Rechtsprechung
| BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
- openjur.de
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
- Bundesarbeitsgericht
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit - Zu besetzender freier Arbeitsplatz muss gleich dem von teilzeitbeschäftigtem Arbeitnehmer bisher besetzten Arbeitsplatz oder zumindest vergleichbar sein - Beabsichtigte andere Vergütung, z. B. ohne Bezug auf Tarif, steht nicht entgegen
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz
Teilzeitbeschäftigte hat Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilzeitrecht - Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
Kurzfassungen/Presse (14)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit
- mitfugundrecht.de (Pressemitteilung)
Bundesarbeitsgericht -teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit
- 123recht.net (Pressemeldung, 8.5.2007)
Teilzeitbeschäftigtem geholfen // Anspruch auf Stundenaufstockung gestärkt
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit
- aok-business.de (Kurzinformation)
Wer mehr tun will, dem ist prinzipiell zu folgen
- bonell-collegen.de (Kurzinformation)
Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Verlängerung seiner Arbeitszeit
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Teilzeitbeschäftigte können einen einklagbaren Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit haben
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Arbeitszeitverlängerung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Teilzeitbeschäftigte: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Teilzeitbeschäftigte müssen bei Wunsch auf Verlängerung der Arbeitszeit bevorzugt werden
- lp-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung auf Verlängerung seiner Arbeitszeit
- streifler.de (Kurzinformation)
Teilzeitarbeit: Rechte bei der Besetzung von Vollzeitstellen oder Aufstockung der Stundenzahl
- streifler.de (Kurzinformation)
Teilzeitbeschäftigter: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit
- luther-lawfirm.com
, S. 3 (Kurzinformation)
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Kurzanmerkung)
Arbeitsrecht - Teilzeitbeschäftigte haben bei der Besetzung einer Vollzeitstelle Vorrang
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Teilzeitbeschäftigte haben bei der Besetzung einer Vollzeitstelle Vorrang
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
- heuking.de
, S. 6 (Entscheidungsbesprechung)
Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten
Verfahrensgang
- ArbG Mönchengladbach, 18.01.2006 - 5 Ca 3478/05
- LAG Düsseldorf, 11.08.2006 - 9 Sa 172/06
- BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 874/06
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 122, 235
- NJW 2007, 3664 (Ls.)
- MDR 2008, 33
- NZA 2007, 1349
- DB 2007, 2207
Wird zitiert von ... (23)
- BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 781/07
Verlängerungsanspruch - höherwertiger Arbeitsplatz
Ein entsprechender Arbeitsplatz liegt im Regelfall vor, wenn der zu besetzende Arbeitsplatz dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich und der dafür notwendigen Eignung und Qualifikation entspricht (vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 20 und 23, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3).Die Voraussetzung des entsprechenden Arbeitsplatzes steht in § 9 TzBfG gleichrangig neben dem Erfordernis gleicher Eignung (vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 24 f., AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3;… aA Buschmann in Buschmann/Dieball/Stevens-Bartol Das Recht der Teilzeitarbeit 2. Aufl. § 9 TzBfG Rn. 19;… Laux in Laux/Schlachter TzBfG § 9 Rn. 31;… Kittner/Däubler/Zwanziger-Zwanziger KSchR 7. Aufl. § 9 TzBfG Rn. 4).
(1) Das TzBfG will den Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt erleichtern (BT-Drucks. 14/4374 S. 11 und 18; vgl. auch Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3;… 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 19, BAGE 119, 194).
Das berufliche Fortkommen und die berufliche Mobilität von Teilzeitbeschäftigten sollen gefördert werden, um Karrierehindernisse auszuräumen und damit die Akzeptanz und Attraktivität von Teilzeitarbeit zu erhöhen (BT-Drucks. 14/4374 S. 12 und 18; vgl. auch Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3).
Bliebe die Grenze zwischen den beiden Hierarchieebenen in einem solchen Fall undurchlässig, würde die gesetzgeberische Zielvorstellung der Flexibilisierung der individuellen Arbeitszeit verfehlt (vgl. Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3).
Die negative Anspruchsvoraussetzung der nicht entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe bezieht sich auf die personelle Auswahl für die Besetzung des freien Arbeitsplatzes (Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 34, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3).
§ 9 TzBfG begründet einen einklagbaren Rechtsanspruch des in Teilzeit beschäftigten Arbeitnehmers auf Verlängerung seiner Arbeitszeit durch Vertragsänderung, wenn sich - wie hier - keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben (…vgl. BAG 16. Januar 2008 - 7 AZR 603/06 - Rn. 17, NZA 2008, 701; Senat 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 18, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3;… 13. Februar 2007 - 9 AZR 575/05 -Rn. 26, AP TzBfG § 9 Nr. 2 = EzA TzBfG § 9 Nr. 2;… 15. August 2006 - 9 AZR 8/06 - Rn. 19, BAGE 119, 194).
- LAG Düsseldorf, 03.08.2007 - 10 Sa 112/07
Verlängerung der Arbeitszeit; freigestelltes Betriebsratsmitglied
Dieser Zweck wird nur erreicht, wenn der Arbeitnehmer einen durchsetzbaren Anspruch gegen den Arbeitgeber auf vertragliche Verlängerung seiner Arbeitszeit hat (BAG 15.08.2006 - 9 AZR 8/06 - AP TzBfG § 9 Nr. 1; BAG 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - DB 2007, 2207).Eine ausreichende Vergleichbarkeit ist nur dann gegeben, wenn beide Tätigkeiten die gleichen Anforderungen an die Eignung der Arbeitnehmer stellen (BAG 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - DB 2007, 2207).
Eine solche liegt nur vor, wenn der Arbeitsplatz dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers, seiner Eignung, Qualifikation und Leistung entspricht (vgl. BAG vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - DB 2007, 2207).
Ebenso kann der vorrangigen Auswahl des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entgegenstehen, dass er zum dringend betrieblich notwendigen Zeitpunkt der Besetzung der Vollzeitarbeitsplatzes noch nicht zur Verfügung steht (vgl. BAG 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - DB 2007, 2207ff, 2209).
- BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06
Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit
§ 9 TzBfG begründet einen individuellen Rechtsanspruch, den der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer im Wege der Leistungsklage durchsetzen kann, wenn sich keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 18, AP TzBfG § 9 Nr. 3 = EzA TzBfG § 9 Nr. 3).
- LAG Köln, 15.06.2009 - 5 Sa 1454/08
Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung begründet § 9 TzBfG bei Vorliegen der dort genannten Merkmale einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Abschluss einer geänderten Arbeitszeitregelung (s. BAG…, Urteil vom 15.08.2006 - 9 AZR 8/06, NZA 2007, S. 255 ff. Rz. 17 ff.; BAG, Urteil vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/06, NZA 2007, S. 1349 ff.).Der Arbeitgeber kann den Berücksichtigungsanspruch nicht dadurch umgehen, dass er die gleiche Tätigkeit auf den zu besetzenden Arbeitsplatz anders vergüten will (siehe BAG Urteil vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 NZA 2007, S. 1349).
Dies folgt bereits aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.05.2007 (9 AZR 874/06, NZA 2007, S. 1349), in der das Bundesarbeitsgericht es als möglich angesehen hat, dass eine Aufstockungsklage, die auf einen Wirksamkeitszeitpunkt weit vor Urteilsverkündung abzielte, begründet sein kann.
- ArbG Mannheim, 06.05.2008 - 8 Ca 313/07
Zu den Anforderungen an die Anzeige des Wunsches auf Verlängerung der …
Ein entsprechender Arbeitsplatz liegt in diesem Sinn nach der Rechtsprechung (vergl. BAG vom 08.05.2007, Az.: 9 AZR 874/06, NZA 2007, S. 1394 ff.; LAG Berlin vom 08.01.1008, Az.: 3 Sa 540/07, Juris ) dann vor, wenn der zu besetzende und vom Arbeitnehmer gewünschte Arbeitsplatz dem vertraglich vereinbarten Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers und damit seiner Eignung und Qualifikation entspricht.Nach der Begründung im Gesetzgebungsverfahren (vergl. hierzu die Ausführungen BAG vom 08.05.2007, Az.: 9 AZR 874/06, Juris) soll in diesem Zusammenhang nur über solche Arbeitsplätze informiert werden, die für den Arbeitnehmer auf Grund seiner Eignung und Wünsche in Frage kommen.
- BAG, 01.06.2011 - 7 ABR 117/09
Mitbestimmung bei Einstellung eines Leiharbeitnehmers - ordnungsgemäße …
Dazu muss zumindest ein freier und nach dem Willen des Arbeitgebers zu besetzender Arbeitsplatz vorhanden sein (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - Rn. 20, BAGE 122, 235). - LAG Hessen, 12.09.2007 - 18 Sa 231/07
Schadenersatz - "entsprechender Arbeitsplatz" iSd § 9 TzBfG - unterbliebene …
Sie können also nicht der Besetzung einer bestimmten Stelle widersprechen (vgl. LAG Düsseldorf Urteil vom 11.08.2006 - 9 Sa 172/06 - AuR 2006, 452; aufhoben durch Urteil des BAG vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 - zitiert nach Pressemitteilung Nr. 30/07). - LAG Berlin-Brandenburg, 08.01.2008 - 3 Sa 540/07
Vergütungsdifferenz als Schadensersatz wegen Nichtberücksichtigung eines …
Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht in seiner neueren Entscheidung vom 8. Mai 2007 (9 AZR 874/06) herausgestellt, dass es im Rahmen des § 9 TzBfG auf den Arbeitsplatz und nicht auf den Arbeitsvertrag ankomme; denn die Regelung bezwecke die Flexibilisierung der individuellen Arbeitszeit innerhalb eines im Übrigen unverändert bestehenden Arbeitsverhältnisses.Dem Arbeitgeber sei es daher verwehrt, den Berücksichtigungsanspruch des Teilzeitarbeitnehmers dadurch zu umgehen, dass er die gleiche Tätigkeit auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz anders vergüten wolle (vgl. BAG - 9 AZR 874/06 - vom 8. Mai 2007, NZA 07, 1349).
- ArbG Köln, 25.06.2009 - 12 Ca 469/09
Arbeitszeiterhöhung
Er muss dem Arbeitsplatz entsprechen, auf dem der Arbeitnehmer, der den Verlängerungswunsch angezeigt hat, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ausübt (BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - BAGE 122, 235 = AP TzBfG § 9 Nr. 3).Er muss dem Arbeitsplatz entsprechen, auf dem der Arbeitnehmer, der den Verlängerungswunsch angezeigt hat, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ausübt ( BAG 8. Mai 2007 - 9 AZR 874/06 - BAGE 122, 235 = AP TzBfG § 9 Nr. 3 ).
- LAG Köln, 06.10.2008 - 5 Sa 964/08
Anspruch auf Aufstockung der Arbeitszeit
Der Arbeitgeber kann den Berücksichtigungsanspruch nicht dadurch umgehen, dass er die gleiche Tätigkeit auf den zu besetzenden Arbeitsplatz anders vergüten will (hier BAG Urteil vom 08.05.2007 - 9 AZR 874/06 NZA 2007, S. 1349). - LAG München, 07.05.2008 - 11 Sa 1000/07
Erhöhung der Wochenarbeitszeit
- LAG Köln, 03.12.2009 - 13 Sa 949/09
Erhöhung der Arbeitszeit eines Flugkapitäns
- LAG Köln, 17.08.2010 - 12 Sa 513/10
Aufstockungsverlangen bei schuldhafter Pflichtverletzung der Arbeitgeberin
- LAG Köln, 19.05.2011 - 13 Sa 1567/10
Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit; unbegründete Klage eines …
- ArbG Duisburg, 17.08.2009 - 3 Ca 1450/09
Verlängerung der Arbeitszeit, Auswahlverfahren
- LAG Köln, 16.02.2011 - 9 TaBV 92/10
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats; Begriff der nicht …
- LAG Thüringen, 25.01.2011 - 1 Sa 495/09
- LAG Köln, 16.02.2011 - 9 TaBV 93/10
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats; Begriff der nicht …
- LAG Köln, 16.02.2011 - 9 TaBV 91/10
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats; Begriff der nicht …
- LAG Köln, 16.02.2011 - 9 TaBV 68/10
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats; Begriff der nicht …
- LAG Köln, 16.02.2011 - 9 TaBV 89/10
Betriebsverfassungsrecht; Mitbestimmung des Betriebsrats; Begriff der nicht …
- ArbG Köln, 27.11.2008 - 17 Ca 1232/08
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.11.2009 - 24 Sa 1610/09
Erhöhung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigung; unbegründete Klage auf …
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