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   BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98   

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BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98 (https://dejure.org/2000,18836)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2000 - 9 AZR 803/98 (https://dejure.org/2000,18836)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 (https://dejure.org/2000,18836)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98
    Ebenso wie der Urlaubsanspruch auf das Kalenderjahr befristet ist, ist auch der ihn ersetzende Abgeltungsanspruch nach der Rechtsprechung des Senats befristet (BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - und 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 66 und 70 = EzA BUrlG § 7 Nr. 98 und 101).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112; Senat 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, sofern er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).

    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat grundsätzlich nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt (Senat 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BB 2000, 881).

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.08.1998 - 5 Sa 249/98

    Verfall eines Urlaubsabgeltungsanspruch

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 28. August 1998 - 5 Sa 249/98 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 161/97

    Urlaub im Baugewerbe bei Verteilung der Arbeit auf neun Tage in der Doppelwoche

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98
    Da der Kläger nicht an sechs Werktagen in der Woche sondern nur an fünf Tagen in der Woche arbeitete, war wegen der vertraglich vom Bundesurlaubsgesetz abweichenden Verteilung der Wochenarbeitszeit die Dauer des urlaubsrechtlichen Freistellungsanspruchs umzurechnen (BAG 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 216; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112; Senat 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO) kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, sofern er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98
    Da der Kläger nicht an sechs Werktagen in der Woche sondern nur an fünf Tagen in der Woche arbeitete, war wegen der vertraglich vom Bundesurlaubsgesetz abweichenden Verteilung der Wochenarbeitszeit die Dauer des urlaubsrechtlichen Freistellungsanspruchs umzurechnen (BAG 8. September 1998 - 9 AZR 161/97 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 216; 18. Februar 1997 - 9 AZR 738/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Chemie Nr. 13 = EzA BUrlG § 3 Nr. 20).
  • BAG, 21.09.1999 - 9 AZR 705/98

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzklage

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98
    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage hat grundsätzlich nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt (Senat 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - aaO; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - BB 2000, 881).
  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 803/98
    Ebenso wie der Urlaubsanspruch auf das Kalenderjahr befristet ist, ist auch der ihn ersetzende Abgeltungsanspruch nach der Rechtsprechung des Senats befristet (BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - und 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 66 und 70 = EzA BUrlG § 7 Nr. 98 und 101).
  • BAG, 13.12.2011 - 9 AZR 420/10

    Urlaubsabgeltung - Verfall trotz unwirksamer Arbeitgeberkündigung - Verzug des

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat (vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - zu II 2 a aa der Gründe ; 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - zu I 2 a der Gründe; 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b und c der Gründe, BAGE 92, 299; 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 79, 92) .
  • LAG Hamm, 02.03.2016 - 6 Sa 787/15
    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung angenommen, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig nicht die Geltendmachung von Urlaubsansprüchen des Arbeitnehmers zum Inhalt hat (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 571/00 - zu II 2 a aa der Gründe; BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - zu I 2 a der Gründe; BAG 9. November 1999 - 9 AZR 915/98 - zu II 2 b aa der Gründe; BAG 21. September 1999 - 9 AZR 705/98 - zu I 2 b und c der Gründe; BAG 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

    Tarifliche Ausschlußfristen

    Macht der Arbeitnehmer den Anspruch ordnungsgemäß vor Ablauf des Kalenderjahres oder im Fall der Übertragung vor Ablauf des maßgebenden Übertragungszeitraums gegenüber dem Arbeitgeber geltend, so hat dieser den während des Schuldnerverzugs eintretenden Untergang des Anspruchs zu vertreten und nach § 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB aF einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz zu leisten (BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112; Senat 17. Januar 1995 - 9 AZR 664/93 - BAGE 79, 92; 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - nv.).
  • LAG Hamm, 09.10.2002 - 18 (2) Sa 900/02

    Zulässigkeit der Berufung, Beschwer des Berufungsklägers, Identität des

    Dieser schon fällige Anspruch wandelte sich automatisch am 30.08.2001 mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um (BAG, Urteil vom 18.01.2000 - 9 AZR 803/98 - n.v.), ohne seine Identität zu verlieren.

    Befand sich der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Zeit eines erteilten Urlaubs mit der Zahlung des Urlaubsentgelts in Verzug, so bedarf es keiner weiteren Inverzugsetzung zur Bewirkung des Verzugs für den Abgeltungsanspruch (so auch BAG, Urteil vom 18.01.2000 - 9 AZR 803/98 -).

  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - Haftungsbescheid - Gesamtschuld -

    Eine vor Fälligkeit erfolgte Mahnung bleibt auch nach dem Eintritt der Fälligkeit wirkungslos (vgl. BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 803/98 - Rn. 14).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 14 Sa 2333/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann ein Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz für den infolge Fristablaufs erloschenen Anspruch fordern, sofern er seinen Arbeitgeber zuvor in Verzug gesetzt hatte (vgl. z. B. BAG, 18.01.00, 9 AZR 803/98, zitiert aus juris m. w. N.).
  • ArbG Berlin, 12.10.2001 - 31 Ga 24563/01

    Teilzeitwunsch des Arbeitnehmers nach Beendigung der Elternzeit

    zu dieser Problematik etwa BAG - 3 AZR 987/93, 7 AZR 195/96, 7 AZR 298/96, 9 AZR 705/98, 9 AZR 803/98, 7 AZR 891/98 und 5 AZR 901/98.
  • ArbG Trier, 15.06.2010 - 3 Ca 319/10

    Verfall von Urlaubsabgeltungsansprüchen

    Daher ist auch er befristet bis zum Ablauf des Kalenderjahres bzw. des Übertragungszeitraums (BAG 17.01.1995 AP Nr. 66 zu § 7 BUrlG Abgeltung; 18.01.2000 - 9 AZR 803/98; 21.06.2005 AP Nr. 11 zu § 55 InsO; ErfK/Dörner, § 7 BUrlG Rn. 54; DLW/Dörner, Kap. 3 Rn. 2241; Schaub/Linck, § 102 Rn. 148).
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