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   BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11   

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https://dejure.org/2013,30005
BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11 (https://dejure.org/2013,30005)
BAG, Entscheidung vom 16.07.2013 - 9 AZR 914/11 (https://dejure.org/2013,30005)
BAG, Entscheidung vom 16. Juli 2013 - 9 AZR 914/11 (https://dejure.org/2013,30005)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit - Tilgungsbestimmung bei Zahlung der Urlaubsabgeltung

  • openjur.de

    Gesetzlicher Urlaub; tariflicher Mehrurlaub; Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit; Tilgungsbestimmung bei Zahlung der Urlaubsabgeltung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit - Tilgungsbestimmung bei Zahlung der Urlaubsabgeltung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 362 Abs 1 BGB, § 366 Abs 1 BGB, § 7 Abs 3 BUrlG, § 7 Abs 4 BUrlG, § 1 TVG
    Tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit - Tilgungsbestimmung bei Zahlung der Urlaubsabgeltung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit - Tilgungsbestimmung bei Zahlung der Urlaubsabgeltung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Krankheit; Wirksamkeit einer nachträglichen Tilgungsbestimmung

  • bag-urteil.com

    Tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit - Tilgungsbestimmung bei Zahlung der Urlaubsabgeltung

  • Betriebs-Berater

    Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit

  • rewis.io

    Tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit - Tilgungsbestimmung bei Zahlung der Urlaubsabgeltung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Krankheit; Wirksamkeit einer nachträglichen Tilgungsbestimmung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit ? Eigenständige Regelung (hier: § 33 Ziff. 6 Buchst. d TV AL II)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach dem TV AL II auch für arbeitsunfähig ausscheidende Arbeitnehmer möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesetzlicher Urlaub - tariflicher Mehrurlaub - Verfall und Abgeltung trotz fortbestehender Krankheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 649
  • NZA 2013, 1285
  • BB 2013, 2868
  • BB 2014, 2040
  • DB 2014, 366
  • NZA-RR 2014, 141
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
    Unerheblich ist, dass das Arbeitsgericht entgegen der jüngeren Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32 ff.) davon ausgegangen ist, gesetzliche Urlaubsansprüche verfielen bei andauernder Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.

    Der Arbeitgeber gerät mit der Zahlung der Urlaubsabgeltung nicht bereits am Tag nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Verzug (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 45) .

    Zwar trifft es zu, dass entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts nach der Rechtsprechung des Senats der Bezug einer Erwerbsminderungsrente die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht vermindert (BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8 ff.) .

    Der zunächst aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt somit zu diesem Zeitpunkt (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32 ff.) .

    § 7 Abs. 3 BUrlG kann und muss durch die Arbeitsgerichte unionsrechtskonform ausgelegt werden (vgl. mit eingehender Begründung BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 30 ff.; vgl. ausf. dazu Höpfner RdA 2013, 16, 22 ff.) .

  • BAG, 22.05.2012 - 9 AZR 618/10

    Verfall tariflichen Mehrurlaubs bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
    Die Tarifvertragsparteien können regeln, dass der den Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigende tarifliche Mehrurlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht oder nur dann abzugelten ist, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist, und insofern die früher von der Rechtsprechung bei dauerhaft erkrankten Arbeitnehmern angewandte Surrogatstheorie für sich vereinnahmen (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 22 mwN) .

    Auch bei Tarifverträgen, die vor der Verkündung der "Schultz-Hoff"-Entscheidung des EuGH vom 20. Januar 2009 (- C-350/06 und C-520/06 - Slg. 2009, I-179) geschlossen wurden, müssen für einen Regelungswillen der Tarifvertragsparteien, der zwischen Ansprüchen auf Abgeltung von Mindest- und Mehrurlaub unterscheidet, deutliche Anhaltspunkte bestehen (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 23 mwN) .

    Ein "Gleichlauf" ist hingegen nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tarifvertraglichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung bzw. zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 13; vgl. auch 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 22, BAGE 137, 328) .

    So genügt es nach § 33 Ziff. 6 Buchst. b TV AL II, dass der Urlaub vor dem 31. März des Folgejahres angetreten wird, ohne dass er innerhalb der Frist auch in Anspruch genommen wird (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 15 zu einer vergleichbaren Regelung im TV-L) .

    Darüber hinaus sieht der Tarifvertrag für den Fall der über den 31. März des Folgejahres hinaus fortdauernden Arbeitsunfähigkeit einen weiteren Übertragungszeitraum vor (vgl. BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 16 zu einer ähnlichen Regelung im TV-L) .

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
    Ebenso können Tarifvertragsparteien Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21, BAGE 137, 328; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 134, 196; 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19, 26 ff., BAGE 134, 1) .

    Da nicht der durch die Arbeitszeitrichtlinie gewährleistete Mindestjahresurlaub von vier Wochen betroffen ist, besteht keine Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 20 ff., aaO) .

    Für einen Regelungswillen der Tarifvertragsparteien, den Mehrurlaub einem eigenen, von dem des Mindesturlaubs abweichenden Fristenregime zu unterstellen, müssen deutliche Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 37 ff., BAGE 134, 1; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 84, BAGE 130, 119) .

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
    Für einen Regelungswillen der Tarifvertragsparteien, den Mehrurlaub einem eigenen, von dem des Mindesturlaubs abweichenden Fristenregime zu unterstellen, müssen deutliche Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BAG 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 37 ff., BAGE 134, 1; 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 84, BAGE 130, 119) .

    Aufgrund der Vorgaben des Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie ist § 7 Abs. 3 BUrlG zwar unionsrechtskonform so auszulegen, dass der gesetzliche Urlaub nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer erkrankt und deshalb bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig ist (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 983/07 - Rn. 47 ff., BAGE 130, 119) .

  • BAG, 12.04.2011 - 9 AZR 80/10

    Mehrurlaub - Arbeitsunfähigkeit - Verfall

    Auszug aus BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
    Ebenso können Tarifvertragsparteien Urlaubsansprüche, die den von Art. 7 Abs. 1 der Arbeitszeitrichtlinie gewährleisteten und von §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG begründeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen übersteigen, frei regeln (vgl. BAG 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 21, BAGE 137, 328; 4. Mai 2010 - 9 AZR 183/09 - Rn. 23 mwN, BAGE 134, 196; 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - Rn. 19, 26 ff., BAGE 134, 1) .

    Ein "Gleichlauf" ist hingegen nicht gewollt, wenn die Tarifvertragsparteien entweder bei der Befristung und Übertragung bzw. beim Verfall des Urlaubs zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und tarifvertraglichem Mehrurlaub unterschieden oder sich vom gesetzlichen Fristenregime gelöst und eigenständige, vom Bundesurlaubsgesetz abweichende Regelungen zur Befristung und Übertragung bzw. zum Verfall des Urlaubsanspruchs getroffen haben (BAG 22. Mai 2012 - 9 AZR 618/10 - Rn. 13; vgl. auch 12. April 2011 - 9 AZR 80/10 - Rn. 22, BAGE 137, 328) .

  • BAG, 09.08.2011 - 9 AZR 425/10

    Verfall des Urlaubsanspruchs nach Genesung eines langfristig arbeits-unfähig

    Auszug aus BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
    Die unionsrechtskonforme Auslegung hat jedoch nur zur Folge, dass der aufrechterhaltene Urlaubsanspruch zu dem im Folgejahr entstandenen Urlaubsanspruch hinzutritt und damit erneut dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 BUrlG unterfällt (vgl. BAG 9. August 2011 - 9 AZR 425/10 - Rn. 19) .
  • BGH, 24.09.1987 - III ZR 187/86

    Materielle Rechtskraft von Vollstreckungsbescheiden; Unterlassung der

    Auszug aus BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
    Eine solche Anwendung des § 826 BGB muss auf besonders schwerwiegende, eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt bleiben, weil jede Ausdehnung das Institut der Rechtskraft aushöhlen, die Rechtssicherheit beeinträchtigen und den Eintritt des Rechtsfriedens in untragbarer Weise infrage stellen würde (BGH 24. September 1987 - III ZR 187/86 - zu II 3 der Gründe mwN, BGHZ 101, 380) .
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Auszug aus BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
    Besteht die Arbeitsunfähigkeit auch am 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Jahres fort, so gebietet auch das Unionsrecht keine weitere Aufrechterhaltung des Urlaubsanspruchs (vgl. EuGH 22. November 2011 - C-214/10 - [KHS] Rn. 38, 40) .
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Auszug aus BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
    Die Bestimmung muss nach dem Wortlaut des Gesetzes bei der Leistung erfolgen, eine nachträgliche Bestimmung ist grundsätzlich unwirksam (vgl. BGH 26. März 2009 - I ZR 44/06 - Rn. 46; 23. Februar 1999 - XI ZR 49/98 - zu II 2 b der Gründe, BGHZ 140, 391; MüKoBGB/Fetzer 6. Aufl. § 366 Rn. 9 mwN) .
  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus BAG, 16.07.2013 - 9 AZR 914/11
    Den Mitgliedstaaten steht es frei, Arbeitnehmern über diesen hinaus Urlaubsansprüche einzuräumen und die Bedingungen für die Inanspruchnahme und Gewährung des Mehrurlaubs nach nationalem Recht festzulegen (vgl. EuGH 3. Mai 2012 - C-337/10 - [Neidel] Rn. 34 ff. mwN) .
  • BAG, 19.06.2012 - 9 AZR 652/10

    Urlaubsabgeltung - Aufgabe der Surrogatstheorie

  • BAG, 04.05.2010 - 9 AZR 183/09

    Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 64/11

    Tarifvertraglicher Ausschluss der Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs bei

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 601/96

    Voraussetzungen eines Urlaubsabgeltungsanspruchs für einen Alleinerben

  • BGH, 23.02.1999 - XI ZR 49/98

    Tilgungsbestimmungsrecht des Schuldners in der Zwangsvollstreckung

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2011 - 3 Sa 240/11

    Urlaubsabgeltung - Verfall des tariflichen Mehrurlaubs bei fortdauernder

  • BAG, 07.07.2020 - 9 AZR 245/19

    Erwerbsminderungsrente - Verfall des Urlaubs - Gilt die 15-Monatsfrist auch bei

    Der Senat hat diese Rechtsprechung auch in Fällen angewendet, in denen der Arbeitnehmer eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat (vgl. BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 914/11 - Rn. 25 f.) .
  • BSG, 26.04.2018 - B 5 R 26/16 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Urlaubsabgeltung während dauerhafter

    Das Berufungsgericht wird daher festzustellen haben, wann genau ein Anspruch auf Abgeltung über den Mindesturlaub hinausgehenden zusätzlichen Urlaubs nach den im Wesentlichen in Betracht kommenden einzelarbeits- und tarifvertraglichen Regelungen entstanden ist (vgl zur Möglichkeit eigenständiger Regelungen insofern etwa BAG Urteil vom 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 und vom 16.7.2013 - 9 AZR 914/11 - jeweils Juris) .
  • BAG, 18.03.2014 - 9 AZR 669/12

    Urlaubsgewährung - Unmöglichkeit der Arbeitsleistung

    Der zunächst aufrechterhaltene Urlaubsanspruch erlischt somit zu diesem Zeitpunkt (vgl. BAG 16. Juli 2013 - 9 AZR 914/11 - Rn. 26; 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 32 ff., BAGE 142, 371) .
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