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   BVerwG, 02.12.1987 - 9 B 229.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,11391
BVerwG, 02.12.1987 - 9 B 229.87 (https://dejure.org/1987,11391)
BVerwG, Entscheidung vom 02.12.1987 - 9 B 229.87 (https://dejure.org/1987,11391)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Dezember 1987 - 9 B 229.87 (https://dejure.org/1987,11391)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisbeschluß - Inhaltliche Anforderungen - Verwaltungsgerichtsprozeß - Untersuchungsgrundsatz - Beweisaufnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1988, 611
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17

    Angaben zum Beweisthema; freie Beweiswürdigung; Besetzungsrüge; eingeschlafener

    Allerdings könnte auch dies das Gericht nicht hindern, bei Durchführung der Beweisaufnahme auch ohne Änderung des Beweisbeschlusses über die konkreten Beweisfragen hinaus zu ermitteln, sofern sich hierfür ein Anlass ergibt (BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 1987 - 9 B 229.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 32).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.2014 - 10 OB 49/14

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Pressevertreter im Verwaltungsrecht

    Vielmehr reicht es aus, wenn der Beweisbeschluss die Richtung erkennen lässt, in der das Gericht die Beweisaufnahme für nötig erachtet (BVerwG, Beschl. v. 2.12.1987 - 9 B 229/87 -, Buchholz 310 § 98 Nr. 32, juris, sowie für das finanzgerichtliche Verfahren auch BFH, Beschl. v. 22.6.2006 - V B 155/05 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2017 - 1 A 2292/16

    Beschwer eines Beamten durch das Urteil i.R.e. Bescheidungsurteils im

    BVerwG, Beschluss vom 2. Dezember 1987- 9 B 229.87 -, juris, Rn. 2 bis 4; ferner z. B. Lang, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 98 Rn. 13.
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