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   BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04   

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https://dejure.org/2005,718
BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04 (https://dejure.org/2005,718)
BAG, Entscheidung vom 15.03.2005 - 9 AZR 97/04 (https://dejure.org/2005,718)
BAG, Entscheidung vom 15. März 2005 - 9 AZR 97/04 (https://dejure.org/2005,718)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergütungsansprüche in der Freistellungsphase im Altersteilzeitarbeitsverhältnis; Eingeschränkte revisionsrechtliche Auslegung eines arbeitsrechtlichen Einzelvertrages; Der auf die ERA-Strukturkomponente entfallende Betrag der Tariferhöhung als Teil der von der Beklagten ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; Gehaltsabkommen vom 23. Mai 2002 über die Tarifgehälter in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung einer Altersteilzeitentgeltvereinbarung; außertariflicher Angestellter; Tariferhöhung; tarifliche Einmalzahlung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung einer Altersteilzeitentgeltvereinbarung: Maßgeblichkeit des Vertragstextes bei Formulararbeitsverträgen ? Kriterien für die Auslegung des Textes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 896 (Ls.)
  • DB 2005, 2144
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2003 - 17 Sa 1042/03

    Anpassungsklausel des Alterteilzeitvertrages eines Angestellten

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 17. Dezember 2003 - 17 Sa 1042/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04
    In die Auslegung einzubeziehen sind auch die Begleitumstände der Erklärung, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BAG 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - BAGE 22, 424).
  • BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99

    Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04
    Abweichend davon sind allerdings typische Klauseln eines Formulararbeitsvertrages wie Rechtsnormen zu behandeln (BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - BAGE 95, 296).
  • BAG, 16.05.2000 - 9 AZR 245/99

    Vertragliche Schriftform für Aufhebungsvertrag

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04
    Ihre Auslegung kann daher vom Revisionsgericht ohne Einschränkung überprüft werden (st. Rspr. vgl. BAG 16. Mai 2000 - 9 AZR 245/99 - BAGE 94, 325).
  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04

    Auslegung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis ist auch der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck (BAG 22. November 1994 - 3 AZR 335/94 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 69) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 06.02.1974 - 3 AZR 232/73

    Ruhegehalt - Geschäftsgrundlage - Auslegung - Übereinstimmender Parteiwille -

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04
    Ausgehend vom Wortlaut der Klausel ist der objektive Bedeutungsgehalt der Erklärung zu ermitteln (BAG 6. Februar 1974 - 3 AZR 232/73 - AP BGB § 133 Nr. 38 = EzA BGB § 133 Nr. 8).
  • BAG, 22.11.1994 - 3 AZR 335/94

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Dienstunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis ist auch der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck (BAG 22. November 1994 - 3 AZR 335/94 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 10 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 69) sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG 15. September 2004 - 4 AZR 9/04 - EzA BGB 2002 § 779 Nr. 1, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04
    Die Auslegung eines Einzelvertrages ist revisionsrechtlich nur eingeschränkt darauf überprüfbar, ob sie Verstöße gegen Denkgesetze, allgemeine Auslegungsregeln oder Erfahrungssätze enthält (st. Rspr. vgl. BAG 16. September 2004 - 2 AZR 628/03 - EzA BGB 2002 § 623 Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 25.10.2000 - 4 AZR 506/99

    Bezugnahme auf branchenfremde Tarifwerke

    Auszug aus BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 97/04
    Die tatsächliche Handhabung des Arbeitsverhältnisses ermöglicht ebenfalls Rückschlüsse auf dessen Inhalt (BAG 25. Oktober 2000 - 4 AZR 506/99 - BAGE 96, 177).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 369/05

    Altersteilzeit - Lehrkräfte - Pflichtstundenerhöhung

    Der Inhalt eines solchen Mustervertrags unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung (vgl. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 97/04 - AP BGB § 157 Nr. 33 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 14).
  • BAG, 09.11.2005 - 5 AZR 105/05

    Arbeitsvergütung - ERA-Strukturkomponente - Klageerweiterung in der Revision

    Danach ist die ERA-Strukturkomponente integraler Bestandteil der Tariflohnerhöhung (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 97/04 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen , zu I 2 c der Gründe).

    Schließlich können die Kläger aus dem Urteil des Neunten Senats zur Bezahlung der ERA-Strukturkomponente bei einer Altersteilzeitvereinbarung (15. März 2005 - 9 AZR 97/04 - zVv.) nichts herleiten.

    Die Parteien jenes Rechtsstreits wollten den dortigen Kläger gerade nicht wie einen außertariflichen Angestellten behandeln, sondern in Bezug auf die Tarifentwicklung wie einen Tarifangestellten (so 15. März 2005 - 9 AZR 97/04 - aaO, zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 622/06

    Schadensersatzanspruch gemäß § 113 Satz 3 InsO - Aufhebungsvertrag

    Die Auslegung dieser typischen Willenserklärungen durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., vgl. BAG 3. Mai 2006 - 10 AZR 310/05 - EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 18; 15. März 2005 - 9 AZR 97/04 - AP BGB § 157 Nr. 33 = EzA TVG § 4 Altersteilzeit Nr. 14; 19. Januar 2000 - 5 AZR 637/98 - BAGE 93, 212; 16. Februar 2000 - 4 AZR 14/99 - BAGE 93, 328).

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind auch der von den Arbeitsvertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG 15. März 2005 - 9 AZR 97/04 -aaO).

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