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   BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96   

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BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96 (https://dejure.org/1996,315)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1996 - 9 B 136.96 (https://dejure.org/1996,315)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1996 - 9 B 136.96 (https://dejure.org/1996,315)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16a
    Asylrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung, Inländische Fluchtalternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylrecht - Inländische Fluchtalternative

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1116 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1276 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96
    Das Berufungsgericht ermittelt somit die Gerichtetheit der Maßnahmen letztlich nicht unter Rückgriff auf die subjektiven Motive einzelner Verfolger, sondern im Einklang mit der Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 [144, 145]) anhand objektiv erkennbarer Anhaltspunkte.

    Danach setzt eine inländische Fluchtalternative voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - DVBl 1994, 524).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96
    Die Beschwerde macht zunächst geltend, das Berufungsurteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - (BVerwGE 96, 200) ab, weil es die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche "Verfolgungsdichte" bejahe, ohne die zahlenmäßige Relation zwischen den Verfolgungsschlägen und der Größe der davon betroffenen Gruppe zu ermitteln.

    Um beurteilen zu können, ob sich aus Verfolgungsschlägen gegen Mitglieder einer Gruppe für jedes einzelne Mitglied der Gruppe eine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr ergibt, hat das Bundesverwaltungsgericht mit dem genannten Urteil vom 5. Juli 1994 (a.a.O.) verlangt, daß Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden müssen, weil eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen kann.

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96
    Die Beschwerde rügt ferner, das Berufungsurteil weiche von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 - (BVerfGE 80, 315) ab, indem es für die Annahme der erforderlichen Gerichtetheit der Verfolgung die Feststellung genügen lasse, die Verfolger ließen sich dabei auch von ethnisch-religiösen Motiven leiten, während nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Frage, ob eine Verfolgung "wegen" eines Asylmerkmals erfolgt, anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen ist, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten.

    Danach setzt eine inländische Fluchtalternative voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - DVBl 1994, 524).

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96
    Im übrigen läßt sich auch das Vorliegen einer Gruppenverfolgung nicht rein rechnerisch ermitteln; vielmehr bedarf es dazu wie bei der Individualverfolgung letztlich einer wertenden Betrachtung, weil auch insoweit die Zumutbarkeit einer Rückkehr in den Heimatstaat das für die Beurteilung des Vorliegens einer beachtlich wahrscheinlichen Verfolgungsgefahr vorrangige qualitative Kriterium bildet (vgl. Urteil vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162).
  • BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96
    Danach setzt eine inländische Fluchtalternative voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - DVBl 1994, 524).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96
    Danach setzt eine inländische Fluchtalternative voraus, daß der Asylsuchende in den in Betracht kommenden Gebieten vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist und ihm jedenfalls dort auch keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen, sofern diese existentielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (BVerfGE 80, 315; BVerwG, Urteile vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 und vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - DVBl 1994, 524).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
    Auszug aus BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine mittelbare Gruppenverfolgung - und darum geht es hier - immer dann vor, wenn "die Verfolgungsschläge, von denen Angehörige einer Gruppe getroffen werden, so dicht und eng gestreut fallen, daß für jedes Gruppenmitglied die Furcht begründet ist, in eigener Person Opfer der Übergriffe zu werden" (siehe etwa Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 156).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 3 L 75/06

    Asyl und Abschiebungsschutz

    Um beurteilen zu können, ob die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte gegeben ist, müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 1.94 - NVwZ 1995, S. 391 f., Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 - juris, Beschl. v. 11.11.1999 - 9 B 564.99 - juris, Beschl. v. 8.2.2000 - 9 B 4.00 - Buchholz 402.25, § 1 AsylVfG Nr. 229 [S. 37]; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 10.7.1989 - 2 BvR 502, 961, 1000/86 - BVerfGE 80, 315, 333 ff., Beschl. v. 23.1.1991 - 2 BvR 902/85, 515, 1827/89 - BVerfGE 83, 216) grundsätzlich auch Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen im Verfolgungszeitraum zur Größe der bedrohten Gruppe in Beziehung gesetzt werden.

    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine "kleine Gruppe" von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer "großen Gruppe" vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie - gemessen an der Zahl der Gruppenmitglieder - nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1994 - 9 C 1.94 - NVwZ 1995, S. 391; Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 - juris).

    Handelt es sich allerdings um eine "äußerst kleine Gruppe", kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ohne weitere Quantifizierung der Verfolgungsschläge die Annahme einer Gefahr für jedes einzelne Gruppenmitglied gerechtfertigt sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 - juris; Urt. v. 5.11.1991 - 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine "äußerst kleine Gruppe" bei einer Kopfstärke von etwa 1.300 syrisch-orthodoxen Christen im Tur-Abdin angenommen (vgl. Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 - juris).

  • OVG Saarland, 28.05.1999 - 3 R 74/98

    Yezidische Religionsangehörige; Nordostsyrien; Verfolgungsdichte;

    BVerwG, Beschluß vom 22.5.1996 -- BVerwG 9 B 136.96 --, S. 4 des amtl.

    BVerwG, Beschluß vom 22.5.1996 -- BVerwG 9 B 136.96 --, S. 4 des amtl.

    BVerwG, Beschluß vom 22.5.1996 -- BVerwG 9 B 136.96 --, S. 3/4 des amtl.

    BVerwG, Beschluß vom 22.5.1996 -- BVerwG 9 B 136.96 --, S. 4 des amtl.

    BVerwG, Beschluß vom 22.5.1996 -- BVerwG 9 B 136.96 --, S. 4, betreffend die christliche Minderheit im Tur Abdin in der Türkei.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 15 A 2119/02

    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte,

    BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 - 9 C 158.94 -, a.a.O., S. 206, Beschluss vom 22.5.1996 - 9 B 136.96 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 186.

    Er gilt deshalb nach der Rechtsprechung des BVerwG auch für kleine und sehr kleine Gruppen, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22.5.1996 - 9 B 136.96 - a.a.O., und vom 23.12.2002 - 1 B 42.02 - .

    Bei einer vergleichsweise kleinen Gruppe (z.B. noch etwa 1 300 syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin) kann die Feststellung, dass bestimmte Übergriffe "an der Tagesordnung" seien, im Zusammenhang mit der Feststellung einer Vielzahl von Drangsalierungen und Verbrechen in Form von Überfällen, Viehdiebstählen, Erpressungen, Entführungen bis hin zu Raub und Mord auch ohne weitere Quantifizierung der Verfolgungsschläge ausreichend sein, um die erforderliche Nähe der Gefahr für jedes einzelne Gruppenmitglied zu bejahen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.5.1996 - 9 B 136.96 -.

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 315 [343 f.]; 81, 58 [65 ff.]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.87 - BVerwGE 85, 139 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 126; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 72.90 - BVerwGE 87, 141 = Buchholz aaO Nr. 136; Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 166; Beschluß vom 22. Mai 1996 - BVerwG 9 B 136.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 186) schließen andere als durch die politische Verfolgung bedingte Nachteile und Gefahren, die an einem verfolgungssicheren Ort drohen, diesen Ort als inländische Fluchtalternative nur dann aus, wenn eine gleichartige existenzielle Gefährdung am Herkunftsort nicht bestünde.

    Das Fehlen des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort einer inländischen Fluchtalternative ist - mit anderen Worten - nur asylerheblich, wenn es verfolgungsbedingt ist (vgl. Beschluß vom 22. Mai 1996 - BVerwG 9 B 136.96 -).

    Geht es darum, ob der Asylsuchende vorverfolgt ausgereist ist, also ob er landesweit in einer ausweglosen Lage war oder an den Ort einer innerstaatlichen Fluchtalternative hätte ausweichen können, kommt es für die Erheblichkeit einer dort bestehenden wirtschaftlichen Notlage darauf an, ob eine derartige Notlage im Zeitpunkt der Ausreise auch am Herkunftsort - die dortige Verfolgung hinweggedacht (Beschluß vom 22. Mai 1996 - BVerwG 9 B 136.96 - aaO) - bestanden hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95

    Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Mai 1996, - 9 B 136/96 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 186; Urteil vom 20. Juni 1995, a.a.O.; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 22. Mai 1996, a.a.O.; Urteil vom 30. April 1996, a.a.O.; Urteil vom 25. Januar 1995 - 9 C 279.94 -, NVwZ 1996, 82; Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, a.a.O.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 22. Mai 1996, a.a.O., bei der äußerst kleinen Gruppe der syrisch-orthodoxen Christen im Tur-Abdin/Türkei auch ohne Quantifizierung der Verfolgungsschläge die Annahme einer mittelbar staatlichen Verfolgung seitens des VGH Bad.- Württ., Vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. November 1995 - A 12 S 3571/94 - , für gerechtfertigt erachtet hat, ist dies auf die Situation der Yeziden in Nordostsyrien schon deshalb nicht übertragbar, weil diese Gruppe - bezogen auf den Zeitpunkt der Ausreise - mehr als dreimal größer anzusetzen ist und damit nach der Wertung des erkennenden Senats nicht mehr als hinsichtlich der Quantifizierung von Verfolgungsschlägen zu privilegierende kleine Gruppe" angesehen werden kann.

    vgl. hierzu: BVerwG, Beschluß vom 22. Mai 1996, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23. November 1995, a.a.O., Auch im Hinblick auf eine unmittelbar staatliche Gruppenverfolgung ergeben sich keine beachtlichen Nachfluchtgründe zugunsten der Klägerinnen.

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer

    Einen Verzicht auf eine weitere Quantifizierung der Verfolgungsschläge hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen nur bei besonders kleinen Gruppen zugelassen, bei denen auch die Feststellung ausreichen kann, dass derartige Übergriffe "an der Tagesordnung" sind (etwa bei den syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.5.1996 - 9 B 136.96 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher

    Einen Verzicht auf eine weitere Quantifizierung der Verfolgungsschläge hat das Bundesverwaltungsgericht im Übrigen nur bei besonders kleinen Gruppen zugelassen, bei denen auch die Feststellung ausreichen kann, dass derartige Übergriffe "an der Tagesordnung" sind (etwa bei den syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.5.1996 - 9 B 136.96 - juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 2 L 2505/98

    Grundsätzliche Deckung des in § 51 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) geregelten

    Die Voraussetzungen für eine mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden im Nordosten Syriens lassen sich demgegenüber nicht mit der Begründung bejahen, es handele sich bei ihnen um eine zahlenmäßig äußerst kleine Gruppe, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Ausnahmemaßstab anzuwenden sei (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 -).

    Um beurteilen zu können, ob die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte gegeben ist, müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 5.7.1994, a.a.O.; Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 - Beschl. v. 11.11.1999 - 9 B 564.99 - Beschl. v. 8.2.2000 - 9 B 4.00 -) Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden.

    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie - gemessen an der Zahl der Gruppenmitglieder - nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1994, a.a.O.; Beschl. v . 22.5.1996, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 18 A 2575/07

    Widerruf einer Asylberechtigung durch Wegfall der Umstände i.R.d. Asylanerkennung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 , BVerwGE 96, 200, Beschluss vom 22. Mai 1996 - 9 B 136.96 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 186.

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 5. Januar 2007 (betreffend die Gruppe der Yeziden in der Türkei) - 1 B 59.06 -, juris, vom 22. Mai 1996, a.a.O., und vom 23. Dezember 2002 1 B 42.02 , Buchholz, 11 Art. 16a GG Nr. 49.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 1996, a.a.O..

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2001 - 2 L 5117/97

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Ausländer; Gruppenverfolgung;

    Die Voraussetzungen für eine mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden im Nordosten Syriens lassen sich demgegenüber nicht mit der Begründung bejahen, es handele sich bei ihnen um eine zahlenmäßig äußerst kleine Gruppe, bei der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Ausnahmemaßstab anzuwenden sei (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 -).

    Um beurteilen zu können, ob die für die Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Verfolgungsdichte gegeben ist, müssen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 5.7.1994, a.a.O.; Beschl. v. 22.5.1996 - 9 B 136.96 - Beschl. v. 11.11.1999 - 9 B 564.99 - Beschl. v. 8.2.2000 - 9 B 4.00 -) Intensität und Anzahl aller Verfolgungshandlungen auch zur Größe der Gruppe in Beziehung gesetzt werden.

    Denn eine bestimmte Anzahl von Eingriffen, die sich für eine kleine Gruppe von Verfolgten bereits als bedrohlich erweist, kann gegenüber einer großen Gruppe vergleichsweise geringfügig erscheinen, weil sie - gemessen an der Zahl der Gruppenmitglieder - nicht ins Gewicht fällt und sich deshalb nicht als Bedrohung der Gruppe darstellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.7.1994, a.a.O.; Beschl. v . 22.5.1996, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.10.2007 - 3 L 380/04

    Abschiebungsschutz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2007 - 15 A 994/05

    Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft türkischer Staatsangehöriger kurdischer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2010 - 18 A 2613/07

    Rechtmäßigkeit eines Asylwiderrufs wegen Wegfalls der bei der Asylanerkennung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 3 L 152/09

    Gruppenverfolgung von Yeziden in der Türkei; Gewährleistung des religiösen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2006 - 2 L 40/06

    Asyl und Aufenthaltsbeendigung

  • BVerwG, 23.12.2002 - 1 B 42.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

  • OVG Thüringen, 16.12.2004 - 3 KO 1003/04

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht, Verwaltungsprozessrecht; Russische

  • OVG Niedersachsen, 18.06.1996 - 11 L 7675/95

    Asyl, syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei; Asyl; Christ, syrisch-orthodox;

  • VGH Hessen, 03.02.1999 - 7 UE 655/97

    Rücknahmefiktion für Asylantrag bei Reise in den Verfolgerstaat - Geltung im

  • VGH Hessen, 02.03.1998 - 7 UE 868/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner in der serbischen Provinz Kosovo;

  • OVG Thüringen, 25.11.1999 - 3 KO 165/96

    Türkei, Kurden, PKK, Verdacht der Unterstützung, Schikanen, Übergriffe,

  • OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06

    Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak

  • VG Gießen, 02.10.2002 - 2 E 4712/00

    Syrien: mittelbare Gruppenverfolgung der Yeziden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.1999 - 9 A 4671/98

    Irak, Kurden, Haft, Folter, PUK, Mitglieder, Peshmerga, Wehrdienstentziehung,

  • BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 492.97

    Asylrecht - Feststellung der Verfolgungsdichte bei der Gruppenverfolgung von

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2005 - A 12 S 603/05

    Keine (mittelbare) politische Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen aus dem Tur

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2019 - 9 LB 130/19

    Al-Shikhan; Flüchtlingsschutz; Gruppenverfolgung; Irak; Jesiden; Ninawa; Ninive;

  • OVG Niedersachsen, 13.08.2019 - 9 LB 147/19

    Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in der autonomen Region

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2019 - 9 LB 154/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 1 LB 38/04

    Asyl, Asylrecht, Gruppenverfolgung, Syrien, Türkei, Yezide

  • OVG Niedersachsen, 14.07.1999 - 2 L 4943/97

    Keine Gruppenverfolgung der Yeziden in Nordostsyrien; Asyl; Gruppenverfolgung;

  • OVG Thüringen, 25.04.2002 - 3 KO 264/01

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Abschiebungshindernis;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1999 - A 2 S 2429/98

    Lage der Kurden im Nordirak - Rückkehrmöglichkeit für Asylantragsteller -

  • OVG Thüringen, 17.05.2000 - 3 KO 202/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Bundesbeauftragter; Gruppenverfolgung;

  • OVG Thüringen, 14.12.2000 - 3 KO 1242/97

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Asylbewerber; Mitteilungspflicht;

  • VGH Hessen, 03.03.1998 - 7 UE 869/96

    Echtheitsüberprüfung ausländischer Gerichtsurteile im Asylverfahren; Jugoslawien:

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 148/19
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1998 - A 14 S 495/98

    Jugoslawien: Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner verneint; keine extreme

  • OVG Thüringen, 09.12.1999 - 3 KO 401/96

    Rechtsmittelverfahren; Rechtsschutzziel; Streitgegenstand; Auslegung;

  • OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 2 L 666/98

    Rückkehrgefährdung; Sippenhaftgefahr; Asylbeantragung; Wahrscheinlichkeit

  • OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 2 L 670/98

    Rückkehrgefährdung; Sippenhaftgefahr; Asylbeantragung; Wahrscheinlichkeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2002 - A 3 S 370/99

    Syrien, Kurden, Jesiden, Hassake, Volksunion, Flugblätter, Polizeigewahrsam,

  • VG Sigmaringen, 30.09.2004 - A 5 K 10923/04

    Keine inländische Fluchtalternative bei posttraumatischer Belastungsstörung

  • OVG Thüringen, 11.11.1999 - 3 KO 399/96

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Bundesbeauftragter; Gruppenverfolgung;

  • VG Köln, 07.05.2001 - 18 K 10953/97

    Ausgestaltung der Anerkennung irakischer Staatsangehörige kurdischer

  • VG Braunschweig, 21.06.2001 - 6 A 19/00

    Beweiserhebung; Kulturforum; Sachverständigengutachten; Syrien; unsubstantiierter

  • VG Göttingen, 28.10.2009 - 1 A 356/06

    Widerruf der Asylanerkennung und von Flüchtlingsschutz gegenüber Yeziden aus der

  • VG Braunschweig, 21.06.2001 - 6 A 16/00

    Beweisantrag; Dauud; Gruppenverfolgung; Gutachten; Kurden; Staatenlose;

  • VG Augsburg, 31.08.2007 - Au 4 K 05.30289

    Türkei, Kurden, HADEP, DEHAP, Unterstützung, PKK, KADEK, Verdacht der

  • VG Köln, 07.05.2001 - 18 K 40/98

    Drohen politischer Verfolgung von irakischen Staatsangehörigen wegen kurdischer

  • VG Bremen, 14.02.2007 - 6 K 2356/01

    Zur innerstaatlichen Fluchtalternative nach § 60 Abs. 1 AufenthG i. V. m. Art. 8

  • VG Düsseldorf, 31.01.2007 - 16 K 5541/05

    Irak, Mandäer, Gruppenverfolgung, Verfolgungsdichte, Übergriffe, Mord,

  • BVerwG, 23.07.1997 - 9 B 370.97

    Gruppenverfolgung der kurdischen Bevölkerungsgruppe in der Türkei - Rechtliche

  • VG Köln, 04.04.2012 - 3 K 1747/09
  • VG Augsburg, 24.09.2008 - Au 4 K 07.30185

    Türkei; Widerruf des Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG;

  • VG Dresden, 23.07.2008 - A 4 K 30188/06

    Türkei, Jesiden, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gruppenverfolgung,

  • VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 17 K 3041/04
  • VG Hannover, 08.08.2023 - 12 A 1275/18

    Vollablehnung arabischer Yezide aus Bashika

  • VG Augsburg, 19.07.2005 - Au 4 K 03.30838

    Türkei, Kurden, Folgeantrag, Neue Beweismittel, Posttraumatische

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