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   BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89   

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BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 (https://dejure.org/1989,369)
BVerwG, Entscheidung vom 24.08.1989 - 9 B 301.89 (https://dejure.org/1989,369)
BVerwG, Entscheidung vom 24. August 1989 - 9 B 301.89 (https://dejure.org/1989,369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Religiöse Minderheit - Jeziden - Schulpflichtige Kinder - Zwang zur Teilnahme am Staatlicher Religionsunterricht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - Jeziden im islamischen Unterricht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1990, 80
  • DVBl 1989, 1255
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Gruppenverfolgung vor, wenn die Gruppe als solche Ziel einer politischen Verfolgung ist, so daß im landesweiten, regionalen oder lokalen Bereich jedes einzelne Mitglied allein deshalb, weil es die gruppenspezifischen Merkmale aufweist, politische Verfolgung zu befürchten hat (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 [BVerfG 01.07.1987 - 1 BvL 21/82]; Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87).

    Die Gewährung von Asyl nach Artikel 16 Abs. 2 Satz 2 GG setzt eine individuelle Betroffenheit des asylbegehrenden Ausländers von politischer Verfolgung voraus (Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]).

    Diese aktuelle Gefährdung folgt bei einer politischen Verfolgung, die sich gegen eine Gruppe durch gemeinsame Merkmale wie etwa Rasse oder Religion verbundener Menschen richtet, daraus, daß in aller Regel davon auszugehen ist, daß die Verfolgung auf jeden Angehörigen der verfolgten Gruppe zielt, somit jeder Angehörige der verfolgten Gruppe als von deren Verfolgungsschicksal in seiner Person mitbetroffen anzusehen ist (Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 81 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87]).

  • BVerwG, 08.02.1989 - 9 C 33.87

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Zahl der Eingriffshandlungen - Individuelle

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Gruppenverfolgung vor, wenn die Gruppe als solche Ziel einer politischen Verfolgung ist, so daß im landesweiten, regionalen oder lokalen Bereich jedes einzelne Mitglied allein deshalb, weil es die gruppenspezifischen Merkmale aufweist, politische Verfolgung zu befürchten hat (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 [BVerfG 01.07.1987 - 1 BvL 21/82]; Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87).

    Dies wiederum setzt, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87 - (a.a.O.) ausdrücklich hervorgehoben hat, voraus, daß im Verfolgungsgebiet die Verfolgungshandlungen sich so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, daß daraus für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit entsteht.

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Gruppenverfolgung vor, wenn die Gruppe als solche Ziel einer politischen Verfolgung ist, so daß im landesweiten, regionalen oder lokalen Bereich jedes einzelne Mitglied allein deshalb, weil es die gruppenspezifischen Merkmale aufweist, politische Verfolgung zu befürchten hat (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 [BVerfG 01.07.1987 - 1 BvL 21/82]; Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Gruppenverfolgung vor, wenn die Gruppe als solche Ziel einer politischen Verfolgung ist, so daß im landesweiten, regionalen oder lokalen Bereich jedes einzelne Mitglied allein deshalb, weil es die gruppenspezifischen Merkmale aufweist, politische Verfolgung zu befürchten hat (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 [BVerfG 01.07.1987 - 1 BvL 21/82]; Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89
    Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts liegt eine Gruppenverfolgung vor, wenn die Gruppe als solche Ziel einer politischen Verfolgung ist, so daß im landesweiten, regionalen oder lokalen Bereich jedes einzelne Mitglied allein deshalb, weil es die gruppenspezifischen Merkmale aufweist, politische Verfolgung zu befürchten hat (vgl. BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 [BVerfG 01.07.1987 - 1 BvL 21/82]; Urteile vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 85.87 - BVerwGE 79, 79 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 85/87] und vom 8. Februar 1989 - BVerwG 9 C 33.87).
  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 3172/86

    Zur politischen Verfolgung syrisch-orthodoxer Minderheiten in der Türkei;

    Insoweit ist allerdings zu beachten, daß die Belastung nur eines bestimmten genau abgegrenzten Kreises von Gruppenangehörigen - hier: der eine Schule besuchenden und in der Regel minderjährigen Personen - nicht bereits eine Verfolgung der Religionsgruppe insgesamt darstellt (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Eine Verfolgung der betreffenden Religionsgruppe insgesamt könnte allein daraus ohnehin nicht entnommen werden (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dafür genügen die bisher lediglich für vier Standorte festgestellten Zwangsbeschneidungen von christlichen Wehrpflichtigen für sich allein noch nicht, zumal aus einer politischen Verfolgung der wehrpflichtigen Gruppenangehörigen nicht ohne weiteres eine Kollektivverfolgung der Syrisch-Orthodoxen oder der Armenier insgesamt entnommen werden könnte (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dies steht indessen der Bejahung einer gerade dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Einzelverfolgung nicht entgegen, denn dem Begriff der Gruppenverfolgung kommt ausschließlich im Bereich der Sachaufklärung und Beweisaufnahme Bedeutung zu (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80).

  • VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 2918/96

    "Durchentscheiden" des Gerichts nach rechtsfehlerhafter Ablehnung der

    Insoweit ist allerdings zu beachten, dass die Belastung nur eines bestimmten genau abgegrenzten Kreises von Gruppenangehörigen - hier: der eine Schule besuchenden und in der Regel minderjährigen Personen - nicht bereits eine Verfolgung der Religionsgruppe insgesamt darstellt (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Eine Verfolgung der gesamten christlichen Religionsgruppe könnte allein daraus zwar ohnehin nicht entnommen werden (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348), wohl aber könnte eine derart begrenzte Gruppenverfolgung, wie oben für den Religionsunterricht ausgeführt, ein unter Umständen gewichtiges Indiz hierfür darstellen.

    Dafür genügen die (bisher) lediglich für acht Standorte festgestellten Zwangsbeschneidungen von christlichen Wehrpflichtigen für sich allein noch nicht, zumal einer politischen Verfolgung der wehrpflichtigen Gruppenangehörigen nicht ohne weiteres eine Kollektivverfolgung der Syrisch-Orthodoxen oder aller christlicher Minderheiten insgesamt entnommen werden könnte (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dies steht indessen der Bejahung einer gerade dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Einzelverfolgung nicht entgegen, denn dem Begriff der Gruppenverfolgung kommt ausschließlich im Bereich der Sachaufklärung und Beweisaufnahme Bedeutung zu (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80).

  • VGH Hessen, 11.07.1994 - 12 UE 1220/93

    Keine Gruppenverfolgung der christlichen Minderheit in der Türkei; Bejahung der

    Insoweit ist allerdings zu beachten, daß die Belastung nur eines bestimmten genau abgegrenzten Kreises von Gruppenangehörigen - hier: der eine Schule besuchenden und in der Regel minderjährigen Personen - nicht bereits eine Verfolgung der Religionsgruppe insgesamt darstellt (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Eine Verfolgung der gesamten christlichen Religionsgruppe könnte allein daraus zwar ohnehin nicht entnommen werden (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348), wohl aber könnte eine derart begrenzte Gruppenverfolgung, wie oben für den Religionsunterricht ausgeführt, ein unter Umständen gewichtiges Indiz hierfür darstellen.

    Dafür genügen die (bisher) lediglich für acht Standorte festgestellten Zwangsbeschneidungen von christlichen Wehrpflichtigen für sich allein noch nicht, zumal einer politischen Verfolgung der wehrpflichtigen Gruppenangehörigen nicht ohne weiteres eine Kollektivverfolgung der Syrisch-Orthodoxen oder aller christlicher Minderheiten insgesamt entnommen werden könnte (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dies steht indessen der Bejahung einer gerade den Klägern mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Einzelverfolgung nicht entgegen, denn dem Begriff der Gruppenverfolgung kommt ausschließlich im Bereich der Sachaufklärung und Beweisaufnahme Bedeutung zu (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80).

  • VGH Hessen, 14.08.1995 - 12 UE 2496/94

    Türkei: zur Verfolgung der Angehörigen der syrisch-orthodoxen

    Insoweit ist allerdings zu beachten, daß die Belastung nur eines bestimmten genau abgegrenzten Kreises von Gruppenangehörigen - hier: der eine Schule besuchenden und in der Regel minderjährigen Personen - nicht bereits eine Verfolgung der Religionsgruppe insgesamt darstellt (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Eine Verfolgung der gesamten christlichen Religionsgruppe könnte allein daraus zwar ohnehin nicht entnommen werden (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348), wohl aber könnte eine derart begrenzte Gruppenverfolgung, wie oben für den Religionsunterricht ausgeführt, ein unter Umständen gewichtiges Indiz hierfür darstellen.

    Dafür genügen die (bisher) lediglich für acht Standorte festgestellten Zwangsbeschneidungen von christlichen Wehrpflichtigen für sich allein noch nicht, zumal einer politischen Verfolgung der wehrpflichtigen Gruppenangehörigen nicht ohne weiteres eine Kollektivverfolgung der Syrisch-Orthodoxen oder aller christlicher Minderheiten insgesamt entnommen werden könnte (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dies steht indessen der Bejahung einer gerade dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Einzelverfolgung nicht entgegen, denn dem Begriff der Gruppenverfolgung kommt ausschließlich im Bereich der Sachaufklärung und Beweisaufnahme Bedeutung zu (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80).

  • VGH Hessen, 21.09.1992 - 12 UE 1990/91

    Situation eines syrisch-orthodoxen Christen türkischer Staatsangehörigkeit im

    Was die Gestaltung des Religionsunterrichts an den staatlichen Schulen (vgl. I. 55.) betrifft, so ist zu beachten, daß die Belastung nur eines bestimmten genau abgegrenzten Kreises von Gruppenangehörigen - hier: der eine Schule besuchenden und in der Regel minderjährigen Personen - nicht bereits eine Verfolgung der Religionsgruppe insgesamt darstellt (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Eine Verfolgung der betreffenden Religionsgruppe insgesamt könnte allein daraus ohnehin nicht entnommen werden (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dafür genügen die bisher lediglich für vier Standorte festgestellten Zwangsbeschneidungen von christlichen Wehrpflichtigen für sich allein noch nicht, zumal einer politischen Verfolgung der wehrpflichtigen Gruppenangehörigen nicht ohne weiteres eine Kollektivverfolgung der Syrisch-Orthodoxen oder der Armenier insgesamt entnommen werden könnte (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dies steht indessen der Bejahung einer gerade dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Einzelverfolgung nicht entgegen, denn dem Begriff der Gruppenverfolgung kommt ausschließlich im Bereich der Sachaufklärung und Beweisaufnahme Bedeutung zu (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80).

  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 54/86

    GRUPPENVERFOLGUNG; MINDERJÄHRIGER; NACHFLUCHTGRUND; SYRISCH-ORTHODOXER; TÜRKEI;

    Insoweit ist allerdings zu beachten, daß die Belastung nur eines bestimmten genau abgegrenzten Kreises von Gruppenangehörigen - hier: der eine Schule besuchenden und in der Regel minderjährigen Personen - nicht bereits eine Verfolgung der Religionsgruppe insgesamt darstellt (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Eine Verfolgung der betreffenden Religionsgruppe insgesamt könnte allein daraus ohnehin nicht entnommen werden (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dafür genügen die bisher lediglich für vier Standorte festgestellten Zwangsbeschneidungen von christlichen Wehrpflichtigen für sich allein noch nicht, zumal aus einer politischen Verfolgung der wehrpflichtigen Gruppenangehörigen nicht ohne weiteres eine Kollektivverfolgung der Syrisch-Orthodoxen insgesamt entnommen werden könnte (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

  • VGH Hessen, 30.09.1991 - 12 UE 2333/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 2 J: 1990 im

    Insoweit ist allerdings zu beachten, daß die Belastung nur eines bestimmten genau abgegrenzten Kreises von Gruppenangehörigen - hier: der eine Schule besuchenden und in der Regel minderjährigen Personen - nicht bereits eine Verfolgung der Religionsgruppe insgesamt darstellt (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dafür genügen die bisher lediglich für vier Standorte festgestellten Zwangsbeschneidungen von christlichen Wehrpflichtigen für sich allein noch nicht, zumal aus einer politischen Verfolgung der wehrpflichtigen Gruppenangehörigen nicht ohne weiteres eine Kollektivverfolgung der Syrisch-Orthodoxen oder der Armenier insgesamt entnommen werden könnte (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dies steht indessen der Bejahung einer gerade den Klägern zu 3) und 4) mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Einzelverfolgung nicht entgegen, denn dem Begriff der Gruppenverfolgung kommt ausschließlich im Bereich der Sachaufklärung und Beweisaufnahme Bedeutung zu (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 - NVwZ 1990, 80).

  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 12 UE 3002/86

    Asylrecht Türkei - syrisch-orthodoxe Christen

    Insoweit ist allerdings zu beachten, daß die Belastung nur eines bestimmten genau abgegrenzten Kreises von Gruppenangehörigen -- hier: der eine Schule besuchenden und in der Regel minderjährigen Personen -- nicht bereits eine Verfolgung der Religionsgruppe insgesamt darstellt (BVerwG, 24.08.1989 -- 9 B 301.89 --, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Eine Verfolgung der betreffenden Religionsgruppe insgesamt könnte allein daraus ohnehin nicht entnommen werden (vgl. BVerwG, 24.08.1989 -- 9 B 301.89 --, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dafür genügen die bisher lediglich für vier Standorte festgestellten Zwangsbeschneidungen von christlichen Wehrpflichtigen für sich allein noch nicht, zumal aus einer politischen Verfolgung der wehrpflichtigen Gruppenangehörigen nicht ohne weiteres eine Kollektivverfolgung der Syrisch-Orthodoxen insgesamt entnommen werden könnte (BVerwG, 24.08.1989 -- 9 B 301.89 --, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 149/86

    Asylbegehren eines türkischen Staatsangehörigen syrisch-orthodoxen Glaubens -

    Insoweit ist allerdings zu beachten, daß die Belastung nur eines bestimmten genau abgegrenzten Kreises von Gruppenangehörigen - hier: der eine Schule besuchenden und in der Regel minderjährigen Personen - nicht bereits eine Verfolgung der Religionsgruppe insgesamt darstellt (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Eine Verfolgung der betreffenden Religionsgruppe insgesamt könnte allein daraus ohnehin nicht entnommen werden (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dafür genügen die bisher lediglich für vier Standorte festgestellten Zwangsbeschneidungen von christlichen Wehrpflichtigen für andere Standorte wie Gümüshaciköy und Denizli beispielsweise konnten in jüngster Zeit entsprechende Feststellungen nicht getroffen werden (82., S. 18) - für sich allein noch nicht, zumal aus einer politischen Verfolgung der wehrpflichtigen Gruppenangehörigen nicht ohne weiteres eine Kollektivverfolgung der Syrisch-Orthodoxen insgesamt entnommen werden könnte (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

  • VGH Hessen, 08.10.1990 - 12 UE 2588/85

    Individuelle politische Verfolgung wehrpflichtiger armenischer Christen in der

    Insoweit ist allerdings zu beachten, daß die Belastung nur eines bestimmten genau abgegrenzten Kreises von Gruppenangehörigen - hier: der eine Schule besuchenden und in der Regel minderjährigen Personen - nicht bereits eine Verfolgung der Religionsgruppe insgesamt darstellt (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dafür genügen die bisher lediglich für vier Standorte festgestellten Zwangsbeschneidungen von christlichen Wehrpflichtigen für sich allein noch nicht, zumal aus einer politischen Verfolgung der wehrpflichtigen Gruppenangehörigen nicht ohne weiteres eine Kollektivverfolgung der Syrisch-Orthodoxen oder der Armenier insgesamt entnommen werden könnte (BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 -, NVwZ 1990, 80 = InfAuslR 1989, 348).

    Dies steht indessen der Bejahung einer gerade dem Kläger mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Einzelverfolgung nicht entgegen, denn dem Begriff der Gruppenverfolgung kommt ausschließlich im Bereich der Sachaufklärung und Beweisaufnahme Bedeutung zu (vgl. BVerwG, 24.08.1989 - 9 B 301.89 - NVwZ 1990, 80).

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2998/86

    Syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2997/86

    Asylrecht für syrisch-orthodoxen Christen aus der Türkei - Zwangsbeschneidung

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2702/86

    Asylanträge von Mitgliedern einer türkischen christlichen Familie

  • VGH Hessen, 26.03.1990 - 12 UE 2970/86

    Asylbegehren christlicher Türken syrisch-orthodoxen Glaubens - Situation von

  • VGH Hessen, 04.11.1991 - 12 UE 28/86

    Asylklage türkischer Staatsangehöriger syrisch-orthodoxen Glaubens; politische

  • VGH Hessen, 28.10.1991 - 12 UE 56/86

    Gewährung der Rechtsstellung eines Asylberechtigten für das Kind eines

  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 615/89

    Asyl - syrisch-orthodoxe Christen; Türkei; Gruppenverfolgung

  • VGH Hessen, 30.07.1990 - 12 UE 2572/85

    Drohende politische Verfolgung eines syrisch-orthodoxen Christen im Falle der

  • VGH Hessen, 14.05.1990 - 12 UE 62/86

    Syrisch-orthodoxer Christ - Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei - drohende

  • VGH Hessen, 23.04.1990 - 12 UE 61/86

    Asylrecht Türkei - Syrisch-orthodoxe Christen

  • VGH Hessen, 23.04.1990 - 12 UE 2579/85

    Syrisch-orthodoxer Christ - zur Verfolgung bei Rückkehr in die Türkei;

  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 243/86

    Asyl - syrisch-orthodoxer Christ; Heranziehung zum Wehrdienst; Zwangsbeschneidung

  • VGH Hessen, 23.04.1990 - 12 UE 2581/85

    Zur asylrechtsrelevanten Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen insbesondere

  • VGH Hessen, 30.07.1990 - 12 UE 2651/85

    Türkische Staatsangehörige christlich-orthodoxen Glaubens - Gefahr der Entführung

  • VGH Hessen, 18.06.1990 - 12 UE 162/87

    Asylrecht Türkei - syrisch-orthodoxe Christen; Wehrdienst

  • VGH Hessen, 14.05.1990 - 12 UE 151/86

    Syrisch-orthodoxe Christen - Heranziehung zum Wehrdienst in der Türkei -

  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 244/86

    Asyl - syrisch-orthodoxer Christ; Heranziehung zum Wehrdienst; Zwangsbeschneidung

  • VGH Hessen, 07.05.1990 - 12 UE 55/86

    Asylrechtsrelevante Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen aus der Türkei beim

  • VGH Hessen, 24.02.1992 - 12 UE 2735/86

    Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1 J: 1990; Gewährung von

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89

    Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei

  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 4006/88

    Asylrecht - politische Verfolgung - syrisch-orthodoxer Christ in der Türkei -

  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 12 UE 2583/85

    Zum Prüfungsumfang eines Asylantrages durch das Gericht - insbesondere im

  • VGH Hessen, 01.11.1993 - 12 UE 680/93

    Christinnen in der Türkei: Beachtung familiären Zusammenlebens im Rahmen der

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1847/89

    Politisches Asyl für weibliche türkische Staatsangehörige syrisch-orthodoxen

  • VGH Hessen, 15.07.1991 - 12 UE 30/86

    Asylrecht - Abschiebungsschutz nach AuslG § 51 - Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 12 UE 1472/90

    Zur Verfolgungssituation für syrisch-orthodoxe Christinnen in der Türkei -

  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 1116/84

    Asylrecht Türkei - Armenier; Wehrdienst

  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 2784/87

    Asylrecht Türkei - Armenier; Wehrdienst

  • VGH Hessen, 02.05.1990 - 12 UE 1078/84

    Armenischer Christ; Verfolgung nach Rückkehr in die Türkei; Heranziehung zum

  • VGH Hessen, 20.07.1992 - 12 UE 338/92

    Gruppenverfolgung von Jeziden bei Rückkehr in die Türkei, keine inländische

  • VGH Hessen, 18.05.1992 - 12 UE 3905/88

    Bejahung der Voraussetzungen des Familienasyls nach AsylVfG § 7a Abs 3 -

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3139/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3141/88

    Erfolglose Asylverpflichtungsklage eines türkischen Ehepaares kurdischer

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3165/88

    Asylbegehren einer türkischen Familie jezidischer Religionszugehörigkeit -

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

  • VGH Hessen, 02.12.1991 - 12 UE 3485/88

    Politische Verfolgung von Jeziden in der Türkei; Familienasyl

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2038/88

    Asylverpflichtungsklage eines türkischen Staatsangehörigen jezidischer

  • VGH Hessen, 25.11.1991 - 12 UE 3213/88

    Asylrecht: Situation der Jeziden in der Türkei; Familienasyl nach AsylVfG § 7a

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2625/90

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Staatsangehörigen

  • BVerwG, 02.07.1998 - 9 B 1150.97

    Beurteilung des asylrechtlichen Kriteriums "Einzelverfolgung wegen

  • BVerwG, 26.06.1998 - 9 B 1149.97

    Beurteilung des asylrechtlichen Kriteriums "Einzelverfolgung wegen

  • BVerwG, 28.11.1990 - 9 B 279.90

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 30.04.1990 - 9 B 6.90

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe mangels Erfolgsaussichten bei der

  • VG Leipzig, 09.08.1994 - A 6 K 1308/93

    Asylanerkennung für einen Kurden aus der Südost-Türkei; Regionale ethnische

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