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   BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95   

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https://dejure.org/1995,76
BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95 (https://dejure.org/1995,76)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1995 - 9 B 18.95 (https://dejure.org/1995,76)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1995 - 9 B 18.95 (https://dejure.org/1995,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer Verfolgung - Voraussetzungen einer Divergenz - Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Versagung einer Schriftsatzfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 191
  • DVBl 1995, 1310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (190)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.09.1992 - 9 C 62.91

    Asylrecht - Verfolgungsprognose - Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95
    Vielmehr ist - über eine "theoretische" Möglichkeit, Opfer eines Übergriffs zu werden, hinaus - erforderlich, daß objektive Anhaltspunkte einen Übergriff als nicht ganz entfernt und damit als durchaus "reale" Möglichkeit erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 8. September 1992 - BVerwG 9 C 62.91 - NVwZ 1993, 191 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95
    Mit Angriffen gegen die berufungsgerichtliche Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall kann deshalb eine Abweichungsrüge nicht begründet werden (stRspr, vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Mit Angriffen gegen die berufungsgerichtliche Tatsachenwürdigung und Rechtsanwendung im Einzelfall dagegen kann eine Abweichungsrüge nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302, vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264 S. 14 sowie vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 n.F. VwGO Nr. 26 S. 14; stRspr).
  • BVerwG, 29.08.2018 - 3 B 24.18

    Anspruchsentstehung; Bildung eines Rechtssatzes; Verjährung;

    Dies genügt für die Annahme einer Abweichung, weil nur so der Zielstellung des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO Rechnung getragen werden kann, einheitliche Rechtsgrundsätze in der Verwaltungsrechtsprechung zu gewährleisten (vgl. zur Möglichkeit der konkludenten Aufstellung eines Rechtssatzes BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1995 - 9 B 18.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 264 S. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2018 - 1 S 432/18

    Gefährlichkeit eines Hundes bei Hundebiss; Unsubstantiiertheit eines

    Die lediglich fehlerhafte Anwendung eines vom Divergenzgericht aufgestellten Rechtssatzes ist keine Abweichung in diesem Sinne (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.07.1995 - 9 B 18.95 - NVwZ-RR 1997, 101), ebenso wenig das Übersehen einer Rechtsfrage oder eines Rechtssatzes (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.02.1997 - 4 B 16.97 - NVwZ-RR 1997, 512).
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