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   BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 136.98   

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BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 136.98 (https://dejure.org/1998,8197)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1998 - 9 B 136.98 (https://dejure.org/1998,8197)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 9 B 136.98 (https://dejure.org/1998,8197)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Bürgerkriegs, wenn Ausschreitungen nur auf einem Teil des Staatsgebietes (von Sri Lanka) stattfinden - Inhaftierung von Personen in der Situation des Bürgerkriegs als politische Verfolgung - Politische Verfolgung durch eine Inhaftierung zur ...

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 136.98
    Kennzeichen eines Bürgerkriegs - soweit es um die Relevanz dieser gewaltsamen innerstaatlichen Auseinandersetzung für das Asylrecht geht - ist es, daß der Staat in der umkämpften Region nur noch als (Bürger-)Kriegspartei mit militärischem Mittel agiert, jedoch nicht mehr als übergreifende effektive Ordnungsmacht vorhanden ist, weil er nicht mehr über die Gebietsgewalt verfügt, die ihn zu politischer Verfolgung befähigt, diese vielmehr - erst - militärisch zurückgewinnen will (BVerfGE 80, 315 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 21 A 259/01

    Sri Lanka, Tamilen, LTTE, Mitglieder, Waffendiebstahl, Festnahme, Verhöre,

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 1998 - 9 B 136.98 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 21 A 636/01

    Sri Lanka, Tamilen, Familienangehörige, Bruder, LTTE, Mitglieder, Festnahme,

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 1998 - 9 B 136.98 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2000 - 21 A 3962/96

    Asylantrag eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit;

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 1998 - 9 B 136.98 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2002 - 21 A 1329/00
    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 1998 - 9 B 136.98 -.
  • BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 576.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Vorliegen einer politischen

    Zu - grundsätzlich asylerheblichen - längeren Inhaftierungen, die nicht nur der Feststellung der Identität und des Aufenthalts dienen, kommt es nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit im übrigen nur dann, wenn Verdachtsmomente für eine Verbindung zu der terroristischen LTTE vorliegen, während Folter in der Haft oder Inhaftierungen ohne erkennbaren Grund jedenfalls nicht mit der für eine Gruppenverfolgung erforderlichen Verfolgungsdichte vorkommen (UA S. 23 ff.; vgl. ferner die ebenfalls in Verfahren der Prozeßbevollmächtigten des Klägers ergangenen Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 9 B 540.97 -, vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 B 136.98 -, vom 11. Juni 1998 - BVerwG 9 B 500.98 -, vom 14. April 1999 - BVerwG 9 B 944.98 - und vom 14. Juli 1999 - BVerwG 9 B 16.99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2000 - 21 A 3015/96

    Anerkennung eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit

    vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 1998 - 9 B 136.98 -.
  • BVerwG, 14.04.1999 - 9 B 944.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Soweit die Haft länger dauert als zur Identifizierung und Klärung des Aufenthaltsgrunds erforderlich, liegen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts regelmäßig Verdachtsmomente für das Wissen um oder die Unterstützung für LTTE-Aktivitäten und damit wiederum Anknüpfungspunkte nicht asylrelevanter Art vor (UA S. 21; vgl. bereits die ebenfalls in Verfahren der Prozeßbevollmächtigten des Klägers ergangenen Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 9 B 540.97 -, vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 B 136.98 -, vom 11. Juni 1998 - BVerwG 9 B 500.98 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2001 - 21 A 4845/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.1999 - 21 A 4423/96
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.1999 - 21 A 3433/96
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