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BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 23.96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abhängigkeit des Antrags auf Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten der Revision - Abweichung von der Vermutung der politischen Nichtverfolgung im Staat Rumänien
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 18.10.1995 - 13 L 964/94
- BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 23.96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.02.1995 - 2 BvR 1783/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Möglichkeit des aus einem sicheren …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 23.96
In diesem Beschluß sowie in dem Kammerbeschluß vom 23. Februar 1995 - 2 BvR 1783/84 - (AuAS 1995, 114) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, daß die in § 29 a AsylVfG enthaltene gesetzliche Vermutung widerlegbar ist und daß deshalb das Vorbringen des Asylsuchenden, sofern es konkrete Behauptungen zu einem - von der allgemeinen politischen Lage im Heimatstaat abweichenden - individuellen Verfolgungsschicksal enthält, von den Verwaltungsgerichten zur Kenntnis genommen und im einzelnen gewürdigt werden muß, es sei denn, daß dem verfahrensrechtliche Gründe entgegenstehen. - BVerfG, 18.02.1994 - 2 BvR 2393/93
Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 23.96
Sie meint zunächst, das Berufungsgericht sei hinsichtlich der Frage, ob die in § 29 a AsylVfG enthaltene Vermutung widerlegt sei, daß die aus Rumänien stammenden Kläger in ihrem Heimatstaat nicht politisch verfolgt werden, im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1994 - 2 BvR 2393/93 - abgewichen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 9 A 169/12
Wirksamkeit einer Anordnung der Gesamtschuld von Eigentümer und …
Auch wenn die Eigentümerin bei bestehendem Erbbaurecht nur als "mittelbarer Verursacher" zu den grundstücksbezogenen Abwasserbeseitigungsgebühren herangezogen wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1996 - 9 B 23.96 -, juris, Rdnr. 6, ist die Beklagte berechtigt, ihre Gebührenforderung "rasch und sicher" gegenüber der Klägerin als Grundstückeigentümerin zu verwirklichen.