Rechtsprechung
BVerwG, 05.04.2000 - 9 B 150.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Darlegung eines Verfahrensfehlers als Revisionszulassungsgrund - Antrag auf Einführung neuester Erkenntnismittel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2000 - 1 A 1403/97
- BVerwG, 05.04.2000 - 9 B 150.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
Auszug aus BVerwG, 05.04.2000 - 9 B 150.00
Das Berufungsgericht hätte ihn nämlich - entsprechend der Ankündigung im (erneuten) Anhörungsschreiben vom 25. Oktober 1999, trotz des förmlichen Beweisantrags auf der Grundlage aller nunmehr eingeführten Erkenntnisse zu entscheiden - jedenfalls mit der Begründung einer bereits hinreichend vorhandenen Beweisgrundlage nach § 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO analog oder wegen eigener, aus den vorhandenen Erkenntnismitteln geschöpfter Sachkunde zurückweisen dürfen (vgl. zuletzt etwa die Beschlüsse des Senats vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206; vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - ; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 11.02.1999 - 9 B 381.98
Aufklärungspflicht; Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung von …
Auszug aus BVerwG, 05.04.2000 - 9 B 150.00
Das Berufungsgericht hätte ihn nämlich - entsprechend der Ankündigung im (erneuten) Anhörungsschreiben vom 25. Oktober 1999, trotz des förmlichen Beweisantrags auf der Grundlage aller nunmehr eingeführten Erkenntnisse zu entscheiden - jedenfalls mit der Begründung einer bereits hinreichend vorhandenen Beweisgrundlage nach § 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO analog oder wegen eigener, aus den vorhandenen Erkenntnismitteln geschöpfter Sachkunde zurückweisen dürfen (vgl. zuletzt etwa die Beschlüsse des Senats vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206; vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - ; jeweils m.w.N.). - BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99
Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge; …
Auszug aus BVerwG, 05.04.2000 - 9 B 150.00
Das Berufungsgericht hätte ihn nämlich - entsprechend der Ankündigung im (erneuten) Anhörungsschreiben vom 25. Oktober 1999, trotz des förmlichen Beweisantrags auf der Grundlage aller nunmehr eingeführten Erkenntnisse zu entscheiden - jedenfalls mit der Begründung einer bereits hinreichend vorhandenen Beweisgrundlage nach § 98 VwGO i.V.m. § 412 ZPO analog oder wegen eigener, aus den vorhandenen Erkenntnismitteln geschöpfter Sachkunde zurückweisen dürfen (vgl. zuletzt etwa die Beschlüsse des Senats vom 11. Februar 1999 - BVerwG 9 B 381.98 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 42 = DVBl 1999, 1206; vom 10. Juni 1999 - BVerwG 9 B 81.99 - und vom 27. März 2000 - BVerwG 9 B 518.99 - ; jeweils m.w.N.).
Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2001 - 9 B 150/00 |
Zitiervorschläge
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 9 B 150/00 (https://dejure.org/2001,27291)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Erschließungsbeitragsfestsetzungsbescheid; Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten ; Rechtlich schützenswertes Interesse ; Erfordernis einer vorherigen Antragstellung bei einer Behörde
- Judicialis
Rechtsprechung
VG Schleswig, 21.03.2002 - 9 B 150/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2001 - 2 M 23/01
- VG Schleswig, 21.03.2002 - 9 B 150/00