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   BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98   

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BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98 (https://dejure.org/2000,12009)
BAG, Entscheidung vom 18.01.2000 - 9 AZR 929/98 (https://dejure.org/2000,12009)
BAG, Entscheidung vom 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 (https://dejure.org/2000,12009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung, Wirksamkeit, Unverbindlichkeit, Anspruch auf Karenzentschädigung

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 13.09.1969 - 3 AZR 138/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98
    Die für Handlungsgehilfen geltenden Vorschriften (§ 74 ff. HGB) sind entsprechend anzuwenden, auch wenn der Kläger nicht Handlungsgehilfe, sondern ein technischer Angestellter ist (so BAG 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - AP BGB § 611 Konkurrenzklausel Nr. 24).

    Entscheidet er sich für die Wettbewerbsenthaltung, beschränkt sich nach der Systematik der §§ 74 ff. HGB sein Zahlungsanspruch auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Gegenleistung (BAG 5. August 1966 - 3 AZR 154/66 - AP HGB § 74 Nr. 19 = EzA HGB § 74 Nr. 1; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125; 19. Januar 1978 - 3 AZR 573/77 - BAGE 30, 23 zum bedingten Wettbewerbsverbot).

  • BAG, 27.06.1973 - 3 AZR 443/72

    Bedingtes Wettbewerbsverbot - Vorbehalt des Arbeitgebers - Zahlungeiner

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98
    Die Rechtsstellung eines Arbeitnehmers ist mit der eines Handelsvertreters nicht vergleichbar (vgl. BAG 27. Juni 1973 - 3 AZR 443/72 - AP HGB § 74 Nr. 32).
  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 110/88

    Karenzentschädigung bei Gewinnbeteiligung

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98
    In der vom Kläger angezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Januar 1990 (- 3 AZR 110/88 - BAGE 64, 1) ist in einem obiter dictum ohne nähere Begründung offen gelassen worden, ob an der Rechtsprechung festzuhalten ist, eine zu geringe Entschädigung sei nicht an die Mindestsumme des § 74 Abs. 2 HGB anzupassen.
  • BAG, 02.08.1971 - 3 AZR 12/71

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98
    Er hat die Wahl, ob er sich vom Wettbewerbsverbot löst oder ob er an ihm und damit auch dem dort vereinbarten Entgelt festhält (vgl. RAG 23. Juni 1934 - RAGE 14, 144; BAG 2. August 1971 - 3 AZR 12/71 - AP HBG § 74 Nr. 27).
  • BAG, 19.01.1978 - 3 AZR 573/77

    Rechtswirkungen eines bedingten Wettbewerbsverbots

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98
    Entscheidet er sich für die Wettbewerbsenthaltung, beschränkt sich nach der Systematik der §§ 74 ff. HGB sein Zahlungsanspruch auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Gegenleistung (BAG 5. August 1966 - 3 AZR 154/66 - AP HGB § 74 Nr. 19 = EzA HGB § 74 Nr. 1; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125; 19. Januar 1978 - 3 AZR 573/77 - BAGE 30, 23 zum bedingten Wettbewerbsverbot).
  • BAG, 05.08.1966 - 3 AZR 154/66

    Mindestkarenzentschädigung - Karenzentschädigung

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98
    Entscheidet er sich für die Wettbewerbsenthaltung, beschränkt sich nach der Systematik der §§ 74 ff. HGB sein Zahlungsanspruch auf die mit dem Arbeitgeber vereinbarte Gegenleistung (BAG 5. August 1966 - 3 AZR 154/66 - AP HGB § 74 Nr. 19 = EzA HGB § 74 Nr. 1; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125; 19. Januar 1978 - 3 AZR 573/77 - BAGE 30, 23 zum bedingten Wettbewerbsverbot).
  • LAG Baden-Württemberg, 04.11.1998 - 20 Sa 59/97

    Wirksamkeit eines karenzentschädigungslosen Wettbewerbsverbots; Verbindlichkeit

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 27. November 1998 - 20 Sa 59/97 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 606/92

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Auszug aus BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98
    Eine Wettbewerbsabrede, die für die Karenz des Arbeitnehmers keine Entschädigung des Arbeitgebers vorsieht, ist nichtig (Senatsurteil 3. Mai 1994 - 9 AZR 606/92 - AP HGB § 74 Nr. 65 mwN = EzA HGB § 74 Nr. 56).
  • BAG, 22.03.2017 - 10 AZR 448/15

    Wettbewerbsverbot - salvatorische Klausel

    Auch § 90a HGB kann keine analoge Anwendung finden (BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II c der Gründe) .
  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 407/05

    Wettbewerbsverbot bei Ausscheiden während der Probezeit

    Allerdings sind Wettbewerbsverbote, die entgegen § 74 Abs. 2 HGB keine Karenzentschädigung vorsehen, nichtig (BAG 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125; 3. Mai 1994 - 9 AZR 606/92 - AP HGB § 74 Nr. 65 = EzA HGB § 74 Nr. 56; 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 -).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

    In der Konsequenz kann sich der Arbeitnehmer entscheiden, ob er sich an das Wettbewerbsverbot hält (st. Rspr., zB BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II a der Gründe; 13. September 1969 - 3 AZR 138/68 - zu Teil I: III 3 der Gründe, BAGE 22, 125; vgl. auch für den Fall des unzulässig bedingten Wettbewerbsverbots oder des unverbindlichen Vorvertrags: 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 18 ff. mwN, BAGE 135, 116) .

    Entschließt sich der Arbeitnehmer zur Einhaltung eines für ihn unverbindlichen Wettbewerbsverbots, hat er Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Entschädigung, nicht hingegen auf die Mindestentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB (vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 38, BAGE 135, 116; 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II a der Gründe) .

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 288/09

    Karenzentschädigung - überschießendes Wettbewerbsverbot

    a) Besteht nach § 74 Abs. 2 HGB ein insgesamt unverbindliches Wettbewerbsverbot, hängt der Anspruch auf eine vereinbarte Entschädigung von der Ausübung eines Wahlrechts für die Wettbewerbsenthaltung ab (BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 -).
  • BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09

    Wettbewerbsverbot - Vorvertrag

    Der Arbeitnehmer kann entscheiden, ob er sich an das Wettbewerbsverbot halten will oder nicht (vgl. BAG 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - BAGE 112, 376, 379; 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II a der Gründe; 13. Mai 1986 - 3 AZR 85/85 - AP HGB § 74 Nr. 51 = EzA HGB § 74 Nr. 48; 19. Januar 1978 - 3 AZR 573/77 - BAGE 30, 23; ErfK/Oetker § 74 HGB Rn. 20; MüArbR/Wank 3. Aufl. § 107 Rn. 18; Schaub/Schaub § 58 Rn. 52; Küttner/Reinecke Wettbewerbsverbot Rn. 17).

    Bei Unverbindlichkeit eines Wettbewerbsverbots kann der Arbeitnehmer, der sich für die Wettbewerbsenthaltung entscheidet, die vertraglich vereinbarte Entschädigung verlangen (BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II a der Gründe; 19. Januar 1978 - 3 AZR 573/77 - BAGE 30, 23, 28 f.).

  • ArbG Berlin, 20.01.2017 - 28 Ca 12331/16

    Karenzentschädigung

    Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot (§ 74 HGB) mit einer zu gering bemessenen Karenzentschädigung vereinbart, so fällt dem Arbeitnehmer ein Wahlrecht darüber zu, ob er sich auf dessen Unverbindlichkeit berufen oder der Wettbewerbstätigkeit unter Inanspruchnahme der Entschädigung enthalten will (s. bereits BAG 13.09.1969 - 3 AZR 138/68 - BAGE 22, 125 = AP § 611 BGB Konkurrenzklausel Nr. 24; aus neuerer Zeit BAG 18.01.2000 - 9 AZR 929/98 - Juris).(Rn.34).

    dazu etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [II.a. - "Juris"-Rn. 12]: "Rechte aus einem unverbindlichen Wettbewerbsverbot kann nur der Arbeitnehmer herleiten.

    In einem solchen Fall steht es dem Arbeitnehmer frei, die Unverbindlichkeit der Abrede geltend zu machen oder sich an das Wettbewerbsverbot zu halten und die vereinbarte Karenzentschädigung zu fordern (...)".S. dazu etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [II.a. - "Juris"-Rn. 12]: "Rechte aus einem unverbindlichen Wettbewerbsverbot kann nur der Arbeitnehmer herleiten.

    dazu deutlich etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [I. - "Juris"-Rn. 10]: "Eine Wettbewerbsabrede, die für die Karenz des Arbeitnehmers keine Entschädigung des Arbeitgebers vorsieht, ist nichtig (...).

    ... Wird überhaupt keine Karenzentschädigung vereinbart, sind Unverbindlichkeit und Nichtigkeit aber identisch, weil der Arbeitnehmer, auch dann, wenn er das Wettbewerbsverbot einhalten würde, keine Zahlungsansprüche daraus herleiten könnte (...)".S. dazu deutlich etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [I. - "Juris"-Rn. 10]: "Eine Wettbewerbsabrede, die für die Karenz des Arbeitnehmers keine Entschädigung des Arbeitgebers vorsieht, ist nichtig (...).

    50) S. dazu etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [II.a. - "Juris"-Rn. 12]: "Rechte aus einem unverbindlichen Wettbewerbsverbot kann nur der Arbeitnehmer herleiten.

    54) S. dazu deutlich etwa BAG 18.1.2000 - 9 AZR 929/98 - n.v. (Volltext: Juris) [I. - "Juris"-Rn. 10]: "Eine Wettbewerbsabrede, die für die Karenz des Arbeitnehmers keine Entschädigung des Arbeitgebers vorsieht, ist nichtig (...).

  • BAG, 16.12.2021 - 8 AZR 498/20

    Karenzentschädigung - Anrechnung anderweitigen Erwerbs

    Entschließt sich der Arbeitnehmer bei entsprechenden Verstößen zur Einhaltung des Verbots, hat er Anspruch auf die vertraglich vereinbarte Entschädigung, nicht hingegen auf die Mindestentschädigung nach § 74 Abs. 2 HGB (st. Rspr., zB vgl. BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 38, aaO; 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 - zu II a der Gründe) .
  • LAG Hamm, 05.06.2015 - 10 Sa 67/15

    Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich eines Wettbewerbsverbots ohne

    Die Vereinbarung enthält keine Verpflichtung zur Zahlung einer Karenzentschädigung i.S.v. § 74 Abs. 2 HGB, was nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der sich die Kammer anschließt, (s. zuletzt BAG, Urteil vom 15. Januar 2014 - 10 AZR 243/13 -, BAGE 147, 128-137, Rn. 14; s. auch Urteile vom 28. Juni 2006 - 10 AZR 407/05 - Rn. 11 mwN; vom 18. Januar 2000 - 9 AZR 929/98 -, Rn. 12, juris; vgl. auch vgl. ErfK./Oetker 14. Aufl. § 74 HGB Rn. 18), regelmäßig zur Nichtigkeit des Wettbewerbsverbots führt.
  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    aa) Wettbewerbsverbote, die entgegen § 74 Abs. 2 HGB keine Karenzentschädigung vorsehen, sind nichtig (vgl. BAG, 13. September 1969, 3 AZR 138/68, NJW 1970, 626 , III. 3. der Gründe; 3. Mai 1994, 9 AZR 606/92, NZA 1995, 72 , I. 1. b) der Gründe; 18. Januar 2000, 9 AZR 929/98, juris, Rn. 10 ff.; 28. Juni 2006, 10 AZR 407/05, NZA 2006, 1157 , Rn. 11).
  • LAG Hamm, 19.02.2016 - 10 Sa 1194/15

    Wirksamkeit einer Patientenschutzklausel im Arbeitsvertrag einer Krankenschwester

    Von daher wird ein Wettbewerbsverbot ohne Entschädigungszusage als von vornherein nichtig erachtet (vgl. BAG vom 28.06.2006 - 10 AZR 407/05 - NZA 2006, 1157; BAG vom 18.01.2000 - 9 AZR 929/98 - juris; Bauer/Diller, Wettbewerbsverbote, 7. Auflage, Rn. 472; Baumbach/Hopt-Roth, HGB, 36. Auflage, Rn. 22).
  • LAG Hamburg, 12.01.2009 - 8 Sa 35/08

    Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot

  • LAG Niedersachsen, 09.01.2013 - 16 Sa 563/12

    Gerichtliche Bestimmung einer in das Ermessen des Arbeitgebers gestellten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 12 Sa 99/05

    Freistellung und Urlaubsgewährung

  • LAG Saarland, 19.09.2001 - 2 Sa 117/01

    Weitere Berufstätigkeit mit Berührungspunkten zum Geschäftsfeld des ehemaligen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2002 - 6 Sa 687/02

    Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung; Anspruch des Arbeitnehmers auf

  • LAG Hamm, 20.12.2001 - 16 Sa 414/01

    Höhe einer Karenzentschädigung: Rechtsfolge eines Verstoßes gegen § 74 c HGB

  • ArbG Rheine, 27.11.2014 - 4 Ca 1218/14

    Wettbewerbsverbot, Karenzentschädigung, Salvatorische Klausel.

  • LG Köln, 09.02.2023 - 22 O 279/22
  • LAG Hessen, 26.06.2014 - 11 Sa 1451/12

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

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