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   BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92   

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BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92 (https://dejure.org/1993,1301)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1993 - 9 B 241.92 (https://dejure.org/1993,1301)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1993 - 9 B 241.92 (https://dejure.org/1993,1301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsprechungsänderung - Änderung der Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 119
  • DÖV 1993, 532
 
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Wird zitiert von ... (85)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
    Hiervon abgesehen, ist seit dem zur Zeit des ersten Ausweiserteilungsverfahrens bereits erlassenen Urteil des 8. Senats vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - (BVerwGE 52, 167) eine Änderung der Rechtsprechung zu der Frage, wann von einem Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen auszugehen ist, auch nicht erfolgt.

    Der Sache nach ist damit keine Änderung gegenüber dem Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - (a.a.O.) eingetreten.

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
    Dieser Rechtsprechung hat sich der nunmehr für das Vertriebenenrecht zuständige 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336 ) ausdrücklich angeschlossen und sie im Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (BVerwGE 78, 147) rechtsdogmatisch dahin erläutert, daß eine widerlegbare gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen besteht, die nur dann entfällt, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet (vgl. dazu auch das zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 -).
  • BVerwG, 04.12.1968 - V C 38.66

    Unterhaltsbeihilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Grundrente nach dem

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, nach der eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Verpflichtung der Behörde zum Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens auslöste, um die es hier allein geht (vgl. Urteil vom 30. März 1966 - BVerwG 5 C 91.64 - DÖV 66, 866; Urteil vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 123.66 - BVerwGE 28, 122; Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 5 C 38.66 - BVerwGE 31, 112 ).
  • BVerwG, 23.11.1977 - 8 C 86.76

    Deutscher Volkszugehöriger - Tschechoslowakei - Ehegatte in DDR - Aussiedler

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
    In diesem Urteil, ergänzt durch das Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - (BVerwGE 55, 40 ), ist ausgeführt, daß materiellrechtlich grundsätzlich von einer auf die allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen zurückzuführenden Bedrückung der in den Vertreibungsgebieten zurückgebliebenen Volksdeutschen auszugehen ist und deshalb die Motive für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets nicht in jedem Einzelfall zu prüfen sind, sondern nur dann, wenn eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, daß vertreibungsfremde Gründe dafür maßgebend waren.
  • BVerfG, 01.07.1953 - 1 BvL 23/51

    Haftentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
    Danach ist eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls grundsätzlich keine Änderung der Rechtslage im Sinne der angeführten Bestimmung (Beschluß vom 25. Mai 1981 - BVerwG 8 B 89. und 93.80 - Buchholz 316 § 5 1 VwVfG Nr. 9 unter Hinweis auf BVerfGE 2, 380 ).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
    Die Beantwortung der von der Beschwerde schließlich aufgeworfene Frage, ob eine Änderung der behördlichen Verwaltungspraxis als Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 VwVfG NW anzusehen ist, ergibt sich ohne weiteres daraus, daß eine Verwaltungspraxis und ihr zugrunde liegende, gesetzesauslegende Verwaltungsvorschriften gesetzliche Bestimmungen weder erweitern noch einschränken können (vgl. z.B. Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23; Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278) und deshalb ihre Änderung auch keine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 VwVfG NW zu begründen vermag.
  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 91.62
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung vom 11. Dezember 1963 - BVerwG 5 C 91.62 - (BVerwGE 17, 256), in der es - soweit sie heute überhaupt noch einschlägig ist - lediglich heißt, daß die Behörde bei einem Wechsel der Rechtsprechung zu einem Wiederaufgreifen des Verfahrens berechtigt sei.
  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, nach der eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Verpflichtung der Behörde zum Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens auslöste, um die es hier allein geht (vgl. Urteil vom 30. März 1966 - BVerwG 5 C 91.64 - DÖV 66, 866; Urteil vom 19. Oktober 1967 - BVerwG 3 C 123.66 - BVerwGE 28, 122; Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 5 C 38.66 - BVerwGE 31, 112 ).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 26.89

    Anerkennung des Vertriebenen-Statusses - Nichtdeutscher Ehegatte - Volksdeutscher

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
    Die Beantwortung der von der Beschwerde schließlich aufgeworfene Frage, ob eine Änderung der behördlichen Verwaltungspraxis als Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 VwVfG NW anzusehen ist, ergibt sich ohne weiteres daraus, daß eine Verwaltungspraxis und ihr zugrunde liegende, gesetzesauslegende Verwaltungsvorschriften gesetzliche Bestimmungen weder erweitern noch einschränken können (vgl. z.B. Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 26.89 - BVerwGE 84, 23; Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG 8 C 104.69 - BVerwGE 34, 278) und deshalb ihre Änderung auch keine Änderung der Rechtslage im Sinne des § 51 VwVfG NW zu begründen vermag.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1993 - 9 B 241.92
    Dieser Rechtsprechung hat sich der nunmehr für das Vertriebenenrecht zuständige 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336 ) ausdrücklich angeschlossen und sie im Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (BVerwGE 78, 147) rechtsdogmatisch dahin erläutert, daß eine widerlegbare gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen besteht, die nur dann entfällt, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich das Gegenteil von dem ergibt, was das Gesetz vermutet (vgl. dazu auch das zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmte Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 6.92 -).
  • BVerwG, 30.03.1966 - V C 91.64

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Die Änderung der Rechtsprechung führt eine Änderung der Rechtslage nicht herbei (h.M., vgl. u.a. Beschluß vom 11. September 1987 - BVerwG 9 B 309.87 - ; Urteil vom 30. August 1988 - BVerwG 9 C 47.87 - zur Änderung der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung; Urteil vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - <BVerwGE 91, 256 ; Beschlüsse vom 25. Mai 1981 - BVerwG 8 B 89, 93.80 - und vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 B 241.92 - zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung).
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der

    Auch eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und eine erstmalige Klärung einer Rechtsfrage durch diese Rechtsprechung stellen im Rahmen des § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG keine Änderung der Rechtslage dar (vgl. Beschlüsse vom 25. Mai 1981 - BVerwG 8 B 89.80 u.a. - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 9 und vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 B 241.92 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 29; Urteil vom 22. Oktober 2009 - BVerwG 1 C 15.08 - BVerwGE 135, 121 Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06

    Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung

    Dem entspricht die Änderung der Rechtsprechung - mit Ausnahme der über die Rechtsprechung dokumentierten Änderung von Gewohnheitsrecht oder allgemeiner Rechtsauffassungen (hierzu Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 51 Rn. 30) - deshalb nicht, weil sich die gerichtliche Entscheidungsfindung stets in der rechtlichen Würdigung eines Sachverhalts am Maßstab der vorgegebenen Rechtsordnung erschöpft (BVerwG, Beschl. v. 03.05.1996 - 6 B 82/95 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 366; Beschl. v. 24.05.1995 - 1 B 60.95 -, InfAuslR 1995, 355 = NVwZ 1995, 1097 = Buchholz 316 § 51 Nr. 32; Beschl. v. 16.02.1993 - 9 B 241.92 - Buchholz 316 § 51 Nr. 29; Beschl. v. 25.05.1981 - 8 B 89/80 und 93/80 - NJW 1981, 2595 = Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 9, jeweils zur Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung; vgl. auch Urt. v. 27.01.1994, a.a.O.; Urt. v. 08.12.1992, a.a.O. m.w.N.).
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