Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08   

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https://dejure.org/2008,2963
BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08 (https://dejure.org/2008,2963)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2008 - 9 B 24.08 (https://dejure.org/2008,2963)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 (https://dejure.org/2008,2963)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 4; FStrG § 8 Abs. 3 Satz 6; Baden-Württembergisches Straßengesetz § 19 Abs. 2 Satz 3
    Sondernutzung; Gebührenbemessung; Äquivalenzprinzip; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Grundrechtsausübung auf öffentlichen Straßen; Werbeveranstaltung; Höchstsatz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 4
    Bemessung; Benutzungsgebühr; Gebühr; Gebührenbemessung; Gemeingebrauch; Grundrechtsausübung auf öffentlichen Straßen; Höchstsatz; Höchstsatz; Informationsstand; Maßstab; Sondernutzung; Sondernutzung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; ...

  • verkehrslexikon.de

    Zur Sondernutzungsgebühr für Werbeveranstaltungen

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer mit einer Sondernutzung verbundenen Grundrechtsausübung auf öffentlicher Straße nach Maßgabe des Äquivalenzprinzips bei der Bemessung von Sondernutzungsgebühren; Äquivalenzprinzip als gebührenrechtliche Ausprägung des ...

  • Judicialis

    GG Art. 4; ; FStrG § 8 Abs. 3 Satz 6; ; Baden-Württembergisches StrG § 19 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht; Gebührenrecht; Benutzungsgebühr; Sondernutzung - Sondernutzung; Gebührenbemessung; Äquivalenzprinzip; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Grundrechtsausübung auf öffentlichen Straßen; Werbeveranstaltung; Höchstsatz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 185
  • VBlBW 2009, 56
  • DVBl 2009, 64 (Ls.)
  • DÖV 2009, 541
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Danach darf eine Sondernutzungsgebühr ihrer Höhe nach weder außer Verhältnis zu Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und den Gemeingebrauch noch außer Verhältnis zum wirtschaftlichen Wert der Sondernutzung stehen (im Anschluss an Urteil vom 15. Juli 1988 BVerwG 7 C 5.87 BVerwGE 80, 36 ).

    Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Gebührenerhebung kommt daher bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 ; Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 179.65 - BVerwGE 26, 305 zum Verbot prohibitiv wirkender Verwaltungsgebühren).

    Davon abgesehen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass mit Blick auf das Äquivalenzprinzip bei der Gebührenbemessung auch auf den wirtschaftlichen Wert der Sondernutzung abzustellen ist (Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 40).

    Dieser Aspekt kann je nach Umfang der Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums und Intensität des dadurch beeinträchtigten (Fußgänger-)Verkehrs eine deutliche Differenzierung der Gebührenhöhe rechtfertigen (vgl. Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 37 f.).

    Diese Aussage betraf die Nutzung der öffentlichen Straße mit einem mobilen Verkaufswagen (Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 37 f.) und als Bewirtungsfläche einer Gaststätte (Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 3 B 42.00 - juris Rn. 3), also Verkaufsvorgänge, die auch innerhalb von Verkaufslokalen erfolgen.

  • BVerwG, 25.10.2000 - 3 B 42.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Diese Aussage betraf die Nutzung der öffentlichen Straße mit einem mobilen Verkaufswagen (Urteil vom 15. Juli 1988, a.a.O., S. 37 f.) und als Bewirtungsfläche einer Gaststätte (Beschluss vom 25. Oktober 2000 - BVerwG 3 B 42.00 - juris Rn. 3), also Verkaufsvorgänge, die auch innerhalb von Verkaufslokalen erfolgen.
  • BVerwG, 14.04.1967 - IV C 179.65
    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Dem Verbot einer wirtschaftlich erdrosselnden Gebührenerhebung kommt daher bei Sondernutzungsgebühren neben dem Äquivalenzprinzip regelmäßig keine eigenständige Bedeutung zu (Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36 ; Urteil vom 14. April 1967 - BVerwG 4 C 179.65 - BVerwGE 26, 305 zum Verbot prohibitiv wirkender Verwaltungsgebühren).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 5.78

    Sondernutzungsgebühren für Gestattung parteipolitischer Werbung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Denn es gibt keinen Grundsatz des Bundesrechts, dass die besondere, über das allgemein Zulässige hinausgehende Inanspruchnahme öffentlicher Straßen dann gebührenfrei sein müsse, wenn sie zum Zwecke der Grundrechtsverwirklichung geschieht (Urteil vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 5.78 - BVerwGE 56, 63 ).
  • BVerfG, 22.12.1976 - 1 BvR 306/76
    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Vorprüfungsausschuss) vom 22. Dezember 1976 - 1 BvR 306/76 - (NJW 1977, 671) begegnet die Erhebung einer Sondernutzungsgebühr für die Aufstellung eines Informationsstandes zur Verbreitung politischer Meinungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, sofern sich die Gebühr innerhalb eines vertretbaren Gebührenrahmens hält, so dass die beabsichtigte Meinungskundgabe dadurch nicht wesentlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.
  • BVerfG, 12.04.2007 - 1 BvR 78/02

    Erlaubnisvorbehalt für Straßenverkauf von Sonntagszeitungen wegen Sondernutzung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Auch die von der Beschwerde in den Vordergrund gestellte Erwägung des Bundesverfassungsgerichts, das Grundrecht der Pressefreiheit sei bei der Ausfüllung des Rahmens für die Sondernutzungsgebühr zu berücksichtigen, steht im Zusammenhang mit der Behauptung, angesichts der zu erwartenden Gebühr sei der Straßenverkauf von Zeitungen nicht mehr wirtschaftlich (Kammerbeschluss vom 12. April 2007 - 1 BvR 78/02 - NVwZ 2007, 1306).
  • BVerwG, 01.03.2007 - 10 B 11.07

    Revisionsurteil; Zurückverweisung; Bindung der Vorinstanz; Wegfall der Bindung;

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2008 - 9 B 24.08
    Mit dieser auf die satzungsrechtliche Regelungstechnik bezogenen Rüge wird allenfalls eine klärungsbedürftige Frage des Landesrechts aufgezeigt, nicht jedoch des Bundesverfassungsrechts selbst (vgl. Beschluss vom 1. März 2007 - BVerwG 10 B 11.07 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 38 S. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09

    Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung teilweise nichtig

    Das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip als Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 9 B 24.08 -, juris Rn. 4) ist verletzt, wenn Gebühren in einem groben Missverhältnis zu der von der öffentlichen Gewalt gebotenen Leistung (vgl. u. a. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363 ; BVerwG, Urteile vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272 , und vom 25. Juli 2001 - 6 C 8.00 -, BVerwGE 115, 32 ) unter Berücksichtigung der mit der Gebühr verfolgten legitimen Gebührenzwecke (BVerfG, Urteil vom 19. März 2003 - 2 BvL 9/98 u.a. -, BVerfGE 108, 1, ) stehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2022 - 2 S 809/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass öffentliche und private Leistungen in der Regel nur eingeschränkt vergleichbar sind und der Gebührengesetzgeber neben der Kostendeckung und dem Vorteilsausgleich auch weitere (Lenkungs-)Zwecke verfolgen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.10.2008 - 9 B 24.08 - juris Rn. 8 zu Sondernutzungsgebühren).

    Für die Beurteilung, ob ein Missverhältnis zwischen Gebühr und Leistung gegeben ist, dürften die Mietkosten für einen Stellplatz im Parkhaus dennoch greifbare Anhaltspunkte bieten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36, juris Rn. 16 zu Sondernutzungsgebühren; vgl. hierzu allerdings auch BVerwG, Beschluss vom 17.10.2008 - 9 B 24.08 - juris Rn. 8, wonach sich aus dem Äquivalenzprinzip kein prozentualer, an gewerblichen Mieten für ein festes Verkaufslokal außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen ausgerichteter Gebührenhöchstsatz für alle Arten von Sondernutzungen herleiten lässt).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2022 - 2 S 808/22

    Gebührenerhöhung für Anwohnerparkausweis von 30 Euro auf 480 Euro zulässig

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass öffentliche und private Leistungen in der Regel nur eingeschränkt vergleichbar sind und der Gebührengesetzgeber neben der Kostendeckung und dem Vorteilsausgleich auch weitere (Lenkungs-)Zwecke verfolgen darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.10.2008 - 9 B 24.08 - juris Rn. 8 zu Sondernutzungsgebühren).

    Für die Beurteilung, ob ein Missverhältnis zwischen Gebühr und Leistung gegeben ist, bieten die Mietkosten für einen Stellplatz im Parkhaus dennoch greifbare Anhaltspunkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.07.1988 - 7 C 5.87 - BVerwGE 80, 36, juris Rn. 16 zu Sondernutzungsgebühren; vgl. hierzu allerdings auch BVerwG, Beschluss vom 17.10.2008 - 9 B 24.08 - juris Rn. 8, wonach sich aus dem Äquivalenzprinzip kein prozentualer, an gewerblichen Mieten für ein festes Verkaufslokal außerhalb öffentlicher Verkehrsflächen ausgerichteter Gebührenhöchstsatz für alle Arten von Sondernutzungen herleiten lässt).

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 9 B 24/08 KR ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22684
LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 9 B 24/08 KR ER (https://dejure.org/2008,22684)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.05.2008 - L 9 B 24/08 KR ER (https://dejure.org/2008,22684)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Mai 2008 - L 9 B 24/08 KR ER (https://dejure.org/2008,22684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Ermittlung der Einnahmen eines gesetzlich Krankenversicherten als Grundlage für die Beitragsbemessung zur gesetzlichen Krankenversicherung; Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung wie ein freiwillig Versicherter im Falle ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.09.1992 - 12 RK 51/91

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - Mindesteinnahmegrenze - Freiwillig

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 9 B 24/08
    Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt, wonach nicht automatisch ohne Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestimmte Einnahmen zum Lebensunterhalt unterstellt werden können (vgl. Erläuterungen aus der Begründung zu Art. 1 § 249 Abs. 1 des GRF, jetzt § 240 Abs. 1 SGB V, BT-Drucks. 11/2237 S. 225 und Urteil des BSG vom 15. September 1992 - 12 RK 51/91 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9).
  • BSG, 19.12.2000 - B 12 KR 1/00 R

    Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung - Beiträge zur sozialen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 9 B 24/08
    Stößt die Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen auf erhebliche Schwierigkeiten oder stehen hierfür verschiedene Berechnungsweisen zur Verfügung und lassen sich dem Gesetz keine eindeutigen Bewertungsmaßstäbe entnehmen, setzt die Berücksichtigung der Einnahmen eine konkretisierende Satzungsregelung voraus (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 19. Dezember 2000 - B 12 KR 1/00 R = SozR 3-2500 § 240 Nr. 34).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2008 - L 9 B 24/08
    Dies wird durch die Gesetzesbegründung bestätigt, wonach nicht automatisch ohne Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bestimmte Einnahmen zum Lebensunterhalt unterstellt werden können (vgl. Erläuterungen aus der Begründung zu Art. 1 § 249 Abs. 1 des GRF, jetzt § 240 Abs. 1 SGB V, BT-Drucks. 11/2237 S. 225 und Urteil des BSG vom 15. September 1992 - 12 RK 51/91 = SozR 3-2500 § 240 Nr. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.11.2009 - L 4 KR 4811/09
    Soweit der Antragsteller auf den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Mai 2008 (L 9 B 24/08 KR ER, veröffentlicht in juris) verweist, ergibt sich hieraus keine andere Beurteilung.
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 B 24/08 KR ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38859
LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2008 - L 9 B 24/08 KR ER (https://dejure.org/2008,38859)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.04.2008 - L 9 B 24/08 KR ER (https://dejure.org/2008,38859)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. April 2008 - L 9 B 24/08 KR ER (https://dejure.org/2008,38859)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verstreichenlassen der für eine Beschwerde geltenden Monatsfrist; Notwendigkeit der Glaubhaftmachung einer unverschuldeten Hinderung an der Einhaltung der Frist aufgrund des Vorliegens einer Erkrankung

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - L 9 B 24/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,46018
LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2008 - L 9 B 24/08 (https://dejure.org/2008,46018)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2008 - L 9 B 24/08 (https://dejure.org/2008,46018)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - L 9 B 24/08 (https://dejure.org/2008,46018)
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2012 - L 9 B 24/08 AS SF RG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,125574
LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2012 - L 9 B 24/08 AS SF RG (https://dejure.org/2012,125574)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17.01.2012 - L 9 B 24/08 AS SF RG (https://dejure.org/2012,125574)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - L 9 B 24/08 AS SF RG (https://dejure.org/2012,125574)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.08.2011 - B 6 KA 3/11 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Gebot des rechtlichen Gehörs -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2012 - L 9 B 24/08
    Das Gebot, rechtliches Gehör zu gewähren, soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Fehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (Bundessozialgericht - BSG -, Beschluss vom 24. August 2011 - B 6 KA 3/11 C -, zitiert nach juris Rdnr. 9).

    Die Gerichte sind jedoch nicht verpflichtet, jedes Vorbringen eines Beteiligten ausdrücklich zu bescheiden; es muss nur das wesentliche der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienende Vorbringen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BSG, Beschluss vom 24. August 2011 - B 6 KA 3/11 C -, zitiert nach juris Rdnr. 9 m.w.N.).

  • BSG, 01.11.2010 - B 14 AS 3/10 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2012 - L 9 B 24/08
    Das rechtliche Gehör ist indes nicht verletzt, wenn das Gericht dem Vortrag eines Beteiligten nicht die aus seiner Sicht richtige Bedeutung beimisst (BSG, Beschluss vom 01. November 2010 - B 14 AS 3/10 C -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 30.10.2009 - L 4 P 8/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2012 - L 9 B 24/08
    Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 55 RVG werden die Rechtsbehelfe der §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG durch § 178 SGG verdrängt (vgl. Breitkreuz/Fichte, SGG 2009, § 178 Rdz. 7); die abschließenden Regelungen des SGG lassen für eine Anwendung der Beschwerderegelungen des RVG keinen Raum (Jansen, Berliner Kommentar - Sozialgerichtsgesetz - 3. Aufl. 2009, § 178 Rdz. 8; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Oktober 2009 - L 4 P 8/09 B - Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer Sozialgerichtsgesetz 9. Aufl. 2008, § 178 Rdnr. 3).
  • BVerwG, 16.01.2008 - 9 B 3.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Urteil eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2012 - L 9 B 24/08
    Die Anhörungsrüge der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichtes Niedersachsen-Bremen vom 08. Oktober 2008 - L 9 B 3/08 AS SF- wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2008 - L 9 B 24/08 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,118812
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2008 - L 9 B 24/08 U (https://dejure.org/2008,118812)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.10.2008 - L 9 B 24/08 U (https://dejure.org/2008,118812)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - L 9 B 24/08 U (https://dejure.org/2008,118812)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2005 - L 9 B 37/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2008 - L 9 B 24/08
    Hinreichende Erfolgsaussicht besteht hiernach im sozialgerichtlichen Klage- und Berufungsverfahren in der Regel insbesondere auch dann, wenn es im Rahmen der dem Gericht obliegenden Pflicht zur Sachaufklärung noch weiterer entscheidungserheblicher Ermittlungen oder Beweiserhebungen bedarf (vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2005, Az.: L 9 B 37/05 U, Meyer-Ladewig, a.a.O.).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2008 - L 9 B 24/08
    Schon aus verfassungsrechtlichen Gründen ist bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten insoweit eine nicht zu strenge Prüfung geboten; denn Art. 3 Abs. 1, 20 Abs. 3 und 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) gebieten eine weitgehende Gleichstellung von bemittelten und unbemittelten Personen hinsichtlich ihrer jeweiligen Möglichkeiten, effektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können (BVerfG, Beschluss vom 26. April 1988, Az.: 1 BvL 84/86, BVerfGE 78, 104).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.02.2007 - L 9 B 39/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2008 - L 9 B 24/08
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn ein günstiges Ergebnis der Beweisaufnahme nicht unwahrscheinlich bzw. die Erfolgsaussicht nicht nur eine entfernte ist (vgl. Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2007, Az.: L 9 B 39/07 U, m.w.N.).
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