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   VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528   

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VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528 (https://dejure.org/2014,3753)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.01.2014 - 9 B 10.2528 (https://dejure.org/2014,3753)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 9 B 10.2528 (https://dejure.org/2014,3753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Feuerwehrgerätehauses im allgemeinen Wohngebiet als Anlage für Verwaltungen; Planungsrechtliche Unzulässigkeit eines Feuerwehrgerätehauses in einer kleinen Doppelhaushälfte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Feuerwehrgerätehauses im allgemeinen Wohngebiet als Anlage für Verwaltungen; Planungsrechtliche Unzulässigkeit eines Feuerwehrgerätehauses in einer kleinen Doppelhaushälfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Umnutzung einer Doppelhaushälfte in Feuerwehrgerätehaus unzulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umnutzung einer Doppelhaushälfte in Feuerwehrgerätehaus unzulässig

  • staufer.de (Kurzinformation)

    Feuerwehrgerätehaus in Doppelhaushälfte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 508
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (20)

  • VGH Bayern, 30.04.2008 - 15 ZB 07.2914

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Zulässigkeit eines Kurierbetriebs im

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528
    Dieser ist nämlich darauf gerichtet (und beschränkt), Vorhaben zu verhindern, die weder regelmäßig noch ausnahmsweise in einem Baugebiet zulässig sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2008 - 15 ZB 07.2914 Rn. 10).

    Weiter kann der Nachbaranspruch daher auch nicht gegenüber einer Genehmigung gehen, in der diese Ausnahme nicht ausdrücklich ausgesprochen wird, weil die Baugenehmigungsbehörde das Erfordernis einer Ausnahme - aus welchen Gründen auch immer - verkannt hat (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 1.02

    Gebietsverträglichkeit; Baugebietstypologie; Gebietscharakter; Anlagen für

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528
    Eine dritte Begrenzung ergibt sich schließlich aus dem Gebot der Rücksichtnahme, das eine Vermeidung gebietsunverträglicher Auswirkungen im Einzelfall ermöglicht (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 - 4 C 1/02, juris Rn. 13).

    Ein derartiger Verstoß wäre anzunehmen, wenn ein Feuerwehrgerätehaus - bezogen auf den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirken würde (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 - 4 C 1/02, juris Rn. 11 - Unzulässigkeit eines im WA als Anlage der Verwaltung ausnahmsweise zulässigen Postzustellstützpunkts).

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528
    Dass in der hier maßgeblichen näheren Umgebung auch Vorhaben vorhanden sind, die unter § 4 Abs. 3 BauNVO fallen, steht mithin der Annahme eines allgemeinen "faktischen" Wohngebiets nicht entgegen, weil sich diese Vorhaben auf wirkliche Ausnahmefälle beschränken (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1/00, juris Rn. 34).

    § 4 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO meint keine Gebäude, die in ihrer Ausgestaltung und Funktionalität einem Büro- oder Verwaltungsgebäude gleichkommen (vgl. BVerwG, B.v. 11.2.2000 - 4 B 1/00, juris Rn. 49).

  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528
    Dass sich im Laufe der Zeit das Begriffsverständnis und damit auch die Art der Anlagen ändern kann, die im jeweiligen Gebiet zulässig sind, ist vom Verordnungsgeber gewollt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2012 - 4 C 14/10, juris Rn. 7 - Krematorium als Anlage für kulturelle Zwecke i.S.d. § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO).

    Darüber hinaus wirkt das ungeschriebene Erfordernis der Gebietsverträglichkeit begrenzend, welches in gleicher Weise für die im jeweiligen Baugebiet allgemein wie für die dort (nur) ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten gilt (stRspr, vgl. BVerwG, U.v. 2.2.2012 - 4 C 14/10, juris Rn. 16; B.v. 28.2.2008 - 4 B 60/07, juris Rn. 5 und 6).

  • BVerwG, 23.04.2013 - 4 B 17.13

    Zum Begriff des Doppelhauses in der Baunutzungsverordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528
    Insoweit enthält das Erfordernis einer baulichen Einheit nicht nur ein quantitatives, sondern auch ein qualitatives Element (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.2013 - 4 B 17/13, juris Rn. 5; BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12.98, juris Rn. 20 = BVerwGE 110, 355).
  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 12.98

    Bebauungsplan; Bauweise, offene; Begriff des Doppelhauses; Nachbarschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528
    Insoweit enthält das Erfordernis einer baulichen Einheit nicht nur ein quantitatives, sondern auch ein qualitatives Element (vgl. BVerwG, B.v. 23.4.2013 - 4 B 17/13, juris Rn. 5; BVerwG, U.v. 24.2.2000 - 4 C 12.98, juris Rn. 20 = BVerwGE 110, 355).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528
    Diese Vorschrift stellt eine besondere Ausprägung des planungsrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme dar (vgl. BVerwG, B.v. 16.12.2008 - 4 B 68/08, juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528
    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48/12, juris Rn. 7 m.w.N).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528
    Eine solche Rechtsverletzung ergibt sich auch nicht - wie das Verwaltungsgericht meint - aus der grundsätzlich nachbarschützenden Qualität des § 34 Abs. 2 BauGB (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 = BVerwGE 94, 151) und dem Anspruch des Nachbarn auf Bewahrung der Gebietsart.
  • BVerwG, 11.12.1992 - 4 B 209.92

    Bauplanungsrecht: Feststellung der planerischen Absichten einer Gemeinde i.S. von

    Auszug aus VGH Bayern, 16.01.2014 - 9 B 10.2528
    Denn in ihm soll die vorhandene Wohnnutzung u.a. "fortentwickelt" werden, was nicht aus einem vorhandenen Bestand abgeleitet werden kann, sondern eine planerische Entscheidung der Gemeinde voraussetzt (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.1992 - 4 B 209.92, Jäde, in: Jäde/Dirnberger/Weiss, BauGB/ BauNVO, 7. Aufl. 2013, § 34 BauGB Rn. 122).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

  • VGH Bayern, 07.05.2002 - 26 ZS 01.2795
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2013 - 1 A 11021/12

    Betrieb eines Boots- und Kanuverleihs in einer Gemengelage

  • VGH Bayern, 25.09.2013 - 15 ZB 11.2304

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses

  • VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 CS 96.1175
  • VGH Bayern, 10.03.2000 - 26 ZS 99.2151
  • VGH Bayern, 15.02.2001 - 14 CS 01.93
  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 6.20

    Gebietsverträglichkeit eines Feuerwehrgerätehauses; Anlagen für Verwaltungen

    Ein Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr ist daher eine Anlage für Verwaltungen in diesem Sinne, nämlich für die Verwaltung des landesrechtlich geregelten Brandschutzes (ebenso VGH München, Urteil vom 16. Januar 2014 - 9 B 10.25 28 - NVwZ-RR 2014, 508 ; OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 2 M 32/20 - NVwZ-RR 2020, 914 ; Stock a. a. O. Rn. 131; Vietmeier, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 4 Rn. 86; Schimpfermann/Stühler, in: Fickert/Fieseler, BauNVO, 13. Aufl. 2019, § 4 Rn. 12).

    Ein Feuerwehrgerätehaus, das nach Größe und Ausstattung maßgeblich auch dem effektiven Brandschutz in der näheren Umgebung dient, ist im allgemeinen Wohngebiet daher gebietsverträglich (ebenso VGH München, Urteil vom 16. Januar 2014 - 9 B 10.25 28 - NVwZ-RR 2014, 508 ; OVG Magdeburg, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 2 M 32/20 - NVwZ-RR 2020, 914 ; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2021, § 4 BauNVO Rn. 132; Hornmann, in: Spannowsky/Hornmann/Kämper BeckOK BauNVO, Stand April 2022, § 4 Rn. 130).

  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Eine - wie hier - wenig konkretisierte Baugenehmigung, der keine Betriebsbeschreibung (vgl. § 3 Nr. 3, § 9 BauVorlV) zugrunde liegt (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2305 - juris Rn. 33, 55; B.v. 23.7.2018 - 9 B 15.1712 - juris Rn. 2) und die ohne weitere inhaltbestimmende Erläuterung ausschließlich ein "Feuerwehrgerätehaus" zum Gegenstand hat, dürfte in Anlehnung an die (überzeugende) Rechtsprechung des 9. Senats des Verwaltungsgerichtshofs zwar nicht die Nutzung als Vereinsheim für den (privatrechtlichen) Feuerwehrverein sowie als Veranstaltungsort für Festveranstaltungen oder die Durchführung geselliger Festveranstaltungen erfassen (BayVGH, B.v. 28.8.2017 - 9 ZB 14.1283 BayVBl. 2018, 199 = juris Rn. 5 ff., in Auseinandersetzung mit BayVGH, U.v. 16.1.2014 - 9 B 10.2528 - BayVBl. 2014, 602), sodass insofern bei unzumutbaren Immissionsbelastungen in der Nachbarschaft der Rekurs auf Art. 76 Satz 2, Art. 54 Abs. 2 Satz 2 BayBO als Befugnisnormen grundsätzlich möglich bleibt.

    Diesbezügliche Nutzungen, die die Erfüllung der Pflichtaufgaben des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes betreffen (Art. 1 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BayFwG, § 1 Nr. 1 AVBayFwG) und die auch den diesbezüglichen Übungs-, Schulungs- und Wartungsbetrieb einschließen, entsprechen der typischen Nutzung eines Feuerwehrgerätehauses und werden insofern hinreichend bestimmt von einer im Übrigen nicht näher konkretisierten Baugenehmigung für ein "Feuerwehrgerätehaus" abgedeckt (vgl. insofern auch BayVGH, U.v. 16.1.2014 a.a.O. juris Rn. 32).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2019 - 10 A 1114/17

    Klage gegen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und

    Die geplante Nutzung entspricht insoweit grundsätzlich dem typischen Nutzungsspektrum eines Feuerwehrhauses, vgl. Bay. VGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - 9 B 10.2528 -, juris, Rn. 19 - 41, das hier zudem eingeschränkt ist, weil das Vorhaben weder eine ständige Besetzung im Sinne einer Feuerwache noch Schulungen der Feuerwehrleute vorsieht.
  • VG Münster, 05.04.2017 - 2 K 1345/15

    Nachbarschutz bzgl. Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau und den Betrieb

    vgl. ausführlich dazu: VGH München, Urteil vom 16. Januar 2014 - 9 B 10.2528 -, Rn. 22 ff und Rn. 32 unter Hinweis auf die wohl einhellige Kommentarliteratur; OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2014 - 2 A 2425/13 -, n.v.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Juni 2014, aaO, VGH München, Urteil vom 16. Januar 2014 - 9 B 10.2528 -, juris Rn. 34, und Beschluss vom 30. April 2008 - 15 ZB 07.2914 -, juris Rn. 10. Siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 1. Dezember 2004 - 7 B 2327/04 -, juris Rn. 15.

  • VGH Bayern, 28.08.2017 - 9 ZB 14.1283

    Erfolglose Nachbarklage gegen Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

    Aus dem Urteil des Senats vom 16. Januar 2014 (Az. 9 B 10.2528) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden.

    Die Berufung ist auch nicht wegen der geltend gemachten Abweichung von den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2011 (Az. 14 AS 11.2328) und vom 16. Januar 2014 (Az. 9 B 10.2528) zuzulassen (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO).

    Diesen Entscheidungen lag zum einen eine Baugenehmigung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit Schulungsraum und Vereinsheim (Az. 14 AS 11.2328), zum anderen ein Vorbescheid für die Umnutzung eines Wohngebäudes mit Garage in ein Feuerwehrgerätehaus mit großem Schulungs- und Besprechungsraum, zwei Büroräumen und einem Lager/Archivraum sowie eine Werkstätte zugrunde (Az. 9 B 10.2528).

    Nach den jeweiligen Nutzungskonzepten sollte der Neubau als Schulungs- und Veranstaltungsraum für die Feuerwehr dienen sowie dem Krieger-, Gesangs- und dem Sportverein sowie der Jugend und den Landfrauen Möglichkeiten zur Zusammenkunft bieten (Az. 14 AS 11.2328) bzw. für Ausbildungs- und Schulungszwecke sowie für gesellige Veranstaltungen der Freiwilligen Feuerwehr genutzt werden (Az. 9 B 10.2528).

  • VG Würzburg, 27.03.2014 - W 5 K 12.1029

    Nachbarklage; Feuerwehrgerätehaus; Wirksamkeit der Änderung des Bebauungsplans;

    Nachdem keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Feuerwehrgerätehauses in einem allgemeinen Wohngebiet bestehen, da dieses nicht aufgrund seiner typischen Nutzungsweise als störend angesehen werden kann (BayVGH, U.v. 16.1.2014 Nr. 9 B 10.2528), ist auch die Planung neben einem faktischen allgemeinen Wohngebiet nicht als grundsätzlich abwägungsfehlerhaft anzusehen.

    Erforderlich ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen (BayVGH, U.v. 16.1.2014 Nr. 9 B 10.2528).

    Es dient der Unterbringung des Fahrzeugbestands und der technischen Ausrüstung der Feuerwehr sowie der persönlichen Ausrüstungsgegenstände der Feuerwehrleute, der Bewältigung anfallender Verwaltungstätigkeiten, Schulungs- und Ausbildungszwecken (vgl. BayVGH, U.v. 16.1.2014 Nr. 9 B 10.2528).

  • VGH Bayern, 08.11.2021 - 15 B 21.1473

    Lärmbelastung des Nachbarn durch ein Feuerwehrgerätehaus

    Da die existenten Baugenehmigungen für ein "Feuerwehrgerätehaus" keine weiteren inhaltsbestimmende Regelungen (z.B. über eine zum Gegenstand der Baugenehmigung erklärte Betriebsbeschreibung oder über Nebenbestimmungen) enthalten und auch deren mit Genehmigungsstempel versehenen Bauvorlagen / Pläne keine weitergehenden Nutzungen abdecken, umfasst die vorliegende Genehmigungslage nicht die Nutzung als Vereinsheim für den (privatrechtlichen) sowie als Veranstaltungsort für Festveranstaltungen oder für die Durchführung sonstiger geselliger Treffen (BayVGH, B.v. 28.8.2017 - 9 ZB 14.1283 - BayVBl. 2018, 199 = juris Rn. 5 ff., in Auseinandersetzung mit BayVGH, U.v. 16.1.2014 - 9 B 10.2528 - BayVBl. 2014, 602 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 23.7.2018 - 9 B 15.1712 - juris Rn. 2).
  • VG München, 29.02.2016 - M 8 K 14.3232

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung im Innenbereich und Einfügen des Bauvorhabens

    5.4 Aus dem Umstand, dass die Beklagte die an sich erforderliche Ausnahme gem. § 34 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2, § 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 oder Nr. 3 BauNVO nicht erteilt und damit keine Ermessensentscheidung getroffen hat, ergibt sich keine Rechtsverletzung der Klägerin (BayVGH, U.v. 16.1.2014 - 9 B 10.2528 - juris Rn. 34; BayVGH, B.v. 30.4.2008 - 15 ZB 07.2914 - juris Rn. 10).

    Denn eine Verletzung nachbarlicher Rechte kann nur vorliegen, wenn die Voraussetzungen der ausnahmsweisen Zulässigkeit des Vorhabens nicht gegeben sind, was sich bereits aus dem Inhalt des Anspruchs des Nachbarn auf Wahrung der Gebietsart ergibt, der darauf gerichtet (und beschränkt) ist, Vorhaben zu verhindern, die weder regelmäßig noch ausnahmsweise in einem Baugebiet zulässig sind (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2008 - 15 ZB 07.2914 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 16.1.2014 - 9 B 10.2528 - juris Rn. 34).

    Weiter kann der Nachbaranspruch daher auch nicht gegenüber einer Genehmigung gehen, in der diese Ausnahme nicht ausdrücklich ausgesprochen wird, weil die Baugenehmigungsbehörde das Erfordernis einer Ausnahme - aus welchen Gründen auch immer - verkannt hat (vgl. BayVGH, B.v. 30.4.2008 - 15 ZB 07.2914 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 16.1.2014 - 9 B 10.2528 - juris Rn. 34).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2020 - 2 M 32/20

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Sanierung und Erweiterung eines

    So hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 16. Januar 2014 - 9 B 10.2528 - juris Rn. 20) angenommen, eine von der Freiwilligen Feuerwehr einer Gemeinde als Feuerwehrgerätehaus genutzte Halle sei zwar - was bei dieser Nutzungsart im Übrigen naheliege - im betreffenden Gebiet (allgemeines Wohngebiet) singulär; sie stehe jedoch zu der sie umgebenden Bebauung nicht in einem so auffälligen Kontrast, dass sie bei der Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung als Fremdkörper außer Betracht zu bleiben hätte und ihr deshalb eine gebietsprägende Wirkung abzusprechen wäre.

    Dafür spricht bereits, dass das voraussichtlich nicht außer Acht zu lassende Feuerwehrhaus als Anlage für Verwaltungen (vgl. dazu BayVGH, Urteil vom 16. Januar 2014, a.a.O., Rn. 29 ff.; OVG NW, Urteil vom 23. September 2019 - 10 A 1114/17 - juris Rn. 39) in einem reinen Wohngebiet bauplanungsrechtlich unzulässig wäre.

    Solche, die allgemeine Zweckbestimmung eines allgemeinen Wohngebiets gefährdende Störungen löst der Betrieb eines Feuerwehrgerätehauses einer gemeindlichen Freiwilligen Feuerwehr nach ihrem typischen Tätigkeitsspektrum regelmäßig nicht aus (vgl. BayVGH, Urteil vom 16. Januar 2014, a.a.O., Rn. 33).

  • VG Ansbach, 23.07.2014 - AN 9 K 13.01121

    Baurecht

    Allein die fehlende behördliche Ermessensentscheidung führt allerdings nicht zu einer Rechtsverletzung des Klägers (vgl. BayVGH, U.v. 16.1.2014 - 9 B 10.2528 - juris).

    Dies ergibt sich bereits aus dem Inhalt des Anspruchs des Nachbarn auf Wahrung der Gebietsart, der darauf gerichtet (und beschränkt) ist, Vorhaben zu verhindern, die weder regelmäßig noch ausnahmsweise in einem Baugebiet zulässig sind (vgl. BayVGH, U.v. 16.01.2014 - 9 B 10.2528 - juris; B.v. 30.4.2008 - 15 ZB 07.2914 - juris Rn. 10; VG Augsburg, U.v. 29.11.2012 - Au 5 K 11.1606 und Au 5 K 11.1967 - juris).

    Ein Verstoß gegen die Gebietsverträglichkeit wäre nur dann anzunehmen, wenn eine Betriebswohnung - bezogen auf den Gebietscharakter des Gewerbegebiets - aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirken würde (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.2002 - 4 C 1/02 - BVerwGE 116, 155 -, vgl. auch BayVGH, U.v. 16.01.2014 - 9 B 10.2528 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2023 - 10 N 17.21

    Baugenehmigung für Schulungs- und Fortbildungsstandort der Bundesbank am Wannsee

  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 15 ZB 15.2442

    Tekturgenehmigung für den Umbau eines Feuerwehrgerätehauses -

  • BVerwG, 29.03.2022 - 4 C 6
  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 21.119

    Wohnnutzung neben Rettungswache

  • VG Ansbach, 18.05.2016 - AN 9 K 15.00892

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses

  • VG Augsburg, 22.07.2015 - Au 5 S 15.884

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung zur Errichtung einer Kommissionierhalle

  • VGH Bayern, 03.04.2014 - 15 ZB 12.2736

    Nutzungsuntersagung; Haltung von Eseln, Ziegen und Schweinen im allgemeinen

  • VG München, 28.06.2021 - M 8 K 19.5652

    Vorbescheid für Wohngebäude mit Kindertagesstätte im unbeplanten Innenbereich

  • VG Gera, 12.02.2015 - 5 K 1399/12

    Unzumutbarkeit von Veranstaltungslärm aus einem Dorfgemeinschaftshaus in einem

  • VGH Bayern, 18.03.2021 - 9 CS 20.3163

    Eilantrag eines Betreibers einer Rettungswache gegen heranrückende Wohnbebauung

  • VG Regensburg, 08.04.2021 - RO 7 S 21.75

    Eilantrag eines Nachbarn gegen Wohnhaus mit KFZ-Vermittlungsbetrieb -

  • VG Berlin, 18.09.2020 - 13 L 149.20

    Nachbarstreit um Errichtung eines Veranstaltungs-, Schulungs- und

  • VG München, 20.06.2016 - M 8 K 15.796

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung - Reichweite des Gebietserhaltungsanspruchs

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