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   BVerwG, 17.03.2004 - 9 B 107.03   

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https://dejure.org/2004,14496
BVerwG, 17.03.2004 - 9 B 107.03 (https://dejure.org/2004,14496)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.2004 - 9 B 107.03 (https://dejure.org/2004,14496)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 2004 - 9 B 107.03 (https://dejure.org/2004,14496)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.06.1992 - 4 N 1.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Normenkontrollverfahren bei Streit über formelle

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 9 B 107.03
    Danach gebietet das Rechtsstaatsprinzip die Verkündung förmlich gesetzter Rechtsnormen und mithin auch von örtlichem Satzungsrecht, was bedeutet, dass die Rechtsnorm der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht wird, dass die Betroffenen sich verlässlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1992 BVerwG 4 N 1.90 Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 66 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 9 B 107.03
    Zur Erfüllung der bereits erwähnten Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO bedarf es u.a. der Darlegung, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 C 7.90

    Verletzung der richterlichen Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung - Pflicht zur

    Auszug aus BVerwG, 17.03.2004 - 9 B 107.03
    Im Übrigen kommt es für die Frage, welche Tatsachen das Tatsachengericht nach § 86 Abs. 1 VwGO aufzuklären hat, auf dessen eigene materiellrechtliche Auffassung an, die es seiner Entscheidung zugrunde legt (BVerwG, Urteil vom 18. April 1991 BVerwG 2 C 7.90 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 230).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2006 - 4 L 411/06

    Bekanntmachung, Amtsblatt, Amtsblätter, Landesverwaltungsamt, Verbandssatzung,

    Denn das Rechtsstaatsprinzip verlangt nur, dass eine Rechtsnorm der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich gemacht wird, dass die Rechtsbetroffenen von deren Erlass und deren Inhalt verlässliche Kenntnis erlangen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. März 2004 - 9 B 107/03 -, zit. nach JURIS).
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