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   VGH Bayern, 04.03.2002 - 9 B 01.2154   

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https://dejure.org/2002,24834
VGH Bayern, 04.03.2002 - 9 B 01.2154 (https://dejure.org/2002,24834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2002 - 9 B 01.2154 (https://dejure.org/2002,24834)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2002 - 9 B 01.2154 (https://dejure.org/2002,24834)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Stade, 20.06.2002 - 6 A 117/01

    Ehegatte; GbR; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Gesellschafter; Milcherzeuger;

    Zum einen ist der zu entrichtende Gleichgewichtspreis im vorliegenden Verfahren noch nicht durch die zuständige Stelle festgestellt; zum anderen wird in der Rechtsprechung vertreten, dass die in § 12 Abs. 3 Satz 3 und Satz 5 ZAV statuierte Vorausleistungspflicht für den Fall zu verneinen ist, dass der Verpächter das Übernahmerecht des Pächters bestreitet und die zuständige Behörde durch Erteilung einer Übernahmebescheinigung an einen Dritten das Übernahmerecht verneint (vgl. Nds. OVG v. 23.10.2001 - 10 MB 1937/01 - und v. 02.11.2001 - 10 MB 2424/01 - ; VG Oldenburg v. 26.02.2001 - 12 B 35/01 - Bay VGH, Urt. v. 04. März 2002 - 9 B 01.2154 -).

    Das Gericht geht dabei davon aus, dass diese Regelung auf einen Fall wie den vorliegenden, bei dem es nicht um die Rückgewähr einer aufgrund selbständigen Rechtsgeschäfts flächenlos verpachteten Milchreferenzmenge (vgl. insoweit aber die vom Nds. OVG und Bay VGH entschiedenen Fälle, B. v. 23.10.2001 - 10 MB 1937/01 - und v. 02.11.2001 - 10 MB 2424/01 - ; VG Oldenburg v. 26.02.2001 - 12 B 35/01 - Bay VGH, Urt. v. 04. März 2002 - 9 B 01.2154 -) , sondern um die Rückabwicklung eines sogenannten Altpachtvertrages geht, unmittelbar anwendbar ist.

    Übernahmerecht des Pächters auszuschließen oder durchgreifen zu lassen (vgl. BayVGH, Urt. v. 4. März 2002 - 9 B 01.2154 -).

  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 B 02.1730

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Zweifel an einer hinreichend bestimmten

    Der Senat hat zwar bei einer vergleichbaren Fallgestaltung angenommen, das Übernahmerecht des Pächters sei bei einer derartigen Übertragung der verpachteten Referenzmenge auf einen milcherzeugenden Dritten nach § 12 Abs. 4 Satz 2 1. Halbsatz ZAV ausgeschlossen (Urt. vom 4.3.2002 - 9 B 01.2154, RdL 2002, 193).

    vom 4.3.2002 a.a.O.; Düsing/Kauch a.a.O. S. 196 verweisen auf Grundsätze des Annahmeverzugs), während die Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten zum Vollzug der Zusatzabgabenverordnung vom April 2001 unter Nr. 3.2 (ebenso Nr. 5.2 der Neufassung der Vollzugshinweise vom April 2002) ohne ausdrückliche Erörterung dieser Frage vorsehen, die Wirksamkeit einer Rückübertragungsbescheinigung davon abhängig zu machen, dass ein vom Pächter bereits geleisteter Übernahmebetrag zurückgezahlt wird.

  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 9 B 01.1986

    Zusatzabgabenregelung für Milcherzeuger; Kein Verstoß des Übernahmepreises in

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 4.3.2002 Az. 9 B 01.2154, RdL 2002, 193) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts an.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 4.3.2002 Az. 9 B 01.2154, RdL 2002, 193) und auch des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Entscheidung vom 23.10.2001 Az. 10 MB 1937/01 unter Bezugnahme auf VG Oldenburg vom 26.2.2001 Az. 12 B 35/01; vgl. auch Düsing/Kauch, die Zusatzabgabe im Milchsektor, Landwirtschaftsverlag 2001, S. 196) ist dem übernehmenden Pächter die grundsätzlich nach § 12 Abs. 3 Satz 2 ZAV bestehende Vorleistungspflicht nicht zumutbar, wenn der Verpächter und auch der Beklagte das Übernahmerecht bestreiten.

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2009 - 10 LB 356/08

    Begründung der Übernahme einer Anlieferungs-Referenzmenge (Milchquote) durch ein

    Jedoch ist es dem Pächter regelmäßig nicht zumutbar, der nach § 12 Abs. 2 Satz 2 ZAV bestehenden Pflicht zur Vorleistung nachzukommen, wenn der Verpächter oder die Landesstelle das Übernahmerecht des Pächters bestreiten (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2001 - 10 MB 1937/01 -, n.v.; Bay. VGH, Urteil vom 4. März 2002 - 9 B 01.2154 -, RdL 2002, 193; Urteil vom 24. Juni 2003 - 9 B 02.1730 -, RdL 2003, 323; Beschluss vom 10. Oktober 2003 - 9 B 01.1764 -, juris).
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