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   BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82   

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https://dejure.org/1983,484
BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82 (https://dejure.org/1983,484)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.1983 - 9 B 1915.82 (https://dejure.org/1983,484)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 1983 - 9 B 1915.82 (https://dejure.org/1983,484)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Situation im Heimatstaat - Aufklärungspflicht der Tatsachengerichte - Herkunftsland des Asylsuchenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71

    Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82
    Im Rahmen dieser Aufklärungspflicht muß es innerhalb des jeweiligen Streitgegenstandes alles ermitteln, was es für das Klagebegehren als erheblich ansieht (BVerwGE 48, 299 [301]).
  • BVerwG, 27.09.1962 - I C 145.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82
    Die Art seiner Einlassung, seine Persönlichkeit, insbesondere seine Glaubwürdigkeit, werden bei der Würdigung und Prüfung der Frage, ob er gute Gründe zur Gewißheit des Gerichts dargetan hat, eine entscheidende Rolle spielen (Urteil vom 27. September 1962 - BVerwG 1 C 145.60 - DVBl. 1963 S. 145).
  • BVerwG, 08.04.1983 - 9 B 1277.81

    Formlose Anhörung - Protokollierung von Angaben - Mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82
    Im übrigen brauchten diese Angaben nicht in die Sitzungsniederschrift aufgenommen zu werden (Beschluß vom 8. April 1983 - BVerwG 9 B 1277.81 - Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 33).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82
    Die weiteren Ausführungen der Beschwerde wenden sich - mit teilweise neuem und bereits deshalb unerheblichem Sachvortrag - lediglich gegen die Beweiswürdigung der Vorinstanz, die vom Revisionsgericht nur auf die Verletzung allgemeinverbindlicher Würdigungsgrundsätze überprüft werden kann, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]).
  • BVerwG, 24.11.1981 - 9 C 251.81

    Gewährung politischen Asyls - Anerkennung als Asylberechtigter

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82
    Eine Schilderung, die geeignet ist, einen Asylanspruch lückenlos zu tragen, ist namentlich bei solchen Ereignissen erforderlich, die in die eigene Sphäre des Asylsuchenden fallen, insbesondere bei persönlichen Erlebnissen (Urteil vom 24. November 1981 - BVerwG 9 C 251.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 31).
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 26.71

    Anspruch auf Versorgungsleistung - Begründung eines Berufssoldatenverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 22.11.1983 - 9 B 1915.82
    Diese sind vor allem gehalten, die ihnen geläufigen Tatsachen, mit denen sie ihre Anträge begründen, selbst vorzutragen (vgl. u.a. Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG 2 C 26.71 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 88).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Ergibt die rechtliche Würdigung - wie hier -, daß dieser Tatsachenvortrag - als wahr unterstellt - den Asylanspruch nicht zu begründen vermag (sei es wegen fehlender politischer Verfolgung, sei es wegen anderweitigen Verfolgungsschutzes), so ist die Klage bereits unschlüssig; ein Eintreten des Gerichts in weitere Ermittlungen scheidet dann aus (vgl. z.B. Beschluß vom 22. November 1983 - BVerwG 9 B 1915.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 152; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147).
  • OVG Sachsen, 03.04.2008 - A 2 B 36/06

    Aufenthaltsgesetz; Qualifikationsrichtlinie; Abschiebungsverbot;

    Hierzu gehört auch, dass der Flüchtling zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.1983 - 9 B 1915.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 152; Beschl. v. 26.10.1989 - 9 B 405.89 -, InfAuslR 1990, 38).
  • OVG Sachsen, 10.12.2002 - A 2 B 771/02

    Asylrecht, Iran, Nachfluchtgründe, Apostasie

    Hierzu gehört auch, dass der Flüchtling zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen eine Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Anspruch auf Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22 11.1983 - 9 B 1915.82 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 152; Beschl. v. 26.10.1989 - 9 B 405.89 -, InAuslR 1990, 38).
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