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   BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 3.15   

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https://dejure.org/2015,16818
BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 3.15 (https://dejure.org/2015,16818)
BVerwG, Entscheidung vom 18.06.2015 - 9 B 3.15 (https://dejure.org/2015,16818)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juni 2015 - 9 B 3.15 (https://dejure.org/2015,16818)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    StVO § 25, § 35 Abs. 6; BbgStrG § 49a
    Straße; Fahrbahn; Gehweg; Straßenreinigung; Straßenreinigungspflicht; Kehrpflicht; Fußgänger; Warnkleidung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 25, § 35 Abs. 6
    Fahrbahn; Fußgänger; Gehweg; Kehrpflicht; Straße; Straßenreinigung; Straßenreinigungspflicht; Warnkleidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 StVO 2013, § 35 Abs 6 StVO 2013, § 49a StrG BB 2009
    Straßenreinigungspflicht der Anlieger nicht durch § 25 StVO eingeschränkt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 1 StVO 2013, § 35 Abs 6 StVO 2013, § 49a StrG BB 2009
    Straßenreinigungspflicht der Anlieger nicht durch § 25 StVO eingeschränkt

  • Wolters Kluwer

    Ausgestaltung einer landesrechtlichen Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur anteiligen Reinigung der Fahrbahn einer Anliegerstraße

  • rewis.io

    Straßenreinigungspflicht der Anlieger nicht durch § 25 StVO eingeschränkt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BbgStrG § 49a; StVO § 25; StVO § 35 Abs. 6
    Ausgestaltung einer landesrechtlichen Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur anteiligen Reinigung der Fahrbahn einer Anliegerstraße

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Auszüge)

    Anwohner, die die Straße pflichtgemäß reinigen, müssen sich nicht an die sonstigen Fußgängervorschriften halten!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kommunale Verpflichtung von Grundstückseigentümer zur Fahrbahnreinigung verstößt nicht gegen StVO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kommunale Verpflichtung von Grundstückseigentümer zur Fahrbahnreinigung verstößt nicht gegen StVO

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 771
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.2014 - 3 C 6.13

    Sondernutzung; Sondernutzungserlaubnis; Sondernutzungsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 3.15
    Unter dieser Prämisse ist anzunehmen, dass das Straßenverkehrsrecht, welches im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs gewährleisten und auf ihn einwirkenden Gefahren begegnen will (s. zuletzt BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 3 C 6.13 - juris Rn. 27 m.w.N.), insoweit wegen der Begrenzungen, denen die Straßenreinigungspflicht der Anlieger ohnehin unterworfen ist, keinen spezifischen Regelungsbedarf sieht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2014 - 9 B 20.14

    Straßenanliegern kann durch gemeindliche Satzung die Pflicht auferlegt werden,

    Auszug aus BVerwG, 18.06.2015 - 9 B 3.15
    Ihre Klage auf Feststellung, dass sie nicht verpflichtet seien, die Straße entlang der Grundstücksgrenze bis zur Straßenmitte zu reinigen und Winterdienst zu leisten, hatte nur hinsichtlich des Winterdienstes Erfolg; im Übrigen wies das Oberverwaltungsgericht die Klage ab (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 9 B 20.14 - SVR 2015, 151 mit Anm. Ternig).
  • BVerwG, 15.07.2015 - 9 BN 1.15

    Gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung; Geschäftsverteilungsplan;

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Beschluss vom 18. Juni 2015 - 9 B 3.15 - hierzu ausgeführt:.
  • OLG Celle, 16.11.2022 - 14 U 87/22

    Straßenbauarbeiter als Verkehrsteilnehmer; Straßenbauarbeiter kein Fußgänger

    Personen, die sich zum Zweck der Straßenreinigung auf der Fahrbahn aufhalten, sind dagegen keine Fußgänger im Sinne des § 25 StVO, was sich aus dem Wortsinn und mittelbar auch aus der Sonderregelung des § 35 Abs. 6 Satz 1 und 4 StVO, wonach Personen, die unter anderem bei der Reinigung von Straßen eingesetzt sind, bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung zu tragen haben, ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2015 - 9 B 3/15 -, Rn. 7, juris).
  • BVerwG, 12.04.2018 - 9 BN 1.17

    Straßenreinigungspflicht für mittelbare Anlieger; erfolglose

    Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 18. Juni 2015 - 9 B 3.15 - (Buchholz 407.5 Straßengesetze der Länder Nr. 8 Rn. 6 ff.) und vom 15. Juli 2015 - 9 BN 1.15 - (NVwZ 2015, 1695 Rn. 5) ausgeführt:.
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