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   BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07   

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https://dejure.org/2008,15750
BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07 (https://dejure.org/2008,15750)
BAG, Entscheidung vom 18.11.2008 - 9 AZR 938/07 (https://dejure.org/2008,15750)
BAG, Entscheidung vom 18. November 2008 - 9 AZR 938/07 (https://dejure.org/2008,15750)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 18.11.2008, 9 AZR 737/07.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Fahrer von Straßenbahnen im Linienverkehr mit einer Linienstrecke bis zu 50 Kilometern zur Einhaltung der in Art. 6 und 7 VO Nr. 561/2006/EG vorgeschriebenen Lenkzeiten und Fahrtunterbrechungen; Anspruch eines Straßenbahnfahrers auf Gewährung von ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07
    Dadurch soll ua. sichergestellt werden, dass der Prozessbevollmächtigte der Revisionsklägerin das angefochtene Urteil überprüft und mit Blick auf die Rechtslage genau durchdenkt (vgl. Senat 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - zu A II 1 der Gründe, BAGE 114, 299).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07
    Das erforderliche Feststellungsinteresse folgt bereits aus dem Streit der Parteien über den Umfang der Leistungspflichten der Klägerin (vgl. Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A I 2 der Gründe, BAGE 104, 73).
  • BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

    Dienstreise - Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07
    Das wirkt sich auf das Weisungsrecht des Arbeitgebers (§ 106 Satz 1 GewO) aus; denn die im Interesse des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer festgelegten Grenzen der höchstzulässigen Arbeitszeiten (st. Rspr., vgl. Senat 11. Juli 2006 - 9 AZR 519/05 - Rn. 35, BAGE 119, 41) hat der Arbeitgeber einzuhalten.
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 737/07

    Bereitschaftsdienst - Arbeitszeit - Kirchliche Regelung

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07
    Hinweise des Senats: Parallelsachen 18. November 2008 - 9 AZR 737/07 - (führend), - 9 AZR 938/07 - (vorliegend).
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 93/03

    Lenkzeitunterbrechung der Straßenbahnfahrer

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07
    Da die Klägerin die Feststellung einer gegenwärtig bestehenden Verpflichtung zur Regelung der Arbeitszeit begehrt, ist auf den erhobenen Anspruch das zur Zeit der Revisionsentscheidung geltende Recht anzuwenden (vgl. Senat 16. März 2004 - 9 AZR 93/03 - zu B der Gründe, BAGE 110, 60).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.08.2007 - 23 Sa 951/07

    Drittes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes

    Auszug aus BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. August 2007 - 23 Sa 951/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 477/07

    Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit

    Ob die geltend gemachte Urlaubsdauer von 28 Tagen im vollen Umfang auf die folgenden Urlaubsjahre übertragen wurde oder - soweit es den Mehrurlaub betrifft (vgl. Senat 24. März 2009 - 9 AZR 938/07 - Rn. 81 f., EzA-SD 2009 Nr. 9 S. 4) - teilweise verfallen ist, kann offenbleiben.
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 737/07

    Straßenbahnfahrer - Lenkzeitunterbrechung

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 18. November 2008 - 9 AZR 737/07 - (vorliegend, führend), - 9 AZR 938/07 -.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.03.2010 - 14 Sa 2333/09
    Die Reduktion erfasst auch den Urlaubsabgeltungsanspruch aus § 7 Abs. 4 BurlG (BAG, 24.03.09, 9 AZR 938/07 a. a. O.).
  • ArbG Augsburg, 25.01.2012 - 10 Ca 2091/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs - MTV Druckindustrie

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 20.01.2009, AZ C-350/06) und der neueren Rechtsprechung des BAG (z. B. Urteil vom 24.03.2009, AZ: 9 AZR 938/07) hindert eine über das Ende des Übertragungszeitraumes (hier 31.03.2010) fortdauernde Arbeitsunfähigkeit jedenfalls den Verfall des gesetzlichen Mindesturlaubs.
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