Rechtsprechung
   BVerwG, 26.04.2006 - 9 B 1.06   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1
    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung; unbeplanter Innenbereich; bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit; übergroßes Grundstück; durchlaufendes Grundstück; übergreifende Nutzung; Spiegelbild-Kriterium.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Grundsätze zur Begrenzung der Erschließungswirkung bei durchlaufenden Grundstücken auch im Falle satzungsrechtlicher Tiefenbegrenzung

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Erschließungsvorteil; Tiefenbegrenzung; unbeplanter Innenbereich; bauliche oder gewerbliche Ausnutzbarkeit; übergroßes Grundstück; durchlaufendes Grundstück; übergreifende Nutzung; Spiegelbild-Kriterium

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • ZMR 2006, 971
  • DVBl 2006, 993
  • DÖV 2006, 916
  • NVwZ 2006, 935
  • ZfBR 2006, 568



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Wird zitiert von ... (14)  

  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05  

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

    Erschließung in diesem Sinne ist nicht gleichbedeutend mit Zugänglichkeit, sondern besteht darüber hinaus darin, einem Grundstück die Erreichbarkeit der Erschließungsanlage in einer auf die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks gerichteten Funktion zu vermitteln (vgl. Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 ; Beschluss vom 26. April 2006 -BVerwG 9 B 1.06 - NVwZ 2006, 935, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08  

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Ob ausnahmsweise etwas anderes gilt, wenn sich die verbotene Vereinigung ein rein staatliches Hoheitssymbol oder ein Symbol einer Weltreligion in unveränderter Form als Kennzeichen zu eigen macht, braucht der Senat nicht zu entscheiden (bejahend: Steinmetz aaO Rdn. 11; Fischer aaO Rdn. 4; vgl. VGH Mannheim NVwZ 2006, 935; Stegbauer NStZ 2008, 73, 76 f.; offen gelassen in BGHSt 28, 394, 395).
  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 1 Bf 443/03  

    Mehrfach erschlossenes übergroßes Grundstück

    Dieser Erschließungsvorteil besteht in dem, was die Erschließung für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit (Nutzung) des Grundstücks hergibt (BVerwG, Urt. v. 27.6.2006, BVerwGE 126, 378; Beschl. v. 26.4.2006, DVBl. 2006, 993; Urt. v. 1.9.2004, BVerwGE 121, 365).

    Auch bei einer einheitlichen Gebietsausweisung hat das Bundesverwaltungsgericht aber beispielsweise die Erschließungswirkung bei einem zwischen zwei (Parallel-) Straßen durchlaufenden Grundstück begrenzt, das nach den Festsetzungen des Bebauungsplans an jeder Straße selbstständig und ungefähr gleichgewichtig bebaubar war und bei dem sich deshalb der Eindruck aufdrängte, es handele sich planerisch um zwei voneinander vollauf unabhängige Grundstücke (BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006, DVBl. 2006, 993; Urt. v. 27.6.1985, BVerwGE 71, 363).

    In Übereinstimmung damit hat es das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 26.4.2006 (DVBl. 2006, 993) als geklärt bezeichnet, dass bei einem zwischen zwei Anbaustraßen "durchlaufenden" Grundstück die Erschließungswirkung der Anbaustraße auch im Bereich eines Bebauungsplans dann begrenzt sei, wenn das Grundstück an jeder der Anbaustraßen selbständig und ungefähr gleichgewichtig - sozusagen "spiegelbildlich" - bebaubar sei.

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  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98  

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Der Senat hält auch in Kenntnis der Rechtsprechung des BVerwG zur Zulässigkeit von Tiefenbegrenzungen im Erschließungsbeitragsrecht für Grundstücke im unbeplanten Innenbereich (Urteil vom 01.09.2004 - 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365; bestätigt durch Beschluss vom 26.04.2006 - 9 B 1.06 -) daran fest, dass nach der Thüringer Rechtslage im Anschlussbeitragsrecht eine satzungsmäßige Beschränkung der zur Beitragsbemessung heranzuziehenden Grundstücksfläche durch eine generelle Tiefenbegrenzung, die sich unterschiedslos auf alle im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) gelegenen Grundstücke bezieht, nicht mit § 7 Abs. 2 Satz 4 ThürKAG 2002 und mit dem für die Beitragsbemessung nach § 7 ThürKAG grundlegenden Vorteilsprinzip vereinbar ist.
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 1.11  

    Anwendung des Grundsatzes der Typengerechtigkeit bei der Festlegung einer

    Diese ergeben sich aus der vom Oberverwaltungsgericht berücksichtigten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Tiefenbegrenzung; danach ist die Überprüfung einer Tiefenbegrenzungsregelung auf ihre Vereinbarkeit insbesondere mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit gerade nicht ausgeschlossen und insbesondere darauf zu richten, ob sich die Tiefenbegrenzung an der ortsüblichen Bebauung orientiert (vgl. Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 116 S. 15 und Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 9 B 1.06 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 Rn. 4 ff. zum Erschließungsbeitragsrecht).

    Diesem Grundsatz wird die Gemeinde gerecht, wenn die satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt (Urteil vom 1. September 2004 a.a.O. S. 372 bzw. S. 17 und Beschluss vom 26. April 2006 a.a.O. Rn. 7).

  • VG Osnabrück, 06.06.2008 - 1 A 557/06  

    Straßenausbaubeitrag: Eigentümeridentität und beschränkte Vorteilswirkung;

    Dies bedeutet, dass bei aneinander angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers, die zwischen zwei in etwa parallel verlaufenden Straßen liegen, das jeweilige Hinterliegergrundstück regelmäßig nicht vom Straßenausbau bevorteilt ist, wenn die zu durchlaufenden Buchgrundstücken in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 = ZMR 1985, 426, 428, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 = KStZ 1995, 209 = NVwZ-RR 1994, 869, daran festhaltend BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 9 B 1.06 - ZMR 2006, 971) entwickelten Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungswirkung bei spiegelbildlicher Bebauung in Bezug auf das Hinterliegergrundstück erfüllt sind.

    Insbesondere stört vorliegend, anders als in dem vom OVG Münster entschiedenen Fall (Urteil vom 29. September 2005 - 3 A 4430/02 -, KStZ 2006, 36; bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 26. April 2006 - 9 B 1/06 -, NVwZ 2006, 935), die Hinterlandbebauung - etwa im Mittelteil des klägerischen Grundstücksverbundes - nicht eine durch das nachbarliche Rücksichtnahmegebot geschützte Ruhezone.

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2007 - 9 LA 92/06  

    Immobilien - Eigentümeridentität bei Hinterliegergrundstücken als Vorteil

    Dies bedeutet, dass bei aneinander angrenzenden Grundstücken desselben Eigentümers, die zwischen zwei in etwa parallel verlaufenden Straßen liegen, das jeweilige Hinterliegergrundstück regelmäßig nicht vom Straßenausbau bevorteilt ist, wenn die zu durchlaufenden Buchgrundstücken in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27.6.1985 - 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 = ZMR 1985, 426, 428, Urt. v. 22.4.1994 - 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 = KStZ 1995, 209 = NVwZ-RR 1994, 869, daran festhaltend BVerwG, Beschl. v. 26.4.2006 - 9 B 1.06 - ZMR 2006, 971) entwickelten Voraussetzungen für eine eingeschränkte Erschließungswirkung bei spiegelbildlicher Bebauung in Bezug auf das Hinterliegergrundstück erfüllt sind.
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 BN 2.11  

    Gerichtliche Überprüfung einer gemeindlichen Benutzungsgebührenregelung unter

    Diese ergeben sich aus der vom Oberverwaltungsgericht berücksichtigten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Tiefenbegrenzung; danach ist die Überprüfung einer Tiefenbegrenzungsregelung auf ihre Vereinbarkeit insbesondere mit dem Grundsatz der Abgabengerechtigkeit gerade nicht ausgeschlossen und insbesondere darauf zu richten, ob sich die Tiefenbegrenzung an der ortsüblichen Bebauung orientiert (vgl. Urteil vom 1. September 2004 - BVerwG 9 C 15.03 - BVerwGE 121, 365 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 116 S. 15 und Beschluss vom 26. April 2006 - BVerwG 9 B 1.06 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 Rn. 4 ff. zum Erschließungsbeitragsrecht).

    Diesem Grundsatz wird die Gemeinde gerecht, wenn die satzungsrechtliche Tiefenbegrenzung die typischen örtlichen Verhältnisse tatsächlich widerspiegelt (Urteil vom 1. September 2004 a.a.O. S. 372 bzw. S. 17 und Beschluss vom 26. April 2006 a.a.O. Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2006 - 3 A 2112/04  

    Welche Straße erschließt ein Grundstück?

    etwa BVerwG, Urteil vom 1.9.2004 - 9 C 15.03 -, BVerwGE 121, 365 und Beschluss vom 26.4.2006 - 9 B 1.06 -.
  • VGH Hessen, 19.06.2008 - 5 UE 1146/07  

    Vorausleistungen auf Erschließungsbeitrag

    Auch hat das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung in späterer Zeit zusätzlich im Licht der Rechtsfigur der sogenannten "beschränkten Erschließungswirkung " weiterentwickelt (Urteil vom 3. Februar 1989 - 8 C 78.88 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 = NVwZ 1989, 1072; vgl. auch: Beschluss vom 26. April 2006 -, Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 117 = NVwZ 2006, 935).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 3 A 1623/05  
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2008 - 9 LA 340/06  

    Erschließungsbeitrag - Hinterliegergrundstück - eingeschränkte

  • VG Sigmaringen, 21.06.2006 - 5 K 2384/04  

    Erschließungsbeitragssatzung; Tiefenbegrenzung; Innenbereichssatzung

  • VGH Bayern, 07.09.2011 - 6 ZB 10.3054  

    Straßenausbaubeitragsrecht; nicht gefangenes Hinterliegergrundstück; Zufahrt oder

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