Rechtsprechung
   BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5210
BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03 (https://dejure.org/2004,5210)
BAG, Entscheidung vom 10.02.2004 - 9 AZR 89/03 (https://dejure.org/2004,5210)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 (https://dejure.org/2004,5210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - billiges Ermessen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zum Abschluss eines Altersteilzeitvertrages; Zulassung von Klageänderungen und Klageerweiterungen im Revisionsverfahren; Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags i. S. v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nach der gebotenen Auslegung; Anspruch auf Abschluss eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grenzen bei Abschluss eines Altersteilzeitvertrages - Freiheit der Tarifparteien bei Regelung der Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 872 (Ls.)
  • JR 2005, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.12.2000 - 9 AZR 706/99

    Übergang vom Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitarbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages, mit dem der bestehende Arbeitsvertrag geändert werden soll, bedarf daher einer gesonderten privatrechtlichen Grundlage (vgl. Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363).

    Ob diesen Anforderungen genügt ist, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle (Senat 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363 mwN).

    Der Senat hat zwar in Auslegung des im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrages Altersteilzeit aus dem Wort "können" gefolgert, der Arbeitgeber habe über den Antrag auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages nach billigem Ermessen zu entscheiden (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363).

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Sie kann sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Der Senat hat zwar in Auslegung des im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrages Altersteilzeit aus dem Wort "können" gefolgert, der Arbeitgeber habe über den Antrag auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsvertrages nach billigem Ermessen zu entscheiden (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - AP TVG § 1 Altersteilzeit Nr. 2 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; 12. Dezember 2000 - 9 AZR 706/99 - BAGE 96, 363).

  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 152/93

    Erklärung des Beitritts durch Einlegung der Berufung

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Trotz seiner räumlichen Zuordnung ist dieser Textteil daher im recht verstandenen Interesse des Klägers (vgl. BGH 10. März 1994 - IX ZR 152/93 - NJW 1994, 1537) kein Bestandteil des Klageantrages.
  • LAG Saarland, 04.12.2002 - 2 Sa 40/02

    Zum Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 4. Dezember 2002 - 2 Sa 40/02 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Auch betriebsverfassungsrechtlich führt ein möglicher Verstoß gegen Beteiligungsrechte nicht zu einzelvertraglichen Ansprüchen des Arbeitnehmers, die zuvor noch nicht bestanden haben (vgl. BAG 11. Juni 2002 - 1 AZR 390/01 - BAGE 101, 288 mwN).
  • BAG, 30.10.2001 - 9 AZR 426/00

    Sonderurlaub für Arbeiter

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Hat der Arbeitgeber sein Ermessen nicht oder fehlerhaft ausgeübt, ist die Entscheidung durch das Gericht zu ersetzen (Senat 30. Oktober 2001 - 9 AZR 426/00 - BAGE 99, 274 zu § 55 MTArbL; BAG 29. November 1995 - 5 AZR 753/94 - BAGE 81, 323 zu § 10 GleichstG Berlin).
  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 557/96

    Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Entstehen einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Zu seinen arbeitsvertraglichen Nebenpflichten gehört zwar, auf die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen (BAG 6. August 1997 - 7 AZR 557/96 - BAGE 86, 194).
  • BAG, 05.11.1985 - 1 ABR 49/83

    Anspruch des Betriebsrates auf Teilnahme als Beobachter an einer Fachkundeprüfung

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Klageänderungen und -erweiterungen sind gleichwohl aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit dann zuzulassen, wenn der geänderte Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt (vgl. BAG 5. November 1985 - 1 ABR 49/83 - BAGE 50, 85, 92, zu III der Gründe).
  • BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 468/87

    Vorruhestand: Anspruch des Arbeitnehmers - sachlich gerechtfertigte Ablehnung

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Tarifvertrag zur vorgezogenen freiwilligen Pensionierung für das private Bankgewerbe in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Berlin (Vorruhestands-Tarifvertrag) vom 10. April 1984 (28. Februar 1989 - 3 AZR 468/87 - AP VRG § 2 Nr. 7 = EzA VRG § 2 Bankgewerbe Nr. 1) ist nicht einschlägig.
  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 277/02

    Feststellungsinteresse bei möglicher Leistungsklage

    Auszug aus BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 89/03
    Im Revisionsverfahren können solche neuen prozessualen Ansprüche grundsätzlich nicht zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden (vgl. BAG 5. Juni 2003 - 6 AZR 277/02 - mwN).
  • BAG, 29.11.1995 - 5 AZR 753/94

    Arbeitszeitreduzierung wegen Kinderbetreuung

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 544/08

    Gerichtlicher Vergleich - Anfechtung - Drohung

    Sie ist aber aus prozessökonomischen Gründen zuzulassen, wenn der neue Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14, NZA-RR 2008, 320; 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - zu A der Gründe, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).
  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 769/08

    Fachkraft für Arbeitssicherheit - Gemeindeverwaltung

    Klageänderungen und -erweiterungen sind gleichwohl aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit dann zuzulassen, wenn der geänderte Sachantrag sich auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt stützt (Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - zu A der Gründe, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).
  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 424/09

    Gewerkschaftseintritt während Nachbindung des Arbeitgebers

    Hiervon kann lediglich dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn es sich um eine Klageänderung iSv. § 264 Nr. 2 oder Nr. 3 ZPO handelt und der geänderte Antrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt gestützt wird (BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 -; 9. November 2005 - 5 AZR 105/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 196 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 132; GK-ArbGG/Mikosch Stand April 2011 § 73 Rn. 99 f.; HWK/Bepler 4. Aufl. § 74 ArbGG Rn. 19; deutlich höhere Anforderungen dagegen bei GMP/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 74 Rn. 44 ff.) .
  • BAG, 20.01.2009 - 9 AZR 677/07

    Altersteilzeit - Tarifauslegung - Öffnungsklausel

    Eine Bezifferung ist wegen der erforderlichen Vollstreckbarkeit der Urteilsformel regelmäßig nur bei Leistungsanträgen unerlässlich (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - zu B I 1 b der Gründe, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10; BGH 16. Mai 1994 - II ZR 223/92 - zu 3 der Gründe, NJW-RR 1994, 1185).

    Im Anschluss daran entscheidet der Arbeitgeber gem. § 3 Nr. 1 Abs. 3 TV ATZ über das "Ob" der Einführung von Altersteilzeit, ohne an die Beratungsinhalte gebunden zu sein (vgl. zum nahezu wortgleichen Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Saarland Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10, zu B I 2 b bb (3) der Gründe).

    Bis dahin kann der Arbeitgeber ohne Bindung an die Grundsätze billigen Ermessens jeden Antrag auf Wechsel in die Altersteilzeit ablehnen (vgl. zu dem vergleichbaren Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Saarland Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 65, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).

  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 105/05

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente - Klageerweiterung in der Revision

    Klageerweiterungen sind deshalb nur dann zuzulassen, wenn der geänderte Sachantrag auf den vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt gestützt wird (BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - AP ATG § 2 Nr. 6, zu A der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - 2 Sa 155/20

    Anspruch auf Altersteilzeit - Tarifauslegung

    Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrags, mit dem der bestehende Arbeitsvertrag geändert werden soll, bedarf daher einer gesonderten privatrechtlichen Grundlage ( BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 60, juris ).

    Ein solcher Eingriff ist aber nur aufgrund gesonderter Rechtsgrundlage zulässig, die sich auch aus einem Tarifvertrag ergeben kann ( BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 64, juris ).

    Der Arbeitgeber wird nicht einmal als handelndes Subjekt angesprochen ( vgl. BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 68, juris ).

    Besteht - wie hier - kollektivvertraglich nicht einmal eine Bindung an billiges Ermessen, kann der Arbeitgeber den Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages grundsätzlich nach freiem Ermessen verweigern, ohne dafür eines sachlichen Grundes zu bedürfen ( BAG 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - juris; Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Rolfs 20. Aufl. § 8 ATG Rn. 4 ).

  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 498/06

    Altersteilzeit - Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Er entscheidet deshalb zunächst allein über das "Ob" der Einführung von Altersteilzeit (vgl. zu den wortgleichen Regelungen im Tarifvertrag zur Förderung der Altersteilzeit für den Einzelhandel Saarland vom 1. April 1999: Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 65, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).

    Das Schweigen des Tarifvertrags, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber nach Ablauf der Mindestdauer des § 3 Nr. 1 Abs. 3 Satz 2 TV ATZ Einzelhandel BY Altersteilzeit beenden kann, macht deutlich, dass er mit Ablauf der Frist hierüber frei entscheiden kann (vgl. Senat 10. Februar 2004 - 9 AZR 89/03 - Rn. 65, AP ATG § 2 Nr. 6 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 10).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - 6 Sa 225/10

    Altersteilzeit; Nahtlosigkeit

    Dies ergibt sich aus § 3 Nr. 2 Abs. 3 TV ATZ EinzH, wonach vom Arbeitgeber unter Beteiligung des Betriebsrats zu prüfen ist, ob einem Antrag unter Berücksichtigung von betrieblichen Belangen und sozialen Gesichtspunkten stattgegeben werden kann ( BAG, Urteil vom 10.02.2004 - 9 AZR 89/03 - AP ATG § 2 Nr. 6 zu B I 2 b bb der Gründe ).
  • LAG Köln, 22.11.2011 - 11 Sa 792/10

    Altersteilzeit; Ermessensentscheidung des Arbeitgebers

    Hat der Arbeitgeber sein Ermessen nicht oder fehlerhaft ausgeübt, so ist die Entscheidung entsprechend § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB durch das Gericht zu ersetzen (BAG, Urt. v. 10.02.2004 - 9 AZR 89/03 - m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht