Rechtsprechung
BVerwG, 09.02.2000 - 9 B 31.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Maßgeblichkeit des Rechtsschutzbegehrens - "Überraschende" Auslegung des Berufungsantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.1999 - 4 A 2914/95
- BVerwG, 09.02.2000 - 9 B 31.00
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.01.1999 - 9 B 11.99
Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 9 B 31.00
Davon abgesehen hat der Senat entsprechende Anträge des Bundesbeauftragten in vergleichbaren Verfahren ebenso wie das Berufungsgericht, das sich insoweit zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats beruft, verstanden und behandelt (vgl. das vom Berufungsgericht zitierte unveröffentlichte Urteil des Senats vom 31. August 1998 - BVerwG 9 C 16.98 - vgl. ähnlich auch Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - ; Beschluß vom 27. Januar 1999 - BVerwG 9 B 11.99 - Buchholz 310 § 44 VwGO Nr. 3 und Beschluß vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - ). - BVerwG, 17.12.1996 - 9 C 42.96
Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegehren, Zugrundelegung von Erklärungen im …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 9 B 31.00
Ebenso wie im erstinstanzlichen Verfahren (vgl. § 88 VwGO) ist nämlich auch im Rechtsmittelverfahren das Rechtsschutzbegehren entscheidend, nicht der Wortlaut der Anträge; hierbei ist beispielsweise auch der Inhalt der Antragsschrift, mit der die Zulassung der Berufung beantragt worden ist, heranzuziehen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 42.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 5 = NJW 1997, 1250; vgl. ebenso Urteil vom 7. Februar 1997 - BVerwG 9 C 11.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 6 = DVBl 1997, 907). - BVerwG, 12.08.1999 - 9 B 268.99
Asylrelevante Gruppenverfolgung jugoslawischer Staatsangehöriger albanischer …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 9 B 31.00
Davon abgesehen hat der Senat entsprechende Anträge des Bundesbeauftragten in vergleichbaren Verfahren ebenso wie das Berufungsgericht, das sich insoweit zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats beruft, verstanden und behandelt (vgl. das vom Berufungsgericht zitierte unveröffentlichte Urteil des Senats vom 31. August 1998 - BVerwG 9 C 16.98 - vgl. ähnlich auch Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - ; Beschluß vom 27. Januar 1999 - BVerwG 9 B 11.99 - Buchholz 310 § 44 VwGO Nr. 3 und Beschluß vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - ). - BVerwG, 07.02.1997 - 9 C 11.96
Berufungsantrag - Rechtsschutzbegehren in der Berufungsinstanz
Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 9 B 31.00
Ebenso wie im erstinstanzlichen Verfahren (vgl. § 88 VwGO) ist nämlich auch im Rechtsmittelverfahren das Rechtsschutzbegehren entscheidend, nicht der Wortlaut der Anträge; hierbei ist beispielsweise auch der Inhalt der Antragsschrift, mit der die Zulassung der Berufung beantragt worden ist, heranzuziehen (vgl. Urteil vom 17. Dezember 1996 - BVerwG 9 C 42.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 5 = NJW 1997, 1250; vgl. ebenso Urteil vom 7. Februar 1997 - BVerwG 9 C 11.96 - Buchholz 310 § 129 VwGO Nr. 6 = DVBl 1997, 907). - BVerwG, 28.04.1998 - 9 C 2.98
Voraussetzungen eines Abschiebungsschutzes - Aufhebung der Androhung der …
Auszug aus BVerwG, 09.02.2000 - 9 B 31.00
Davon abgesehen hat der Senat entsprechende Anträge des Bundesbeauftragten in vergleichbaren Verfahren ebenso wie das Berufungsgericht, das sich insoweit zutreffend auf die Rechtsprechung des Senats beruft, verstanden und behandelt (vgl. das vom Berufungsgericht zitierte unveröffentlichte Urteil des Senats vom 31. August 1998 - BVerwG 9 C 16.98 - vgl. ähnlich auch Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - ; Beschluß vom 27. Januar 1999 - BVerwG 9 B 11.99 - Buchholz 310 § 44 VwGO Nr. 3 und Beschluß vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 19 A 295/21
Berufungsantra; Staatsprüfung; Anwesenheit; Dritter bei Beratung; Unabhängigkeit …
Bei der danach gebotenen Berücksichtigung der Ausführungen in dem Schriftsatz vom 13. Januar 2021, mit dem das Landesprüfungsamt die Berufung eingelegt und zugleich begründet hat, ergibt eine sachdienliche Auslegung (vgl. § 125 Abs. 1, § 88 VwGO), vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2000 - 9 B 31.00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29, juris, Rn. 5; Urteil vom 7. Februar 1997 - 9 C 11.96 -, DVBl 1997, 907, juris, Rn. 8, dass das Landesprüfungsamt implizit auch einen Sachantrag gestellt hat. - BVerwG, 31.07.2002 - 1 C 7.02
Aufhebung der Abschiebungsandrohung; Rechtskraftwirkung; Abschiebungsschutz; …
Denn das Berufungsbegehren des Bundesbeauftragten oder ein entsprechender Antrag des Bundesamts, mit dem sie sich gegen die Gewährung von Abschiebungsschutz oder Abschiebungshindernissen durch das Verwaltungsgericht erster Instanz wenden, erfasst nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats grundsätzlich auch die Aufhebung der Abschiebungsandrohung durch das Verwaltungsgericht, selbst wenn dies in den Anträgen nicht ausdrücklich erwähnt wird (vgl. Urteil vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - ; Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 9 B 31.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29). - VGH Baden-Württemberg, 23.05.2002 - A 14 S 831/00
BR Jugoslawien: keine Verfolgung albanischer Volkszugehöriger aus Südserbien
Über den Umfang des Klagebegehrens entscheidet aber nur der Kläger, nicht aber die anderen Beteiligten (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 12.08.1999 - 9 B 268.99 - und vom 09.02.2000 - 9 B 31.00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 19 und Nr. 29).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 1 M 140/08
Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin nach den rechtlichen und …
Diese im Nichtannahmebeschluss nicht weiter diskutierte Grundannahme des Bundesverfassungsgerichts, der Antrag sei für die Ermittlung des Rechtsschutzziels maßgeblich, damit lege der Antragsteller den Streitgegenstand fest, steht nicht in Übereinstimmung mit dem herrschenden und vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff: Danach wird der Streitgegenstand durch Klageanspruch und Klagegrund bestimmt, also durch den geltend gemachten materiellrechtlichen Anspruch und durch den ihm zugrunde liegenden, d.h. zu seiner Begründung vorgetragenen Sachverhalt (stRspr des BVerwG, vgl. etwa Urt. v. 20.04.1977 - 6 C 7.74 BVerwGE 52, 247, 249: Urt. v. 13.09.1984 - 2 C 22.83 -, BVerwGE 70, 110, 112; Urt. v. 10.05.1994 - 9 C 501.93-, BVerwGE 96, 24, 25; Beschl., v. 09.02.2000 - 9 B 31.00 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29; Urt. v. 26.06.2002 - 1 C 17.01 -, BVerwGE 116, 326; Urt. v. 12.04.2005 - 1 C 4.04 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 3: Urt. v. 26.10.2006 - 10C 12.05-, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 83; Beschl. v. 19.05.2008 - 8 B 112.07-, NVwZ 2008, 916 - jeweils zitiert nach juris; vgl. zum entsprechenden Streitgegenstand im Verfahren nach § 123 VwGO VGH München, Beschl. v. 15.11.2002 - 10 CE 02.1467-, juris; Beschl. v. 23.02.2005 - 7 CE 05.159 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. v. 25.04.2008 - 1 Bs 52/08, 1 So 51/08. - BVerwG, 03.08.2001 - 1 B 63.01
Vorliegen eines obiter dictums als eine der Berufung zugängliche Rechtsfrage - …
Allerdings dürfte in Fällen wie dem vorliegenden der Anspruch auf Abschiebungsschutz nach § 53 AuslG bei sinngemäßer Auslegung der Anträge als Gegenstand des Berufungsverfahrens anzusehen und sachlich zu prüfen sein (stRspr; vgl. Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 9 B 31.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29). - BVerwG, 30.10.2001 - 1 B 180.01
Behandlung des Klagebegehrens eines nicht anerkannten Asylbewerbers hinsichtlich …
Das Berufungsbegehren des Bundesbeauftragten, mit dem er die Abweisung der Klage erstrebt, ist regelmäßig - und so auch hier - dahin auszulegen, dass er den angegriffenen Bescheid des Bundesamts insgesamt, also auch hinsichtlich der negativen Feststellung zu Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG und der Abschiebungsandrohung, bestätigt und eine entgegenstehende erstinstanzliche Entscheidung geändert wissen will (stRspr, vgl. auch Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 9 B 31.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29 m.w.N.). - BVerwG, 16.06.2005 - 1 B 173.04
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Auslegung des gestellten Berufungsantrags
Der Senat hat in vergleichbaren Verfahren entsprechende Anträge des Bundesbeauftragten regelmäßig dahingehend verstanden und behandelt, dass sie nicht nur auf die Beseitigung des asylrechtlichen Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG, sondern auch auf die Abweisung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung gerichtet sind (vgl. Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 9 B 31.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29 unter Hinweis auf die auch in dem Berufungsbeschluss zitierten Entscheidungen vom 28. April 1998 - BVerwG 9 C 2.98 - und vom 12. August 1999 - BVerwG 9 B 268.99 - sowie das unveröffentlichte Urteil des Senats vom 31. August 1998 - BVerwG 9 C 16.98 -). - BVerwG, 30.01.2003 - 1 B 172.02
Einordnung eines Antrages eines Asylbewerbers auf Gewährung von …
Das Berufungsbegehren des Bundesbeauftragten, mit dem er die Abweisung der Klage erstrebt, ist regelmäßig - und so auch hier - dahin auszulegen, dass er den angegriffenen Bescheid des Bundesamts insgesamt, also auch hinsichtlich der negativen Feststellung zu Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG und der Abschiebungsandrohung, bestätigt und eine entgegenstehende erstinstanzliche Entscheidung geändert wissen will (stRspr, vgl. auch Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 9 B 31.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29 m.w.N.). - BVerwG, 11.02.2003 - 1 B 276.02
Einordnung eines Antrages eines Asylbewerbers auf Gewährung von …
Das Berufungsbegehren des Bundesbeauftragten, mit dem er die Abweisung der Klage erstrebt, ist regelmäßig - und so auch hier - dahin auszulegen, dass er den angegriffenen Bescheid des Bundesamts insgesamt, also auch hinsichtlich der negativen Feststellung zu Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG und der Abschiebungsandrohung, bestätigt und eine entgegenstehende erstinstanzliche Entscheidung geändert wissen will (stRspr, vgl. auch Beschluss vom 9. Februar 2000 - BVerwG 9 B 31.00 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 29 m.w.N.). - BVerwG, 02.08.2000 - 9 B 338.00
Verletzung des rechtlichen Gehörs im Fall einer weiten Auslegung eines …
Das Berufungsgericht durfte das Berufungsbegehren des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten als unbeschränkt auffassen und auslegen in dem Sinne, dass mit der Berufung die Abweisung der Klage insgesamt beantragt worden ist (vgl. zuletzt etwa den Beschluss des Senats vom 9. Februar 2000 - BVerwG 9 B 31.00 - [juris], zur Veröffentlichung in Buchholz 402.240 § 53 AuslG vorgesehen). - BVerwG, 03.08.2001 - 1 B 79.01
Gründe einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Möglichkeit …
- BVerwG, 13.06.2001 - 1 B 210.01
Anwendbarkeit des § 124a Abs. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- BVerwG, 27.11.2000 - 9 B 472.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anwendbarkeit der Grundsätze …
- BVerwG, 25.09.2000 - 9 B 367.00
Darlegungsanforderungen nach § 133 Abs. 3 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung …
- BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 130.00
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender ordnugsgemäßer …
- BVerwG, 15.02.2000 - 9 B 59.00
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender ordnugsgemäßer …
- BVerwG, 10.02.2000 - 9 B 47.00
Vewerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender ordnungsgemäßer …
- BVerwG, 10.02.2000 - 9 B 39.00
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender ordnugsgemäßer …
- BVerwG, 10.02.2000 - 9 B 36.00
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender ordnungsgemäßer …
- BVerwG, 10.02.2000 - 9 B 38.00
Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen fehlender ordnungsgemäßer …