Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 30.07.2001

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01   

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BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01 (https://dejure.org/2001,2352)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2001 - 9 B 23.01 (https://dejure.org/2001,2352)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2001 - 9 B 23.01 (https://dejure.org/2001,2352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitragspflicht - Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage - Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik

  • Judicialis

    BauGB § 132 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 132 Nr. 4
    Erschließungsbeitragspflicht; Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage; Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gemeindliche Satzungsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besteht die Erschließungsbeitragspflicht nur dann, wenn die Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgt? (IBR 2001, 582)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann sind Erschließungsbeiträge angemessen? (IBR 2001, 583)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 711
  • ZMR 2002, 390
  • DÖV 2002, 33
  • ZfBR 2002, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
    b) Die Kläger rügen weiter, das angefochtene Urteil weiche mit der Auffassung, im Einzelfall könnten im umlagefähigen Erschließungsaufwand auch solche Aufwendungen enthalten sein, die durch Mängel im Vergabeverfahren verursacht worden sind oder die für tatsächlich technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen Gemeinde und Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 16.76 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24), vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 69 und 70.77 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 27) und vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - (Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50) ab, wonach zum Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB nur derjenige Aufwand der Gemeinde gehöre, den sie im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe als Erschließungsträger aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten habe machen müssen.

    Sie führt ausnahmsweise nur dann zu einer bundesrechtlichen Frage, die ggf. im Revisionsverfahren geklärt werden könnte, wenn die Satzung mit dem Inhalt, den sie durch die Auslegung des Berufungsgerichts erhalten hat, gegen Bundesrecht verstößt oder wenn die Auslegung auf einer vermeintlichen Bindung durch Bundesrecht beruht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. September 1997 a.a.O. S. 9 f. m.w.N.).

    Diese Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im bejahenden Sinne geklärt (vgl. BVerwGE 59, 249 ; Beschluss vom 1. September 1997 a.a.O. S. 9).

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
    Diese Frage ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im bejahenden Sinne geklärt (vgl. BVerwGE 59, 249 ; Beschluss vom 1. September 1997 a.a.O. S. 9).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
    sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin beantwortet, dass die bautechnische Ausgestaltung der für eine Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm gehört, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - Buchholz 406.11 § 133 BauGB Nr. 124 S. 10).
  • BVerwG, 20.11.1981 - 3 B 52.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
    Dies hat zur Folge, dass sich die Kläger auf frühere Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, wenn darin eine gegenteilige Rechtsauffassung zum Ausdruck gekommen sein sollte, zur Begründung einer Abweichungsrüge nicht mehr mit Erfolg berufen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1981 - BVerwG 3 B 52.81 - Buchholz 427.3 § 12 LAG Nr. 164 S. 3).
  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
    Die Bezugnahme auf rechtliche Erwägungen in einer anderen, den Prozessbeteiligten ohne Schwierigkeiten zugänglichen Entscheidung ist eine zulässige Form der Wiedergabe dieser rechtlichen Erwägungen und genügt daher den Anforderungen an die Begründungspflicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. April 1990 - BVerwG 9 CB 5.90 - Buchholz 310 § 117 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 4.81

    Klagbarer Anspruch durch Verdichtung der allgemeinen Erschließungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
    a) Soweit die Kläger rügen, das angefochtene Urteil weiche hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen für die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage im Sinne von § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB von den Anforderungen ab, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 4.81 - (BVerwGE 64, 186 ) an eine Erschließungsanlage gestellt habe, übersehen sie, dass sich die dort gestellten Anforderungen nicht auf § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB, sondern auf Art und Umfang der kraft verdichteter Erschließungspflicht gebotenen Erschließung bezogen.
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
    d) Mit der Rüge, das Berufungsgericht habe gegen Denkgesetze verstoßen, kann ein Verfahrensmangel nur dann bezeichnet werden, wenn sich der behauptete Fehler auf die tatsächliche Würdigung beschränkt und die - dem sachlichen Recht zuzurechnende - rechtliche Subsumtion nicht berührt (vgl. BVerwGE 84, 271 ; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
    d) Mit der Rüge, das Berufungsgericht habe gegen Denkgesetze verstoßen, kann ein Verfahrensmangel nur dann bezeichnet werden, wenn sich der behauptete Fehler auf die tatsächliche Würdigung beschränkt und die - dem sachlichen Recht zuzurechnende - rechtliche Subsumtion nicht berührt (vgl. BVerwGE 84, 271 ; BVerwG, Beschluss vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269 S. 28).
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 16.76

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand; Mitverwendung privater Einrichtungen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
    b) Die Kläger rügen weiter, das angefochtene Urteil weiche mit der Auffassung, im Einzelfall könnten im umlagefähigen Erschließungsaufwand auch solche Aufwendungen enthalten sein, die durch Mängel im Vergabeverfahren verursacht worden sind oder die für tatsächlich technisch nicht erforderliche, nicht mängelfrei hergestellte, auf der Grundlage der Vertragsbeziehungen zwischen Gemeinde und Bauunternehmer nicht abrechnungsfähige oder überhaupt nicht erbrachte Leistungen getätigt worden sind, von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 16.76 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 24), vom 23. Mai 1980 - BVerwG 4 C 69 und 70.77 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 27) und vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - (Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50) ab, wonach zum Erschließungsaufwand im Sinne des § 128 Abs. 1 BauGB nur derjenige Aufwand der Gemeinde gehöre, den sie im Zusammenhang mit ihrer Aufgabe als Erschließungsträger aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten habe machen müssen.
  • BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88

    Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2001 - 9 B 23.01
    Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (stRspr; vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 104.67

    Herstellungsmerkmale einer Erschließungsanlage

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten;

    Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.; Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2017 - 6 AD 2/17

    Arbeisunfähigkeit; Freizeitaktivität; Genesung; Gesunderhaltungspflicht;

    Eine Abweichung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO ist gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht bzw. sich dazu in Widerspruch setzt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18.7.2001 - BVerwG 9 B 23.01 -, juris Rdnr. 15, m.w.N.; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll: VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124 Rdnr. 50; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 124 Rdnr. 11).
  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

    Anders als die Flächeneinteilung einer Straße als solche, die von der Gemeinde gegebenenfalls formlos festgelegt werden darf, gehört die bautechnische Ausgestaltung der für die Erschließungsanlage vorgesehenen Teileinrichtungen zu dem zwingend in die Satzung aufzunehmenden Ausbauprogramm, soweit davon die endgültige Herstellung der Anlage abhängen soll (Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 13.94 - BVerwGE 99, 308 ; Beschluss vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).

    Der Zweck des Gesetzes besteht nach der dazu bisher ergangenen Rechtsprechung darin, dass sich der Bürger durch einen Vergleich des satzungsmäßig festgelegten Bauprogramms mit dem tatsächlichen Zustand, in dem sich die gebaute Anlage befindet, ein Bild darüber verschaffen kann, ob die Anlage endgültig hergestellt ist oder nicht (Urteile vom 21. Mai 1969 - BVerwG 4 C 104.67 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG/BauGB Nr. 5 S. 5, vom 5. September 1975 - BVerwG 4 CB 75.73 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG/BauGB Nr. 55 S. 17, vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 66.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 41 S. 26; Beschluss vom 18. Juli 2001 a.a.O. S. 2; vgl. auch Driehaus, a.a.O. Rn. 46).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 4/12

    Erstattung von Mehrkosten für die Herstellung einer Grundstückszufahrt

    Mit dem Begriff der "Erforderlichkeit" wird aber nur eine äußerste Grenze festgelegt, die erst dann überschritten wird, wenn die Herstellungskosten für die Gemeinde erkennbar eine grob unangemessene Höhe erreichen, d.h. sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. VGH BW, Urt. v. 25.11.1993, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.07.2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711 [712], RdNr. 17 in Juris).
  • VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187

    Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des

    i) Ein Verstoß gegen Vergabevorschriften durch unterbliebene öffentliche Ausschreibung bleibt für sich genommen beitragsrechtlich folgenlos (vgl. BVerwG, B. v. 18.7.2001 - 9 B 23.01 - NVwZ-RR 2001, 711 ff.; BayVGH, B. v. 19.12.2002 - 6 CS 02.2668 - juris ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2007 - 11 N 71.05

    Artenschutz: Einziehung von sieben Griechischen und fünf Maurischen

    Eine Divergenz liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung des Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 9 B 23/01 - , NVwZ-RR 2001, 711, 712, Senatsbeschluss vom 13. September 2007 - OVG 11 N 66.06 -).
  • VGH Hessen, 22.06.2006 - 5 UZ 2445/05

    Studiengebühren

    Eine Divergenz ist gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts aufgestellten eben solchen Rechtssatz abweicht (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711 ).
  • VG Frankfurt/Oder, 25.09.2013 - 3 K 885/12

    Erhebung eines Straßenbaubeitrags für die Errichtung einer Straßenbeleuchtung

    Sie ist erst dann überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne rechtfertigende Gründe nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, das heißt, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (Urteile vom 14. Dezember 1979 a.a.O., vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 66.84 - NVwZ 1986, 925 und vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 81 S. 46 f.; Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 8 B 105.97 - juris Rn. 6 und vom 18. Juli 2001 - BVerwG 9 B 23.01 - Buchholz 406.11 § 132 BauGB Nr. 49 S. 3).
  • VGH Hessen, 10.08.2006 - 5 UZ 3280/05

    Aufwandsteuer, Hegeverpflichtung, Jagdsteuer, Schutz der natürlichen

    Eine Divergenz ist gegeben, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz von einem in der Rechtsprechung eines Divergenzgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz abweicht (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2001 - 9 B 23.01 -, NVwZ-RR 2001, 711 [712]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2007 - 4 L 512/04

    Zur Erhebung eines Erschließungsbeitrages

    Die dadurch gesetzte Grenze ist erst überschritten, wenn sich die Gemeinde ohne Rechtfertigung nicht an das Gebot der Wirtschaftlichkeit gehalten hat und dadurch augenfällige Mehrkosten entstanden sind, d.h., wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreicht haben, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (so BVerwG, Beschlüsse v. 18. Juli 2001 - 9 B 23.01 - und v. 1. September 1997 - 8 B 144.97 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch OVG LSA, Beschl. v. 14. Januar 2004 - 2 O 7.04 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03

    Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, Verkehrsanlage, Anlage, Betrachtungsweise,

  • VGH Hessen, 18.01.2011 - 5 A 1302/10

    Abschiebungskosten

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 21/12

    Notwendigkeit von Vorsatz in Bezug auf eine Unregelmäßigkeit für die

  • OVG Niedersachsen, 03.02.2016 - 13 LA 79/15

    Beauftragung; Berufsfreiheit; Hauptverwaltungsbeamter; Kommune; Kündigung;

  • OVG Saarland, 25.08.2011 - 2 A 266/11

    Divergenz- und Grundsatzrüge; eigenständiges Aufenthaltsrecht nach Trennung

  • OVG Niedersachsen, 28.01.2013 - 10 LA 20/12

    Vorsatz in Bezug auf die Unregelmäßigkeit als Voraussetzung des Art. 52 Abs. 3

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2005 - 3 A 877/03

    Herstellung und Gebrauchstauglichkeit einer Straße

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2023 - 7 A 15/23
  • VGH Bayern, 23.05.2006 - 22 ZB 06.952

    Anspruch auf Erteilung einer Reisegewerbekarte für das Feilhalten und Ankaufen

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 30.07.2001 - 9 B 23/01   

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https://dejure.org/2001,20262
VG Schleswig, 30.07.2001 - 9 B 23/01 (https://dejure.org/2001,20262)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.07.2001 - 9 B 23/01 (https://dejure.org/2001,20262)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. Juli 2001 - 9 B 23/01 (https://dejure.org/2001,20262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis ; Wirksamkeit der Ausweisungsverfügung; Zustellung durch Niederlegung; Beweiskraft der Postzustellungsurkunde; Hausbriefkasten Gemeinschaftsunterkunft

  • Judicialis

    VwGO § 80 Abs. 5; ; AuslG § 8 Abs. 2 S. 2; ; LVwG SH § 116

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94

    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit im Falle eines

    Auszug aus VG Schleswig, 30.07.2001 - 9 B 23/01
    Der hier zu entscheidende Fall ist nicht gleichzusetzen mit dem vom VGH Kassel im Urteil vom 12. September 1995 - 11 UE 1128/94 - (NJW 1996, S. 1075) entschiedenen Fall, in dem die Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde als beeinträchtigt angesehen worden ist, da im Adressfeld ohne besondere Begründung Änderungen vorgenommen worden waren und danach nicht mehr zu erkennen war, wo der im Feld 7.1 jener Urkunde durch Ankreuzen beurkundete Zustellversuch unternommen worden und wo die im Feld 8.1 durch Ankreuzen beurkundete Hinterlassung einer Benachrichtigung erfolgt war.
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