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   BVerwG, 20.04.1993 - 9 B 235.93   

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https://dejure.org/1993,12602
BVerwG, 20.04.1993 - 9 B 235.93 (https://dejure.org/1993,12602)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.1993 - 9 B 235.93 (https://dejure.org/1993,12602)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 1993 - 9 B 235.93 (https://dejure.org/1993,12602)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beginn des Laufs der Beschwerdeeinlegungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.03.1992 - 5 B 29.92

    Beschwerdebegründungsfrist - Wiedereinsetzung - Versäumung der

    Auszug aus BVerwG, 20.04.1993 - 9 B 235.93
    Der Ausnahmefall, daß die rechtzeitige Beschwerdeeinlegung wegen eines laufenden Prozeßkostenhilfeantrags versäumt worder ist (vgl. hierzu Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - Buchholz a.a.O. Nr. 3), liegt hier nicht vor.
  • BFH, 18.05.1994 - I R 111/93

    Revisionsbegründungsfrist nach beantragter Wiedereinsetzung wegen Versäumung der

    An diesen Wortlaut anknüpfend vertritt nunmehr das BVerwG die Auffassung, daß die Revisionsbegründungsfrist auch dann zwei Monate nach Zustellung des Urteils oder des die Revision zulassenden Beschlusses endet, wenn der Revisionskläger Wiedereinsetzung in die Revisionseinlegungsfrist beantragt hat (vgl. BVerwG-Beschluß vom 2. März 1992 9 B 256/91, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1992, 2780; BVerwG-Beschluß vom 20. April 1993 9 B 235/93, n. v.; vgl. auch BVerwG-Urteil vom 20. August 1993 8 C 14/93, n. v.; Kopp, Verwaltungsgerichtsordnung, 9. Aufl., § 139 Rdnr. 6; Redeker/v. Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 11. Aufl., § 139 Rdnr. 7).
  • BVerwG, 22.12.1999 - 6 B 88.99

    Unrichtige Rechtsmittelbelehrung; Rechtsmitteleinlegungsfrist und

    Vielmehr normiert § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO eine selbständige Zweimonatsfrist, die von der Einlegungsfrist unabhängig ist und deshalb jedenfalls grundsätzlich mit der Zustellung des angegriffenen Urteils beginnt (Beschluß vom 2. März 1992 - BVerwG 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2; Beschluß vom 20. April 1993 - BVerwG 9 B 235.93 - Beschluß vom 25. November 1993 - BVerwG 1 B 178.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 14; vgl. aber zu Besonderheiten im Zusammenhang mit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe: Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 5 B 29.92 - a.a.O. Nr. 3).
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