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   BVerwG, 04.09.2007 - 9 B 10.07 (10 B 61.06)   

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https://dejure.org/2007,10829
BVerwG, 04.09.2007 - 9 B 10.07 (10 B 61.06) (https://dejure.org/2007,10829)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2007 - 9 B 10.07 (10 B 61.06) (https://dejure.org/2007,10829)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2007 - 9 B 10.07 (10 B 61.06) (https://dejure.org/2007,10829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Vergnügungssteuer nach den konkreten Aufwendungen des Spielers am Gewinnspielautomaten nach einem einheitlichem Pauschalsatz (so genannter "Stückzahlmaßstab"); Eignung des "Stückzahlmaßstabs" als Steuerbemessungrundlage für Gewinnspielautomaten bei ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2007 - 9 B 10.07
    Die angegriffene Entscheidung weicht zwar von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. April 2005 (BVerwG 10 C 5.04 BVerwGE 123, 218) ab.

    Ein an die Einspielergebnisse der Geräte anknüpfender Steuermaßstab bilde letztlich den zu besteuernden Vergnügungsaufwand der Spieler ungleich wirklichkeitsnäher ab als der pauschale Stückzahlmaßstab (Urteil vom 13. April 2005 BVerwG 10 C 5.04 a.a.O. S. 225).

    5 Das Berufungsgericht hat hilfsweise seine Entscheidung auf die von ihm zuvor abgelehnte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 13. April 2005 a.a.O. und BVerwG 10 C 8.04 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39) gestützt, dass der "Stückzahlmaßstab" für die Vergnügungssteuer dann nicht mehr als Grundlage für die Steuerbemessung für Gewinnspielautomaten geeignet sei, wenn deren "Einspielergebnisse" um mehr als 50 % von dem Durchschnitt der Einspielergebnisse aller Automaten im Satzungsgebiet abwichen.

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 04.09.2007 - 9 B 10.07
    10 Ein Verwaltungsgericht verletzt seine Aufklärungspflicht auch dann nicht, wenn ein anwaltlich vertretener Kläger die Einholung eines Sachverständigengutachtens nicht ausdrücklich beantragt hat (Beschluss vom 26. Juni 1975 BVerwG 6 B 4.75 Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17 S. 9).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2007 - 9 B 10.07
    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. Urteil vom 29. Juni 1999 BVerwG 9 C 36.98 BVerwGE 109, 174, 177 f.).
  • BVerwG, 26.06.2000 - 7 B 26.00

    Gartenbaubetrieb, privater; Veräußerung, ausreisebedingte; Anscheinsbeweis;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2007 - 9 B 10.07
    Da das angegriffene Urteil zugleich auf diesem Verfahrensmangel beruhen kann, der auch im Fall der Revisionszulassung wegen Divergenz zur Zurückverweisung der Sache an das Oberverwaltungsgericht zwingen würde, schließt der Zweck der Divergenzrevision, die Wahrung der Rechtseinheit sicherzustellen, nicht aus, dass der beschließende Senat im Interesse der Prozessökonomie von der Ermächtigung zur Aufhebung und Zurückverweisung Gebrauch macht, § 133 Abs. 6 VwGO (vgl. Beschluss vom 26. Juni 2000 BVerwG 7 B 26.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15).
  • BVerwG, 14.12.2005 - 10 CN 1.05

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2007 - 9 B 10.07
    Ob sich dem Oberverwaltungsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Erlangung repräsentativer Zahlen über die Einspielergebnisse der besteuerten Spielapparate im Stadtgebiet aufdrängen musste, ist von seinem materiellrechtlichen Standpunkt aus zu beurteilen (vgl. Urteil vom 14. Dezember 2005 BVerwG 10 CN 1.05 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 40 S. 56).
  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2007 - 9 B 10.07
    Anträge in vorbereitenden Schriftsätzen können insoweit nicht als wirksame Anträge behandelt, sondern allenfalls als Beweisanregungen an das Gericht angesehen werden (Urteil vom 28. Mai 1965 BVerwG 7 C 125.63 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 42).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 B 8.20

    Verfahrensfehlerhafte Entscheidung ohne mündliche Verhandlung in einem

    Ein wesentlicher Aspekt dabei kann sein, inwieweit der gerügte und vorliegende Verfahrensfehler die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz infiziert (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Februar 1993 - 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10 S. 11, vom 14. Oktober 1997 - 1 B 164.97 - NVwZ 1998, 170 und vom 29. August 2011 - 6 B 28.11 - Rn. 2; ebenso für die Divergenzrüge: BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2000 - 7 B 26.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 15 S. 46 und vom 4. September 2007 - 9 B 10.07 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 42 Rn. 3; vgl. auch Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Mai 2010, § 133 Rn. 86; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 133 Rn. 55 f.; Czybulka/Hösch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 133 Rn. 75; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 133 Rn. 22).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 5.09

    Frequenz, Frequenzzuteilung, Vergabeanordnung, Frequenznutzungsplan,

    Unter solchen Umständen kann der Rechtsstreit im Beschwerdeverfahren wegen des Verfahrensmangels zurückverwiesen werden, wenn dieser Mangel selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und bei Zulassung der Revision voraussichtlich zur Zurückverweisung führen würde (Beschluss vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10 S. 11 f.; s. auch Beschluss vom 4. September 2007 - BVerwG 9 B 10.07 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 42 Rn. 3).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 6.09

    Verteilung von Frequenzen; Unveränderter Fortbestand der Nutzungsbedingungen in

    Unter solchen Umständen kann der Rechtsstreit im Beschwerdeverfahren wegen des Verfahrensmangels zurückverwiesen werden, wenn dieser Mangel selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und bei Zulassung der Revision voraussichtlich zur Zurückverweisung führen würde (Beschluss vom 3. Februar 1993 BVerwG 11 B 12.92 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10 S. 11 f.; s. auch Beschluss vom 4. September 2007 BVerwG 9 B 10.07 Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 42 Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.2008 - 2 S 700/07

    Rundfunkgebühren; Verkauf von originalverpackten Empfangsgeräten durch

    Zu weiteren Ermittlungen durch Erhebung der von der Klägerin fürsorglich angebotenen Zeugenbeweise sieht der Senat daher keine Veranlassung (vgl. zur Begrenzung der Aufklärungspflicht des Gerichts: BVerwG, Beschl. v. 4.9.2007 - 9 B 10/07 - Juris, mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.2008 - 2 S 1084/07

    Beweiskraft einer Erklärung zur Rundfunkteilnahme

    Anlass zu weitergehenden Ermittlungen bestand danach nicht (BVerwG, Beschluss vom 4.9.2007 - 9 B 10.07 - Juris m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - 4 L 118/06

    Zur Erhebung der Vergnügungssteuer für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach

    Zwar kann im Rahmen der Aufklärung der "Schwankungsbreite" der Einspielergebnisse von Gewinnspielgeräten im maßgeblichen Gebiet sogar schon die unterlassene Einholung eines Sachverständigengutachtens trotz Anregung eines Verfahrensbeteiligten eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) darstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4. September 2007 - 9 B 10/07, 9 B 10/07 - zit. nach JURIS).
  • VG Frankfurt/Oder, 13.11.2007 - 3 K 2480/03

    Verpflichtungsklage bei Akteneinsichtsrecht nach AktenE/InfZG BB; analoge

    Die Amtsermittlung des Gerichts setzt hier erst und nur dort ein, wenn von der Behörde konkrete Tatsachen angegeben werden, die im jeweiligen Einzelfall den Ausschluss des Akteneinsichtsrechts begründen sollen (vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 4. September 2007 - 9 B 10.07 u. a. -, zitiert nach juris).
  • BSG, 07.05.2007 - B 9b SO 9/07 S
    Der Antrag der Antragstellerin, ihr für das Verfahren der Beschwerde gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 21. März 2007 - L 9 B 10/07 SO ER und L 9 B 11/07 SO - Prozesskostenhilfe zu gewähren und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.
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