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   BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12   

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https://dejure.org/2014,25237
BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 (https://dejure.org/2014,25237)
BAG, Entscheidung vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 (https://dejure.org/2014,25237)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 (https://dejure.org/2014,25237)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

  • openjur.de

    Urlaubsgeld; gekündigtes Arbeitsverhältnis; AGB-Kontrolle

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urlaubsgeld im gekündigten Arbeitsverhältnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Urlaubsgeld abhängig von Betriebstreue

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Urlaubsgeld - gekündigtes Arbeitsverhältnis - AGB-Kontrolle

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit der Kündigung ist das Urlaubsgeld futsch - Arbeitgeber dürfen die Zahlung von ungekündigtem Arbeitsvertrag abhängig machen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ungekündigtes Arbeitsverhältnis als Voraussetzung für Urlaubsgeld

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausschluss von Urlaubsgeld nach Kündigung zulässig

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Urlaubsgeld im gekündigten Arbeitsverhältnis

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsklausel, die Urlaubsgeld bei gekündigtem Arbeitsverhältnis ausschließt (Stichtagsregelung) kann wirksam sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1136
  • BB 2015, 1336
  • DB 2014, 2356
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 667/10

    Weihnachtsgratifikation - gekündigtes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Ihre Zahlung kann deshalb grundsätzlich an den Eintritt weiterer Bedingungen geknüpft werden (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 12, BAGE 140, 239) .

    Die Zahlung solcher Sonderzuwendungen hängt dann nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung, sondern regelmäßig nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses ab (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 13, BAGE 140, 239) .

    Der Arbeitgeber kann auch, wie oben ausgeführt, unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten kann, die dem Betrieb noch oder noch einige Zeit angehören (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 14, BAGE 140, 239; 19. November 1992 - 10 AZR 264/91  - zu II 2 b der Gründe, BAGE 72, 1) .

    Anhaltspunkte dafür, dass die Kündigung der Beklagten dazu diente, den Bedingungseintritt iSd. § 162 Abs. 2 BGB treuwidrig herbeizuführen (vgl. BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 28, BAGE 140, 239) , sind nicht ersichtlich.

  • BAG, 20.02.2013 - 10 AZR 177/12

    Weihnachtsgeld - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Insbesondere schließt der Freiwilligkeitsvorbehalt nicht intransparent den nach § 6 Ziff. 4 des Arbeitsvertrags begründeten Rechtsanspruch aus (zu einer den Rechtsanspruch ausschließenden Formulierung: vgl. BAG 20. Februar 2013 - 10 AZR 177/12 - Rn. 20) .
  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Erst in der Gefahr, dass der Vertragspartner des Klauselverwenders wegen unklar abgefasster Allgemeiner Vertragsbedingungen seine Rechte nicht wahrnimmt, liegt eine unangemessene Benachteiligung iSv. § 307 Abs. 1 BGB (BAG 14. September 2011 - 10 AZR 526/10 - Rn. 22 , BAGE 139, 156 ) .
  • BAG, 19.11.1992 - 10 AZR 264/91

    Freiwillige Sonderzahlung - Ausschluß betriebsbedingt gekündigter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Der Arbeitgeber kann auch, wie oben ausgeführt, unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten kann, die dem Betrieb noch oder noch einige Zeit angehören (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 667/10 - Rn. 14, BAGE 140, 239; 19. November 1992 - 10 AZR 264/91  - zu II 2 b der Gründe, BAGE 72, 1) .
  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11

    Umfang der Wochenarbeitszeit - Vertragsauslegung

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten (BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 898/11 - Rn. 17) .
  • LAG Düsseldorf, 28.08.2012 - 17 Sa 542/12

    Zulässigkeit des Urlaubsgeld-Vorbehalts während eines ungekündigten

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. August 2012 - 17 Sa 542/12 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.01.2012 - 10 AZR 612/10

    Sonderzahlung mit Mischcharakter

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Werden dagegen die Zwecke Vergütung für erbrachte Leistung und Honorierung der Betriebstreue miteinander verbunden, kann der Arbeitnehmer von seinem Kündigungsrecht nur um den Preis des Verzichts auf die Gegenleistung für schon erbrachte Arbeit Gebrauch machen (BAG 18. Januar 2012 - 10 AZR 612/10  - Rn. 21 ff., BAGE 140, 231) .
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Der Urlaubsanspruch entsteht auch dann, wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet (vgl. BAG 7. August 2012 - 9 AZR 353/10 - Rn. 8, BAGE 142, 371) .
  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    aa) Die Auslegung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt einer vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (st. Rspr., zB BAG 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09  - Rn. 15 , BAGE 136, 294 ) .
  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus BAG, 22.07.2014 - 9 AZR 981/12
    Damit hat Art. 229 § 5 EGBGB dem Arbeitgeber eine Schutzfrist zur Umstellung seiner vorformulierten Arbeitsverträge bis zum 31. Dezember 2002 gewährt (BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - Rn. 19) .
  • BAG, 12.10.2010 - 9 AZR 531/09

    Dachdeckerhandwerk - Urlaubsgeld

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 171/16

    Mindestlohn - Feiertagsvergütung - Nachtarbeitszuschlag

    Handelt es sich hingegen um Urlaubsgeld, das - wie hier - tariflich akzessorisch an das Entstehen des Anspruchs auf Erholungsurlaub anknüpft und entsprechend pro Urlaubstag gezahlt wird, verfolgt es denselben arbeitsleistungsunabhängigen Zweck und dient nicht der Vergütung für geleistete Arbeit (vgl. dazu BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 24 ff.) .
  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 264/16

    Sonderzahlung und Masseunzulänglichkeit

    Soweit das Berufungsgericht darauf abstellt, der volle Urlaubsanspruch aus §§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG entstehe nach erfüllter Wartezeit (§ 4 BUrlG) unabhängig von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers immer am 1. Januar des Urlaubsjahres, trifft das zu (vgl. für die st. Rspr. BAG 11. November 2015 - 10 AZR 645/14 - Rn. 18; 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 27; in einem insolvenzrechtlichen Zusammenhang BAG 21. November 2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 13, BAGE 120, 232) .
  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 1431/20

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

    aa) Ob der Arbeitgeber mit einer Sonderzahlung erbrachte Arbeitsleistung zusätzlich vergütet oder sonstige Zwecke verfolgt, ist durch Auslegung der maßgeblichen Bestimmungen zu ermitteln (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 19, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 20, NZA 2014, 1136).

    Die Leistung solcher Sonderzahlungen hängt nicht von einer bestimmten Arbeitsleistung, sondern regelmäßig nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses ab (BAG, Urteil vom 23. März 2017 - 6 AZR 264/16 - Rn. 21, BAGE 158, 376; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 41, NZA 2001, 512).

    Durch eine solche Regelung soll in aller Regel die Betriebstreue honoriert werden (BAG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 AZR 435/14 - Rn. 23, NZA 2016, 1160; BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 23, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 21. Januar 2014 - 9 AZR 134/12 - Rn. 19, juris; BAG, Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 70/96 - Rn. 20, NZA 1996, 1204).

    Auch der Umstand, dass ein Anspruch auf Urlaubsgeld von dem Anspruch auf Urlaub abhängig ist - welcher nicht von der Erbringung der Arbeitsleistung, sondern nur vom Bestand des Arbeitsverhältnisses abhängt - spricht dafür, dass auch das Urlaubsgeld nicht als Gegenleistung für die Arbeitsleistung gezahlt wird (BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 24, NZA 2014, 1136).

    Die Tarifvertragsparteien sind frei, ohne Rücksicht auf Arbeitsleistungen und unabhängig vom Urlaubsanspruch eine Urlaubsgeld genannte Sonderzahlung zu vereinbaren (vgl. BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 25, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 9 AZR 531/09 - Rn. 21, BAGE 136, 46; BAG, Urteil vom 19. Mai 2009 - 9 AZR 477/07 - Rn. 15, juris; BAG, Urteil vom 15. April 2003 - 9 AZR 137/02 - Rn. 35, BAGE 106, 22; BAG, Urteil vom 11. April 2000 - 9 AZR 225/99 - Rn. 35, NZA 2001, 512).

    b) Für eine Akzessorietät von Urlaubsgeld und Urlaubsanspruch kann sprechen, dass das Urlaubsgeld pro genommenem Urlaubstag gezahlt wird (BAG, Urteil vom 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 26, NZA 2014, 1136; BAG, Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 AZR 563/02 - Rn. 23, BAGE 106, 368).

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 123/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

    Das Urlaubsgeld knüpft danach im Kern weder dem Grunde noch der Höhe nach akzessorisch an die Gewährung von Urlaub an (vgl. dazu BAG 22. Juli 2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 26 f.) , sondern ist - abgesehen von der Normierung einer Wartezeit von sechs Monaten - als hiervon unabhängiger Anspruch ausgestaltet.
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.11.2017 - 4 Sa 340/17

    Sonderzuwendung, Weihnachtsgratifikation, Arbeitsverhältnis, ungekündigtes,

    Das gilt sowohl für Klauseln, in denen sich der Arbeitnehmer verpflichtet, erfolgte Sonderzahlungen zurückzuerstatten, wenn er vor einem bestimmten Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis von sich aus kündigt - Rückzahlungsklauseln -, als auch für Regelungen, nach denen die Leistung der Sonderzahlung voraussetzt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt noch im Arbeitsverhältnis steht - Bestandsklauseln, Stichtagsklauseln (BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - zitiert nach juris, Rn 21; BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 17, 18).

    Ihre Zahlung kann deshalb grundsätzlich an den Eintritt weiterer Bedingungen geknüpft werden (BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 19; BAG, Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 12).

    Sowohl der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 25, 26) als auch der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 28, 29) haben entschieden, es sei nicht unangemessen benachteiligend, wenn eine Stichtagsklausel nicht differenziere zwischen den Beendigungsgründen.

    Der Arbeitgeber könne unabhängig vom Verhalten des Arbeitnehmers die fortdauernde Betriebszugehörigkeit als solche über den Stichtag hinaus zur Voraussetzung der Sonderzahlung machen, weil ihre motivierende Wirkung sich nur bei den Arbeitnehmern entfalten könne, die den Betrieb noch oder noch einige Zeit angehören (BAG, Urteil vom 18.01.2001 - 10 AZR 667/10 - zitiert nach juris, Rn 26; BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - zitiert nach juris, Rn 29).

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten ( vgl. BAG, 12. Dezember 2012, 4 AZR 65/11, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 121, Rn. 18; 10. Juli 2013, 10 AZR 898/11, AP BGB § 305c Nr. 16, Rn. 17; 21. August 2013, 5 AZR 581/11, NZA 2014, 271, Rn. 19; 10. Dezember 2013, 3 AZR 796/11, BetrAV 2014, 319, Rn. 11; 22. Juli 2014, 9 AZR 981/12, juris Rn. 21 ).
  • LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 426/15

    Bonus für Betriebstreue - AGB-Kontrolle - Stichtagsklausel

    Die Vereinbarung ist daneben unwirksam, weil sie nicht danach differenziert, aus wessen Sphäre der Grund für die Eigenkündigung des Arbeitnehmers stammt (entgegen BAG vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 und BAG vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 für eine Sonderzuwendung, die nicht der Vergütung erbrachter Arbeitsleistungen, sondern der Honorierung künftiger oder erwiesener Betriebstreue dient, entschieden, dass eine Klausel, die allein an das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses knüpft, auch zulässig sein kann, wenn der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht in der Sphäre des Arbeitnehmers liegt, sondern auf einer betriebsbedingten Kündigung des Arbeitgebers beruht (vgl. BAG vom 18.01.2012 - 10 AZR 667/10 Rn. 14 m. w. N., juris; dem folgend BAG vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 Rn. 28 f., juris).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2023 - 5 Sa 62/23

    AGB-Kontrolle - Treueprämie - Verfallfristen

    Der Arbeitnehmer seinerseits kann darüber entscheiden, ob er die Verdienstchancen bei einem Arbeitsplatzwechsel vorzieht oder die Treueprämie in Anspruch nehmen will (vgl. BAG 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 - Rn. 18 mwN; 18.01.2012 - 10 AZR 612/10 - Rn. 28 mwN).
  • LAG Nürnberg, 02.03.2021 - 7 Sa 347/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - arbeitsvertraglicher Zusatzurlaub - AGB-Kontrolle -

    Gewährt der Arbeitgeber einen darüber hinaus gehenden arbeitsvertraglichen Zusatzurlaub, so gilt dies für diesen arbeitsvertraglichen Zusatzurlaub in gleicher Weise, BAG, Urteil vom 22.07.2014 - 9 AZR 981/12 -, Rn. 24, zitiert nach juris, für den im dortigen Fall gewährten Gesamturlaub von 30 Tagen pro Jahr.
  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

    Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind ferner der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die der jeweils anderen Seite erkennbare Interessenlage der Beteiligten ( vgl. BAG, 12. Dezember 2012, 4 AZR 65/11, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 121, Rn. 18; 10. Juli 2013, 10 AZR 898/11, AP BGB § 305c Nr. 16, Rn. 17; 21. August 2013, 5 AZR 581/11, NZA 2014, 271, Rn. 19; 10. Dezember 2013, 3 AZR 796/11, BetrAV 2014, 319, Rn. 11; 22. Juli 2014, 9 AZR 981/12, juris Rn. 21 ).
  • LAG Hessen, 28.02.2022 - 19 Sa 504/21

    1. Ein Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung (Urlaubsgeld oder

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.10.2015 - 9 Sa 570/15

    Änderungskündigung - Wegfall von Sonderzuwendung und Urlaubsgeld - Mindestlohn

  • BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 404/16

    Insolvenzrechtliche Einordnung einer Sonderzahlung nach Anzeige der

  • BAG, 12.12.2018 - 4 AZR 271/18

    Bezugnahmeklausel - Günstigkeitsvergleich - Darlegungslast

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.03.2023 - 7 Sa 216/22

    Tarifliches Urlaubsgeld - MTV Ernährung Genuss Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland -

  • BAG, 11.11.2015 - 10 AZR 645/14

    Verminderung der Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L - Entgeltfortzahlung im

  • LAG Niedersachsen, 08.01.2018 - 15 Sa 318/17

    Angemessene Befristungsregelung bei befristeter Übertragung einer anderen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 12 Sa 1122/20

    Rückzahlungsklausel - Sondervergütung - Transparenzgebot

  • LAG Sachsen, 28.06.2019 - 1 Sa 232/18

    Sachgruppenvergleich beim Günstigkeitsprinzip

  • LAG Hamm, 11.05.2016 - 2 Sa 1746/15

    Unzulässigkeit einer Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung bei einer

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2015 - 5 Sa 9/15

    Jahressonderzahlung nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes

  • LAG Köln, 21.01.2015 - 11 Sa 753/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung einer Sonderzuwendung

  • LAG München, 29.01.2015 - 4 Sa 731/14

    Kurzarbeitergeld, Transferkurzarbeitergeld, Transfergesellschaft

  • ArbG Cottbus, 16.06.2021 - 4 BV 3/20

    Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruches - Zurückweisung eines Antrages auf

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