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   BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04   

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https://dejure.org/2004,11524
BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04 (https://dejure.org/2004,11524)
BVerwG, Entscheidung vom 06.04.2004 - 9 B 21.04 (https://dejure.org/2004,11524)
BVerwG, Entscheidung vom 06. April 2004 - 9 B 21.04 (https://dejure.org/2004,11524)
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04
    Den weiteren, erst im August 2003 bei der Beklagten eingegangenen Gutachtenteil brauchte das Berufungsgericht inhaltlich nicht auszuwerten, da nach seiner Rechtsauffassung, auf die für die Beurteilung der Notwendigkeit weiterer Sachaufklärung abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 BVerwG 6 C 49.84 BVerwGE 70, 216 ), dessen Ergebnisse für die Beurteilung der Beitragskalkulation nicht entscheidungserheblich waren.
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 58.90

    Mündliche Verhandlung - Wiedereröffnung

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1964 BVerwG 8 C 350.63 BVerwGE 19, 231 ; Urteil vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 58.90 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248; Beschluss vom 30. Dezember 1997 BVerwG 11 B 3.97 Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1).
  • BVerwG, 30.12.1997 - 11 B 3.97

    Zwischenlager Gorleben; Direktstrahlung; Dosisgrenzwert; Restrisiko; Drittschutz;

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1964 BVerwG 8 C 350.63 BVerwGE 19, 231 ; Urteil vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 58.90 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248; Beschluss vom 30. Dezember 1997 BVerwG 11 B 3.97 Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 350.63

    Auf Verfahrensrügen gestützte Revision - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04
    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1964 BVerwG 8 C 350.63 BVerwGE 19, 231 ; Urteil vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 58.90 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248; Beschluss vom 30. Dezember 1997 BVerwG 11 B 3.97 Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 1).
  • VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv

    a) Der rechtliche Ausgangspunkt des Oberverwaltungsgerichts, ein Verfahrensbeteiligter könne einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehörs im Berufungszulassungsverfahren mit Erfolg nur rügen, wenn er zuvor alle ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um sich Gehör zu verschaffen, was zudem substantiiert darzulegen sei, entspricht den vom Bundesverwaltungsgericht (für das Revisionszulassungsverfahren) und den Oberverwaltungsgerichten entwickelten allgemeinen Grundsätzen (vgl. etwa BVerwGE 19, 231 ; vgl. ferner BVerwG, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 sowie BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 10 B 45/05 - und 6. April 2004 - 9 B 21/04 -, nach JURIS; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, AuAS 2003, 69 ff. sowie AuAS 2001, 203; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. September 1998 - Bs I 29/96 -, nach JURIS; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 1 ZB 06.30093 -, nach JURIS).

    Nur dann, wenn ihnen dies nicht möglich sei, könne der Verfahrensverstoß zugleich zu einer andauernden und mit Rechtsmitteln angreifbaren Versagung rechtlichen Gehörs führen (BVerwGE 19, 231 ; vgl. ferner BVerwG, Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 5 sowie BVerwG, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 10 B 45/05 - und 6. April 2004 - 9 B 21/04 -, nach JURIS).

  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02

    Anschlussbeitrag; Verteilungsregelung; Geschossfläche; Baubeschränkungen;

    Die gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil gerichtete Beschwerde des dortigen Klägers hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 6. April 2004 - 9 B 21.04 - (JURIS) zurückgewiesen, so dass das Urteil, das die Rechtmäßigkeit der Satzung bestätigt, inzwischen rechtskräftig ist.
  • BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14

    Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner

    Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG), erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die substantiierte Darlegung des Beschwerdeführers, dass er sämtliche ihm verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 = juris Rn. 6 m.w.N.; Beschlüsse vom 21. Januar 1997 - 8 B 2.97 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21 = juris Rn. 2, vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24 = juris Rn. 2, vom 6. April 2004 - 9 B 21.04 - juris Rn. 2 und vom 31. März 2008 - 9 B 55.07 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07

    Anforderungen an die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen

    4 Darüber hinaus entspricht es aber auch ständiger Rechtsprechung, dass eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraussetzt (Beschlüsse vom 6. April 2004 BVerwG 9 B 21.04 juris Rn. 2 und vom 31. August 1988 BVerwG 4 B 153.88 Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 6).
  • BVerwG, 14.12.2007 - 9 B 76.07

    Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- oder Grundsatzrüge; Beeinträchtigung

    Sah sich der anwaltlich vertretene Kläger aufgrund unzureichender Akteneinsichtsgewährung nicht in der Lage, in der mündlichen Verhandlung sachgerecht Stellung zu nehmen, so oblag es ihm, auf eine Unterbrechung oder eine Vertagung zu dringen, um sich durch weiteres Studium der Gerichts- und Behördenakten hinreichend vorzubereiten (vgl. hierzu Beschluss vom 6. April 2004 - BVerwG 9 B 21.04 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.08.2007 - 4 BN 35.07

    Voraussetzungen einer begründeten Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs;

    Damit verweist der Senat auf den Grundsatz, dass eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneter und nach Lage der Dinge tauglicher Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraussetzt (Beschluss vom 6. April 2004 BVerwG 9 B 21.04 juris).
  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen der Vertagung einer

    aa) Zum einen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraussetzt (BVerwG, B.v. 31.3.2008 - 9 B 55/07 - juris Rn. 4; B.v. 6.4.2004 - 9 B 21.04 - juris Rn. 2; B.v. 31.8.1988 - 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 6).
  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 4 ZB 15.266

    Ausschluss vom Feuerwehrdienst

    Voraussetzung einer begründeten Rüge der Versagung rechtlichen Gehörs ist die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. BVerwG, B.v. 6.4.2004 -9 B 21.04 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 01.09.2014 - L 6 KR 232/09

    Kostenerstattungsanspruch des Versicherten für eine selbstbeschaffte Leistung

    Zudem muss aus den Ausführungen der Beschwerde ersichtlich sein, was der Kläger bei ordnungsgemäßer Gehörsgewährung vorgetragen hätte, damit das Beschwerdegericht beurteilen kann, ob die Gehörsverletzung möglicherweise für die erlassene Entscheidung kausal gewesen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 6. April 2004 - Az.: 9 B 21.04, nach juris).
  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 2 ZB 07.3200

    Erdrückende Wirkung; Abweichung von den Abstandsflächen

    Zum anderen setzt eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraus (BVerwG vom 6.4.2004 Az. 9 B 21.04 - juris, vom 31.8.1988 Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 und vom 31.3.2008 Az. 9 B 55.07 - juris).
  • OVG Sachsen, 12.06.2009 - 3 B 196/07

    Darlegungsanforderungen; Divergenzrüge; Verfahrensrüge

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2010 - 3 N 105.08

    Kamerun; Antrag auf Zulassung der Berufung; rechtliches Gehör; Verletzung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 11 N 27.19

    Türkei; Ausweisung; Anspruch auf rechtliches Gehör; Anordnung persönlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2013 - 12 N 83.11

    Visum; Scheinehe; Zulassungsantrag; Zweifelsrüge neben Verfahrensrüge;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 3 N 52.06

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2014 - 12 N 83.13
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