Rechtsprechung
   BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2947
BVerwG, 03.01.1989 - 9 B 103.88 (https://dejure.org/1989,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 03.01.1989 - 9 B 103.88 (https://dejure.org/1989,2947)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Januar 1989 - 9 B 103.88 (https://dejure.org/1989,2947)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,2947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteilsverkündung - Zustellung - Mündliche Verhandlung - Schriftsatz - Wiedereröffnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 3031 (Ls.)
  • NVwZ 1989, 750
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2024 - 8 C 10495/22

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Fehlerhaftigkeit der Bekanntmachung

    Eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung war aber auch nicht von Amts wegen im Rahmen der Ermessensausübung des Senats angezeigt (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 3. Januar 1989 - 9 B 103/88 -, NVwZ 1989, 750 und juris, Rn. 3; W.-R. Schenke, a.a.O., § 104 Rn. 11).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auf diese Weise soll bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein unrichtiges Urteil - soweit es noch nicht existent und nach außen bindend geworden ist - möglichst verhindert werden (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - m.w.N.; zur Möglichkeit der Beteiligten, noch im Verkündungstermin insbesondere auf Mängel des Verfahrens hinzuweisen, vgl. Urteil vom 12. Juli 1985 - BVerwG 6 C 95.82 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 7 = NJW 1986, 204 [BVerwG 12.07.1985 - 6 C 95/82]).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 6 B 18.98

    Sachverständigenbeweis im Musterungsrechtsstreit; Beweisvereitelung durch Absage

    In einem solchen Fall wird das Urteil erst mit seiner Hinausgabe aus dem Gerichtsgebäude zur Beförderung mit der Post wirksam (vgl. Urteil vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 C 2.92 - BVerwGE 95, 64, 67), mit der Folge, daß bis dahin noch ein Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung gestellt werden kann und in der Sache beschieden werden muß (Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - Buchholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 4).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2009 - 3 L 205/07

    Neuberechnung Wohngeld wegen erhöhtem Einkommen

    Auch wäre, wenn - wie hier - ein Urteil nicht verkündet, sondern zugestellt werden soll gem. § 116 Abs. 2 VwGO, ein - ohne richterliche Gestattung - nach Schluss der mündlichen Verhandlung und vor Eingang der Entscheidungsformel bei der Geschäftsstelle vorgelegter Schriftsatz, vom Verwaltungsgericht zur Kenntnis zu nehmen gewesen unter Einschluss der Überlegung, ob es die mündliche Verhandlung von Amts wegen wieder eröffnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.01.1989 - 9 B 103/88 - NVwZ 1989, 750; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 116 Rdnr. 9 zum Zeitpunkt der Bindungswirkung eines durch Zustellung erlassenen Urteils).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.02.2009 - 9 K 12/06

    Rechtzeitige Geltendmachung der Geschäftsunfähigkeit eines am

    Der nachgereichte Schriftsatz des Klägers vom 16.02.2009, bei Gericht eingegangen am 18.02.2009 kann nicht mehr berücksichtigt werden, da das Urteil durch Verkündung am 11.02.2009 wirksam geworden ist (vgl. BVerwG, B. v. 03.01.1989 - 9 B 103/88 - NVwZ 1989, 750).
  • VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88

    Verletzung der Planungshoheit eines Landkreises und des Eigentumsrechts durch

    Für Gemeinden ist anerkannt, daß sie durch ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt werden können, wenn kommunale Einrichtungen durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt werden (BVerwG, Beschluß vom 3. Januar 1989 -- 9 B 103.88 -- NVwZ 989, 750, 754).
  • LSG Sachsen, 31.05.2001 - L 6 KN 25/00

    Vorliegen eines "bergbaulichen Betriebes"; Entscheidungskompetenz des

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 14.10.1996 - 4 B 184.96

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches

    Richtig ist allerdings, daß das Gericht diesen - zwar nach Schluß der mündlichen Verhandlung, aber noch - vor Verkündung des Urteils eingegangenen Schriftsatz zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen mußte, weil auf diese Weise bei einem nachträglichen rechtserheblichen Vorbringen ein falsches Urteil möglichst verhindert werden soll (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. August 1971 - BVerwG 4 B 134.70 - RdL 1972, 26; Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 - NVwZ 1989, 750 = Buchhholz 402.25 § 20 AsylVfG Nr. 4; Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - NVwZ 1989, 857 [BVerwG 11.04.1989 - 9 C 55/88] = Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 ).
  • BVerwG, 10.02.1989 - 9 B 307.88

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbliebener Wiedereintritt

    Auf die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt im Falle der Zustellung eines Urteils an Verkündungs Statt ein nach Schluß der letzten mündlichen Verhandlung eingehender Schriftsatz zur Prüfung ihrer Wiedereröffnung führen muß (vgl. Beschluß vom 3. Januar 1989 - BVerwG 9 B 103.88 -), kommt es sonach nicht an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht