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   BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 23.96   

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https://dejure.org/1996,21043
BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 23.96 (https://dejure.org/1996,21043)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.1996 - 9 B 23.96 (https://dejure.org/1996,21043)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 1996 - 9 B 23.96 (https://dejure.org/1996,21043)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abhängigkeit des Antrags auf Prozesskostenhilfe von den Erfolgsaussichten der Revision - Abweichung von der Vermutung der politischen Nichtverfolgung im Staat Rumänien

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 23.02.1995 - 2 BvR 1783/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Möglichkeit des aus einem sicheren

    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 23.96
    In diesem Beschluß sowie in dem Kammerbeschluß vom 23. Februar 1995 - 2 BvR 1783/84 - (AuAS 1995, 114) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, daß die in § 29 a AsylVfG enthaltene gesetzliche Vermutung widerlegbar ist und daß deshalb das Vorbringen des Asylsuchenden, sofern es konkrete Behauptungen zu einem - von der allgemeinen politischen Lage im Heimatstaat abweichenden - individuellen Verfolgungsschicksal enthält, von den Verwaltungsgerichten zur Kenntnis genommen und im einzelnen gewürdigt werden muß, es sei denn, daß dem verfahrensrechtliche Gründe entgegenstehen.
  • BVerfG, 18.02.1994 - 2 BvR 2393/93
    Auszug aus BVerwG, 07.03.1996 - 9 B 23.96
    Sie meint zunächst, das Berufungsgericht sei hinsichtlich der Frage, ob die in § 29 a AsylVfG enthaltene Vermutung widerlegt sei, daß die aus Rumänien stammenden Kläger in ihrem Heimatstaat nicht politisch verfolgt werden, im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1994 - 2 BvR 2393/93 - abgewichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2014 - 9 A 169/12

    Wirksamkeit einer Anordnung der Gesamtschuld von Eigentümer und

    Auch wenn die Eigentümerin bei bestehendem Erbbaurecht nur als "mittelbarer Verursacher" zu den grundstücksbezogenen Abwasserbeseitigungsgebühren herangezogen wird, vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. August 1996 - 9 B 23.96 -, juris, Rdnr. 6, ist die Beklagte berechtigt, ihre Gebührenforderung "rasch und sicher" gegenüber der Klägerin als Grundstückeigentümerin zu verwirklichen.
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