Weitere Entscheidung unten: BAG, 18.02.1997

Rechtsprechung
   BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1418
BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,1418)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,1418)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,1418)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1418) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie - Berechnung des tarifvertraglichen Urlaubsanspruchs bei einer Arbeitsleistung von weniger als fünf Werktagen bei vollkontinuierlicher Viererwechselschicht - Berechnung des gesetzlichen Zusatzurlaubs für ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1997, 1123
  • BB 1997, 1644
  • DB 1997, 2027
  • DB 1997, 482
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Dann ist in einem weiteren Berechnungsvorgang die tarifliche Gesamturlaubsdauer dieser Arbeitnehmer so umzurechnen, daß sie mit der Urlaubsdauer der Arbeitnehmer, deren regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage verteilt ist, zeitlich gleichwertig ist (Fortführung von BAGE 68, 377 = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG).

    Für die Ermittlung des dem Kläger zustehenden Urlaubsanspruchs hat es dazu die in dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1991 (BAGE 68, 377, 381 ff. [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 621/90] = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG, zu 4 bis 6 der Gründe) zu dem im wesentlichen gleichlautenden Vorgänger-MTV entwickelte Berechnungsformel angewandt.

    Sie verkennt, daß nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern die Soll-Arbeitszeit der von den Tarifvertragsparteien als Bezugsgruppe ausgewählten regelmäßig in der Fünf-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer, deren regelmäßige Arbeitszeit auf weniger als fünf Werktage in der Woche verteilt ist, abgestellt werden muß (vgl. BAGE 68, 377, 383 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 621/90] = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG, zu 6 der Gründe).

    Der erkennende Senat hat diese Berechnungsformel für den Vorgängertarifvertrag in seinem Urteil vom 22. Oktober 1991 (BAGE 68, 377) entwickelt.

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Ein Ausschlußtatbestand für Bruchteile, die weniger als einen halben Tag ausmachen, fehlt (BAGE 61, 52 = AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; BAGE 68, 362, 366 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 373/90] = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 1d bb der Gründe).
  • BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 162/88

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Da sich die regelmäßige Arbeitszeit des Schwerbehinderten auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend auf 3, 36 Urlaubstage (vgl. zur Berechnungsmethode BAG Urteil vom 28. September 1989 - 8 AZR 162/88 -, n.v.).
  • BAG, 08.03.1994 - 9 AZR 49/93

    Verringerung des gesetzlichen Zusatzurlaubs nach dem

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Das folgt aus § 47 Satz 2 SchwbG (BAGE 76, 74 = AP Nr. 5 zu § 47 SchwbG 1986).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Ein Ausschlußtatbestand für Bruchteile, die weniger als einen halben Tag ausmachen, fehlt (BAGE 61, 52 = AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; BAGE 68, 362, 366 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 373/90] = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 1d bb der Gründe).
  • BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 397/83

    Tariflicher Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Sie dient jedoch als Auslegungshilfe für die Ermittlung des Tarifinhalts (vgl. BAGE 52, 398, 404 [BAG 27.08.1986 - 6 AZR 397/83] = AP Nr. 28 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2c der Gründe).
  • LAG Hessen, 03.07.1995 - 11 Sa 1682/94

    Urlaubsberechnung in der vollkontinuierlichen Viererwechselschicht; Anspruch

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juli 1995 - 11 Sa 1682/94 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 05.11.2002 - 9 AZR 470/01

    Tarifliche Urlaubsberechnung

    Soweit der Entscheidung des Senats vom 18. Februar 1997 (- 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20) ein anderes Verständnis der dort auszulegenden gleichlautenden Vorgängervorschrift entnommen werden kann, wird das hier klargestellt.

    Dabei ist für diese Verhältnismäßigkeitsrechnung auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem im Durchschnitt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird (Senat 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - aaO).

  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Dabei geht das Bundesarbeitsgericht für die 6-Tage-Woche von 312 und für die 5-Tage-Woche von 260 möglichen Arbeitstagen im Jahr aus (BAG 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).
  • BAG, 08.05.2001 - 9 AZR 240/00

    Berechnung der Urlaubsdauer

    Soweit der Tarifvertrag keine abweichenden Regelungen enthält, sind mithin die für den gesetzlichen Mindesturlaub geltenden Rechtssätze auch auf den Tarifurlaub anzuwenden (vgl. BAG 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20 und 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359, 363 f. = AP BUrlG § 3 Fünf-Tage-Woche Nr. 13 = EzA BUrlG § 13 Nr. 54, zu II 3 der Gründe; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20, zu I 1 der Gründe; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362, 364 f. = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 216 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 93, zu I 2 a der Gründe) ist die unterschiedliche Zahl der Arbeitstage mit Arbeitspflicht pro Kalenderwoche mit der Anzahl der Urlaubstage zueinander ins Verhältnis zu setzen.
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 315/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

    Abzustellen ist hierfür nicht auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern auf die Soll-Arbeitszeit der regelmäßig in der 5-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer (Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).

    Dabei ist im Kalenderjahr bei einem 5-Tagewöchler von 260 Arbeitstagen auszugehen (52 Wochen multipliziert mit 5 Tagen), wie der Senat bei fehlender abweichender Festlegung im Tarifvertrag entschieden hat (vgl. Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - aaO).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Der zeitlich gleichwertige Urlaubsanspruch wird in der Weise berechnet, daß die unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen miteinander in Beziehung gesetzt wird (Fortführung der Senatsrechtsprechung, BAG Urteile vom 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie und vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 = AP Nr. 13 zu § 1 BUrlG Fünf-Tage-Woche).

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (BAG Urteile vom 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP Nr. 13 zu § 1 TVG Tarifverträge: Chemie und vom 3. Mai 1994 - 9 AZR 165/91 - BAGE 76, 359 = AP Nr. 13 zu § 3 BUrlG Fünf-Tage-Woche) ist bei jeder abweichenden Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit die für die betroffenen Arbeitnehmer maßgebliche Anzahl von Urlaubstagen durch Umrechnung zu ermitteln.

  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 4/00

    Urlaubsentgelt; bezahlte Arbeitspause

    Trifft die Behauptung des Klägers zum verstetigten Entgelt nicht zu, weil sich seine Vergütung nach den im jeweiligen Abrechnungsmonat geleisteten Schichten bestimmt, so kommt ggf. wegen der dann unregelmäßigen Verteilung der Arbeitszeit auf das Kalenderjahr eine Kürzung des Urlaubsanspruchs in Betracht (vgl. ständige Rechtsprechung des Senats vgl. BAG 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20; 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - BAGE 89, 362).
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 314/00

    Urlaubsdauer - Umrechnung

    Abzustellen ist hierfür nicht auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern auf die Soll-Arbeitszeit der regelmäßig in der 5-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer (Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).

    Im Kalenderjahr ist bei einem 5-Tagewöchler von 260 Arbeitstagen auszugehen (52 Wochen multipliziert mit 5 Tagen), wie der Senat bei fehlender abweichender Festlegung im Tarifvertrag entschieden hat (vgl. Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - aaO).

  • BAG, 09.09.2003 - 9 AZR 468/02

    Chemische Industrie - Urlaubsdauer bei Schichtarbeit

    Für die Umrechnung des tariflichen Urlaubsanspruchs sind die vom Kläger jährlich zu leistenden Jahres-Soll-Schichten mit der Zahl der Jahres-Soll-Arbeitstage der Bezugsgruppe ins Verhältnis zu setzen (vgl. Senat 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).
  • LAG München, 15.01.2014 - 11 Sa 659/13

    Urlaubsanspruch bei Schichtarbeit; Zeitgutschrift bei Nichtarbeit an gesetzlichen

    Insoweit geht die Kammer davon aus, dass an der zuvor in den Urteilen vom 15.11.2005 (9 AZR 626/04) und vom 05.11.2002 (9 AZR 470/01) und den früheren Urteilen vom 22.10.1991 (9 AZR 622/90) und 18.02.1997 (9 AZR 738/95) aufgestellten Rechtsauffassung, dass bei überlappenden Schichten nur ein Arbeitstag vorliege, nicht weiterhin festgehalten wird.
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 319/00
  • LAG Hamburg, 13.12.2001 - 1 Sa 31/01

    Anrechnung von Urlaubsschichten; Vorfragen oder Elemente eines

  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 317/00
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 316/00
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 318/00
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 320/00
  • LAG Sachsen, 01.08.2014 - 7 Sa 109/14

    Nachgewährung von Tarifurlaub für einen Angestellten im kommunalen

  • ArbG Stendal, 03.06.2009 - 4 Ca 1026/08
  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98

    Geltendmachung der Urlaubsabgeltung

  • LAG Hessen, 09.11.2000 - 11 Sa 17/00

    Höhe des Anspruches eines Feuerwehrmannes auf die Gewährung von Urlaub nach

  • LAG Niedersachsen, 08.12.1998 - 7 Sa 497/98

    Berechnung tariflicher Urlaubstage

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 706/95, 9 AZR 738/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5881
BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 706/95, 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,5881)
BAG, Entscheidung vom 18.02.1997 - 9 AZR 706/95, 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,5881)
BAG, Entscheidung vom 18. Februar 1997 - 9 AZR 706/95, 9 AZR 738/95 (https://dejure.org/1997,5881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie - Gewährung von Zusatzurlaub für regelmäßige Sonntagsarbeit - Grundsätzer für die Ermittlung des Urlaubsanspruchs

  • rechtsportal.de

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urlaub in vollkontinuierlichen Betrieben der Chemischen Industrie

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urlaub in vollkontinuierlichen Betrieben der chemischen Industrie

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1997, 482
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 706/95
    Für die Ermittlung des dem Kläger zustehenden Urlaubsanspruchs hat es dazu die in dem Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1991 (BAGE 68, 377, 381 ff. = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG, zu 4 bis 6 der Gründe) zu dem im wesentlichen gleichlautenden Vorgänger-MTV entwickelte Berechnungsformel angewandt.

    Sie verkennt, daß nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sondern die Soll-Arbeitszeit der von den Tarifvertragsparteien als Bezugsgruppe ausgewählten regelmäßig in der Fünf-Tage-Woche arbeitenden Arbeitnehmer und der in regelmäßiger Schichtarbeit eingesetzten Arbeitnehmer, deren regelmäßige Arbeitszeit auf weniger als fünf Werktage in der Woche verteilt ist, abgestellt werden muß (vgl. BAGE 68, 377, 383 = AP Nr. 6 zu § 3 BUrlG, zu 6 der Gründe).

    Der erkennende Senat hat diese Berechnungsformel für den Vorgängertarifvertrag in seinem Urteil vom 22. Oktober 1991 (BAGE 68, 377 = AP, a.a.O.) entwickelt.

  • BAG, 27.08.1986 - 8 AZR 397/83

    Tariflicher Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 706/95
    Sie dient jedoch als Auslegungshilfe für die Ermittlung des Tarifinhalts (vgl. BAGE 52, 398, 404 = AP Nr. 28 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 2 c der Gründe).
  • LAG Hessen, 03.07.1995 - 11 Sa 2008/94

    Urlaubsanspruch bei vollkontinuierlicher Viererwechselschicht; Urlaubsberechnung

    Auszug aus BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 706/95
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. Juli 1995 - 11 Sa 2008/94 - wird zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht