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   BVerwG, 22.02.1988 - 9 B 19.88   

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BVerwG, 22.02.1988 - 9 B 19.88 (https://dejure.org/1988,6424)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1988 - 9 B 19.88 (https://dejure.org/1988,6424)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1988 - 9 B 19.88 (https://dejure.org/1988,6424)
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  • BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 33.85

    Politische Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1988 - 9 B 19.88
    Es versteht sich von selbst, daß eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie die Form und die Ausmaße eines Bürgerkrieges annimmt (vgl. bereitsBeschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; ebensoUrteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]).

    Dabei sind völkerrechtswidrige Übergriffe, wie sie in der Beschwerde angesprochen werden, zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maß verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen(Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - a.a.O. S. 276, fernerSenatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).

    Wie der Senatim Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - (a.a.O.) entschieden hat, sind nämlich Vergeltungsschläge staatlicher Sicherheitskräfte gegen eine nach Guerilla-Taktik kämpfende Bürgerkriegspartei auch dort nicht vom unmittelbaren Kampfgeschehen zu trennen und damit nicht schon ohne weiteres asylrechtsbegründend, wo die Zivilbevölkerung davon betroffen wird.

  • BVerwG, 17.01.1980 - 1 B 573.79

    Voraussetzungen für das Vorliegen der politischen Verfolgung eines Asylbewerbers

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1988 - 9 B 19.88
    Es versteht sich von selbst, daß eine aus politischen Gründen stattfindende Verfolgung nicht deshalb asylrechtlich unbeachtlich ist, weil sie die Form und die Ausmaße eines Bürgerkrieges annimmt (vgl. bereitsBeschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18; ebensoUrteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - BVerwGE 72, 269 [BVerwG 03.12.1985 - 9 C 33/85]).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1988 - 9 B 19.88
    Dabei sind völkerrechtswidrige Übergriffe, wie sie in der Beschwerde angesprochen werden, zwar in ihrer Überreaktion in besonderem Maß verabscheuungswürdig, können aber allein wegen ihrer Schwere einen Asylanspruch nicht begründen(Urteil vom 3. Dezember 1985 - BVerwG 9 C 33.85 u.a. - a.a.O. S. 276, fernerSenatsurteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 36.83 - BVerwGE 67, 184 [BVerwG 17.05.1983 - 9 C 36/83]).
  • BVerwG, 04.11.1986 - 9 B 200.86

    Asylrelevanz einer rassisch bedingten Verfolgung - Begriffe "Bürgerkrieg" und

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1988 - 9 B 19.88
    Ob unter solchen Bürgerkriegsverhältnissen Personen wegen ihrer Rasse oder anderer asylerheblicher Merkmale getroffen werden sollen, läßt sich jedoch nicht rechtsgrundsätzlich, sondern nur in Würdigung der im jeweiligen konkreten Fall gegebenen tatsächlichen Verhältnisse beantworten(Beschluß vom 4. November 1986 - BVerwG 9 B 200.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 57).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1988 - 9 B 19/88   

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https://dejure.org/1988,23932
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.05.1988 - 9 B 19/88 (https://dejure.org/1988,23932)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.05.1988 - 9 B 19/88 (https://dejure.org/1988,23932)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Mai 1988 - 9 B 19/88 (https://dejure.org/1988,23932)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 9 ME 388/04

    Anwendbarkeit der Widmungsfiktion des § 6 Abs. 6 Niedersächsischen

    Denn die mit der Widmungsfiktion des § 6 Abs. 6 NKAG bezweckte Verfahrensvereinfachung erstreckt sich auch auf die Fälle der geteilten Baulast in Ortsdurchfahrten klassifizierter Straßen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 25.5.1988 - 9 B 19/88 - NdsRpfl 1988, 225; Wendrich, NdsStrG, 4. Aufl. 2000, § 6 RdNr. 10).
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