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   BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04   

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BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04 (https://dejure.org/2004,11718)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2004 - 9 B 29.04 (https://dejure.org/2004,11718)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 9 B 29.04 (https://dejure.org/2004,11718)
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.11.1982 - 1 C 62.81

    Beklagter - Auslegung einer Klageschrift - Auslegungshilfe

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
    Neben dem Klageantrag und der Klagebegründung sind auch die mit der Klage vorgelegten Bescheide für die Ermittlung des Rechtsschutzziels von Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 1982 BVerwG 1 C 62.81 Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 11 und vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 72.90 Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19), zumal wenn sie wie hier im Text der Klagebegründung ausdrücklich in Bezug genommen werden.

    Ergänzend ist die Interessenlage des Klägers zu berücksichtigen, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und den Beklagten als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. November 1982 BVerwG 1 C 62.81 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.02.1990 - 9 B 498.89

    Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrages - Pflicht zur Angabe des

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
    Dass eine Klage, die den Anforderungen des § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur unvollständig entspricht, auch nach Ablauf der Klagefrist noch vervollständigt werden kann, ist bereits geklärt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 BVerwG 9 B 498.89 Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 13 und vom 12. Februar 1993 BVerwG 9 B 25.93 Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 24).
  • BVerwG, 12.02.1993 - 9 B 25.93

    Berufung - Antrag - Teilrechtskraft - Berufungsfrist

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
    Dass eine Klage, die den Anforderungen des § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO nur unvollständig entspricht, auch nach Ablauf der Klagefrist noch vervollständigt werden kann, ist bereits geklärt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 BVerwG 9 B 498.89 Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 13 und vom 12. Februar 1993 BVerwG 9 B 25.93 Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 24).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
    Maßgebend ist der geäußerte Parteiwille, wie er sich aus der prozessualen Erklärung und sonstigen Umständen ergibt; der Wortlaut der Erklärung tritt hinter deren Sinn und Zweck zurück (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 BVerwG 8 C 70.88 Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus BVerwG, 17.05.2004 - 9 B 29.04
    Neben dem Klageantrag und der Klagebegründung sind auch die mit der Klage vorgelegten Bescheide für die Ermittlung des Rechtsschutzziels von Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 1982 BVerwG 1 C 62.81 Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 11 und vom 3. Juli 1992 BVerwG 8 C 72.90 Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19), zumal wenn sie wie hier im Text der Klagebegründung ausdrücklich in Bezug genommen werden.
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Dies führt dazu, dass ergänzend die Interessenlage der Partei zu berücksichtigen ist, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und die Gegenseite als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2004 BVerwG 9 B 29.04 juris Rn. 5).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14

    Isolierte Akteneinsicht in beamtenrechtlichen Verfahren bei der Anfechtung der

    vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2004 - 9 B 29.04 -, juris, Rn. 9, und Urteil vom 17. Dezember 1986 - 7 C 29.85 -, BVerwGE 75, 285 = NJW 1987, 1154 = juris, Rn. 14; zur zulässigen nachträglichen Präzisierung des Klageantrags siehe BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1998 - 11 A 44.97 -, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 24 = juris, Rn. 34; zum Klagegegenstand siehe Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 82 Rn. 7: "Strenge Anforderungen sind nicht zu stellen, zumal die Angabe der zur Begründung dienenden Tatsachen nicht zwingend vorgeschrieben ist", sowie Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 82 Rn. 5, unter Hinweis auf OVG NRW, Beschluss vom 27. Juni 2007- 8 B 920/07 -, NVwZ 2007, 1212 = juris, Rn. 8 f.
  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante

    Dies ermöglicht dem Kläger, etwaige Mängel der Klageschrift auch nach Ablauf der Klagefrist des § 74 Abs. 1 VwGO zu beseitigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 9 B 29.04 - juris) .

    Dies kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht losgelöst von den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Mai 2004 - 9 B 29.04 - juris Rn. 4) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2011 - 4 L 247/10

    Zum Gebührenmaßstab bei der Trinkwassergrundgebühr

    Je nach den Umständen des jeweiligen Falles kann den Angaben in der Klageschrift oder den beigefügten Unterlagen eine größere Aussagekraft zukommen, wobei neben anderen Gesichtspunkten vor allem - wie bereits ausgeführt - die erkennbare Interessenlage des Klägers und der Umstand, ob er anwaltlich vertreten worden ist oder selbst gehandelt hat, die Deutung beeinflussen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2004 - 9 B 29/04 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18. Februar 2009 - 4 L 36/08 - vgl. auch Beschl. v. 22. Februar 2010 - 4 L 128/09 - jeweils zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40048

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

    Obwohl es sich hierbei lediglich um eine Sollvorschrift handelt, muss der Antrag zur Bestimmung des Klageziels (§ 88 VwGO) und des Streitgegenstands (§ 121 VwGO) spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden und dabei grundsätzlich so bestimmt oder bei entsprechender Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB (vgl. BVerwG vom 17.5.2004 Az. 9 B 29/04 RdNr. 5) so bestimmbar gefasst sein, dass der ihm entsprechende Urteilstenor vollstreckungsfähig ist (vgl. BGH vom 14.12.1998 NJW 1999, 954; vom 28.9.2011 NJW 2012, 63; Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 10 zu § 82; Aulehner in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, RdNr. 27 zu § 124a).
  • OVG Sachsen, 29.04.2009 - 1 B 563/06

    Straßenausbau; Verkehrslärm; Immissionsschutz; Lärmschutzwand; Lärmsanierung

    Die erkennbare Interessenlage des Klägers ist zu berücksichtigen (vgl. z. B.: BVerwG, Beschl. v. 17.5.2004 - 9 B 29/04 - zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 8 A 10.40050

    Klagen gegen Umbau der Seitenstreifen auf der A 9 erfolglos

    Obwohl es sich hierbei lediglich um eine Sollvorschrift handelt, muss der Antrag zur Bestimmung des Klageziels (§ 88 VwGO) und des Streitgegenstands (§ 121 VwGO) spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden und dabei grundsätzlich so bestimmt oder bei entsprechender Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB (vgl. BVerwG vom 17.5.2004 Az. 9 B 29/04 RdNr. 5) so bestimmbar gefasst sein, dass der ihm entsprechende Urteilstenor vollstreckungsfähig ist (vgl. BGH vom 14.12.1998 NJW 1999, 954; vom 28.9.2011 NJW 2012, 63; Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 10 zu § 82; Aulehner in Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 3. Aufl. 2010, RdNr. 27 zu § 124a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 22 D 263/21

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; Nebenbestimmung; Auflage;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1984 - 3 C 48.83 -, juris Rn. 24, sowie Beschlüsse vom 5. Mai 1982 - 7 B 201.81 -, DVBl 1982, 1001 = juris Rn. 3, vom 6. Februar 1990 - 9 B 498.89 -, juris Rn. 4, vom 12. Februar 1993 - 9 B 25.93 -, NJW 1993, 2824 = juris Rn. 4 f. (jeweils für den Fall der nachträglichen Berichtigung, Ergänzung bzw. Klarstellung der Bezeichnung eines Verfahrensbeteiligten), und vom 17. Mai 2004 - 9 B 29.04 -, juris Rn. 5, 9 (für den Fall der Vervollständigung des Klagebegehrens bei Unklarheit bzw. Unvollständigkeit); siehe auch BVerfG, Beschluss vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 170/85 -, NVwZ 1992, 259 = juris Rn. 11.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2009 - 4 L 36/08

    Zur Umstellung der Anfechtungsklage von einem Abschlagsbescheid auf den

    Je nach den Umständen des jeweiligen Falles kann den Angaben in der Klageschrift oder den beigefügten Unterlagen eine größere Aussagekraft zukommen, wobei neben anderen Gesichtspunkten vor allem die erkennbare Interessenlage des Klägers und der Umstand, ob er anwaltlich vertreten worden ist oder selbst gehandelt hat, die Deutung beeinflussen können (so BVerwG, Beschl. v. 17. Mai 2004 - 9 B 29/04 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Bremen, 09.06.2020 - 1 D 137/13

    Verbot des Vereins "Hells Angels MC Bremen" - Beteiligtenfähigkeit; Hells Angels;

    Je nach den Umständen des jeweiligen Falles kann den Angaben in der Klageschrift oder den beigefügten Unterlagen eine größere Aussagekraft zukommen, wobei neben anderen Gesichtspunkten vor allem die erkennbare Interessenlage des Klägers und der Umstand, ob er anwaltlich vertreten worden ist oder selbst gehandelt hat, die Deutung beeinflussen können (BVerwG, Beschl. v. 17.05.2004 - 9 B 29.04, juris Rn. 5 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2007 - 2 L 224/05

    Härtebeihilfe wegen Tierseuche

  • BGH, 19.01.2022 - AnwZ (Brfg) 25/21

    Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung

  • VGH Bayern, 05.02.2014 - 10 ZB 11.1583

    Durchsuchung von Sachen; Antrag auf Zulassung der Berufung; Wiedereinsetzung

  • OVG Brandenburg, 07.12.2004 - 2 D 14/02

    Wiederaufnahme eines Verfahrens durch Restitutionsklage; hier: Normenkontrolle

  • VG Arnsberg, 26.11.2004 - 13 K 3173/02

    Klage gegen Verpflichtung zur Sperrung rechtsextremistischer Webseiten abgewiesen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.01.2009 - 5 S 21.08

    Auslegung von Klage-, vorläufigen Rechtsschutzanträgen und sonstigen prozessualen

  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 10 C 11.1680

    Aufenthaltserlaubnis; Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt; Klagebegehren;

  • VGH Bayern, 10.10.2017 - 4 C 17.878

    Vereinsrechtliche Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2010 - 4 L 149/09

    Zur fehlerhaften Parteibezeichnung in der Klageschrift

  • VG Potsdam, 28.06.2017 - 8 K 1934/13

    Abwasser- und Trinkwassergebühren; Nachweis des Frischwasserverbrauchs

  • VG Augsburg, 15.04.2010 - Au 5 K 09.681

    Wiederaufnahmeklage

  • VG München, 21.07.2015 - M 5 K 14.3675

    Beförderung; Pool-Regelung; Herausgabe von Unterlagen; Rechtsschutzinteresse

  • VG Köln, 18.02.2016 - 7 K 6462/14
  • VG Gelsenkirchen, 25.08.2021 - 10 K 3676/18

    Klageerweiterung, Unzulässigkeit, Klagefrist, Klagebegehren, Gebührenbescheid,

  • VG München, 19.10.2012 - M 24 S 12.4152

    Länderübergreifende Umverteilung; Umdeutung eines unzulässigen Eilantrags eines

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