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   VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15   

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https://dejure.org/2015,43987
VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15 (https://dejure.org/2015,43987)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 (https://dejure.org/2015,43987)
VGH Hessen, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 (https://dejure.org/2015,43987)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2011/92 EU Art. 11; UVPG § 3c
    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG DES KOLLISIONSRISIKO FÜR ROTMILANE; UVP-VORPRÜFUNG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Empfohlene Mindestabstände unterschritten: Kein artenschutzrechtlicher Verstoß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Genehmigung einer Windkraftanlage im Brutgebiet des Rotmilans ohne Abschaltzeiten während der Balzperiode

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Genehmigung einer Windkraftanlage im Brutgebiet des Rotmilans ohne Abschaltzeiten während der Balzperiode

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Windenergieanlagen: Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Vogelhorsten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Windkraft: Keine pauschale Geltung von Mindestabständen zu geschützten Vogelarten! (IBR 2016, 1087)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 414
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15
    Abgesehen davon, dass der im Rahmen der UVP-Vorprüfung nicht beteiligten Antragstellerin eine frühere Erhebung von Einwänden nicht zur Verfügung stehen konnte und ihr außerdem nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Oktober 2015 (C-137/14, juris) eine Präklusion nicht mehr entgegengehalten werden kann, sind die Einwände sowie entsprechende Unterlagen schon mit Schreiben vom 18. April 2014 der Behörde vorgelegt (Bl. III/057 ff. BA) und von dieser in der Genehmigung - wie oben dargestellt - auch berücksichtigt worden.

    Dazu hat der Europäische Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung des auch hier maßgeblichen Begriffs der Rechtsverletzung im Sinne von Art. 11 der Richtlinie 2011/92 entschieden, dass es - insbesondere unter Berücksichtigung der Komplexität der fraglichen Verfahren und des technischen Charakters von Umweltverträglichkeitsprüfungen - die Ausübung der dem Rechtsbehelfsführer durch diese Richtlinie verliehenen Rechte übermäßig erschweren würde, wenn ihm im innerstaatlichen Recht die Beweislast für diesen Kausalzusammenhang aufgebürdet wird (EuGH, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14, juris Rn. 59 f.; ähnlich schon Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, Rn. 52).

  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15
    Auf die von der Antragstellerin in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. November 2013 (C-72/12) kommt es schon deshalb hier nicht entscheidungserheblich an.

    Dazu hat der Europäische Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung des auch hier maßgeblichen Begriffs der Rechtsverletzung im Sinne von Art. 11 der Richtlinie 2011/92 entschieden, dass es - insbesondere unter Berücksichtigung der Komplexität der fraglichen Verfahren und des technischen Charakters von Umweltverträglichkeitsprüfungen - die Ausübung der dem Rechtsbehelfsführer durch diese Richtlinie verliehenen Rechte übermäßig erschweren würde, wenn ihm im innerstaatlichen Recht die Beweislast für diesen Kausalzusammenhang aufgebürdet wird (EuGH, Urteil vom 15.10.2015 - C-137/14, juris Rn. 59 f.; ähnlich schon Urteil Gemeinde Altrip u. a., C-72/12, Rn. 52).

  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15
    Deren offensichtliche Geeignetheit als Vermeidungsmaßnahme im Sinne von § 3c Satz 3 UVPG (vgl. insoweit Hess. VGH, Beschluss vom 03.11.2015 - 9 B 1051/15 -) ist schon deshalb zweifelhaft.
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2008 - 7 MS 115/07

    Wasserstraßenrechtliche Planfeststellung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 80 Rn. 158).
  • OVG Saarland, 09.09.2009 - 2 B 398/09

    Nachbarrechtschutz gegen Außengastronomie im Innenbereich; Aussetzungsantrag

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 80 Rn. 158).
  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15
    Denn die Antragstellerin hat mit ihrem Beschwerdevorbringen hinreichende Anhaltspunkte dafür aufgezeigt, dass für diese regelmäßig von den Risiken des Betriebs von Windkraftanlagen ungewöhnlich stark betroffene Tierart hier von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen sein könnte, da sie sich nicht nur selten im Gefährdungsbereich der strittigen Windkraftanlage aufhalten (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.2011 - BVerwG 9 A 12.10 - NuR 2011, 866/875).
  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 80 Rn. 158).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.01.2009 - 9 S 70.08

    Kein Vorrang der aufschiebenden Wirkung vor der sofortigen Vollziehbarkeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15
    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 80 Rn. 158).
  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

    Kein Raum mehr für eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der Behörde besteht jedoch dann, wenn sich für die Bestandserfassung betroffener Arten eine bestimmte Methode oder für die Risikobewertung ein bestimmter Maßstab als allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft durchgesetzt haben, so dass gegenteilige Standpunkte als nicht (mehr) vertretbar angesehen werden können (BVerwG, Urteil vom 21. November 2013 - 7 C 40/11 -, juris, Rn. 19; Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 - juris, Rn. 10 ).

    Die darin aufgestellten Anforderungen an die Ermittlung artenschutzrechtlich gegebenenfalls entscheidungserheblicher Umstände sind jedoch, da sie auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhen, als ein "antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität" anzusehen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 13. Juni 2018 - 1 K 311/17.GI; Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 3043/12.GI, jeweils unter Bezugnahme auf: VGH München, Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358 -, Rn. 45 und Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 22 ZB 14.1079 -, Rn. 25, jeweils juris; vgl. auch: VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z ; Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 , wonach der Leitfaden jedenfalls als Orientierungsgröße herangezogen wird), in dem die aus fachlicher Sicht im Regelfall zu beachtenden Erfordernisse dargestellt werden.

    Der Rotmilan gehört absolut und auch auf den Brutbestand bezogen zu den häufigsten Schlagopfern an Windenergieanlagen in Deutschland und stellt daher nach allgemeiner naturschutzfachlicher Auffassung eine besonders windenergiesensible und kollisionsgefährdete Vogelart dar (vgl. Anlage 2 zum Hessischen Windkraftleitfaden; VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16; VG Kassel, Urteil vom 8. Mai 2012 - 4 K 749/11.KS - n. v. unter Berufung auf OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. August 2007 - 2 L 610/04 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 2. Juli 2015 - Au 4 K 13.567 -, Rn. 83, juris; vgl auch Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, juris, Rn. 39 , wo von einer "von den Risiken des Betriebs von Windkraftanlagen ungewöhnlich stark betroffenen Tierart" die Rede ist).

    Zwar kann alleine aus der Unterschreitung des empfohlenen Abstandes zu einer geplanten Windenergieanlage noch kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko hergeleitet werden (Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 ; vgl. auch: Bay. VGH, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 22 B 14.1079, juris, Rn. 30; Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358, juris, Rn. 50; VG Minden, Urteil vom 10. März 2010 - 11 K 53/09).

    Ergibt die dazu durchzuführende Raumnutzungsanalyse nicht, dass der geplante WEA-Standort gemieden oder selten genutzt wird, ist in diesem Bereich von einem erhöhten Tötungsrisiko auszugehen (Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 ; vgl. auch Hessischer Windkraftleitfaden, S. 33).

    Die Kammer geht überdies mit der inzwischen überwiegenden Rechtsprechung davon aus, dass es dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht, zwischen Rotmilan-Horst und Windenergieanlage einen Mindestabstand von 1.500 m zugrunde zu legen (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 27. Mai 2016 - 22 BV 15.2003, juris, Rn. 37; Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 4 B 127/17, juris, Rn. 14; VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2018 - 28 K 963/17, juris, Rn. 84,; VG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2017 - 10 K 84.15, juris, Rn. 45,; wohl auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 3 M 286/15, juris, Rn. 84,; VG Darmstadt, Beschluss vom 29. März 2018 - 6 L 3548/17.DA , juris, Rn. 150 ,; VG Kassel Beschluss vom 14. Dezember 2018 - 7 L 768/18, juris, Rn. 80,; 1.000 m noch annehmend Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 , juris, Rn. 40 ,).Die in Anlage 2 des Hessischen Windkraftleitfaden 2012 statuierten Mindestabstände resultieren ausdrücklich aus den Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten von 2007.

  • VG Aachen, 02.09.2016 - 6 L 38/16

    Immissionschutzrecht; Windenergie; Wald; Verbandsklage; Antragsbefugnis; UVP;

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Januar 2016 - 2 L 153/13 -, juris Rn. 68 ff., und Beschluss vom 21. März 2013 - 2 M 154/12 -, juris Rn. 31; Hessischer VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 39, und Urteil vom 17. Dezember 2013 - 9 A 1540/12.Z -, juris Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 18. Juni 2014 - 22 B 13.1358 -, juris Rn. 50, 52 (inzwischen aufgegeben).
  • VG Kassel, 14.12.2018 - 7 L 768/18

    Windenergie; naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative; Mindestabstand

    Auch die Rechtsprechung orientiert sich an diesem Rahmen (vgl. nur: Hess. VGH, Beschluss vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z, Rn. 12, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15, Rn. 40, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 28.01.2014 - 9 B 2184/13, Rn. 17, juris; VG Kassel, Urteil vom 02.03.2016 - 1 K 1122/13.KS, Rn. 63, juris; VG Kassel, Urteil vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS -, Rn. 101, juris).

    Ergibt die dazu durchzuführende Raumnutzungsanalyse nicht, dass der geplante WKA-Standort gemieden oder selten genutzt wird, ist in diesem Bereich von einem erhöhten Tötungsrisiko auszugehen (Hess VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, Rn. 40, juris).

    Die Kammer ist mit der überwiegenden Rechtsprechung der Ansicht, dass es dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht, zwischen Rotmilanhorst und Windenergieanlage einen Mindestabstand von 1.500 m zugrunde zu legen (vgl. Bay. VGH Urteil vom 27.05.2016 - 22 BV 15.2003 -, Rn. 37, juris; Sächs. OVG, Beschluss vom 05.02.2018 - 4 B 127/17 -, Rn. 14, juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2018 - 28 K 963/17 -, Rn. 84, juris; VG Berlin, Urteil vom 09.02.2017 - 10 K 84.15 -, Rn. 45, juris; wohl auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 M 286/15 -, Rn. 84, juris; VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, Rn. 150, juris; 1.000 m noch annehmend Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, Rn. 40, juris).

  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

    Ergibt die dazu durchzuführende Raumnutzungsanalyse nicht, dass der geplante WKA-Standort gemieden oder selten genutzt wird, ist in diesem Bereich von einem erhöhten Tötungsrisiko auszugehen (WKA-Leitfaden S. 14 und 33; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 39, und Urteil vom 17. Dezember 2013 - 9 A 1540/12.Z -, juris Rn. 11).
  • VG Kassel, 19.12.2018 - 7 K 2906/16

    Zum Verhalten von Limikolen im Zusammenhang mit Windkraftanlagen

    In der Rechtsprechung wird grundsätzlich für naturschutzfachlich vertretbar gehalten, von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für den Rotmilan durch den Betrieb von WEA auszugehen, wenn der Abstand der jeweiligen WEA zu einem festgestellten Horst weniger als 1.000 m bzw. 1.500 m beträgt, es sei denn, eine orts- und vorhabenspezifische Raumnutzungsanalyse legt nachvollziehbar dar, dass das Tötungsrisiko im Prüfbereich nicht signifikant erhöht ist, etwa weil sich ein oder mehrere für den Rotmilan attraktive und nicht nur kurzzeitig bzw. zeitweise zur Verfügung stehende Nahrungshabitate in einem von der WEA entfernten Bereich befinden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2012 - 2 L 124/09 -, juris Rn. 94 , bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 27.06.2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 11; Hessischer VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40).

    In der Rechtsprechung ist nicht abschließend geklärt, ob ein Mindestabstand von 1.000 m oder von 1.500 m als anerkannter Stand der Wissenschaft anzunehmen ist (für letzteres: Bayerischer VGH, Urteil vom 27.05.2016 - 22 BV 15.2003 -,juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2018 - 28 K 963/17 -, juris Rn. 84; wohl auch: Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27.06.2018 - 3 M 286/15 -, juris Rn. 84; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 05.02.2018 - 4 B 127/17 -, juris Rn. 14; für nur 1.000 m: Hessischer VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40; wohl auch: VG Darmstadt, Beschluss vom 29.03.2018 - 6 L 3548/17.DA -, juris Rn. 150).

    Insofern schließt sich der Kammer der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 41) an, wonach beanstandete Verstöße gegen den Leitfaden dazu führen, dass die Unterlagen zur Darlegung ungenügend sind, wenn die im Leitfaden vorgesehenen und in der Untersuchung fehlenden Erfassungen nicht durch andere Unterlagen bzw. weitere behördliche Erkenntnisse ergänzt werden.

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Er enthält eine Zusammenstellung der bestehenden fachlichen Standards, die der behördlichen und letztlich der gerichtlichen Prüfung zu Grunde zu legen sind (vgl. nur: VGH Kassel, Beschluss vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z , Rn. 12 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 , Rn. 40 , juris; VGH Kassel, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 9 B 2184/13 , Rn. 17 , juris; VG Kassel, Urteil vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS , Rn. 101 , juris; VG Kassel, Urteil vom 2. März 2016 - 1 K 1122/13.KS , Rn. 63 , juris).

    Ergibt die dazu durchzuführende Raumnutzungsanalyse nicht, dass der Standort der geplanten Windenergieanlagen gemieden oder selten genutzt wird, ist in diesem Bereich von einem erhöhten Tötungsrisiko auszugehen ( VGH Kassel, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 , Rn. 40 , juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2019 - 8 B 1013/18

    Bestehen eines beim Betrieb der Windenergieanlage signifikant erhöhten

    vgl. zur Ablehnung einer geltungserhaltenen Auslegung eines Bescheides in Bezug auf Abschaltzeiten einer Windenergieanlage Sächs. OVG, Beschluss vom 5. Februar 2018 - 4 B 127/17 -, juris Rn. 21; eine Teilabschaltung selbst festsetzend dagegen Hess. VGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 49.
  • VG Kassel, 20.05.2020 - 7 L 200/20

    Windenergie; Eilantrag von Umweltverein; Tötungsverbot Wespenbussard;

    An deren - auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse entwickelter - Vorgaben orientiert sich grundsätzlich auch die Rechtsprechung, soweit sich keine gegenteilige Fachmeinung etabliert hat (z.B. Hess. VGH, Beschlüsse vom 07.09.2017 - 9 A 1785/15.Z -, juris Rn. 12 und vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris, Rn. 40 ).

    Für den Fall, dass dies nicht möglich ist und daher nicht ausräumbare Zweifel an der Wirkungsprognose von Vermeidungsmaßnahmen bestehen, kann dem signifikant erhöhten Tötungsrisiko in diesen Fällen nur noch durch ein langfristiges Risikomanagement in Form eines maßnahmenbezogenen, begleitenden Monitorings und hieran anknüpfender Interventionsmöglichkeiten für den Fall, dass die Beobachtung nachträglich einen Fehlschlag der positiven Prognose offenlegt, hinreichend begegnet werden (i.d.S. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 A 20/05 -, juris Rn. 54 ff.; Nds. OVG, Urteil vom 10.01.2017 - 4 LC 198/15 -, juris Rn. 142 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 29 ; VG Arnsberg, Urteil vom 29.05.2018 - 4 K 3836/17 -, juris Rn. 103 ff. und Urteil vom 20.02.2018 - 4 K 459/16 -, juris Rn. 119).

  • VGH Hessen, 07.09.2017 - 9 A 1785/15

    HINDERNISFREIHEIT AN FLUGPLÄTZEN; LANDEANFLUG; PLATZRUNDE; WINDKRAFTANLAGEN

    Die von der Klägerin vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Annahme einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative vermögen nach der insoweit gefestigten Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 10) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt BVerwG, Urteil v. 06.04.2017 - BVerwG 4 A 16/16 -, juris) die Entscheidung des Verwaltungsgerichts nicht in Zweifel zu ziehen.

    Der beschließende Senat hat dazu schon in einer früheren Entscheidung festgestellt, dass zwar allein aus der Unterschreitung des danach empfohlenen Abstandes nicht schon ein konkret erhöhtes Risiko hergeleitet werden kann, sondern eine nähere Betrachtung in Gestalt einer Raumnutzungsanalyse erforderlich ist und jeweils orts- und vorhabensspezifisch entschieden werden muss, ob das Risiko im Prüfbereich signifikant erhöht ist (Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40, dort zum Tötungsrisiko in Bezug auf den Rotmilan).

  • VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17

    Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht

    Auch die Rechtsprechung orientiert sich an diesem Rahmen, soweit sich keine gegenteilige Fachmeinung etabliert hat (vgl. z.B. VGH Kassel, Beschlüsse vom 7. September 2017 - 9 A 1785/15.Z -, juris Rn. 12 und vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, juris Rn. 40).

    Es ist dann regelmäßig durch eine Raumnutzungsanalyse zu prüfen, ob ein konkretes Tötungsrisiko ausgeschlossen bzw. begründet unwahrscheinlich ist (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 9 B 2223/20; Beschluss vom 7. September 2019 - 9 A 1785/15.Z - und Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 9 B 1607/15 -, sämtlich nach juris).

  • VG Düsseldorf, 17.05.2018 - 28 L 793/18

    Windkraftanlagen in der Boisheimer Nette (Viersen) dürfen gebaut werden

  • VG Kassel, 25.10.2017 - 7 K 2267/15

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer

  • VGH Bayern, 23.01.2020 - 22 CS 19.2297

    Anordnung erweiterter Abschaltzeiten für Windenergieanlage im Eilverfahren -

  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

  • VG Kassel, 20.12.2021 - 7 K 1480/20

    Windenergie; Änderungsgenehmigung; gemeindliches Einvernehmen; Rotmilan

  • VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

  • VG Düsseldorf, 16.05.2018 - 28 L 824/18
  • VG Düsseldorf, 17.05.2018 - 28 L 822/18
  • VGH Hessen, 13.08.2020 - 4 B 1936/20
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