Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008

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   BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08   

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https://dejure.org/2008,2146
BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08 (https://dejure.org/2008,2146)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.2008 - 9 B 2.08 (https://dejure.org/2008,2146)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 2008 - 9 B 2.08 (https://dejure.org/2008,2146)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1, § 113 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3; KAG RhPf a. F. § 10 Abs. 4
    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung; Sachverhaltsaufklärung; Verfahrensmangel; Geldleistungsverwaltungsakt; Ausbaubeitrag; Aufrechterhaltung; Teilbetrag; Beitragshöhe; Neuberechnung; Korrektur; mehrere Rechtsfehler; Beitragsminderung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1, § 113 Abs. 1 Satz 1, § 132 Abs. 2 Nr. 3
    Amtsermittlung; Anliegeranteil; Aufrechterhaltung; Ausbaubeitrag; Beitragserhöhung; Beitragshöhe; Beitragsminderung; Beurteilungsspielraum; Geldleistungsverwaltungsakt; Gemeindeanteil; Korrektur; Neuberechnung; Sachverhaltsaufklärung; Satzungsgeber; Spruchreife; ...

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verpflichtung der Verwaltungsgerichte zur Spruchreifmachung betreffend die Aufrechterhaltung eines Geldleistungsverwaltungsakts zumindest hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe; Verfahrensrechtlicher Charakter der Verpflichtung zur Spruchreifmachung

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; KAG RhPf a.F. § 10 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozessrecht; Ausbaubeitragsrecht - Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung; Sachverhaltsaufklärung; Verfahrensmangel; Geldleistungsverwaltungsakt; Ausbaubeitrag; Aufrechterhaltung; Teilbetrag; Beitragshöhe; Neuberechnung; Korrektur; ...

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung des Gerichts zur Spruchreifmachung eines Geldleistungsverwaltungsaktes hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe; Ausbaubeitragsbescheid aufgrund fehlerhafter Satzungsbestimmung über den Gemeindeanteil; Verfahrensmangel bei Verletzung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 253
  • DVBl 2008, 1521 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08
    Die Verpflichtung zur Spruchreifmachung (§ 86 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO) bezieht sich auch darauf, dass die Verwaltungsgerichte grundsätzlich selbst (ggf. mit Hilfestellung der beklagten Behörde) zu ermitteln und zu prüfen haben, ob ein Geldleistungsverwaltungsakt zumindest hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe ("soweit") aufrechterhalten bleiben kann (wie Urteil vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200 ).

    Die Beschwerde führt zwar mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts an mit rechtsgrundsätzlichen Aussagen zu der aus § 86 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO folgenden Pflicht der Verwaltungsgerichte, einen rechtswidrigen, auf eine unzutreffende Rechtsgrundlage (Erschließungsbeitragsrecht statt Ausbaubeitragsrecht und umgekehrt) gestützten Beitragsbescheid darauf zu überprüfen, ob er - gestützt auf die zutreffende Rechtsgrundlage - insgesamt oder jedenfalls in Höhe eines vom Gericht (ggf. unter Hilfestellung der beklagten Behörde) zu ermittelnden Teilbetrags aufrechterhalten werden kann (vgl. die Urteile vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 und vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200 ).

    Die Verpflichtung zur Spruchreifmachung bezieht sich, wie aus der "soweit"-Einschränkung folgt, auch darauf, den Abgabenbescheid ggf. nur hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe zu bestätigen und die Klage hinsichtlich des überschießenden Betrages abzuweisen (vgl. Urteil vom 18. November 2002 a.a.O. S. 206).

  • BVerwG, 22.08.1996 - 8 B 100.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Anwendbarkeit des § 144 Abs. 4 VwGO im

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08
    Der Senat hat erwogen, ob das Beruhenserfordernis hier deshalb nicht erfüllt sein könnte und die Beschwerde trotz des festgestellten Verfahrensmangels in entsprechender Anwendung von § 144 Abs. 4 VwGO gleichwohl zurückzuweisen wäre, weil sich die Entscheidung des Berufungsgerichts, den Beitragsbescheid insgesamt aufzuheben, aus anderen Gründen als richtig erweist (zur Anwendbarkeit des Rechtsgedankens aus § 144 Abs. 4 VwGO bereits im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde vgl. Beschluss vom 22. August 1996 - BVerwG 8 B 100.96 - Buchholz 310 § 144 VwGO Nr. 62 S. 5).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08
    Die Beschwerde versäumt es aber, diesen Aussagen einen vom Berufungsgericht in Anwendung derselben Rechtsnormen aufgestellten und dessen Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz gegenüberzustellen, mit dem es den von der Beschwerde angeführten Rechtssätzen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widersprochen hätte (vgl. zu diesem Erfordernis den Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14, stRspr).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 70.80

    Voraussetzung für die isolierte Aufhebung der einer Genehmigung beigefügten

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08
    Die Beschwerde führt weiter mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach die Verwaltungsgerichte auch jenseits des Abgabenrechts verpflichtet sind, einen Verwaltungsakt (ganz oder teilweise) aufrechtzuerhalten, bei dem lediglich die Begründung fehlerhaft ist oder eine abtrennbare Teilregelung rechtswidrig ist (vgl. etwa die Urteile vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30 und vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 9 C 53.97

    Asylverfahrensrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Asylanerkennung, unrichtige

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08
    Die Beschwerde führt weiter mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach die Verwaltungsgerichte auch jenseits des Abgabenrechts verpflichtet sind, einen Verwaltungsakt (ganz oder teilweise) aufrechtzuerhalten, bei dem lediglich die Begründung fehlerhaft ist oder eine abtrennbare Teilregelung rechtswidrig ist (vgl. etwa die Urteile vom 24. November 1998 - BVerwG 9 C 53.97 - BVerwGE 108, 30 und vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 70.80 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 137 S. 29 f.).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08
    Die Beschwerde führt zwar mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts an mit rechtsgrundsätzlichen Aussagen zu der aus § 86 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO folgenden Pflicht der Verwaltungsgerichte, einen rechtswidrigen, auf eine unzutreffende Rechtsgrundlage (Erschließungsbeitragsrecht statt Ausbaubeitragsrecht und umgekehrt) gestützten Beitragsbescheid darauf zu überprüfen, ob er - gestützt auf die zutreffende Rechtsgrundlage - insgesamt oder jedenfalls in Höhe eines vom Gericht (ggf. unter Hilfestellung der beklagten Behörde) zu ermittelnden Teilbetrags aufrechterhalten werden kann (vgl. die Urteile vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 und vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200 ).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08
    Die Beschwerde führt zwar mehrere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts an mit rechtsgrundsätzlichen Aussagen zu der aus § 86 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO folgenden Pflicht der Verwaltungsgerichte, einen rechtswidrigen, auf eine unzutreffende Rechtsgrundlage (Erschließungsbeitragsrecht statt Ausbaubeitragsrecht und umgekehrt) gestützten Beitragsbescheid darauf zu überprüfen, ob er - gestützt auf die zutreffende Rechtsgrundlage - insgesamt oder jedenfalls in Höhe eines vom Gericht (ggf. unter Hilfestellung der beklagten Behörde) zu ermittelnden Teilbetrags aufrechterhalten werden kann (vgl. die Urteile vom 27. Januar 1982 - BVerwG 8 C 12.81 - BVerwGE 64, 356 , vom 19. August 1988 - BVerwG 8 C 29.87 - BVerwGE 80, 96 und vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.1986 - 6 A 68/85
    Auszug aus BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08
    Zwar behauptet dies die Beschwerdeerwiderung; auch finden sich dahingehende Belege in der Rechtsprechung des Berufungsgerichts (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 20. August 1986 - 6 A 68/85 - AS 20, 411 ).
  • VG Hamburg, 19.02.2015 - 7 K 5146/14

    Wertermittlungsspielraum des Gutachterausschusses für Grundstückswerte;

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt die Auffassung vertreten, dass auch im Recht der Ausgleichsbeträge die Pflicht zur Spruchreifmachung bestehe (VGH Kassel, Urt. v. 20.6.2013, 3 A 1832/11, juris Rn. 50), und wird insoweit auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.9.2008 (Az. 9 B 2/08, NVwZ 2009, 253) verwiesen.

    Gerichte seien zwar im Grundsatz verpflichtet, die Höhe, in der ein rechtswidriger Abgabenbescheid aufrechterhalten bleiben könne, selbst festzustellen, könnten aber insbesondere im Falle eines Beurteilungsspielraums an einer weiteren Sachaufklärung mit dem Ziel der ggf. teilweisen Aufrechterhaltung des Beitragsbescheides in bestimmter Höhe gehindert sein (BVerwG, Beschl. v. 4.9.2008, a.a.O., juris Rn. 9).

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Danach sind die Verwaltungsgerichte verpflichtet, grundsätzlich selbst - ggf. mit Hilfestellung der beklagten Behörde - zu ermitteln und zu prüfen, ob ein Geldleistungsverwaltungsakt zumindest hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe ("soweit") aufrechterhalten bleiben kann (stRspr, vgl. das Urteil vom 18. November 2002 - BVerwG 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200 ; Beschluss vom 4. September 2008 - BVerwG 9 B 2.08 - NVwZ 2009, 253 Rn. 3 und 8, jeweils m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 6 A 11345/13

    Beiträge zur IHK Koblenz teilweise zu hoch

    Die Verpflichtung zur Spruchreifmachung bezieht sich, wie aus der Einschränkung im Wortlaut des § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ("soweit") folgt, auch darauf, den Abgabenbescheid gegebenenfalls nur hinsichtlich eines Teilbetrags in bestimmter Höhe zu bestätigen und die Klage hinsichtlich des überschießenden Betrags abzuweisen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 9 B 2/08 - NVwZ 2009, 253 [254]).

    Dies gilt aber nur, soweit der zutreffende Betrag der Höhe nach konkret bezifferbar und daher ein von dem Kläger in jedem Fall geschuldeter Beitrag in bestimmter Höhe zu ermitteln ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. September 2008 - 9 B 2/08 - NVwZ 2009, 253 [254 f.]).

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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 9 B 2.08, 12 B 31.06   

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https://dejure.org/2008,6448
OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 9 B 2.08, 12 B 31.06 (https://dejure.org/2008,6448)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2008 - 9 B 2.08, 12 B 31.06 (https://dejure.org/2008,6448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Begründung der gesetzlichen Mitgliedschaft in einem Unterhaltungsverband nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG); Verpflichtung des Eigentümers eines grundsteuerbefreiten Buchgrundstückes auf ...

  • Judicialis

    Bbg WG § 79; ; Bbg WG § 80; ; GUVG Bbg § 2

  • rechtsportal.de

    GUVG § 2 Bbg; Bbg WG § 79; BbgWG § 80
    Anforderungen an die Begründung der gesetzlichen Mitgliedschaft in einem Unterhaltungsverband nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG); Verpflichtung des Eigentümers eines grundsteuerbefreiten Buchgrundstückes auf ...

  • rechtsportal.de

    Bbg WG § 79; Bbg WG § 80; GUVG Bbg § 2
    Recht der Wasser- und Bodenverbände: Gewässerunterhaltungsverband; gesetzliche Mitgliedschaft; Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis; Grundsteuerpflicht; Grundsteuerpflichtbefreiung für Verkehrsflächen; Buchgrundstücke und Teilflächen von Buchgrundstücken im ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - 9 S 10.08

    Unterhaltung öffentlicher Gewässer: Umfang der Gewässerunterhaltungspflicht eines

    Der Senat versteht § 2 Abs. 1 Nr. 2 a. F. GUVG ungeachtet seines Wortlauts dahin, dass die Mitgliedschaft grundsätzlich erst mit der Eintragung in das Mitgliederverzeichnis entstanden ist (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 2008 - OVG 9 B 2.08 - juris).

    Es erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen, die Ausnahmen auf diejenigen Fälle zu beschränken, in denen der Verband die Eigentümer grundsteuerbefreiter Grundstücke nicht binnen angemessener Prüfungsfrist in das Mitgliederverzeichnis aufgenommen hat, obwohl diese selbst um ihre Aufnahme nachgesucht haben (vgl. auch dazu das Urteil des Senats vom 10. September 2008 - OVG 9 B 2.08 - juris; Beschluss des Senats vom 17. März 2009 - 9 S 64.08 - juris).

    Derartige Grundstücke sind ebenso wenig als grundsteuerbefreit im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 2 GUVG a. F. anzusehen gewesen wie die Grundstücke, die mittelbar über die Besteuerung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (§ 2 Nr. 1 GrStG) der Grundsteuer unterlegen haben (vgl. hierzu ebenfalls das Urteil des Senats vom 10. September 2008 - OVG 9 B 2.08 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2008 - 9 B 36.08

    Beitragserhebung eines Gewässerunterhaltungsverbandes; anteilige

    § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2 GUVG a.F. ist dahingehend auszulegen, dass als gesetzliche Mitglieder der Gewässerunterhaltungsverbände anzusehen sind die Gemeinden für grundsteuerpflichtige Grundstücke - auch soweit darin Teilflächen enthalten sind, die nicht der Grundsteuerpflicht unterliegen - sowie die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer grundsteuerbefreiter Buchgrundstücke, soweit diese ihr Eigentum und die Grundsteuerbefreiung bei dem Verband angezeigt haben (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 2008 - OVG 9 B 2.08 -, LKV 2009, 85).

    Nur diese Auslegung des Gesetzes wird der Forderung des in dem vorliegenden Zusammenhang geltenden Flächendeckungsprinzips (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 2008, a.a.O.) gerecht, die Mitgliedschaft auf sämtliche Unterhaltungsflächen zu erstrecken.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 9 S 32.08

    Vertrauen in die Nichterhebung einer Abgabe; Bestandskraft eines

    Die inzwischen abgeschaffte Mitgliedschaft von Eigentümern grundsteuerbefreiter Grundstücke in den Gewässerunterhaltungsverbänden hat nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich eine Aufnahme in das Mitgliedsverzeichnis vorausgesetzt (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 2008 - 9 B 2.08 - juris; Beschluss des Senats vom 20. Mai 2009 - 9 S. 10.08 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2012 - 9 N 46.10

    Berufungszulassungsverfahren; Wasser- und Bodenverband;

    17 Das Mitgliederverzeichnis der Gewässerunterhaltungsverbände ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich konstitutiv gewesen, was die - inzwischen abgeschaffte - Verbandsmitgliedschaft von Eigentümern grundsteuerbefreiter Grundstücke anbelangt hat (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom 10. September 2008, OVG 9 B 2.08 u. a., juris, Rdnr. 46; Beschluss vom 17. März 2009, OVG 9 S 64.08, juris, Rdnr. 6).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2010 - 1 L 90/06

    Organisation der Wasser- und Bodenverbände in Mecklenburg-Vorpommern

    Wenn damit Steuergegenstand mithin die Gesamtheit der betrieblichen Wirtschaftsgüter ist, so "unterliegen" der Steuer logischerweise auch die einzelnen Wirtschaftsgüter als Bestandteile dieser Gesamtheit (vgl. mit demselben Ergebnis OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2008 - 9 B 2.08, 12 B 31.06 -, LKV 2009, 85 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2010 - 9 N 125.08

    Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Gewässerunterhaltungsumlage;

    Für die Mitgliedschaft in den brandenburgischen Gewässerunterhaltungsverbänden ist grundsätzlich die Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis konstitutiv gewesen (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 2008 - 9 B 2.08 -, juris, Beschluss des Senats vom 20. Mai 2009 - 9 S. 10.08 -, juris); aus dem Zulassungsantrag ist nicht ersichtlich, dass vorliegend eine Ausnahme geboten wäre.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2009 - 9 S 35.08

    Rechtmäßigkeit eines Umlagebescheids; Beitragspflicht einer Gemeinde bei

    Die inzwischen abgeschaffte Mitgliedschaft von Eigentümern grundsteuerbefreiter Grundstücke in den Gewässerunterhaltungsverbänden hat nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich eine Aufnahme in das Mitgliedsverzeichnis vorausgesetzt (vgl. Urteil des Senats vom 10. September 2008 - 9 B 2.08 - juris; Beschluss des Senats vom 20. Mai 2009 - 9 S. 10.08 - juris).
  • VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 1463/10

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Die übrigen in der Archikart-Liste als solche bezeichneten Verkehrsflächen sind hingegen offenbar keine grundsteuerbefreiten Buchgrundstücke (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - OVG 9 B 2.08, OVG 12 B 31.06 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2009 - 9 S 64.08

    Rechtsverhältnisse in einem Gewässerunterhaltungsverband: Voraussetzung für die

    Der Senat hat mit Urteil vom 10. September 2008 - OVG 9 B 2.08 - entschieden, dass die (seit 1. Januar 2009 durch eine Gesetzesänderung überholte) Mitgliedschaft der Eigentümer von grundsteuerbefreiten Grundstücken in den Gewässerunterhaltungsverbänden konstitutiv die Aufnahme in das Mitgliederverzeichnis vorausgesetzt hat.
  • VG Potsdam, 08.11.2012 - 6 K 777/10

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

    Die als "Weg, Fahrweg" bezeichneten 2.052 m² des Flurstücks 73/1 der Flur 6 von ... stellen hingegen nach den vorliegenden Unterlagen kein eigenständiges grundsteuerbefreites Buch grundstück dar (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. September 2008 - OVG 9 B 2.08, OVG 12 B 31.06 -); entsprechendes gilt für die 600 m² des Flurstücks 37/1 der Flur 11 von Hohennauen und die 1.920 m² des Flurstücks 44/8 der Flur 7 von Hohennauen.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.04.2010 - 3 K 1283/05

    Beiträge an einen Gewässerunterhaltungsverband

  • VG Potsdam, 12.01.2018 - 1 L 949/17

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage

  • VG Frankfurt/Oder, 21.12.2010 - 3 K 1837/06

    Umlegung von Beiträgen an einen Gewässerunterhaltungsverband

  • VG Frankfurt/Oder, 21.12.2010 - 3 K 1836/06

    Umlegung von Beiträgen an einen Gewässerunterhaltungsverband

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