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   BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05   

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BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05 (https://dejure.org/2006,3116)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.2006 - 9 B 27.05 (https://dejure.org/2006,3116)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 2006 - 9 B 27.05 (https://dejure.org/2006,3116)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    GG Art. 103 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 2; UVP-RL 1985 Art. 3, 5, 6 Abs. 2; UVPG § 6 Abs. 3 und 4, § 11; Schl.-Holst. LUVPG § 17; BNatSchG § 20 Abs. 4
    Rechtliches Gehör; Planrechtfertigung; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung; unmittelbare Anwendung der UVP-Richtlinie; Öffentlichkeitsbeteiligung; Umweltverträglichkeitsstudie; landschaftspflegerischer Begleitplan; zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 103 Abs. 1
    Abwägung; Beschreibung der Umweltauswirkungen; Planrechtfertigung; Präklusion; Rechtliches Gehör; Umweltverträglichkeitsprüfung; Umweltverträglichkeitsstudie; Wechselwirkungen; ausgelaufenes Recht; integrativer Ansatz; landschaftspflegerischer Begleitplan; ...

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses; Anforderungen an die vom Vorhabenträger für die Umweltverträglichkeitsprüfung einzureichenden und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auszulegenden Unterlagen; Gebot des ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; VwGO § ... 108 Abs. 2; ; UVP-RL 1985 Art. 3; ; UVP-RL 1985 Art. 5; ; UVP-RL 1985 Art. 6 Abs. 2; ; UVPG § 6 Abs. 3; ; UVPG § 6 Abs. 4; ; UVPG § 11; ; Schl.-Holst. LUVPG § 17; ; BNatSchG § 20 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtliches Gehör; Planrechtfertigung; Abwägung; Umweltverträglichkeitsprüfung; unmittelbare Anwendung der UVP-Richtlinie; Öffentlichkeitsbeteiligung; Umweltverträglichkeitsstudie; landschaftspflegerischer Begleitplan; zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltverträglichkeitsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2007, 84
  • DÖV 2007, 211
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05
    b) Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03 - (BVerwGE 122, 207 ) besteht schon deshalb nicht, weil die den Entscheidungen entnommenen Rechtssätze sich auf verschiedene Rechtsnormen beziehen.

    Dass der UVP-Richtlinie ein integrativer Ansatz zugrunde liegt (vgl. Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 18. November 2004 a.a.O. S. 211), steht dem nicht entgegen.

    Nichts anderes besagt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 2004 (a.a.O. S. 211).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96

    Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05
    Die UVP-Richtlinie verlangt vom Vorhabenträger bestimmte inhaltliche Angaben, stellt ihm aber frei, in welcher Form er sie vorlegt (im Anschluss an die Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 C 11.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138 und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris).

    Dies könne in Gestalt einer eigenständigen Umweltverträglichkeitsstudie geschehen; es reiche jedoch auch aus, wenn die erforderlichen Angaben auf verschiedene Unterlagen wie den landschaftspflegerischen Begleitplan, den Erläuterungsbericht, die schalltechnische Untersuchung und die Schadstoffuntersuchung verteilt seien (vgl. Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 C 11.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138 S. 254 und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris Rn. 24 f.).

    Auch Art. 5 Abs. 2 UVP-RL enthalte hierzu keine bindenden Vorgaben (Urteil vom 19. Mai 1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05
    Dass der UVP-Richtlinie ein integrativer Ansatz zugrunde liegt (vgl. Urteile vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 und vom 18. November 2004 a.a.O. S. 211), steht dem nicht entgegen.

    Diese Frage ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits im verneinenden Sinne geklärt; die UVP-Richtlinie beschränkt sich auf verfahrensrechtliche Anforderungen im Vorfeld der Sachentscheidung, ohne das Umweltrecht materiell anzureichern (Urteil vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 243).

  • BVerwG, 24.11.2004 - 9 A 42.03

    Anspruch auf Planaufhebung für den Neubau einer Ortsumgehung in Stollberg -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05
    Die UVP-Richtlinie verlangt vom Vorhabenträger bestimmte inhaltliche Angaben, stellt ihm aber frei, in welcher Form er sie vorlegt (im Anschluss an die Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 C 11.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138 und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris).

    Dies könne in Gestalt einer eigenständigen Umweltverträglichkeitsstudie geschehen; es reiche jedoch auch aus, wenn die erforderlichen Angaben auf verschiedene Unterlagen wie den landschaftspflegerischen Begleitplan, den Erläuterungsbericht, die schalltechnische Untersuchung und die Schadstoffuntersuchung verteilt seien (vgl. Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 C 11.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 138 S. 254 und vom 24. November 2004 - BVerwG 9 A 42.03 - juris Rn. 24 f.).

  • BVerwG, 08.07.1998 - 11 A 30.97

    Eisenbahn; Planfeststellung; Anhörungsverfahren; Änderung der Planung;

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05
    a) Ob das Oberverwaltungsgericht mit seiner Aussage, auf das Erfordernis einer Planrechtfertigung könne sich nur ein "enteignungsbetroffener" Kläger berufen, von einem in dem herangezogenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1998 - BVerwG 11 A 30.97 - (Buchholz 442.09 § 20 AEG Nr. 21 S. 47) aufgestellten Rechtssatz abgewichen ist, kann offenbleiben.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05
    Die streitigen Fragen stellen sich aber für die Umsetzungsregelung in entsprechender Weise mit der Folge, dass eine revisionsgerichtliche Klärung für die Umsetzungsbestimmungen richtungweisend sein könnte (vgl. zu diesem Erfordernis Beschluss vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 S. 12 f.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05
    Von einer Verkürzung des Rechts auf Gehör kann aber nur dann ausgegangen werden, wenn die Umstände des Falles den eindeutigen Schluss zulassen, dass dies nicht geschehen ist (vgl. Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 22).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05
    Dieser Zulassungsgrund würde voraussetzen, dass für die Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 9 B 63.01 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 32 S. 2).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 9 B 63.01

    Genehmigung von Flugplätzen; Änderung der Genehmigung; Änderung des

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05
    Dieser Zulassungsgrund würde voraussetzen, dass für die Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 20. Februar 2002 - BVerwG 9 B 63.01 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 32 S. 2).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.2006 - 9 B 27.05
    Eine Abweichung im Sinne dieser Vorschrift liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Hiervon ausgehend bedarf es weder einer Entscheidung, ob die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung den fachplanungsrechtlichen Regelungen über die Präklusion unterliegt (offengelassen in Beschluss vom 10. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 27.05 - NVwZ 2007, 84 Rn. 19 ; dafür OVG Lüneburg, Urteil vom 19. September 2013 - 7 KS 209/11 - juris Rn. 63; Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 73 Rn. 98), noch, ob - bejahendenfalls - gegen eine solche nationale Regelung unionsrechtliche Bedenken bestehen.
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle;

    Sie müssen auch nicht zwingend in einem von der Zulassungsentscheidung gesonderten Dokument dargestellt werden (Beschluss vom 10. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 27.05 - Buchholz 406.251 § 11 UVPG Nr. 4 S. 2 Rn. 15 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Die UVP-Richtlinie und die zu ihrer Umsetzung ergangenen nationalen Rechtsvorschriften beschränken sich auf verfahrensrechtliche Anforderungen im Vorfeld der Sachentscheidung, ohne das Umweltrecht materiell anzureichern (Urteil vom 25. Januar 1996 a.a.O. S. 243; Beschluss vom 10. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 27.05 - Buchholz 406.251 § 11 UVPG Nr. 4 - juris Rn. 18).
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