5 Sa 113/21
Betriebsbedingte Kündigung; Betriebsübergang; verbotene Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 339/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- LAG Baden-Württemberg, 09.04.2021 - 12 Sa 15/20
Illegale Arbeitnehmerüberlassung - Auslandsbezug
- BAG, 25.07.2023 - 9 AZR 278/22
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Darlegungslast
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 477/21
Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen - Zustandekommen eines unbefristeten …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16
Betriebsübergang - "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" - Prozessverwirkung - …
- BAG, 05.07.2022 - 9 AZR 478/21
Gesamthafenbetrieb im Lande Bremen - Zustandekommen eines unbefristeten …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 308/16
Werzalit verliert auch vor dem Bundesarbeitsgericht
- BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 852/16
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als …
- VG Düsseldorf, 30.04.2020 - 40 K 2401/18
Arbeitnehmerüberlassung Eingliederung Beschäftigung Weisungsunterworfenheit …
- LAG Bremen, 06.05.2020 - 3 Sa 47/19
Klageänderung in der Berufungsinstanz; Arbeitnehmerüberlassung und …
- LAG Baden-Württemberg, 12.10.2022 - 4 TaBV 3/21
Unterrichtungsanspruch - Betriebsrat - Fremdpersonaleinsatz
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1115/19
In Anlehung an 7 ZAR 487/99: Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG liegt nicht vor, …
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1108/19
In Anlehung an 7 ZAR 487/99: Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG liegt nicht vor, …
- LAG Hessen, 07.04.2022 - 5 Sa 1082/21
Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 AÜG Auslegung …
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 197/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 88/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 9 KR 234/13
Sozialversicherungspflicht - überlassenes Personal in der Filmbranche - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.06.2022 - L 4 BA 4/18
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Arzt - Werkvertrag für freiberufliche …
- LAG Hessen, 15.01.2021 - 3 Sa 1107/19
In Anlehung an 7 ZAR 487/99: Arbeitnehmerüberlassung i.S.d. AÜG liegt nicht vor, …
- LAG München, 30.04.2019 - 4 Sa 511/18
Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung zum werkvertraglichen Einsatz
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 338/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 614/16
Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung - …
- BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 615/16
Betriebsübergang - negative Feststellungsklage - materielle Rechtskraftwirkung - …
- LAG Köln, 10.05.2017 - 11 Sa 72/16
Begriff der Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 89/17
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- LAG München, 29.04.2020 - 11 Sa 106/20
Feststellung eines Arbeitsverhältnisses und eines Anwartschaftsverhältnisses auf …
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 52/15
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Widerruf - …
- BAG, 11.12.2019 - 4 AZR 547/18
Gesetzlicher Übergang auf Optionskommune - Bezugnahmeklausel
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.03.2019 - L 2 AL 54/15
Saison-Kurzarbeitergeld - ergänzende Leistung - kein Anspruch auf …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2018 - 6 Sa 449/17
Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung; Steuerprogressionsschaden
- LAG Baden-Württemberg, 04.10.2022 - 15 Sa 30/21
Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung
- LSG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - L 9 KR 173/14
Sozialversicherungspflicht - Visagistin - Tätigkeit bei einer Fernsehproduktion …
- LAG Köln, 21.08.2020 - 4 Sa 7/20
- ArbG Frankfurt/Main, 24.09.2021 - 8 Ca 2019/21
- LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 979/16
Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag
- LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 816/16
Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag
- ArbG Köln, 26.05.2020 - 11 Ca 2859/19
- LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 817/16
Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag
- LAG Köln, 14.06.2017 - 11 Sa 818/16
Arbeitnehmerüberlassung, Abgrenzung Dienstvertrag
- VG Hamburg, 29.03.2019 - 15 K 7227/16
Öffentlich-rechtliche Haftung des Entleihers eines Triebwagenführers an ein …
- LG Arnsberg, 04.10.2022 - 7 O 238/22