Rechtsprechung
   BAG, 06.09.1994 - 9 AZR 92/93   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Urlaubsgeld während Erziehungsurlaub

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Urlaubsgeld und Erziehungsurlaub

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NZA 1995, 232
  • BB 1995, 52
  • DB 1995, 936



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 158/98  

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit und bei Erziehungsurlaub?

    b) § 3 Nr. 2 TV Sonderzahlung betrifft nur Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis im Urlaubsjahr beginnt oder endet (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 50 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Es steht den Tarifvertragsparteien aber frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder von Urlaubsansprüchen eine als "Urlaubsgeld" bezeichnete Sonderzahlung zu vereinbaren (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 50 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vgl. auch Senatsurteil vom 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306 = AP Nr. 8 zu § 17 BErzGG).

    Das ergibt sich aus dem Zusammenhang der Vorschrift, die erkennbar der gesetzlichen Regelung zum Teilurlaubsanspruch (§ 5 BUrlG) nachgebildet ist (BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 50 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 204/98  

    Urlaubsgeld - Erziehungsurlaub

    Der Anspruch auf das tarifliche Urlaubsgeld besteht nach dem TV Sonderzahlung auch dann, wenn die Arbeitnehmerin im gesamten Kalenderjahr Erziehungsurlaub in Anspruch genommen hat (Bestätigung und Fortführung BAG Urteil vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 50 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel).

    Das Urteil des Senats vom 6. September 1994 (- 9 AZR 92/93 - AP Nr. 50 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel) ist nicht dahin zu verstehen, es sei jeweils im Einzelfall festzustellen, ob es sich bei der tariflichen Leistung um eine "Gratifikation" oder um ein "Urlaubsgeld" handelt.

    Es steht den Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder von Urlaubsansprüchen eine als "Urlaubsgeld" bezeichnete Sonderzahlung zu vereinbaren (BAG Urteile vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 50 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vom 18. März 1997 - 9 AZR 84/96 - BAGE 85, 306 = AP Nr. 8 zu § 17 BErzGG).

  • BAG, 18.03.1997 - 9 AZR 84/96  

    Urlaubsgeld während des Erziehungsurlaubs

    bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG (Urteile vom 6. September 1994 - 9 AZR 92/93 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG: Einzelhandel; vom 14. Januar 1992 - 9 AZR 546/90 -, n.v.; vom 21. Februar 1991 - 6 AZR 433/89 -, n.v.) sind die Tarifvertragsparteien frei, ohne Rücksicht auf den Bestand von Arbeitspflichten oder Urlaubsansprüchen eine "Urlaubsgeld" genannte Sonderzahlung zu vereinbaren.
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