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   BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96   

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BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96 (https://dejure.org/1998,551)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1998 - 9 AZR 812/96 (https://dejure.org/1998,551)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 (https://dejure.org/1998,551)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • archive.org
  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 397 Abs. 1; ; BGB § 779; ; BUrlG § 7 Abs. 3; ; BUrlG § 4; ; BUrlG § 13; ; TVG § 4 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242, § 397 Abs. 1, § 779; BUrlG § 7 Abs. 3, 4 und § 13; TVG § 4 Abs. 4
    Ausgleichsklausel in Auflösungsvertrag: Kein wirksamer Verzicht auf gesetzlichen Mindesturlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3662 (Ls.)
  • NZA 1998, 816
  • BB 1998, 1744
  • DB 1998, 1236
  • JR 2000, 43
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 05.12.1995 - 9 AZR 871/94

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
    Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wandelte sich der noch bestehende und nicht erfüllte Urlaubsanspruch des Klägers, ohne daß es dafür weiterer Handlungen des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers bedurfte, von Gesetzes wegen in einen Abgeltungsanspruch um (BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339 = AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu II 2 b der Gründe, m.w.N.).

    Der Abgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339 = AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung, m.w.N.) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht.

    Er setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde (BAGE 81, 339 = AP, aaO; BAG Urteil vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Dieser Abgeltungsanspruch des Klägers ist nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG i.V.m. § 7 Abs. 4 BUrlG mit Ablauf des Jahres 1994 erloschen (vgl. BAG Urteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 871/94 - BAGE 81, 339 = AP Nr. 70 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 132/89

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Außergerichtlicher Vergleich

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
    Der gesetzliche Mindesturlaub gehört hierzu nicht (Bestätigung von BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit).

    Diese Vereinbarung der Parteien ist ein Erlaßvertrag i.S.v. § 397 Abs. 1 BGB, der alle Ansprüche zum Erlöschen bringt, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war (BAG Urteil vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit, m.w.N.).

    Die Vorschrift schützt nur kollektivrechtlich begründete tarifliche Rechte (BAGE 65, 171 = AP, aaO, m.w.N.).

    Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist nach § 13 Abs. 1 BUrlG unabdingbar (BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAGE 65, 171 = AP, aaO).

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
    Die Arbeitsfähigkeit beurteilt sich nicht nach der zuletzt übertragenen Tätigkeit, sondern nach der vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags geschuldeten Leistung, die der Arbeitgeber als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (Bestätigung und Fortführung BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BurlG Abgeltung; Urteil vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Er setzt somit voraus, daß der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde (BAGE 81, 339 = AP, aaO; BAG Urteil vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 a der Gründe, m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer (BAG Urteile vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 d der Gründe; vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340 = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 55/89 - n.v.).

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
    Die Arbeitsfähigkeit beurteilt sich nicht nach der zuletzt übertragenen Tätigkeit, sondern nach der vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags geschuldeten Leistung, die der Arbeitgeber als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (Bestätigung und Fortführung BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BurlG Abgeltung; Urteil vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer (BAG Urteile vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 d der Gründe; vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340 = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 55/89 - n.v.).

    Hierzu gehörte auch jede andere Arbeit, welche die Beklagte nach dem Arbeitsvertrag als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG Urteil vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 05.09.1995 - 9 AZR 455/94

    Öffentlicher Dienst - Kündigung - Arbeitnehmer - Zinsen - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
    Unerheblich ist, daß der Kläger zu diesem Zeitpunkt infolge Krankheit arbeitsunfähig war (ständige Rechtsprechung seit BAG Urteile vom 28. Juni 1984 - 6 AZR 521/81 - BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 5. September 1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).

    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, so Senatsurteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT, m.w.N.; Senatsurteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).

  • BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87

    Urlaubsabgeltung: Voraussetzungen - Rechtsmissbrauch - Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; vom 14. März 1989 - 8 AZR 507/87 - n.v., zu 5 der Gründe; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v., zu II der Gründe; vom 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986, zu I 4 der Gründe) kann ein Arbeitnehmer, wenn er seinen Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat, einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz fordern, wenn der Anspruch zwischenzeitlich wegen Fristablaufs erloschen ist (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
    Wer arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von seiner Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, so Senatsurteil vom 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP Nr. 17 zu § 47 BAT, m.w.N.; Senatsurteil vom 5. September 1995 - 9 AZR 455/94 - ZTR 1996, 28).
  • BAG, 21.07.1978 - 6 AZR 1/77

    Beendetes Arbeitsverhältnis - Gesetzlicher Abgeltungsanspruch - Rechtswirksamer

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
    Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist nach § 13 Abs. 1 BUrlG unabdingbar (BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAGE 65, 171 = AP, aaO).
  • BAG, 25.06.1996 - 9 AZR 182/95

    Abgeltung des Zusatzurlaubs für eine nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; vom 14. März 1989 - 8 AZR 507/87 - n.v., zu 5 der Gründe; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v., zu II der Gründe; vom 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986, zu I 4 der Gründe) kann ein Arbeitnehmer, wenn er seinen Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat, einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz fordern, wenn der Anspruch zwischenzeitlich wegen Fristablaufs erloschen ist (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 671/92

    Anforderungen für das Entstehen eines Urlaubsabgeltungsanspruch - Befristung

    Auszug aus BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; vom 14. März 1989 - 8 AZR 507/87 - n.v., zu 5 der Gründe; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v., zu II der Gründe; vom 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986, zu I 4 der Gründe) kann ein Arbeitnehmer, wenn er seinen Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat, einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz fordern, wenn der Anspruch zwischenzeitlich wegen Fristablaufs erloschen ist (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

  • BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89

    Verfall des Anspruchs eines Formers auf Abgeltung von Urlaub - Anforderungen an

  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 89/90

    Vertragsauslegung durch das Revisionsgericht - Erfüllung eines Urlaubsanspruchs,

  • BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb

  • LAG Hessen, 30.09.1996 - 11 Sa 1549/95

    Urlaubsabgeltung: Beweislast

  • BAG, 26.05.1992 - 9 AZR 27/91

    Wettbewerbsverbot - Geltung vor Aufnahme der Tätigkeit

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Der Urlaubsanspruch kann nur erfüllt werden, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung erbringen kann (BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - AP BUrlG § 13 Nr. 45 = EzA BUrlG § 13 Nr. 57, zu III 3 b aa der Gründe).

    Die Arbeitsfähigkeit beurteilt sich nach der vom Arbeitnehmer auf Grund des Arbeitsvertrags geschuldeten Leistung, die der Arbeitgeber als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - AP BUrlG § 13 Nr. 45 = EzA BUrlG § 13 Nr. 57, zu III 3 c der Gründe).

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 35/17 R

    Zusammentreffen von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit Einkommen

    Bei dem ursprünglichen Entstehungszeitpunkt eines Abgeltungsanspruchs verbliebe es demgegenüber bei einem sog Tatsachenvergleich, etwa wenn eine Einigung über die Anzahl der noch offenen Urlaubstage und damit lediglich über die Höhe des Abgeltungsanspruchs herbeigeführt worden wäre (vgl BAG Urteil vom 20.1.1998 - 9 AZR 812/96 - Juris RdNr 27) .
  • BAG, 09.06.1998 - 9 AZR 43/97

    Freistellung zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs?

    Ein derartiges negatives Schuldanerkenntnis bringt alle Ansprüche, die den Erklärenden bekannt waren oder mit deren Bestehen zu rechnen war, zum Erlöschen (vgl. BAG Urteil vom 21. Juli 1978 - 6 AZR 1/77 - AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG Urteil vom 331. Mai 1990 - 8 AZR 132/89 - BAGE 65, 171, 173 = AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Der gesetzliche Mindesturlaub ist demgegenüber nach § 13 Abs. 1 BUrlG unabdingbar (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - 6 Sa 490/05

    Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs als Voraussetzung für die Urlaubsabgeltung

    Der Abgeltungsanspruch entsteht nach ständiger Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 20.04.1989 - 8 AZR 621/87 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 48; 05.12.1995 - 9 AZR 871/94 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 70; 20.01.1998 - 9 AZR 812/96 - BUrlG § 13 Nr. 45) als Ersatz für die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr mögliche Befreiung von der Arbeitspflicht.

    Wer dagegen arbeitsunfähig krank ist, kann durch Urlaubserteilung von der Arbeitspflicht nicht mehr befreit werden (BAG 20.01.1998 a.a.O. m.w.N.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Arbeitsfähigkeit und damit für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs trägt der Arbeitnehmer (BAG 20.01.1998 - 9 AZR 812/96 - BUrlG § 13 Nr. 45).

    Die Arbeitsfähigkeit beurteilt sich somit nicht nach der zuletzt übertragenen Tätigkeit, sondern nach der vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags geschuldeten Leistung, die der Arbeitgeber als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG 20.04.1998 - 8 AZR 621/87 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 48; 27.05.1997 - 9 AZR 337/95 - AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 74; 20.01.1998 a.a.O).

    Bei der Arbeitsfähigkeit handelt es sich um ein personenbedingtes Merkmal (vgl. BAG 20.01.1998 a.a.O.).

  • BAG, 12.02.2014 - 4 AZR 317/12

    Nichtigkeit eines Verzichts auf einen tariflichen Anspruch

    Um einen Tatsachenvergleich handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur, wenn eine bestehende Unsicherheit über die tatsächlichen Voraussetzungen eines Anspruchs durch gegenseitiges Nachgeben ausgeräumt werden soll (ausf. BAG 5. November 1997 - 4 AZR 682/95 - zu I 2.2.1 der Gründe mwN sowie 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 41; 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - zu II 1 der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 17.06.1998 - 12 Sa 520/98

    Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

    Habe der Arbeitnehmer vorher den Arbeitgeber in Verzug gesetzt, könne er als Schadensersatz einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag fordern, dies aber nur dann, wenn er bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses jedenfalls für die Dauer seines Urlaubs seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung hätte erbringen können, also in diesem Umfang arbeitsfähig gewesen sei (BAG 20.01.1998, 9 AZR 812/96, DB 98, 1237).

    Dabei ist nach Sprachverständnis und Definition des Senats der Abfindungsanspruch ein einfacher Geldanspruch" und steht dem Abgeltungsanspruch (mit urlaubsrechtlichen Merkmalen wie Bestand und Erfüllbarkeit) gegenüber (BAG 20.01.1998, a.a.O., 09.08.94, 9 AZR 346/92, AP Nr. 62 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 31.05.1990, 8 AZR 161/89, AP Nr. 54 zu § 7 BUrlG Abgeltung, 20.04.1989, 8 AZR 621/87, AP Nr. 48 zu § 1 BUrlG Abgeltung).

    Die Frage, ob diese nachfolgende Tatsache als Reserveursache" geeignet ist, die an sich gegebene Abgeltungspflicht des Arbeitgebers zu beeinflussen, beantwortet das BAG selbst nach einem hypothetischen Ansatz, nämlich ob der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis weiter bestünde" (BAG 20.01.1998, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Nach § 7 Abs. 4 BUrlG wandelt sich der noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Abgeltungsanspruch um, ohne dass weitere Handlungen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers erforderlich sind (BAG 20.1.1998, NZA 1998, 816; 19.8.2003, AP BUrlG § 7 Nr. 29; ErfK/Gallner BUrlG § 7 Rn. 71-72).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2004 - 1 Sa 316/04

    Pauschale Vergütung von Bereitschaftszeiten

    Er setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch noch erfüllt werden könnte, wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet würde (BAG 20.1.1998, NZA 1998, 816 [817]).

    Sofern der Anspruch auf Urlaubsabgeltung zwischenzeitlich durch Fristablauf erloschen ist, kann der Arbeitnehmer einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadensersatz fordern, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat (BAG, 25.6.1996, NZA 1996, 1153 [1154]; 20.1.1998, NZA 1998, 816 [817]).

    Ob der Kläger überhaupt innerhalb dieser Frist die Arbeitsfähigkeit wieder erlangte - wofür er ggf. beweispflichtig wäre (BAG 20.1.1998, NZA 1998, 816 [817]) - kann demnach dahin stehen.

  • LAG Köln, 08.11.2012 - 7 Sa 767/12

    Aufgabe der Surrogationstheorie - Anpassung des Aufhebungsvertrags durch

    Allerdings haben Rechtsprechung und herrschende Meinung in der Vergangenheit in der Tat die Auffassung vertreten, dass wegen der in§ 13 Abs. 1 S. 3 BUrlG normierten Unverzichtbarkeit der gesetzlich garantierten Urlaubsansprüche auch auf den Urlaubsabgeltungsanspruch nicht wirksam verzichtet werden könne und dass dieser weder Gegenstand einer Ausgleichsklausel, noch einer Ausschlussfrist sein könne (BAG vom 31.7.1967, AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAG vom 21.7.1978, AP Nr. 5 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit; BAG vom 5.4.1984, DB 1985, 48; BAG vom 31.5.1990, NZA 1990, 935; BAG vom 20.1.1998, NZA 1998, 816; BAG vom 9.6.1998, NZA 1999, 80; Neumann/Fenski, BUrlG, 10. Aufl., § 13, Rdnr. 53 ff.; Schaub/Linck, Arbeitsrechtshandbuch, 12.Aufl., 2007, § 102 Rdnr. 159 f.; ErfKo/Dörner, 9.Aufl., 2009, § 13 BUrlG Rdnr.22).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 423/02

    Urlaubsanspruch - Seedienstuntauglichkeit eines Kapitäns

    Der Urlaubsanspruch ist auch dann erfüllbar, wenn der Arbeitnehmer andere Arbeitsleistungen hätte erbringen können, welche der Arbeitgeber nach dem Arbeitsvertrag als vertragsgemäß hätte annehmen müssen (BAG 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340; Senat 20. Januar 1998 - 9 AZR 812/96 - AP BUrlG § 13 Nr. 45 = EzA BUrlG § 13 Nr. 57).
  • LAG München, 18.01.2006 - 10 Sa 704/05

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Geltendmachung in Insolvenz = Verfahrenswidriges

  • LAG München, 27.02.2007 - 11 Sa 1006/06

    Unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Erfüllbarkeit des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2008 - 2 Sa 271/08

    Treuwidrigkeit des Berufens auf die Unabdingbarkeit des gesetzlichen

  • OLG Brandenburg, 29.09.2020 - 6 U 168/18

    Schadensersatz aus anwaltlicher Berufshaftung wegen fehlerhafter Rechtsberatung

  • LAG Hamm, 02.05.2007 - 18 Sa 1807/06

    Urlaubsabgeltung, Beweislast für die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs,

  • LAG München, 08.08.2007 - 11 Sa 836/06

    Unsubstantiierte Darlegungen zum Anspruch auf Urlaubsabgeltung und Verzugslohn

  • LAG Hamm, 05.10.2000 - 17 Sa 1093/00

    Einvernehmliches Ausscheiden eines Angestellten bei seinem bisherigen

  • LAG Hessen, 20.02.2008 - 6 Sa 859/06

    Entgeltfortzahlung bei Fortsetzungserkrankung - Urlaubsabgeltung und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2010 - 7 Sa 182/10

    Verzicht auf Urlaubsabgeltung in außergerichtlicher Vereinbarung während des

  • LAG München, 28.05.1999 - 10 Sa 1190/98

    Anspruch auf Bezahlung eines als Rückzahlung einer einbehaltenen Stornoreserve

  • LAG Köln, 10.01.2023 - 4 Sa 680/22

    Anforderungen an die Berufungsbegründung; Auslegung von Willenserklärungen;

  • LAG Hessen, 08.11.1999 - 11 Sa 1064/98

    Berechnung von Urlaubsabgeltungsansprüchen

  • LAG Hessen, 22.03.1999 - 10 Sa 815/98

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt und Urlaubsvergütung; Voraussetzungen des

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.08.1998 - 11 Sa 1209/97

    Höhe des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung sowie Anspruch auf Gewährung einer

  • LAG Hessen, 03.05.1999 - 10 Sa 815/98

    Ansprüche der Ehefrau auf Arbeitsentgelt und Urlaubsvergütung nach Tod ihres

  • ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98

    Verfallfristen für Arbeitnehmer

  • LAG Thüringen, 19.10.1998 - 8 Sa 126/98

    Urlaubsabgeltung bei Betriebsübergang

  • ArbG Dortmund, 10.02.2010 - 8 Ca 2118/09
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