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   BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14   

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https://dejure.org/2015,20690
BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14 (https://dejure.org/2015,20690)
BAG, Entscheidung vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14 (https://dejure.org/2015,20690)
BAG, Entscheidung vom 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 (https://dejure.org/2015,20690)
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Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (20)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Was für ein Zirkus

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zirkusartisten - Arbeitnehmer oder freie Dienstnehmer?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsrecht im August 2015

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitnehmerstatus: Artist beim "Todesrad" im Zirkus nicht krankenversichert

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstatus von Zirkusartisten

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zirkusartisten sind nicht ohne Weiteres Arbeitnehmer

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerstatus von Zirkusartisten

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Zirkusartisten sind keine Arbeitnehmer

  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Zirkus um die Scheinselbständigkeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Arbeitsverhältnis bei Artisten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sozialversicherung für Artisten: Selbständige oder Arbeitnehmer?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und Selbstständigen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigungsschutzklage nach Todesradnummer - Arbeitnehmereigenschaft von Zirkusartisten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zirkusartisten als Arbeitnehmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zirkusunternehmen muss Artistengruppe mit "Vertrag über freie Mitarbeit" nicht krankenversichern - "Vertrag über freie Mitarbeit" sieht für Arbeitsverhältnisse kein charakteristisches Weisungsrecht vor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    BGB § 611; HGB § 84 Abs. 1 S. 2; HGB § 84 Abs. 2
    Arbeitnehmerstatus von Zirkusartisten

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BGB § 611 ; HGB § 84 Abs. 1 S. 2; HGB § 84 Abs. 2
    Arbeitnehmerstatus von Zirkusartisten

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter: Abgrenzungsfragen

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 11
  • BB 2016, 52
  • NZA-RR 2016, 288
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.01.2012 - 7 AZR 723/10

    Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von Beliehenen

    Auszug aus BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13) , weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 28) .

    Einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung sind zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 28) .

  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 253/00

    Arbeitnehmerbegriff

    Auszug aus BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
    Räumt der Vertragspartner dem Dienstnehmer das Recht ein, Dritte in die Leistungserbringung einzubinden, ist dies ein Indiz für eine selbstständige Tätigkeit (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - zu I 2 i der Gründe) .

    Verständigen sich die Vertragspartner darauf, dass der Dienstnehmer während der Laufzeit des Vertrags andere berufliche und gewerbliche Aktivitäten zu entfalten berechtigt ist, ist dies ein Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit (vgl. BAG 12. Dezember 2001 - 5 AZR 253/00 - zu I 2 b der Gründe) .

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

    Auszug aus BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 301/10 - Rn. 13) , weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 18. Januar 2012 - 7 AZR 723/10 - Rn. 28) .
  • BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06

    Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher

    Auszug aus BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
    Es fehlt an einem Arbeitsverhältnis, das der Feststellungsantrag voraussetzt (vgl. BAG 28. November 2007 - 5 AZR 952/06 - Rn. 12) .
  • BAG, 11.03.1992 - 7 AZR 130/91

    Arbeitnehmerinnenstatus einer VHS-Dozentin in Schulabschlusskursen - Grad der

    Auszug aus BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
    Die Bindung der Kläger an die von der Beklagten zur Verfügung gestellte Aufführungsstätte gibt keinen Aufschluss über die persönliche Abhängigkeit der Kläger, wenn der Arbeitsort - wie hier - für die Tätigkeit typisch ist (vgl. BAG 11. März 1992 - 7 AZR 130/91 - zu II 6 der Gründe) .
  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Auszug aus BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit - wie im Streitfall - typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragspartner für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (vgl. BAG 9. Juni 2010 - 5 AZR 332/09 - Rn. 19) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.01.2014 - 3 Sa 444/12

    Arbeitnehmerstatus - Gruppenarbeitsverhältnis - beharrliche Arbeitsverweigerung

    Auszug aus BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 9. Januar 2014 - 3 Sa 444/12 - aufgehoben.
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

    Auszug aus BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
    Das Revisionsgericht hat die Würdigung des Landesarbeitsgerichts nur daraufhin zu überprüfen, ob sie in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze, Erfahrungssätze oder andere Rechtssätze verstößt (vgl. BAG 21. Juli 2015 - 9 AZR 484/14 - Rn. 21) .
  • BAG, 21.01.2019 - 9 AZB 23/18

    Rechtsweg - Fremdgeschäftsführer

    Die durch Art. 2 des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 21. Februar 2017 (BGBl. I S. 258, 261) eingefügte, am 1. April 2017 in Kraft getretene Regelung des § 611a BGB entspricht hinsichtlich der Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis in Abs. 1 den nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts geltenden, aus § 84 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB abgeleiteten Grundsätzen (vgl. hierzu BAG 17. Oktober 2017 - 9 AZR 792/16 - Rn. 12; 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16) .
  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (st. Rspr., zB BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 305/15 - Rn. 15; 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16 mwN) .
  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16) .

    Danach ist die Klägerin verpflichtet, die für den Unterricht erforderlichen Materialien zu beschaffen oder durch die zu unterrichtenden Musikschüler beschaffen zu lassen (vgl. BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 29) .

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete befindet (BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16) .

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16 mwN) .

    (b) Zudem hat das Landesarbeitsgericht verkannt, dass einzelne Vorgänge der Vertragsabwicklung zur Feststellung eines vom Vertragswortlaut abweichenden Geschäftsinhalts nur geeignet sind, wenn es sich dabei nicht um untypische Einzelfälle, sondern um beispielhafte Erscheinungsformen einer durchgehend geübten Vertragspraxis handelt (vgl. BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 33 mwN) .

    Der Kündigungsschutzantrag zu 2. ist ebenfalls nicht begründet, da es bereits an einem Arbeitsverhältnis fehlt, welches der Feststellungsantrag voraussetzt (BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 14 mwN) .

  • BAG, 21.05.2019 - 9 AZR 295/18

    Arbeitnehmerstatus - Übersetzer

    Räumt eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei das Recht ein, Dritte in die Leistungserbringung einzubinden, weist dies auf eine selbstständige Tätigkeit hin (vgl. BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 25) .

    Verständigen sich die Vertragsparteien darauf, dass eine Vertragspartei während der Laufzeit des Vertrags andere berufliche und gewerbliche Aktivitäten zu entfalten berechtigt - und im Streitfall sogar verpflichtet - ist, ist dies ein Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit (BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 26) .

  • BSG, 26.09.2017 - B 1 KR 31/16 R

    Aufwendungsausgleichsrecht - freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten - freie

    Letztlich kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller maßgebenden Umstände des Einzelfalls an (stRspr, vgl zB BAG BAGE 93, 218, 223 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Rundfunk = Juris RdNr 22 - Rundfunkmitarbeiter; BAGE 143, 77 RdNr 15; BAG Urteil vom 11.8.2015 - 9 AZR 98/14 - AP Nr. 128 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB 2002 Arbeitnehmerbegriff Nr. 28 = Juris RdNr 16 - Hochseilartisten, alle mwN) .
  • LG Traunstein, 14.01.2022 - 6 KLs 280 Js 102098/16

    Krankheit, Erkrankung, Rentenversicherung, Angeklagte, Schadensersatz, Werbung,

    D.h., ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 2/18 Rn. 13; BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R Rn. 19-21; BAG, Urteil vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14 Rn. 16; LSG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 15.02.2008 - L 1 KR 276/06 oder auch MüKo/Radtke, a.a.O. § 266 a Rn. 12 ff.).

    Dies gilt insbesondere dann, sofern eine Tätigkeit sowohl abhängig beschäftigt als auch selbstständig erbracht werden kann; den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer/Auftragnehmer und Arbeitgeber/Auftraggeber kommt bei Diskrepanzen zu den tatsächlich gelebten Verhältnissen nur ausnahmsweise eine gewichtige Rolle zu (BGH, Urteil vom 18.07.2019 - 5 StR 649/18 Rn. 20; BAG, Urteil vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14 Rn. 16; MüKo/Radtke, a.a.O., § 266 a Rn. 13).

    Zum einen ist allerdings zu beachten, das Weisungsgebundenheit und Eingliederung in den Betrieb weder in einem Rangverhältnis zueinander stehen noch kumulativ vorliegen müssen (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 2/18 R Rn. 24; BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R, Rn. 16; BAG, Urteil vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14 Rn. 16), um abhängige Beschäftigung zu bejahen.

    Konkret heißt dies, dass, wenn die Voraussetzungen für die Annahme eines Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverhältnisses tatsächlich vorliegen, zwingend dessen Rechtsfolgen eintreten - unabhängig davon, was die Parteien für eine rechtliche Einordnung gewollt haben oder geregelt haben wollten (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2019 - B 12 R 2/18 Rn. 20; BSG, Urteil vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14 Rn. 22; LSG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 15.02.2008 - L 1 KR 276/06; Dr. Kock, NJW 2021, 993).

    Wie im Rahmen der Hauptverhandlung von allen Verfahrensbeteiligten immer wieder zu Recht betont und auch den obigen allgemeinen Darlegungen zu entnehmen, ist eines der maßgeblichen Kriterien für die vorzunehmende Abgrenzung von abhängiger Beschäftigung und freier Mitarbeiterschaft bei der Betrachtung der tatsächlich gelebten Verhältnisse die Klärung der Frage, ob dem Auftraggeber, d.h. konkret dem Angeklagten gegenüber den im fraglichen Zeitraum in seiner Kanzlei tätigen Rechtsanwälte/innen ein Weisungsrecht zustand und zwar betreffend Zeit/Dauer, Ort und Art/Inhalt der anwaltschaftlichen Tätigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2019 - 5 StR 649/18 Rn. 19; BAG, Urteil vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14 Rn. 16; LAG Berlin, Beschluss vom 27.01.2014 - 4 Sa 1731/13 Rn. 30; LSG Berlin - Brandenburg, Urteil vom 15.02.2008 - L 1 KR 276/06).

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

    Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab (BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 305/15 - Rn. 15; 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16 mwN) .

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehung am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 14. Juni 2016 - 9 AZR 305/15 - Rn. 15; 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16 mwN) .

  • LAG Düsseldorf, 06.02.2018 - 3 Sa 632/17

    Abgrenzung von Arbeitsverhältnis und freiem Dienstverhältnis bei einem

    Umgekehrt führt bei dieser Antragstellung allein die Verneinung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits zur Klageabweisung ohne weitere Auseinandersetzung mit etwaigen gegen die Wirksamkeit der Kündigung sprechenden Gründen (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 14; BAG vom 28.11.2007 - 5 AZR 952/06, juris, Rz. 12; BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 360/05, juris, Rz. 17; BAG vom 27.10.2005 - 8 AZR 568/04, juris, Rz. 26; BAG vom 27.09.2001 - 2 AZR 389/00, juris, Rz. 21).

    Ein Arbeitsverhältnis unterscheidet sich von dem Rechtsverhältnis eines freien Dienstnehmers nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 21.07.2015 - 9 AZR 484/14, juris, Rz. 20; BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12, juris, Rz. 15; BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, Rz. 13) durch den Grad der persönlichen Abhängigkeit, in der sich der zur Dienstleistung Verpflichtete befindet.

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgebend (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 15.02.2012 - 10 AZR 301/10, juris, Rz. 13; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 19), weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragspartner ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 16; BAG vom 18.01.2012 - 7 AZR 723/10, juris, Rz. 28).

    Kann die vertraglich vereinbarte Tätigkeit typologisch sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragspartner für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der bei jeder Statusbeurteilung erforderlichen Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BAG vom 11.08.2015 - 9 AZR 98/14, juris, Rz. 22; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09, juris, Rz. 19).

  • BAG, 17.10.2017 - 9 AZR 792/16

    Musikschullehrer - Honorarvertrag

    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist letztere maßgeblich, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also wirklich gewollt haben (BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16) .

    Danach ist die Klägerin verpflichtet, die für den Unterricht erforderlichen Materialien zu beschaffen oder durch die zu unterrichtenden Musikschüler beschaffen zu lassen (vgl. BAG 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 29) .

  • LAG Hamm, 07.06.2017 - 14 Sa 936/15

    Arbeitnehmer; Außendienst; Status; Vertreter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2017 - L 8 R 86/13

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 852/16

    Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als

  • SG Kassel, 03.07.2019 - S 8 KR 2/15
  • LAG Düsseldorf, 12.11.2019 - 3 Ta 377/19

    Behauptung der Arbeitnehmereigenschaft begründet keine Rechtswegzuständigkeit

  • LAG Niedersachsen, 12.02.2020 - 2 Sa 172/19

    Verpflichtung zur Arbeits- bzw. Dienstleistung als Merkmal eines Arbeits- oder

  • BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16

    Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt

  • LAG München, 09.07.2020 - 7 Sa 444/20

    Geschäftsführer als Arbeitnehmer bei § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG

  • ArbG Siegburg, 14.08.2019 - 3 Ca 678/19
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 3 Ta 157/20

    Rechtswegbeschwerde; Keine Abgabe an das Ausgangsgericht zur Abhilfeprüfung und

  • LAG Hamm, 08.12.2016 - 11 Sa 866/16

    Arbeitnehmereigenschaft, Musikschullehrer

  • LAG Köln, 12.03.2020 - 8 Sa 507/19

    Arbeitnehmerstatus; "Freelancer im Bereich Veranstaltungstechnik"

  • BAG, 10.10.2017 - 9 AS 5/17

    Rechtsweg - Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses

  • LAG Düsseldorf, 10.12.2019 - 3 Ta 402/19

    Rechtsweg; Fremdgeschäftsführer; Kündigung; sic-non; Vertragstypenwah

  • LAG Düsseldorf, 05.10.2022 - 3 Ta 132/22

    Rechtsaeg; Fremdgeschäftsführer werden durch eine gesellschaftsrechtlich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2016 - 5 Sa 54/16

    Arbeitnehmerstatus eines Handelsvertreters

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.12.2016 - 6 Ta 1797/16

    Rechtsweg - Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden - Nichtabhilfebeschluss

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.03.2021 - 8 Sa 144/20

    Kündigungsschutzklage - Arbeitnehmerstatus einer Nachmittagsbetreuerin an einer

  • BSG, 06.11.2017 - B 12 KR 35/17 B

    Sozialversicherungsbeitragspflicht; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und

  • LAG Köln, 09.12.2015 - 11 Sa 359/15

    Honorarrahmenvertrag; Programmmitarbeiter; Rundfunkfreiheit; Online-Auftritt

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 - 8 Sa 288/22

    Arbeitnehmergemeinschaft einer Sprachlehrkraft für Asylbegehrende

  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 15 Sa 800/16

    Selbständiger Handelsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer.

  • ArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7863/16

    Klagen gegen DITIB

  • ArbG Düsseldorf, 23.09.2021 - 12 Ca 8032/20
  • ArbG Köln, 15.11.2018 - 10 Ca 4584/18
  • ArbG Köln, 07.04.2017 - 1 Ca 7864/16

    Klagen gegen DITIB

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